Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 12.11.1999

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.01.2000 - 1 BvR 2143/99   

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BVerfG, 17.01.2000 - 1 BvR 2143/99 (https://dejure.org/2000,1206)
BVerfG, Entscheidung vom 17.01.2000 - 1 BvR 2143/99 (https://dejure.org/2000,1206)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Januar 2000 - 1 BvR 2143/99 (https://dejure.org/2000,1206)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anwaltsverschulden bei Fristversäumung - Fehlerhafte Übertragung per Telefax - Verbindung zum Prozeßgericht

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 577 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 577 Abs. 2 S. 2
    Einlegung der Beschwerde beim Beschwerdegericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1636
  • NVwZ 2000, 793 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2000 - 1 BvR 2143/99
    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Beurteilung des Anwaltsverschuldens bei Fristversäumung durch fehlerhafte Übertragung per Telefax sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - NJW 1996, S. 2857 m.w.N.).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    Das Berufungsgericht hat bei der Auslegung des § 233 ZPO die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, unzulässig überspannt (vgl. dazu: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533, 534; Senatsbeschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder

    Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, weil das Berufungsgericht dem Kläger den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwert hat (vgl. dazu: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368).
  • BGH, 14.09.2017 - IX ZB 81/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz weder selbst noch durch Boten oder durch Post, sondern durch Telefax zu übermitteln, kann daher beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgeräts oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden, dass er - unter Aufbietung aller nur denkbaren Anstrengungen - innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte Zugangsart sicherstellt (vgl. BVerfG, NJW 1996, 2857 f; NJW 2000, 1636; BGH, Beschluss vom 20. Februar 2003 - V ZB 60/02, NJW-RR 2003, 861 f; vom 4. November 2014, aaO).
  • BGH, 05.09.2012 - VII ZB 25/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vergeblicher Versuch der Übermittlung des

    Von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz weder selbst noch durch Boten oder per Post, sondern durch Fax zu übermitteln, kann daher beim Scheitern der gewählten Übermittlungen infolge eines Defekts des Empfangsgeräts oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden, dass er - unter Aufbietung aller nur denkbaren Anstrengungen - innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte Zugangsart sicherstellt (BVerfG, NJW 2000, 1636 m.w.N.).

    Von einem Prozessbevollmächtigten kann allerdings verlangt werden, dass er eine Beschwerde per Fax beim Beschwerdegericht einlegt, wenn es ihm nicht gelingt, eine entsprechende Verbindung zum Prozessgericht herzustellen; dies ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1636; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - IX ZB 218/10, juris Rn. 2 ff.).

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde werden damit keine überzogenen Anforderungen an die anwaltlichen Sorgfaltspflichten gestellt (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1636; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - IX ZB 218/10, juris Rn. 2 ff.).

  • BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Verschuldete Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist weder zur Fortbildung des Rechts noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), und zwar auch nicht deshalb (dazu: Senat, BGHZ 151, 221, 227; Beschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; Beschl. v. 13. Mai 2004, V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217), weil die Anforderungen, die das Berufungsgericht stellt, überzogen wären und der Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwerten (vgl. dazu: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533; Senat, Beschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368).
  • BGH, 04.11.2014 - II ZB 25/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz weder selbst noch durch Boten oder durch Post, sondern durch Fax zu übermitteln, kann daher beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgeräts oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden, dass er - unter Aufbietung aller nur denkbaren Anstrengungen - innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte Zugangsart sicherstellt (BVerfG, NJW 1996, 2857 f.; NJW 2000, 1636; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - XII ZB 140/96, NJW-RR 1997, 250; Beschluss vom 20. Februar 2003 - V ZB 60/02, NJW-RR 2003, 861 f.).
  • BGH, 05.03.2009 - V ZB 153/08

    Prüfungsanforderungen eines Rechtsanwalts bei der Unterzeichnung einer

    Die Zulassung ist insbesondere auch nicht deshalb geboten (dazu: Senat, BGHZ 151, 221, 227 ; Beschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; Beschl. v. 13. Mai 2004, V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217), weil die Anforderungen, die das Berufungsgericht stellt, überzogen wären und der Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwerten (vgl. dazu: BVerfGE 40, 88, 91 ; 67, 208, 212 f. ; BVerfG NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533; Senat , Beschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368).
  • BGH, 20.02.2003 - V ZB 60/02

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei fehlgeschlagener Übermittlung eines

    Die Gerichte dürfen daher bei der Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannen (BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG NJW 1996, 2857; 2000, 1636).
  • BGH, 08.03.2022 - VIII ZB 45/21

    Scheitern der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes am Tag des

    Auf diesem Grundsatz beruht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, dass von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz weder selbst noch durch Boten oder per Post, sondern durch Telefax zu übermitteln, beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgeräts grundsätzlich nicht verlangt werden kann, dass er - unter Aufbietung aller nur denkbaren Anstrengungen - innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte Zugangsart sicherstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516 Rn. 10; vom 27. Juni 2017 - II ZB 22/16, NJW-RR 2017, 1084 Rn. 12; vom 28. April 2020 - X ZR 60/19, NJW 2020, 2194 Rn. 15; vom 29. September 2021 - VII ZB 12/21, WM 2021, 2302 Rn. 29; vom 2. Dezember 2021 - III ZB 42/21, juris Rn. 14; vgl. auch BVerfG NJW 1996, 2857, 2858; NJW 2000, 1636).
  • BGH, 27.06.2017 - II ZB 22/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Misslingen der Übermittlung eines

