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   OLG Frankfurt, 06.01.2000 - 6 W 149/99   

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https://dejure.org/2000,12326
OLG Frankfurt, 06.01.2000 - 6 W 149/99 (https://dejure.org/2000,12326)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.01.2000 - 6 W 149/99 (https://dejure.org/2000,12326)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Januar 2000 - 6 W 149/99 (https://dejure.org/2000,12326)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 25
    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen; Zurechnung von Kenntnis innerhalb eines Unternehmens

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1961
  • GRUR 2000, 455
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 6 U 63/17

    Irreführung durch Spitzenstellungsbehauptung; Anforderungen an die Widerlegung

    In einem arbeitsteiligen Unternehmen kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats analog § 166 Abs. 1 BGB auf die Kenntnis der für die Ermittlung oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständigen Mitarbeiter sowie von Wissensvertretern an (OLG Frankfurt a.M., NJW 2000, 1961, 1962).

    Darüber hinaus kann im Einzelfall auf das Wissen eines Sachbearbeiters abzustellen sein, von dem nach seiner Funktion erwartet werden darf, dass er das "Störende" des zu beanstandenden Verhaltens erkennt und seine Kenntnis auch an diejenigen Personen seines Unternehmens weitergibt, die zur Entscheidung über das Einleiten entsprechender Reaktionen befugt sind (OLG Frankfurt a.M., MMR 2014, 753; OLG Frankfurt a.M., NJW 2000, 1961, 1962; Köhler, a.a.O.).

  • OLG Köln, 22.01.2010 - 6 W 149/09

    Verfügungsgrund bei überlangem Zuwarten mit der Beantragung einer einstweiligen

    Maßgeblich ist in arbeitsteiligen Unternehmen die Kenntnis der für die Ermittlung oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständigen Mitarbeiter (Senat WRP 1999, 222 = NJW-RR 1999, 694) und Wissensvertreter (§ 166 Abs. 1 BGB analog: OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 374 [376]; Köhler / Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 12 Rn. 3.15; Hess in: Ullmann jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, § 12 UWG, Rn. 94), wozu sogar Sachbearbeiter zu rechnen sein können, von denen nach ihrer Funktion erwartet werden darf, dass sie die Wettbewerbsrelevanz des Verhaltens erkennen und ihre Kenntnis an die weitergeben, die im Unternehmen zu Entscheidungen über das Einleiten entsprechender Maßnahmen befugt sind (vgl. OLG Frankfurt / Main, NJW 2000, 1961 f.).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 243/13

    Verfügungsgrund bei Schutzrechtsverletzungen, insbesondere Zurechnung der

    Genügend ist auch die Kenntnis eines Sachbearbeiters, von dem nach seiner Funktion erwartet werden darf, dass er das "Störende" des zu beanstandeten Verhaltens erkennt und seine Kenntnis auch an diejenigen Personen seines Unternehmens weitergeben kann, die zu Entscheidungen über das Einleiten entsprechender Reaktionen befugt sind (Senat vom 6.1. 2000 - 6 W 149/99 = GRUR 2000, 455 Ls.).
  • KG, 29.05.2007 - 5 U 153/06

    Namensanmaßung: Nutzung eines übersetzten Staatsnamens als Internet-Domain mit

    Auch soweit man Kenntnis eines Sachbearbeiters ausreichen lässt, von dem nach seiner Funktion erwartet werden darf, dass er eine gewisse rechtliche Relevanz des in Rede stehenden Verhaltens eines Anderen erkennen und seine Kenntnis auch an diejenigen Personen seines Unternehmens weitergeben kann, die zu Entscheidungen über das Einreichen entsprechender Maßnahmen befugt sind (so OLG Frankfurt NJW 2000, 1961 f.), ergibt das im Streitfall kein der Antragsgegnerin günstigeres Ergebnis, da auch eine solche Konstellation nicht ersichtlich ist.
  • OLG Hamburg, 17.12.2003 - 5 U 50/03

    Zur Zurechnung der Kenntnis einer Importeurin zu der im Ausland ansässigen

    Eine dringlichkeitsschädliche Zurechnung des Wissens anderer Personen hat die Rechtsprechung etwa in Fällen angenommen, in denen der Verletzte einen Dritten mit der Aufklärung und/ oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen betraut hat (OLG Nürnberg WRP 81, 229; OLG Stuttgart WRP 85, 242; OLG Köln NJW-RR 99, 694), die Vertriebsabteilung eines Unternehmens von einem Geschäftspartner einen Handelsregisterauszug mit einer später beanstandeten Firmierung selbst angefordert hatte (OLG Frankfurt GRUR 2000, 455) oder die Geschäftsführung eines mit dem Verletzten verbundenen Unternehmens bei teilweiser Personenidentität der Geschäftsführer von dem Wettbewerbsverstoß Kenntnis erlangt hatte (OLG Frankfurt WRP 84, 692).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2010 - 6 W 50/10

    Schutzumfang eines Geschmacksmusters; Sequestrationsanspruch

    Ein Rechtsanwalt, dem für einen bestimmten Auftrag noch kein Mandat erteilt worden ist, kann grundsätzlich nicht als "Wissensvertreter" im Sinne der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. OLGR 2000, 107) angesehen werden; dies gilt selbst dann, wenn er die Partei ständig berät.
  • LG Düsseldorf, 11.03.2010 - 4b O 258/09

    Autositz

    Es kommt nicht alleine auf den Kenntnisstand des Dr. I in dessen Eigenschaft als stellvertretender Leiter der Patentabteilung an, sondern auf die Kenntnis derjenigen Personen im Betrieb der Verfügungsklägerin, welche in leitender Position tätig sind, und von denen aufgrund ihrer betrieblichen Stellung erwartet werden kann, dass sie ihre Kenntnisse von einem etwaigen Verstoß gegen ein Schutzrecht unternehmensintern weitergeben und dadurch dessen Verfolgung durch die zuständige Stelle ermöglichen (Kühnen/Geschke, Durchsetzung von Patenten in der Praxis, 4. Auflage, Rn. 1127; OLG Frankfurt am Main, NJW 2000, 1961).
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