Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 08.07.1999

Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99   

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BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99 (https://dejure.org/2000,1925)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2000 - 1 StR 675/99 (https://dejure.org/2000,1925)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99 (https://dejure.org/2000,1925)
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Verhungernlassen der Pflegekinder

§ 211 StGB, Verdeckungsabsicht bei dolus eventualis, Verknüpfung;

Verdeckungsabsicht bei 'relativer Planlosigkeit'

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 13 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB
    Verknüpfung von Verdeckungsabsicht und Tötungsvorsatz; Bedingter Vorsatz; Dolus eventualis; Rücktritt beim Verdeckungsmord durch Unterlassen; Versuch des Unterlassungsdeliktes

  • lexetius.com

    StGB § 211 Abs. 2, § 13 Abs. 1, § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Ehepaares wegen Mißhandlung von Pflegekindern

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Ehepaares wegen Mißhandlung von Pflegekindern

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht BT, Tötungsdelikte, Verdeckungsabsicht bei bedingtem Tötungsvorsatz

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1730
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    Auszug aus BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz und von Verdeckungsabsicht sich nicht stets widersprechen (BGHSt 21, 283, 284 f.; 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1988, 2682; 1992, 583, 584; StV 2000, 74, 75).

    Der Senat war bereits früher mit der Auslegung dieses im Tatbestand angelegten Verknüpfungserfordernisses befaßt (BGHSt 41, 358 ff.).

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz und von Verdeckungsabsicht sich nicht stets widersprechen (BGHSt 21, 283, 284 f.; 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1988, 2682; 1992, 583, 584; StV 2000, 74, 75).
  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67

    Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz und von Verdeckungsabsicht sich nicht stets widersprechen (BGHSt 21, 283, 284 f.; 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1988, 2682; 1992, 583, 584; StV 2000, 74, 75).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Auszug aus BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz und von Verdeckungsabsicht sich nicht stets widersprechen (BGHSt 21, 283, 284 f.; 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1988, 2682; 1992, 583, 584; StV 2000, 74, 75).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91

    Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers

    Auszug aus BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz und von Verdeckungsabsicht sich nicht stets widersprechen (BGHSt 21, 283, 284 f.; 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1988, 2682; 1992, 583, 584; StV 2000, 74, 75).
  • BGH, 15.05.1997 - 5 StR 127/97

    Heizkörper - §§ 212, 22, 13, § 24 StGB, Rücktritt vom Unterlassungsdelikt

    Auszug aus BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99
    Das erweist sich aber als unschädlich, weil die Rücktrittsvoraussetzungen beim Versuch des Unterlassungsdelikts entgegen der zitierten Ansicht dieselben sind wie beim beendeten Versuch des Begehungsdeliktes (so schon mit näherer Begründung BGH StV 1998, 369).
  • BGH, 19.06.1975 - 3 StR 160/75

    Verjährung einer Strafandrohung aufgrund Änderung der Strafandrohungen dieser

    Auszug aus BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99
    Im übrigen können mit der Verdeckungsabsicht bei Verdeckungsmaßnahmen auch andere Zwecke - hier die rohe Erziehungspraxis - zusammentreffen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1976, 15; Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht BT Teilband 1 § 2 111 Rdn. 36).
  • LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17

    Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017

    Die Annahme von Verdeckungsabsicht kommt grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGH, Urteile vom 23. November 1995 1 StR 475/85, BHSt 41, 358; vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, NStZ 2004, 496) und sich der Tod des Opfers nicht als notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2003 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 211 Rn. 79a).
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 588/15

    Versuch (Eintritt eines nicht zurechenbaren Erfolgs; Anforderungen an die

    Der Rücktritt des Unterlassenstäters ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach den Grundsätzen des beendeten Versuchs beim Begehungsdelikt gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StGB zu beurteilen, da den Täter von der ersten Rettungsmöglichkeit an eine Pflicht zum Handeln trifft (BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 5 StR 127/97, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 11; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730, 1732; vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, 253 und vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147, 149).
  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht der Versuch des Unterlassungsdelikts insoweit dem beendeten Versuch des Begehungsdelikts gleich (BGH NStZ 1997, 485; NJW 2000, 1730); die Anforderungen an die Rücktrittsleistung des Alleintäters bestimmen sich daher nach § 24 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz oder nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB (Küper ZStW 112 (2000), 1, 42; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02

    Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter

    a) Zwar kann der Tatbestand des Verdeckungsmordes auch durch ein Unterlassen verwirklicht werden (vgl. BGH NJW 2000, 1730, 1732 m.w.N.).
  • BGH, 24.05.2011 - 5 StR 565/10

    Tod eines unterernährten Babys muss erneut aufgeklärt werden

    a) Selbst wenn das nunmehr entscheidende Tatgericht zur Frage der Todesverursachung, zum Tötungsvorsatz und zum Vorstellungsbild der Angeklagten im Zeitpunkt der objektiv sinnlosen Rettungsbemühungen zu denselben Feststellungen wie das angefochtene Urteil gelangen sollte, kann ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht angenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 5 StR 127/97, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 11; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730, vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, und vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147, 149).

    Den Täter eines tauglichen Unterlassungsdelikts trifft das volle Erfolgsabwendungsrisiko (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2000 aaO; Weigend in LK, 12. Aufl., § 13 Rn. 81; siehe auch Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 24 Rn. 22a).

  • BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02

    Rücktritt vom Versuch bei einem mehraktigen Unterlassungsdelikt (beendeter

    Der Rücktritt des Unterlassenstäters ist nach den Grundsätzen des beendeten Versuchs beim Begehungsdelikt gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StGB zu beurteilen (vgl. BGH StV 1998, 369; NJW 2000, 1730, 1732).

    Der Grund der Strafbefreiung wurzelt in der freiwilligen Änderung der Verhaltensrichtung, solange der Täter alle unerlaubten Risiken noch in der Hand hat (BGH NJW 2000, 1730, 1732 m.w.N.).

  • BGH, 30.03.2022 - 4 StR 356/21

    Mord (Verdeckungsabsicht: Vorliegen, aufgedeckte Tat, subjektive Sicht des

    Auch der mit bedingtem Tötungsvorsatz vorgehende Täter kann mit Verdeckungsabsicht handeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - 4 StR 541/18, aaO Rn. 17; vom 7. Juni 2017 - 2 StR 474/16, NStZ 2018, 93, 94; Beschluss vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730, 1731; Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 359 ff.; vom 26. Juli 1967 - 2 StR 368/67, BGHSt 21, 283).
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 239/10

    Versuchter Verdeckungsmord (Voraussetzungen der Verdeckungsabsicht;

    Zwar kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGHSt 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1992, 583 f.; 1999, 1039 f.; 2000, 1730 f.; NStZ 2004, 495, 496), wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt (vgl. Fischer, StGB, 57 Aufl., § 211 Rn. 79).
  • BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21

    Mord (Verdeckungsabsicht: zu verdeckende Vortat, bedingter Vorsatz, Unterlassen,

    a) Der Annahme eines Verdeckungsmordes steht grundsätzlich nicht entgegen, dass sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen Leib und Leben des Opfers richtet (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 2 StR 559/87, BGHSt 35, 116; BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259, 260 mwN) oder die Tat mit bedingtem Vorsatz und durch Unterlassen begangen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730).
  • BGH, 04.08.2021 - 2 StR 178/20

    Mord (bedingter Tötungsvorsatz: Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit,

    Zwar liegt ein Fall vor, in dem grundsätzlich auch bei lediglich bedingtem Tötungsvorsatz das Vorliegen des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht in Betracht kommt, denn der Tod des Kindes ist aus Sicht des Angeklagten nicht unabdingbare Voraussetzung der erstrebten Verdeckung (vgl. BGH NJW 2000, 1730, 1732).
  • OLG Brandenburg, 21.04.2006 - 7 U 62/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

  • BGH, 04.12.2002 - XII ZB 164/02
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 7/99   

