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   BFH, 10.11.1999 - X R 10/99   

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BFH, 10.11.1999 - X R 10/99 (https://dejure.org/1999,932)
BFH, Entscheidung vom 10.11.1999 - X R 10/99 (https://dejure.org/1999,932)
BFH, Entscheidung vom 10. November 1999 - X R 10/99 (https://dejure.org/1999,932)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 12

  • Wolters Kluwer

    Sonderausgaben - Wiederkehrende Leistung auf Lebenszeit - Vorweggenommene Erbfolge - Veräußerung einer Eigentumswohnung - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a; ; EStG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, § 12
    Vermögensübertragung bei Selbstnutzung durch Übernehmer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, § 12
    Vermögensübergabeverträge - Sonderstellung - Hof- oder Betriebsübergabeverträge als Vorbild - Wegfall der Nutzungswertbesteuerung bei eigengenutzten Eigentumswohnungen - Keine Erzielung von Erträgen durch Übernehmer im steuerlichen Sinn nach Übertragung der Wohnung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1 Buchst a, EStG § 12 Nr 2
    Dauernde Last; Eigennutzung; Unterhalt; Vermögensübergabe; Versorgung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 190, 413
  • NJW 2000, 1591
  • FamRZ 2000, 1088 (Ls.)
  • BB 2000, 502
  • BB 2000, 650
  • DB 2000, 803
  • BStBl 2002, 653
  • BStBl II 2002, 653
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 17.06.1998 - X R 104/94

    Versorgungsleistungen nach Veräußerung des Vermögens

    Auszug aus BFH, 10.11.1999 - X R 10/99
    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerrechtlich privilegierte private Versorgungsrente ist, daß eine ertragbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit vom Übergeber zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (ausführlich BFH-Urteile vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687; vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315; vom 17. Juni 1998 X R 104/94, BFHE 186, 280).

    Diese steuerrechtliche Zuordnung von Versorgungsleistungen aufgrund eines Vermögensübergabevertrages (private Versorgungsrente) zu den wiederkehrenden Bezügen und den Sonderausgaben beruht auf der Vorstellung des Gesetzgebers, daß sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge vorbehält, die nunmehr allerdings vom Übernehmer erwirtschaftet werden müssen (grundlegend Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, und in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 315; seither ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 23. Januar 1997 IV R 45/96, BFHE 182, 539, BStBl II 1997, 458; in BFHE 186, 280).

    Für diesen ist charakteristisch, daß infolge der Übertragung von existenzsicherndem Vermögen zur Weiterführung durch die nachfolgende Generation die Lebensverhältnisse von Übergeber und Übernehmer in besonderer Weise miteinander verknüpft sind (ausführlich vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; in BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687; in BFHE 186, 280, m.w.N.).

    Ob wiederkehrende Leistungen auf einer steuerrechtlich privilegierten Vermögensübergabe beruhen oder den kauf- und darlehensähnlichen Geschäften zuzuordnen sind, bedarf eines wertenden Vergleichs am Typus des Hof- und Betriebsübergabevertrages (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609; in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451, m.w.N.; in BFHE 186, 280, m.w.N.).

  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

    Auszug aus BFH, 10.11.1999 - X R 10/99
    Denn an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen, welche die gleichmäßige Auslegung und Anwendung des Rechts sichern sollen, sind die Steuergerichte nicht gebunden (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754).

    Zwar können allgemeine Verwaltungsanweisungen für Bereiche, in denen der Verwaltung Entscheidungsfreiheit eingeräumt ist, zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen (z.B. BFH-Urteile vom 23. April 1991 VIII R 61/87, BFHE 164, 422, BStBl II 1991, 752; in BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754).

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 10.11.1999 - X R 10/99
    Wird Vermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge von Eltern auf Kinder übertragen und verpflichtet sich der Übernehmer im Zusammenhang hiermit zu wiederkehrenden Leistungen an den/die Übergeber, stellen diese weder Veräußerungsentgelt noch Anschaffungskosten dar, sondern sind spezialgesetzlich den wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 EStG) und den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) zugeordnet (grundlegend Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78).

