Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 127/99   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2
    Verwertbarkeit mitgehörter Telefongespräche

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Wertung von Zeugenaussagen über mitgehörtes Telefongespräch

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 1 O 377/98 -vom 20. Mai 1999
  • LG Wuppertal, 20.05.1999 - 1 O 377/98
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 127/99

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 1578



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Brandenburg, 08.05.2002 - 1 U 28/01  

    Unterlassungsangspruch eines Redakteurs, der von der Konkurrenz beschuldigt wird,

    Angesichts der Verbreitetheit und Üblichkeit solcher Verhaltensweisen im Wirtschaftsleben wird es inzwischen als zulässig angesehen, daß geschäftliche Telefongespräche im Wege einer standardmäßigen Mithöreinrichtung - insbesondere: durch Raumtontaste - mit Wissen eines der beiden Gesprächsteilnehmer durch einen Dritten mitgehört werden, sofern der andere Gesprächspartner mit dergleichen rechnen mußte und nicht erkennbar auf Vertraulichkeit Wert gelegt hat oder in bezug auf das Mithören eines Dritten getäuscht worden ist (s. BGH NJW 1982, S. 1397, 1398; OLG Düsseldorf, NJW 2000, S. 1578 f.; Baumbach/ Hartmann, aaO., vor § 371 Rdn. 15; Zöller/Greger, aaO., § 286 Rdn. 15 b; Musielak/Foerste, ZPO, 2. Aufl. 2000, § 286 Rdn. 8; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 24. Aufl. 2002, § 286 Rdn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2003 - 23 U 260/01  

    Zur Verwertbarkeit eines heimlich mitgehörten Telefongesprächs als Nachweis für

    Die Verletzung dieses Rechts begründet ein prozessuales Verwertungsverbot, weil hierdurch der Grundrechtsverstoß perpetuiert würde (BGH NJW 1988, 1016 mwN.); dies schließt auch Vernehmung des mithörenden Dritten über den Gesprächsinhalt aus (BVerfG NJW 1992, 815, 816; BAG NJW 1993, 1691, 1693; NJW 1998, 1331, 1333; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577, 1578; aA. OLG Düsseldorf [22. Zivilsenat] NJW 2000, 1578 f.).
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