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https://dejure.org/1999,4748
OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 7/99 (https://dejure.org/1999,4748)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.07.1999 - 14 U 7/99 (https://dejure.org/1999,4748)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - 14 U 7/99 (https://dejure.org/1999,4748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 648 BGB; § 648a BGB
    Erfordernis einer Identität zwischen dem Besteller der Werkleistungen und dem Eigentümer des Baugrundstücks; Durchbrechung des Identitätsgrundsatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer Identität zwischen dem Besteller der Werkleistungen und dem Eigentümer des Baugrundstücks; Durchbrechung des Identitätsgrundsatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung von § 648 zu § 648 a BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    In welchem Verhältnis stehen § 648 BGB und § 648a BGB? (IBR 1999, 581)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1730 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 387
  • NZBau 2000, 198
  • NZBau 2000, 199
  • BauR 2000, 101
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 7/99
    Zum einen ist auch die Tatsache, dass bei größeren Bauvorhaben einzelne Wohneinheiten von Geschäftsführern oder Gesellschaftern des Generalunternehmers selbst behalten werden, nicht außergewöhnlich und stellt keinen besonderen Umstand dar, der so schwer wiegt, dass die "Wirklichkeit des Lebens und die Macht der Tatsachen es dem Richter gebieten, die personen- und Vermögensrechtliche Selbstständigkeit von Besteller und Eigentum hintanzusetzen" (BGHZ 102, 95 [102/103]).

    Zum anderen ist die vorliegend zu beurteilende Fallkonstellation nicht identisch mit derjenigen, für die der BGH in der Entscheidung BGHZ 102, 95 f. eine Durchbrechung des Identitätsgrundsatzes bejaht hat.

    Außerdem ist zu bedenken, dass bei der nunmehr gültigen Rechtslage Ausnahmen vom Identitätsgrundsatz nur noch unter ganz engen Voraussetzungen zugelassen werden können, weil zwischenzeitlich (nach Erlass der Entscheidung des BGH in BGHZ 102, 95 f.) die Vorschrift des § 648 a BGB geschaffen worden ist, die Bauhandwerkern bei Konstellation der vorliegenden Art (Subunternehmerverträge) die Möglichkeit gibt, von ihren Auftraggebern Sicherungen nach § 648 a BGB zu verlangen (so schon OLG Celle, Urteil 6 U 134/95 vom 24. Januar 1996; tendenziell a. A. KG MDR 1999, 803), und zwar auch noch nach Vertragsschluss.

  • OLG Celle, 24.01.1996 - 6 U 134/95

    Vormerkung als Sicherungsmittel eigener Art zur Sicherung schuldrechtlicher

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 7/99
    Außerdem ist zu bedenken, dass bei der nunmehr gültigen Rechtslage Ausnahmen vom Identitätsgrundsatz nur noch unter ganz engen Voraussetzungen zugelassen werden können, weil zwischenzeitlich (nach Erlass der Entscheidung des BGH in BGHZ 102, 95 f.) die Vorschrift des § 648 a BGB geschaffen worden ist, die Bauhandwerkern bei Konstellation der vorliegenden Art (Subunternehmerverträge) die Möglichkeit gibt, von ihren Auftraggebern Sicherungen nach § 648 a BGB zu verlangen (so schon OLG Celle, Urteil 6 U 134/95 vom 24. Januar 1996; tendenziell a. A. KG MDR 1999, 803), und zwar auch noch nach Vertragsschluss.
  • KG, 11.11.1998 - 26 U 5753/98

    Bauhandwerkersicherungshypothek auf bestellerfremden Grundstück

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 7/99
    Außerdem ist zu bedenken, dass bei der nunmehr gültigen Rechtslage Ausnahmen vom Identitätsgrundsatz nur noch unter ganz engen Voraussetzungen zugelassen werden können, weil zwischenzeitlich (nach Erlass der Entscheidung des BGH in BGHZ 102, 95 f.) die Vorschrift des § 648 a BGB geschaffen worden ist, die Bauhandwerkern bei Konstellation der vorliegenden Art (Subunternehmerverträge) die Möglichkeit gibt, von ihren Auftraggebern Sicherungen nach § 648 a BGB zu verlangen (so schon OLG Celle, Urteil 6 U 134/95 vom 24. Januar 1996; tendenziell a. A. KG MDR 1999, 803), und zwar auch noch nach Vertragsschluss.
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 21 W 7/06