    Diese steuerrechtliche Zuordnung von Versorgungsleistungen aufgrund eines Vermögensübergabevertrages (private Versorgungsrente) zu den wiederkehrenden Bezügen und den Sonderausgaben beruht auf der Vorstellung des Gesetzgebers, daß sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge vorbehält, die nunmehr allerdings vom Übernehmer erwirtschaftet werden müssen (grundlegend Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, und in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 315; seither ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 23. Januar 1997 IV R 45/96, BFHE 182, 539, BStBl II 1997, 458; in BFHE 186, 280).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 10.11.1999 - X R 10/99
    Wird Vermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge von Eltern auf Kinder übertragen und verpflichtet sich der Übernehmer im Zusammenhang hiermit zu wiederkehrenden Leistungen an den/die Übergeber, stellen diese weder Veräußerungsentgelt noch Anschaffungskosten dar, sondern sind spezialgesetzlich den wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 EStG) und den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) zugeordnet (grundlegend Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78).

    Diese steuerrechtliche Zuordnung von Versorgungsleistungen aufgrund eines Vermögensübergabevertrages (private Versorgungsrente) zu den wiederkehrenden Bezügen und den Sonderausgaben beruht auf der Vorstellung des Gesetzgebers, daß sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge vorbehält, die nunmehr allerdings vom Übernehmer erwirtschaftet werden müssen (grundlegend Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, und in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 315; seither ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 23. Januar 1997 IV R 45/96, BFHE 182, 539, BStBl II 1997, 458; in BFHE 186, 280).

  • BFH, 13.10.1993 - X R 86/89

    Ablösung eines Wohnungsrechts durch Kombination von Miete und dauernder Last

    Auszug aus BFH, 10.11.1999 - X R 10/99
    Für diesen ist charakteristisch, daß infolge der Übertragung von existenzsicherndem Vermögen zur Weiterführung durch die nachfolgende Generation die Lebensverhältnisse von Übergeber und Übernehmer in besonderer Weise miteinander verknüpft sind (ausführlich vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; in BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687; in BFHE 186, 280, m.w.N.).

    Ob wiederkehrende Leistungen auf einer steuerrechtlich privilegierten Vermögensübergabe beruhen oder den kauf- und darlehensähnlichen Geschäften zuzuordnen sind, bedarf eines wertenden Vergleichs am Typus des Hof- und Betriebsübergabevertrages (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609; in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451, m.w.N.; in BFHE 186, 280, m.w.N.).

  • BFH, 14.02.1996 - X R 106/91

    Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf,

    Auszug aus BFH, 10.11.1999 - X R 10/99
    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerrechtlich privilegierte private Versorgungsrente ist, daß eine ertragbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit vom Übergeber zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (ausführlich BFH-Urteile vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687; vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315; vom 17. Juni 1998 X R 104/94, BFHE 186, 280).

    Für diesen ist charakteristisch, daß infolge der Übertragung von existenzsicherndem Vermögen zur Weiterführung durch die nachfolgende Generation die Lebensverhältnisse von Übergeber und Übernehmer in besonderer Weise miteinander verknüpft sind (ausführlich vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; in BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687; in BFHE 186, 280, m.w.N.).

  • BFH, 23.04.1991 - VIII R 61/87

    Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung nach der sog. 9/10-Methode

    Auszug aus BFH, 10.11.1999 - X R 10/99
    Zwar können allgemeine Verwaltungsanweisungen für Bereiche, in denen der Verwaltung Entscheidungsfreiheit eingeräumt ist, zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen (z.B. BFH-Urteile vom 23. April 1991 VIII R 61/87, BFHE 164, 422, BStBl II 1991, 752; in BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754).
  • BFH, 21.04.1993 - X R 96/91

    Der als dauernde Last abziehbare Nutzungswert einer als Altenteilsleistung

    Auszug aus BFH, 10.11.1999 - X R 10/99
    Diese grundlegende Entscheidung des Gesetzgebers, den Nutzungswert der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung einkommensteuerlich nicht (mehr) zu berücksichtigen, ist auch im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG zu beachten (vgl. bereits BFH-Urteil vom 21. April 1993 X R 96/91, BFHE 171, 236, BStBl II 1993, 608).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 10/85

    Einordnung der Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen

    Auszug aus BFH, 10.11.1999 - X R 10/99
    Soweit die Rechtsprechung bisher über die Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung einer selbstgenutzten Wohnung bzw. eines selbstgenutzten Einfamilienhauses zu entscheiden hatte, handelte es sich um Sachverhalte, die Veranlagungszeiträume vor Wegfall der Nutzungswertbesteuerung betrafen (BFH-Urteile vom 10. April 1991 XI R 19/88, BFH/NV 1991, 673; vom 18. September 1991 XI R 10/85, BFH/NV 1992, 295; vom 18. September 1991 XI R 11/85, BFH/NV 1992, 234; vom 18. Dezember 1991 XI R 2/88, BFH/NV 1992, 382; vom 23. Januar 1992 XI R 6/87, BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526; vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47).
  • BFH, 27.08.1996 - IX R 86/93

