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   BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00   

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https://dejure.org/2000,2658
BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00 (https://dejure.org/2000,2658)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00 (https://dejure.org/2000,2658)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - StbSt (R) 2/00 (https://dejure.org/2000,2658)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berufspflichtversicherung eines Steuerbevollmächtigten als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - Versicherungspflicht eines in der DDR ausgebildeten Diplom-Wirtschaftlers und angestellten Steuerbevollmächtigten einer Steuerberatungsgesellschaft - Umfang der ...

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines bestellten Steuerbevollmächtigten zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ohne Ausübung der Berufstätigkeit - Berufspflichtverletzung mangels Mitteilung über das Ausscheiden aus der ersten und den Wiedereintritt in die zweite ...

  • Judicialis

    StBerG § 67; ; StBerG § ... 67 Satz 1; ; StBerG § 89 Abs. 1; ; StBerG § 129 Abs. 1 Nr. 3; ; StBerG § 129 Abs. 2; ; StBerG § 90 Abs. 1 Nr. 1; ; StBerG § 40 a Abs. 4; ; StBerG § 40; ; StBerG § 40 a; ; StBerG § 57 Abs. 4 Nr. 2; ; StBerG § 42; ; StBerG § 63; ; StBerG § 46 Abs. 3 Nr. 1; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 3; ; DVStB § 51 Abs. 1 Satz 1; ; DVStB § 51 Abs. 1; ; DVStB § 55; ; WPO § 54 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 67
    Versicherungspflicht eines Steuerbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 67
  • NJW 2000, 2366
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97

    Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00
    Dieses soll darauf vertrauen können, daß eventuelle Schadensersatzansprüche im Rahmen des vorgegebenen Versicherungsschutzes ohne weiteres durchsetzbar sind (BGHZ 137, 200 - Anwaltssenat).

    Dieses Ziel ist auch aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt (vgl. BGHZ 137, 200 zu § 51 BRAO).

    Für ihn gilt insoweit nichts anderes als für andere rechtsberatende Berufe wie Wirtschaftsprüfer (BVerwG aa0) und Rechtsanwälte (vgl. BGH NJW-RR 1997, 696; BGHZ 137, 200: Kanzlei nur im Ausland; Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte Hamburg BRAK-Mitt. 1998, 44).

  • BGH, 25.04.1988 - StbSt (R) 2/87

    Verpflichtung des Steuerberaters zum Abschluß einer angemessenen

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00
    Aus dieser Vorschrift ergibt sich somit die Verpflichtung eines jeden Berufsangehörigen, gegen solche Gefahren versichert zu sein (BGHSt 35, 263, 264).

    Der Bundesgerichtshof erachtet auch aus diesen Gründen in ständiger Rechtsprechung (BGHSt 35, 263; BGH DStR 1994, 409) einen Verstoß gegen die Versicherungspflicht als so schwerwiegende Berufspflichtverletzung, daß dies regelmäßig den Ausschluß aus dem Beruf rechtfertigt.

  • BGH, 23.12.1997 - 3 StR 580/97

    Vorführung pornographischer Filme vor 16jährigen - § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB,

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00
    Der Senat schließt aus, daß ohne die möglicherweise bedenkliche (vgl. BGH NStZ 1998, 244) Erwägung von der fehlenden Einsicht eine mildere berufsgerichtliche Maßnahme verhängt worden wäre.
  • BGH, 29.11.1993 - StbSt (R) 2/93
    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00
    Der Bundesgerichtshof erachtet auch aus diesen Gründen in ständiger Rechtsprechung (BGHSt 35, 263; BGH DStR 1994, 409) einen Verstoß gegen die Versicherungspflicht als so schwerwiegende Berufspflichtverletzung, daß dies regelmäßig den Ausschluß aus dem Beruf rechtfertigt.
  • BVerwG, 13.05.1986 - 1 C 13.86

    Bestellter Wirtschaftsprüfer - Abhängige Tätigkeit - Selbständiger

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00
    Daraus folgt im Umkehrschluß, daß ein Steuerbevollmächtigter, der nicht unter die Ausnahmeregelungen für Angestellte fällt, den Regelfall erfüllt und demnach selbständig im Sinne des § 67 StBerG ist (vgl. auch BVerwG BB 1986, 1614 zu § 54 Abs. 1 WPO).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 22 U 42/96