    Einräumung einer Handwerkersicherungshypothek bei fehlender Identität zwischen

    Grundsätzlich kann der Unternehmer die Einräumung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB nur verlangen, wenn Besteller und Grundstückseigentümer rechtlich dieselbe Person sind (formale Beurteilung); eine Übereinstimmung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise genügt in der Regel nicht (BGHZ 102, 95/100; OLG Hamm, BauR 1990, 365; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; OLG Celle, BauR 2000, 101; 2001, 834 f.; 2003, 576; NJW-RR 2005, 460; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl. 2006, § 648 Rdn. Rdn. 3; Pastor, in: Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 11. Aufl. 2005, Rdn. 253).

    Allerdings schließt das nicht aus, dass sich der Grundstückseigentümer ausnahmsweise nach § 242 BGB wie ein Besteller behandeln lassen muß, wenn sich sonst wegen der formalen Beurteilung ein untragbares Ergebnis ergäbe (BGHZ 102, 95/102 ff.; OLG Hamm, BauR 1990, 365/366; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311/312; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; OLG Celle, BauR 2000, 101; 2001, 834/835; 2003, 576 f.; NJW-RR 2005, 460/461; Palandt/Sprau, a.a.O.; Pastor in: Werner/Pastor, Rdn. 258).

    Wollte man über die Voraussetzungen des Durchgriffs hinaus allein an die beherrschende Stellung des alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH anknüpfen, liefe das nämlich darauf hinaus, dass entgegen dem oben genannten Grundsatz im Ergebnis doch eine Übereinstimmung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise genügen würde (vgl. BGHZ 102, 95/103; OLG Hamm, BauR 1990, 365/366; OLG Dresden, BauR 1998, 136; OLG Celle, BauR 2000, 101; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; Palandt/Sprau, a.a.O.).

    Bereits der Umstand, dass die GmbH als Generalunternehmerin auftrat, wies auf fremdes Eigentum hin, weil Generalunternehmer in der Regel nicht Eigentümer der zu bebauenden Grundstücke sind (OLG Celle, BauR 2000, 101; Pastor: in Werner/Pastor, Rdn. 253).

    Auf die von dem Antragsgegner aufgeworfene (Streit-) Frage, ob der Unternehmer, der eine Leistung auf einem bestellerfremden Grundstück erbringt, durch die Möglichkeit, schon vor Ausführung der Arbeiten eine Sicherheit nach § 648 a BGB zu verlangen, in der Regel ausreichend geschützt ist (bejahend OLG Celle, BauR 2000, 101/102; NJW-RR 2005, 460/461; ablehnend OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311/312; KG, BauR 1999, 921; Pastor: in Werner/Pastor, Rdn. 258, Palandt/Sprau, § 648 Rdn. 3), kommt es danach im Streitfall nicht an.

  • OLG Celle, 26.09.2001 - 7 U 124/01

    Einstweilige Verfügung; Vormerkungseintragung; Bauhandwerkersicherungshypothek ;

    Zu Recht hat deshalb der 14. Senat des Oberlandesgericht Celle in seiner Entscheidung vom 8. Juli 1999 (NJW-RR 2000, 387 f.) dem Subunternehmen normalerweise das Insolvenzrisiko des Hauptunternehmers zugewiesen.
  • OLG Celle, 04.09.2018 - 14 U 18/18

    Wann muss sich der Eigentümer wie ein Auftraggeber behandeln lassen?

    Soweit der Beklagte auf die Entscheidung des Senats vom 8. Juli 1999 (14 U 7/99 - BauR 2000, 101) abstellt, verhilft dies der Berufung nicht zum Erfolg.
  • OLG Bremen, 08.08.2002 - 5 U 27/02

    Identität zwischen Grundstückseigentümer und Besteller; Belastung des Grundstücks

    (NJW-RR 2000, 387, 388) - auf den Standpunkt gestellt, nach Einführung des § 648 a BGB im Jahre 1993 seien solche Ausnahmen nur noch in ganz seltenen Fällen anzunehmen.
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