    Im Austausch gegen ein bei Vermögensübergabe vorbehaltenes Wohnrecht nachträglich

    Auszug aus BFH, 10.11.1999 - X R 10/99
    Soweit die Rechtsprechung bisher über die Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung einer selbstgenutzten Wohnung bzw. eines selbstgenutzten Einfamilienhauses zu entscheiden hatte, handelte es sich um Sachverhalte, die Veranlagungszeiträume vor Wegfall der Nutzungswertbesteuerung betrafen (BFH-Urteile vom 10. April 1991 XI R 19/88, BFH/NV 1991, 673; vom 18. September 1991 XI R 10/85, BFH/NV 1992, 295; vom 18. September 1991 XI R 11/85, BFH/NV 1992, 234; vom 18. Dezember 1991 XI R 2/88, BFH/NV 1992, 382; vom 23. Januar 1992 XI R 6/87, BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526; vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47).
  • BFH, 07.03.1989 - IX R 308/87

    Vermögenserwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Leibrentenzahlung an

  • BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87

    Kein Entgelt durch Versorgungsrente bei vorweggenommener Erbfolge

  • BFH, 24.07.1996 - X R 167/95

    Unterhaltszahlungen an den Übergeber eines Einfamilienhauses, das der Übernehmer

  • BFH, 03.06.1992 - X R 147/88

    Sonderausgabe durch Nießbrauch ablösende Versorgungsrente

  • BFH, 31.08.1994 - X R 44/93

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches

  • BFH, 10.04.1991 - XI R 19/88

    Besteuerungsgrundlagen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die steuerliche Gleichbehandlung -

  • BFH, 23.01.1997 - IV R 45/96

    Zur Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen gegenüber Großeltern, die Kinder im

  • BFH, 14.07.1993 - X R 54/91

    Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs

  • BFH, 11.03.1992 - X R 141/88

    Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente

  • BFH, 27.02.1992 - X R 136/88

    Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung

  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 11/85

    Beurteilung der Entgeltlichkeit der Übertragung eines mit einem Zweifamilienhaus

  • FG Brandenburg, 25.11.1998 - 2 K 1661/97

    Versorgungsleistungen als dauernde Last bei Selbstnutzung?

  • BFH, 25.03.1992 - X R 100/91

    Vermögenserwerb unter Nießbrauchsvorbehalt

  • BFH, 18.12.1991 - XI R 2/88

    Annahme einer Veräußerungsrente anlässlich der Übergabe eines Betriebes an

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    In der Neufassung des BMF-Schreibens in BStBl I 2002, 893 wird der jüngeren Rechtsprechung des X. Senats insoweit Rechnung getragen, als dem ertraglosen Vermögen auch ein Grundstück mit aufstehendem Rohbau (BFH-Urteil vom 27. August 1997 X R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813) sowie eine vom Übernehmer zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung (BFH-Urteil vom 10. November 1999 X R 10/99, BFHE 190, 413, BStBl II 2002, 653) zugerechnet werden (Tz. 10).

    bb) Da der maßgebliche Nettoertrag nicht mit den steuerlichen Einkünften identisch sein muss, kann --abweichend vom BFH-Urteil in BFHE 190, 413, BStBl II 2002, 653, sowie vom BMF-Schreiben in BStBl I 2002, 893, Tz. 13-- auch ein Nutzungsvorteil berücksichtigt werden.

  • BFH, 30.01.2002 - IX B 172/01

    Übertragung selbstgenutzter Immobilien gegen Versorgungsleistungen

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit Rücksicht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. November 1999 X R 10/99 (BFHE 190, 413) statt.

    Selbst wenn man unterstellt, dass das FA die Frage für klärungsbedürftig hält, ob die Übertragung einer selbst genutzten Immobilie gegen Versorgungsleistungen ein Anschaffungsgeschäft oder eine unentgeltliche Vermögensübergabe darstellt, ist die Beschwerde unschlüssig, weil diese Frage durch das vom FG herangezogene BFH-Urteil in BFHE 190, 413 im Sinne der Vorentscheidung geklärt ist.

    Im Übrigen entsprechen diese Ausführungen des Vorlagebeschlusses auch dem nachfolgenden BFH-Urteil in BFHE 190, 413, mit dem sich der BFH bereits von dem vorgenannten BMF-Schreiben distanziert hat.

    Es ist aus der Beschwerdebegründung nicht ersichtlich, weshalb trotz des bereits vorliegenden BFH-Urteils in BFHE 190, 413 die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung geboten sein könnte.

