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   BGH, 10.05.2000 - IV ZR 171/99   

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BGH, 10.05.2000 - IV ZR 171/99 (https://dejure.org/2000,1011)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2000 - IV ZR 171/99 (https://dejure.org/2000,1011)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - IV ZR 171/99 (https://dejure.org/2000,1011)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 4 Abs. 1 S. 2, Art. 25
    Ansprüche aus VermG sind nicht als unbewegliches

  • Prof. Dr. Lorenz

    Rück- und Weiterverweisung, Qualifikationsverweisung: Bewegliches und unbewegliches Vermögen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 47

    Art. 4 Abs. 1 Satz 2 EGBGB
    Restitution eines Grundstücks/Internationales Privatrecht/kollisionsrechtliche Rückverweisung

  • Wolters Kluwer

    Restitution eines Grundstücks - Anspruch - Unbewegliches Vermögen - Kollision mit ausländischem Recht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitution eines Grundstücks; unbewegliches Vermögen; Grundstücksrestitution; belegene Sache; Kollisionsrecht; Rückverweisung; Erbrecht; Rückerstattungsanspruch als vererbliches Vermögen

  • Judicialis

    EGBGB Art. 4 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 4 Abs. 1 S. 2
    Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz und Internationales Privatrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 144, 251
  • NJW 2000, 2421
  • MDR 2000, 887
  • NJ 2000, 546
  • FamRZ 2000, 1508
  • WM 2000, 1755
  • JR 2001, 234
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95

    Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der

    Auszug aus BGH, 10.05.2000 - IV ZR 171/99
    Ansprüche aus dem Vermögensgesetz auf Restitution eines Grundstücks sind nicht als unbewegliches Vermögen zu qualifizieren, wenn nach dem maßgebenden ausländischen Kollisionsrecht nur insoweit auf deutsches Recht als das Recht der belegenen Sache zurückverwiesen wird (im Anschluß an BGHZ 131, 22).

    Hierfür bezieht sich das Berufungsgericht u.a. auf die Entscheidung BGHZ 131, 22, 28 zu § 25 Abs. 2 DDR-RAG.

    Dem hält die Revision entgegen, daß die Entscheidung BGHZ 131, 22 nur die innerdeutschen Verhältnisse betreffe.

    Sie treten zwar ihrem Sinn und Zweck nach an die Stelle verlorener Nachlaßwerte (BGHZ 123, 76, 79), richten sich ihrem Inhalt nach aber auf Rückübertragung durch den Staat (BGHZ 131, 22, 28 f.).

    Die hier zu beurteilende Zurückverweisung unterscheidet sich mithin in ihren Voraussetzungen nicht wesentlich von der Regelung des § 25 Abs. 2 DDR-RAG, um die es in der vom Berufungsgericht zugrunde gelegten Entscheidung BGHZ 131, 22, 28 ging.

  • BGH, 05.06.1957 - IV ZR 16/57

    Anteil an deutscher Personengesellschaft mit Grundstückeigentum. Vererbung nach

    Auszug aus BGH, 10.05.2000 - IV ZR 171/99
    Unter den Begriff des unbeweglichen Vermögens in diesem Sinne könne nach BGHZ 24, 352, 358 ff. ungeachtet seiner Rechtsnatur auch ein schuldrechtlicher Anspruch fallen.

    a) Zwar wird in dem Urteil BGHZ 24, 352 in einer die Entscheidung nicht tragenden Erwägung die Auffassung vertreten, daß der im Rückerstattungsgesetz der früheren amerikanischen Besatzungszone geregelte Anspruch auf Rückerstattung von Grundstücken zum unbeweglichen Vermögen (im Sinne der Rückverweisung nach kalifornischem Erbrecht) zu rechnen sei (und deshalb insoweit Pflichtteilsansprüche nach deutschem Erbrecht bestünden).

    Danach kommt eine Einordnung des Restitutionsanspruchs nach dem Vermögensgesetz als unbewegliches Vermögen auch in dem von BGHZ 24, 352 vertretenen weiteren Sinne nicht in Betracht.

    b) Anders als zur Zeit des Urteils BGHZ 24, 352 kennt das EGBGB heute den Begriff des unbeweglichen Vermögens (Art. 15 Abs. 2 Nr. 3, Art. 25 Abs. 2, Art. 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4).

  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten

    Auszug aus BGH, 10.05.2000 - IV ZR 171/99
    Der Grundsatz der Restitution wird im Interesse der Sozialverträglichkeit zugunsten redlicher Erwerber eingeschränkt; ihr guter Glaube an die Rechtsbeständigkeit des Erwerbs wird geschützt (BGHZ 118, 34, 36 f.).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92

    Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei

    Auszug aus BGH, 10.05.2000 - IV ZR 171/99
    Sie treten zwar ihrem Sinn und Zweck nach an die Stelle verlorener Nachlaßwerte (BGHZ 123, 76, 79), richten sich ihrem Inhalt nach aber auf Rückübertragung durch den Staat (BGHZ 131, 22, 28 f.).
  • BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00

    Beteiligung des Erblassers an einem Grundstück in der DDR

    Selbst wenn sich der Anspruch auf Auseinandersetzung im Einzelfall auf Übertragung eines Grundstücks, eines Grundstücksteils oder dinglichen Rechts richtet, ändert das nichts an der Qualifikation dieses Anspruchs als bewegliches Vermögen (vgl. BGHZ 131, 22, 27 f.; Senat, Urteil vom 10. Mai 2000 - IV ZR 171/99 - NJW 2000, 2421 unter 3 b, zur Veröffentlichung in BGHZ 144, 251 vorgesehen).
  • KG, 03.04.2012 - 1 W 557/11

    Gegenständlich beschränkter Erbschein für den beweglichen Nachlass in

    Soweit amerikanisches Kollisionsrecht für unbewegliches Vermögen auf das Belegenheitsrecht verweist, überlässt es diesem auch, zu bestimmen, was zum beweglichen und was zum unbeweglichen Vermögen zählt (sog. Qualifikationsrückverweisung; BGH, NJW 2000, 2421, 2422; vgl. Süß, ZEV 2000, 486, 488 m.w.N.; Staudinger/Hausmann, BGB, Neubearb. 2003, Rdn. 184 zu Art. 4 EGBGB).
  • BFH, 25.01.2001 - II R 52/98

    Kein Freibetrag bei Einräumung atypisch stiller Beteiligung

    Selbst wenn sich der Anspruch auf Auseinandersetzung im Einzelfall auf Übertragung eines Grundstücks, eines Grundstücksteils oder dinglichen Rechts richtet, ändert das nichts an der Qualifikation dieses Anspruchs als bewegliches Vermögen (vgl. BGHZ 131, 22, 27 f.; Senat, Urteil vom 10. Mai 2000 - IV ZR 171/99 - NJW 2000, 2421 unter 3 b, zur Veröffentlichung in BGHZ 144, 251 vorgesehen).
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