    Baumängel-Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00
    Sie dient dem Schutzbedürfnis des rechtsuchenden Publikums (BGH - Anwaltssenat - NJW-RR 1997, 20).
  • BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99

    Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00
    Wird die Rechtsauffassung des Täters durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung oder durch die Rechtsauskunft einer sachkundigen, unvoreingenommenen und mit der Erteilung der Auskunft keinerlei Eigeninteresse verfolgenden Person bestätigt, begründet dies die Unvermeidlichkeit eines Irrtums, wenn der Täter auf die Richtigkeit der Entscheidung oder Auskunft vertraut hat und nach den für ihn erkennbaren Umständen auch vertrauen durfte (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 2 StR 365/99 -).
  • OLG Frankfurt, 28.02.1996 - StO 1/95
    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00
    Nur auf deren Auskunft hätte er vertrauen dürfen (vgl. OLG Frankfurt/Main DStR 1996, 1304).
  • AGH Hamburg, 14.08.1997 - 1 ZU 7/96

    Widerruf der Zulassung wegen Nichtunterhaltens einer RA-Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00
    Für ihn gilt insoweit nichts anderes als für andere rechtsberatende Berufe wie Wirtschaftsprüfer (BVerwG aa0) und Rechtsanwälte (vgl. BGH NJW-RR 1997, 696; BGHZ 137, 200: Kanzlei nur im Ausland; Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte Hamburg BRAK-Mitt. 1998, 44).
  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 25/96

    Widerruf der Zulassung wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00
    Für ihn gilt insoweit nichts anderes als für andere rechtsberatende Berufe wie Wirtschaftsprüfer (BVerwG aa0) und Rechtsanwälte (vgl. BGH NJW-RR 1997, 696; BGHZ 137, 200: Kanzlei nur im Ausland; Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte Hamburg BRAK-Mitt. 1998, 44).
  • LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03

    Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom

    Da das Wesen der Vermeidbarkeit des Irrtums in dem Erkennen-Können der konkreten Rechtswidrigkeit des eigenen Verhaltens liegt, kommt es - wenn wie hier der Täter selbst keine Auskunft eingeholt hat - nicht auf die Verletzung einer allgemeinen Informationspflicht und deren Vorwerfbarkeit an, sondern auf die Frage, ob eine eingeholte Auskunft bei einer verlässlichen, unvoreingenommenen und sachkundigen Person oder Stelle, die kein Eigeninteresse verfolgt und die Gewähr für eine objektive, sorgfältige, pflichtgemäße und verantwortungsbewusste Auskunftserteilung bietet, zur Behebung des Irrtums geführt hätte (BGH NJW 2000, 2366; BGH StV 1995, 408; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 263; BayObLG wistra 2002, 396; BayObLG …
  • OLG München, 28.09.2017 - PatA-St 1/16

    Berufspflichtverletzung eines Patentanwalts durch unsachliches Verhalten

    Unvermeidbar ist ein Verbotsirrtum, wenn der Täter trotz der ihm nach den Umständen des Falls, seiner Persönlichkeit sowie seines Lebens- und Berufskreises zuzumutenden Anspannung des Gewissens die Einsicht in das Unrechtsmäßige seines Handelns nicht zu gewinnen vermochte; das setzt voraus, dass er alle seine geistigen Erkenntniskräfte eingesetzt und etwa aufkommende Zweifel durch Nachdenken oder erforderlichenfalls durch Einholung von Rat beseitigt hat (BGH NJW 2000, 2366 [2367 f.]).
  • BGH, 01.02.2006 - AnwZ (B) 71/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtunterhaltung einer

    Vielmehr genügt es, dass er berechtigt ist, den Rechtsanwaltsberuf auszuüben (vgl. BGH aaO; BGHSt 46, 67, 68 zur Versicherungspflicht nach § 67 StBerG; Feurich/Weyland aaO § 51 Rdn. 6; Henssler/Prütting-Stobbe, BRAO, 2. Aufl. § 51 Rdn. 34).
  • BGH, 04.12.2006 - AnwZ (B) 106/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtunterhaltung einer

    Vielmehr genügt es, dass er berechtigt ist, den Rechtsanwaltsberuf auszuüben (vgl. BGH aaO; BGHSt 46, 67, 68 zur Versicherungspflicht nach § 67 StBerG; Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl. § 51 Rdn. 6; Henssler/Prütting-Stobbe, BRAO, 2. Aufl. § 51 Rdn. 34).
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