    Wenn er feststellt, dass das Empfangsgerät gestört ist, ist es aber zumutbar, jedenfalls im gewählten Übermittlungsweg nach Alternativen zu suchen, die sich aufdrängen (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1636).
  • BGH, 07.02.2013 - V ZB 176/12

    Verzögerte Bescheidung des Akteneinsichtsantrags als Wiedereinsetzungsgrund wegen

  • LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19

    Pflicht zur Nutzung des beA bei Unerreichbarkeit des gerichtlichen Faxgeräts

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 173/10

    Verfahren bei Wiedereinsetzung: Hinweispflicht des Berufungsgerichts zur

  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 44/03

    Verschulden des Rechtsanwalts an der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei

  • BGH, 23.04.2010 - V ZB 233/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Versäumung der Berufungsfrist wegen

  • BGH, 23.04.2010 - V ZB 229/09

    Firstwahrung durch fristgerechte Einreichung einer Berufungsschrift bei einem

  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 132/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 23.04.2010 - V ZB 226/09

    Versäumnis der Berufungsfrist infolge der Einreichung der Berufungsschrift beim

  • BGH, 23.04.2010 - V ZB 232/09

    Fristwahrende Wirkung einer bei einem unzuständigen Gericht eingelegten

  • BGH, 03.05.2010 - V ZB 234/09

    Fristwahrende Wirkung einer am Abend des letzten Tags einer Frist bei einem

  • BGH, 03.05.2010 - V ZB 235/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einreichen einer Berufungsschrift am

  • BGH, 03.05.2010 - V ZB 236/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis durch Einreichung der

  • BGH, 03.05.2010 - V ZB 237/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einreichen einer Berufungsschrift am

  • BGH, 03.05.2010 - V ZB 241/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis durch Einreichung der

  • BGH, 23.04.2010 - V ZB 227/09

    Firstwahrung durch fristgerechte Einreichung einer Berufungsschrift bei einem

  • BGH, 03.05.2010 - V ZB 239/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis durch Einreichung der

  • BGH, 23.04.2010 - V ZB 230/09

    Fristwahrende Wirkung einer bei einem unzuständigen Gericht eingelegten

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 596/00

    Eingruppierung - Diplomlehrerin für Erwachsenenbildung

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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 12.11.1999 - 35-VI-99   

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https://dejure.org/1999,6611
VerfGH Bayern, 12.11.1999 - 35-VI-99 (https://dejure.org/1999,6611)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12.11.1999 - 35-VI-99 (https://dejure.org/1999,6611)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12. November 1999 - 35-VI-99 (https://dejure.org/1999,6611)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1636 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 548
  • DVBl 2000, 287 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 28.16

    Kein Anspruch auf Veröffentlichung von Petitionen auf der Internetseite des

    Dementsprechend entscheidet die Volksvertretung bzw. der Petitionsausschuss autonom darüber, welchen Gebrauch sie von ihrem in Art. 17 GG verankerten Petitionsinformationsrecht gegenüber staatlichen Stellen machen, das für die Wahrnehmung der Behandlungskompetenz unerlässlich ist (BayVerfGH, Entscheidung vom 12. November 1999 - Vf. 35-VI-99 - NVwZ 2000, 548; Stettner, in: Bonner Kommentar, Grundgesetz, Art. 17 Rn. 82 f.; Vitzthum/März, JZ 1985, 809 ).
  • BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 16.16

    Kein Anspruch auf Veröffentlichung von Petitionen auf der Internetseite des

    Dementsprechend entscheiden die Volksvertretung bzw. der Petitionsausschuss autonom darüber, welchen Gebrauch sie von ihrem in Art. 17 GG verankerten Petitionsinformationsrecht gegenüber staatlichen Stellen machen, das für die Wahrnehmung der Behandlungskompetenz unerlässlich ist (BayVerfGH, Entscheidung vom 12. November 1999 - Vf. 35-VI-99 - NVwZ 2000, 548; Stettner, in: Bonner Kommentar, Grundgesetz, Art. 17 Rn. 82 f.; Vitzthum/März, JZ 1985, 809 ).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 11 PA 399/07

    Zulässigkeit der Delegation an Ausschüsse der Volksvertretung als

    Insbesondere ist es nicht Sinn und Zweck des Petitionsrechts, dem Petenten neben dem durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Rechtsweg zu den Gerichten ein Verfahren zu eröffnen, dass hinsichtlich der Art und Weise, des Umfangs der Sachaufklärung und der Vorbereitung der Entscheidungsfindung einem Verfahren nach den geltenden Prozessordnungen gleichkommt (vgl. Bay. VerfGH, Entscheid. v. 12.11.1999 - Vf.35-VI-99 -, NVwZ 2000, 548 f.).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2006 - 1 Ws 401/05

