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   OLG Düsseldorf, 30.03.2000 - 2b Ss 54/00 - 31/00 I   

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https://dejure.org/2000,3753
OLG Düsseldorf, 30.03.2000 - 2b Ss 54/00 - 31/00 I (https://dejure.org/2000,3753)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.2000 - 2b Ss 54/00 - 31/00 I (https://dejure.org/2000,3753)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 2000 - 2b Ss 54/00 - 31/00 I (https://dejure.org/2000,3753)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschleichen von Leistungen; Anschein der Ordnungsmäßigkeit; Heimliches Vorgehen; Beförderungserschleichung; Schwarzfahrten

  • Wolters Kluwer

    Erschleichen von Leistungen; Anschein; Ordnungsmäßigkeit; Fahrausweis; Fahrkarte

  • Judicialis

    StGB § 265 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 265a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 265a
    Anforderungen an die Tatbestandsmäßigkeit des Erschleichens von Leistungen

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2120
  • NZV 2000, 303
  • StV 2001, 112
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 02.02.1995 - BT-Drs 13/374
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2000 - 2b Ss 54/00
    Ein Gesetzentwurf des Bundesrats (BT-Drs. 12/6484; 13/374), der für die Beförderungserschleichung eine Beschränkung des § 265a StGB auf wiederholtes Handeln unter Umgehung von Kontrollmechanismen und die Einführung eines OWi-Tatbestandes für erstmalige Schwarzfahrten vorsah, ist nach einer ersten Beratung im Bundestag nicht weiterbehandelt worden.
  • BayObLG, 21.02.1969 - RReg. 3a St 16/69

    Merkmal des Erschleichens bei § 265a StGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2000 - 2b Ss 54/00
    Demgegenüber sieht die Rechtsprechung überwiegend den Tatbestand des § 265a StGB schon dann erfüllt, wenn der Täter sich durch sein Verhalten mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt, wie z.B. durch das Nichtlösen oder Nichtentwerten eines Fahrausweises sowie durch ein unauffälliges und unbefangenes Auftreten (Senat NStZ 1992, 84; BayObLG NJW 1969, 1042; OLG Hamburg NJW 1987, 2688; OLG Stuttgart NJW 1990, 924; OLG Hamburg NStZ 1991, 588; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 265a Rn. 3).
  • AG Hamburg, 11.03.1987 - 127b Ds 24 Js 16/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2000 - 2b Ss 54/00
    § 265a StGB gelte vielmehr im wesentlichen für Fälle, in denen der Täter durch Umgehen oder Ausschalten von Kontrollmaßnahmen in den Genuß des Vorteils gelange, wie z.B. durch Einschleichen, unbemerktes Betreten, Benutzen eines ungewöhnlichen Zugangs, Sichverbergen, Weglocken von Kontrollpersonen usw. (vgl. AG Hamburg NStZ 1988, 221; Alwart JZ 1986, 563; Albrecht NStZ 1988, 222; Fischer NJW 1988, 1828 und NStZ 1991, 41; Schönke/ Schröder-Lenckner, StGB, 25. Aufl., § 265a Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 10.03.1989 - 1 St 635/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2000 - 2b Ss 54/00
    § 265a StGB gelte vielmehr im wesentlichen für Fälle, in denen der Täter durch Umgehen oder Ausschalten von Kontrollmaßnahmen in den Genuß des Vorteils gelange, wie z.B. durch Einschleichen, unbemerktes Betreten, Benutzen eines ungewöhnlichen Zugangs, Sichverbergen, Weglocken von Kontrollpersonen usw. (vgl. AG Hamburg NStZ 1988, 221; Alwart JZ 1986, 563; Albrecht NStZ 1988, 222; Fischer NJW 1988, 1828 und NStZ 1991, 41; Schönke/ Schröder-Lenckner, StGB, 25. Aufl., § 265a Rn. 8).
  • OLG Hamburg, 03.06.1987 - 1 Ss 67/87