  • BFH, 01.03.2005 - X R 45/03

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: als Sonderausgaben abziehbare

    Die hiermit vorausgesetzte "Vermögenswirksamkeit" der Schuldentilgung ergibt sich aus der Funktion der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, das Vermögen im Generationennachfolgeverbund --"zur Weiterführung durch den Übernehmer" (Senatsurteil vom 10. November 1999 X R 10/99, BFHE 190, 413, BStBl II 2002, 653)-- zu erhalten.
  • BGH, 16.09.2003 - X ZB 12/03

    Anfechtung von Beschwerdenentscheidungen der Vergabesenate; Beendigung des

    Denn der Beschluß des Beschwerdegerichts vom 20. März 2002 steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Fristversäumung durch Übermittlung unvollständiger Schriftsätze im Wege der Faxversendung und zur Gewährung der Wiedereinsetzung ohne Antrag (vgl. BGH Beschl. v. 4.5.1994 - XII ZB 21/94, NJW 1994, 2097; Urt. v. 15.3.2000 - VIII ZR 217/99, NJW 2000, 1591).
  • OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 U 129/15

    Herausgabeansprüche des früheren Besitzers gegen den Insolvenzverwalter

    Sie beginnt im Falle der Versäumung einer Rechtsmittelfrist mit dem Zeitpunkt, zu dem die Partei oder ihr Rechtsanwalt erkannt hat oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, dass die Rechtsmittelfrist versäumt war (BGH NJW 2000, 1591).
  • FG München, 20.03.2003 - 15 K 537/99

    Abgrenzung dauernde Last gegenüber Unterhaltsrente; Zur Abgrenzung der dauernden

    Schließlich wurde sogar gefordert, dass die vom Übernehmer gezogenen Erträge einer Einkunftsart zugeordnet werden können, d. h. dass sie der Einkommensteuer unterliegen müssen (BFH-Urteil vom 10. November 1999 X R 10/99, BFHE 190, 413 , BStBl II 2002, 653).

    Nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung ist mangels Steuerpflichtigkeit dieser Nutzung aber selbst dieser Nutzungswert nicht mehr als Ertrag anzusehen (BFH-Urteil in BStBl II 2002, 653).

  • FG Niedersachsen, 04.11.2009 - 2 K 277/07

    Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ("private

    Die hiermit vorausgesetzte "Vermögenswirksamkeit" der Schuldentilgung ergibt sich aus der Funktion der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, das Vermögen im Generationennachfolgeverbund --"zur Weiterführung durch den Übernehmer" (BFH-Urteil vom 10. November 1999, X R 10/99, BFHE 190, 413, BStBl II 2002, 653)-- zu erhalten.
  • BFH, 12.02.2001 - X R 40/00

    Kostenentscheidung - Erledigung in der Hauptsache - Änderung eines

    Denn das BFH-Urteil vom 10. November 1999 X R 10/99 (BFHE 190, 413, BFH/NV 2000, 645), auf dem die Änderung des Einkommensteuerbescheids für das Streitjahr 1994 beruht, ist erst im Laufe des Verfahrens wegen Nichtzulassung der Revision ergangen.
  • FG Hamburg, 08.08.2001 - VII 158/97

    Keine Erstattung der Lohnsteuer bei Auszahlung von Gewinnanteilen

    Dafür, dass die von der Klägerin angeführten Erlasse und Richtlinien hier eine auch im Gerichtsverfahren beachtliche Selbstbindung der Verwaltung enthalten, ist nichts ersichtlich (vgl. dazu BFH-Urteil vom 10.11.1999, X R 10/99, BFH/NV 2000, 645, 646 a.E. m.w.N.).
  • BFH, 12.02.2001 - X R 41/00

    Kosten des Revisionsverfahrens; Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Das BFH-Urteil vom 10. November 1999 X R 10/99 (BFHE 190, 413, BFH/NV 2000, 645), nach dem wiederkehrende Zahlungen für die Übergabe einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung keine nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG abziehbaren Versorgungsleistungen sind, ist erst während des Verfahrens wegen Nichtzulassung der Revision ergangen.
  • FG Hamburg, 14.08.2002 - V 225/97

    Anrufungsauskunft, Barlohnzuwendung

  • FG Hamburg, 27.06.2001 - VII 53/99

    Disagio nur zeitanteilig als Vorkosten abziehbar

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 6 K 1785/03

    Kein Abzug dauernder Lasten nach Veräußerung des übergebenen Wirtschaftsguts

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