    Umfang des Petitionsrecht; Zum Vorwurf der Rechtsbeugung durch einen Richter

    Jeder Petent hat darauf einen Anspruch, den er auch einklagen kann (BVerfG NJW 1992, 3033; BVerwG NJW 1991, 936; BayVerfGH NVwZ 2000, 548).
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2014 - 8 PA 146/14

    Verpflichtung des Niedersächsischen Landtags zur Sachverhaltsaufklärung in einem

    Eine weitergehende Aufklärung des Sachverhalts durch den Niedersächsischen Landtag, die hinsichtlich der Art und Weise sowie des Umfangs einer Vorbereitung der Entscheidungsfindung nach dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehenen Verfahren gleichkommt, kann der Kläger nicht beanspruchen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 -, NJW 1992, 3033; Bayerischer VerfGH, Entsch. v. 12.11.1999 - Vf. 35- VI 99 -, NVwZ 2000, 548).
  • VG München, 22.11.2018 - M 30 K 18.303

    Behandlung einer Petition

    Es ist jedoch nicht Sinn des Art. 115 BV, dem Petenten neben dem durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Rechtsweg zu den Gerichten ein Verfahren zu eröffnen, das hinsichtlich der Art und Weise sowie des Umfangs der Sachaufklärung und der Vorbereitung der Entscheidungsfindung den Verfahren nach den Prozessordnungen gleichkommt (BayVerfGH, E.v. 12.11.1999 - Vf. 35-VI-99 - NVwZ 2000, 548; BayVerfGH, E.v. 29.7.1987 - Vf. 22-VII-85 - NVwZ 1988, 820; BayVGH, B.v. 30.7.2008 - 5 C 08.1993 - BeckRS 2010, 54189).

    Einen Anspruch auf eine weitergehende Aufklärung des Sachverhalts, Beweiserhebungen, eine Begründung und damit eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Petenten oder ähnliche Tätigkeiten des Petitionsadressaten sowie ein bestimmtes Tätigwerden in der Sache verleiht Art. 115 BV dem Petenten indes nicht (BayVerfGH, E.v. 12.11.1999 - Vf. 35-VI-99 - NVwZ 2000, 548; BVerfG,B.v. 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 - NJW 1992, 3033; BayVGH, B.v. 30.7.2008 - 5 C 08.1993 - BeckRS 2010, 54189).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - 12 S 54.12

    Umweltinformationsrecht; Emissionshandel; Informationsanspruch; Durchsetzung im

    Insbesondere vermittelt das Petitionsrecht entgegen der Auffassung der Antragstellerin keinen Anspruch auf ein umfassendes "Befassungs-und Prüfungsrecht", das hinsichtlich des Umfangs der Sachaufklärung und der Vorbereitung der abschließenden Entscheidung einem Verfahren nach den geltenden Verfahrens- und Prozessordnungen gleichkommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 1990 - 7 B 85/90 - NJW 1991, 936; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Januar 2008 - 11 PA 399/07 - juris; BayVerfGH, Entscheidung vom 12. November 1999 - Vf. 35-VI-99 - juris).
  • VG München, 07.06.2017 - M 10 K 16.1998

    Keine Verletzung des Petitionsrechts

    Einen Anspruch auf eine weitergehende Aufklärung des Sachverhalts, Beweiserhebungen, schriftliche Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Petenten oder ähnliche Tätigkeiten des Petitionsadressaten verleiht Art. 115 BV dem Petenten indes nicht (BayVerfGH, E.v. 12.11.1999 - Vf. 35-VI-99 - VerfGHE 52, 167; BVerfG, B.v. 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 - DVBl 1993, 32; BayVerfGH, E.v. 12.2.1982 - Vf 118-VI-80 - VerfGHE 35, 7 jeweils m.w.N.).
  • VG Minden, 22.12.2008 - 3 K 2425/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Errichtung einer Bundesstraße; Anspruch auf

    Einen Anspruch auf eine bestimmte Vorbereitung der Entscheidungsfindung, weitergehende Aufklärung des Sachverhalts oder gar Beweiserhebungen begründet das Petitionsrecht hingegen nicht - vgl. Bay. VerfGH, Beschluss vom 12. November 1999 - Vf.35-VI-99 - - .
  • VG München, 22.06.2015 - M 16 K0 14.5821

    PKH-Antrag; kein Anspruch von Einzelperson auf rechtsaufsichtliche Maßnahmen

    Aus dem Petitionsrecht nach Art. 115 der Bayer. Verfassung ergibt sich lediglich ein Anspruch darauf, dass der Petitionsadressat sich mit der vom Petenten vorgetragenen Sache befasst und ihm eine Antwort gibt, aus der sich die Tatsache der Behandlung und die Art der Erledigung ergeben (vgl. BayVerfGH, E.v. 12.11.1999 - Vf. 35-VI-99 - juris; BayVGH, B.v. 30.7.2008 - 5 C 08.1993 - juris).
  • VG München, 04.07.2013 - M 17 E 13.2919

    Kein Anspruch des Petenten auf persönliche Anhörung

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