    Verkehrsmittel-Benutzung; Strafbares Erschleichen; Antritt der Fahrt; Erwerb

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2000 - 2b Ss 54/00
    Demgegenüber sieht die Rechtsprechung überwiegend den Tatbestand des § 265a StGB schon dann erfüllt, wenn der Täter sich durch sein Verhalten mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt, wie z.B. durch das Nichtlösen oder Nichtentwerten eines Fahrausweises sowie durch ein unauffälliges und unbefangenes Auftreten (Senat NStZ 1992, 84; BayObLG NJW 1969, 1042; OLG Hamburg NJW 1987, 2688; OLG Stuttgart NJW 1990, 924; OLG Hamburg NStZ 1991, 588; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 265a Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 10.03.1989 - 1 Ss 635/88

    Vorwurf einer Leistungserschleichung; Benutzung einer Straßenbahn ohne Einlösung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2000 - 2b Ss 54/00
    Demgegenüber sieht die Rechtsprechung überwiegend den Tatbestand des § 265a StGB schon dann erfüllt, wenn der Täter sich durch sein Verhalten mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt, wie z.B. durch das Nichtlösen oder Nichtentwerten eines Fahrausweises sowie durch ein unauffälliges und unbefangenes Auftreten (Senat NStZ 1992, 84; BayObLG NJW 1969, 1042; OLG Hamburg NJW 1987, 2688; OLG Stuttgart NJW 1990, 924; OLG Hamburg NStZ 1991, 588; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 265a Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1991 - 5 Ss 395/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2000 - 2b Ss 54/00
    Demgegenüber sieht die Rechtsprechung überwiegend den Tatbestand des § 265a StGB schon dann erfüllt, wenn der Täter sich durch sein Verhalten mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt, wie z.B. durch das Nichtlösen oder Nichtentwerten eines Fahrausweises sowie durch ein unauffälliges und unbefangenes Auftreten (Senat NStZ 1992, 84; BayObLG NJW 1969, 1042; OLG Hamburg NJW 1987, 2688; OLG Stuttgart NJW 1990, 924; OLG Hamburg NStZ 1991, 588; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 265a Rn. 3).
  • BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08

    Auslegung des Erschleichens einer Beförderungsleistung (Analogieverbot;

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Naumburg durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10. März 1989 - 1 Ss 635/88 (NJW 1990, 924, 925), des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 18. Dezember 1990 - 2a Ss 119/90 (NStZ 1991, 587, 588) sowie der Oberlandesgerichte Düsseldorf vom 30. März 2000 - 2b Ss 54/00 - 31/00 I (NJW 2000, 2120, 2121) und Frankfurt a.M. vom 16. Januar 2001 - 2 Ss 365/00 (NStZ-RR 2001, 269, 270) gehindert.
  • KG, 02.03.2011 - 1 Ss 32/11

    Beförderungserschleichung bei Überzeugungstäter

    Eine Beförderung wird dann im Sinne von § 265 a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BGH NStZ 2009, 211; OLG Frankfurt NJW 2010, 3107; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; OLG Stuttgart NStZ 1991, 41; BayObLG StV 2002, 428; OLG Naumburg StraFo 2009, 343).
  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 1 Ss 351/06

    Erschleichen von Leistungen; Feststellungen; Vorsatz; Täuschung

    "Entgegen der Auffassung der Revision bedarf es keiner näheren Auseinandersetzung mit der von ihr herausgestellten unterschiedlichen Rechtsauffassung zwischen der obergerichtlichen Rechtsprechung und einem Teil der Literatur, ob unter dem Erschleichen einer Beförderung i.S. des § 265 a StGB jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen ist, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsgemäßheit umgibt, oder ob es zusätzlich eines heimlichen Vorgehens des Täters, einer List, einer Täuschung oder einer Umgehung von Sicherungen oder Kontrollen bedarf (zu vgl. OLG Stuttgart, NJW 1990, 924; OLG Hamburg, NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf, NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; Tröndle/Fischer, 53. Aufl., § 265 a StGB, Rdnr. 47, jeweils m.w.N.).
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