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   KG, 13.01.2000 - 19 W 5398/99   

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https://dejure.org/2000,4859
KG, 13.01.2000 - 19 W 5398/99 (https://dejure.org/2000,4859)
KG, Entscheidung vom 13.01.2000 - 19 W 5398/99 (https://dejure.org/2000,4859)
KG, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 19 W 5398/99 (https://dejure.org/2000,4859)
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Luxemburger Beratungsgeschäfte

Sind nach Art. 13, 14 Abs. 1 EuGVÜ die deutschen Gerichte zuständig, bestimmt die ZPO aber keine örtliche Zuständigkeit, so ist diese im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung zu bestimmen (sachnächstes Gericht, kein Reservegerichtsstand Berlin);

(Hinweis: vgl. die Entscheidung in gleicher Sache «Luxemburger Beratungsgeschäfte [BGH]»)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Begründung einer örtlichen Zuständigkeit nach nationalem Recht bei Vorliegen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 14 Abs. 1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EuGVÜ Art. 13 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit in Verbrauchersachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2283
  • VersR 2001, 127 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 32/99

    Zum Gerichtsstand bei der Rückabwicklung von Realkreditverträgen im Sinne des

    Das Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ), das unter anderem einen eigenen Verbrauchergerichtsstand enthält, regelt ausschließlich den internationalen Gerichtsstand (KG NJW 2000, 2283, 2284; LG Konstanz NJW-RR 1993, 638; Zöller/Geimer, ZPO 22. Aufl. Anh. I A Art. 14 Rdn. 3).
  • LG Osnabrück, 26.06.2002 - 10 O 2130/01

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Klage eines Verbraucherings

    Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich grundsätzlich in ergänzender Auslegung des Art. 14 EuGVÜ (vgl.: OLG Dresden, a.a.O.; KG NJW 2000, 2283 (2284)).

    Dementsprechend ist auf den allgemeinen Gerichtsstand des Verbrauchers, also seinen Wohnsitzort abzustellen (vgl.: OLG Dresden, a.a.O.; KG NJW 2000, 2283 (2284)).

  • BGH, 23.01.2001 - X ZB 7/00

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen die Verneinung der

    Das Landgericht Berlin (Beschl. v. 7.4.1999 - 19 O 495/98) und das Kammergericht (Beschl. v. 13.1.2000 - 19 W 5398/99) haben die Auffassung vertreten, das Landgericht Berlin sei jedenfalls nicht örtlich zuständig.
  • OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 4 U 686/01

    Anwendbarkeit des Art. 13 EuGVÜ auf § 661a BGB und Voraussetzungen der

    Örtlich zuständig ist nach Sinn und Zweck der Regelung des Art. 14 EuGVÜ das LG Saarbrücken als Wohnsitzgericht der Klägerin (vgl. zur Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts: KG, NJW 2000, 2283; MünchKomm(ZPO)-Gottwald, aaO., Art. 14 EuGVÜ, Rdnr. 4; Schlosser, aaO., Art. 14 EuGVÜ, Rdnr. 3).
  • OLG Schleswig, 10.03.2000 - 2 W 22/00

    Voraussetzungen der gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmung

    Seine örtliche Zuständigkeit hat es nicht verneint; es hat dazu gar nicht Stellung genommen Das Landgericht Berlin hingegen hat mit Beschluß vom 7.4.1999 - 19 O 495/98 - bestätigt durch Beschluß des Kammergerichts vom 13.1.2000 - 19 W 5398/99 - die internationale Zuständigkeit deutscher Gericht zugunsten der Antragstellerin unterstellt, jedoch die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Berlin verneint.
  • LG Kaiserslautern, 12.05.2004 - 2 O 434/03

    Zur internationalen und örtlichen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei

    Sofern in den Verbrauchersachen des Artikel 15 EuGVVO kein allgemeiner Gerichtsstand nach §§ 12 - 18 ZPO eröffnet ist und auch §§ 29, 29 c ZPO nicht eingreifen, fehlt es an einer ausdrücklich normierten örtlichen Zuständigkeit, da dem deutschen Recht ein allgemeiner Verbrauchergerichtsstand unbekannt ist (KG NJW 2000, 2283, 2284).
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