Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.05.2000

Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,641
BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98 (https://dejure.org/1999,641)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1999 - 3 StR 215/98 (https://dejure.org/1999,641)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98 (https://dejure.org/1999,641)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Völkermord in Bosnien-Herzegowina

§ 220a, § 211, § 6 Nr. 1 StGB Fassung bis 29.6.02 (Hinweis: beachte nun §§ 1, 6 VStGB), Voraussetzungen deutscher Strafgerichtsbarkeit

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 220a StGB; § 6 Nr. 1 StGB
    Zuständigkeit deutscher Gerichte für das im Ausland begangene Verbrechen des Völkermords; Tatbestand des Völkermords

  • DFR

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

  • Wolters Kluwer

    Geltung deutschen Strafrechts für ein im Ausland begangenes Verbrechen des Völkermordes kraft des Weltrechtsprinzips

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-freiburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Völkermord und deutsche Strafgewalt: zum Spannungsverhältnis von Weltrechtsprinzip und legitimierendem Inlandsbezug (Albin Eser; Beck 2001, 3)

  • uni-freiburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das "Internationale Strafrecht" in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Albin Eser; Beck 2000, 3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 64
  • NJW 2000, 2517 (Ls.)
  • NStZ 1999, 396
  • NStZ 1999, 404
  • NJ 1999, 494
  • NJ 2001, 280
  • StV 1999, 604 (Ls.)
  • JR 2000, 202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 106/94

    Klebeband - Mittel - Strafrahmen - Strafzumessung - Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98
    Voraussetzung der Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, ist ferner, daß der Anwendung deutschen Strafrechts ein völkerrechtliches Verbot nicht entgegensteht (BGH NStZ 1994, 232, 233 - Ermittlungsrichter, mit zustimmender Anm. Oehler NStZ 1994, 485).

    aa) Ein solches Verbot ist insbesondere nicht aus Art. VI der Völkermordkonvention (Genozid - Konvention) vom 9. Dezember 1948 (BGBl 1954 II 729) abzuleiten, der die Aburteilung durch ein Gericht des Tatortstaates oder einen internationalen Gerichtshof vorsieht (vgl. Jescheck GA 1981, 49, 58, Oehler NStZ 1994, 485, a.A. noch in Oehler, Internationales Strafrecht 2. Aufl. Rdn. 854, 892), Zwar mag das Absehen der Konvention von dem - im ersten Entwurf noch vorgesehenen - Universalprinzip darin begründet sein, daß sich einzelne Vertragsstaaten im Hinblick auf den politischen Charakter des geschützten Rechtsguts gegen jegliche internationale Strafgerichtsbarkeit verwahren wollten (vgl. Jescheck ZStW 66, 193, 202 f.).

    Allein dieser Inlandsbezug rechtfertigt die Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf die Tat des Angeklagten (BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 1 Gribbohm aa0 § 6 Rdn 28 aA. Ciehler NStZ 1994 485, Wohnsitz im Inland allein genügt nicht).

    an denen sich die Bundesrepublik Deutschland zusammen mit anderen Staaten im Auftrag der Vereinten Nationen in Bosnien-Herzegowina beteiligt hat um den serbischen Expansionsbestrebungen entgegenzuwirken und die Zivilbevölkerung, namentlich die muslimische Bevölkerungsgruppe, vor Verfolgung und Dezimierung durch Serbien zu schützen (BGH NStZ 1994, 232, 233; Bay0bLG JR 1998.472, 475, Oehler NStZ 1994, 485).

  • BGH, 18.08.1994 - AK 12/94
    Auszug aus BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98
    Fehlt ein derartiger Inlandsbezug, verstößt die Strafverfolgung gegen das Nichteinmischungsprinzip, das aus der völkerrechtlich gebotenen Beachtung der Souveränität anderer Staaten folgt (vgl. BGHSt 27, 30, 32; 34, 334, 336; BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 1 : BGH NStZ 1994, 232, 233; BGH NStZ 1999, 236, a.A. Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1).

    Allein dieser Inlandsbezug rechtfertigt die Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf die Tat des Angeklagten (BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 1 Gribbohm aa0 § 6 Rdn 28 aA. Ciehler NStZ 1994 485, Wohnsitz im Inland allein genügt nicht).

  • BGH, 17.05.1991 - 2 StR 183/90

    Mohammed Ali Hamadi

    Auszug aus BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98
    Zwar ist bereits entschieden worden, daß das tateinheitliche Zusammentreffen des in § 6 Nr. 3 StGB genannten § 316c StGB (Angriff auf den Luft- und Seeverkehr) mit einem vorsätzlichen Tötungsdelikt für dieses ebensowenig die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts (BGH NJW 1991, 3104) begründet, wie das tateinheitliche Zusammentreffen des von § 6 Nr. 5 StGB erfaßten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit dem unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch (BGHSt 34, 1; BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 1 , BGH, Beschl. vom 4 Juli 1995 - 1 StR 286/95) der für sich genommen nicht unter das Weltrechtsprinzip fällt.

    c) Es steht auch - ohne daß geklärt werden muß, ob der Angeklagte nur Staatsangehöriger von Bosnien-Herzegowina oder auch der Bundesrepublik Jugoslawien ist - zur Gewißheit des Senats fest, daß der Angeklagte weder an den Tatortstaat noch an seinen Heimatstaat ausgeliefert wird oder werden kann (BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Auslieferung 1 und Verfahrenshindernis 1; BGH NStZ 1985, 545; BGH NJW 1991, 3104).

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98
    bb) Daß § 220a Abs. 1 StGB auch objektiv vor allem ein mehrfaches Handeln zum Nachteil derselben (Teil)Gruppe umfaßt und beschreibt und deshalb zu den Tatbeständen zählt die in erster Linie auf die über den Einzelfall hinausreichende mehrfache Tatbestandsverwirklichung abzielen, deren rechtliche Zusammenfassung geboten erscheint, um das verwirklichte Unrecht und die Schuld des Täters sachgerecht erfassen zu können (vgl. BGHSt 40, 138, 164 f.), berücksichtigen einzelne Strafzumessungserwägungen des Oberlandesgerichts nicht, die so, wie sie im Urteil wiedergegeben werden.
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96

    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98
    cc) Der Senat verkennt nicht das Problem, daß beim Fehlen geeigneter objektiver Abgrenzungs- oder Eingrenzungskriterien überdimensionierte oder zeitlich uferlose Handlungseinheiten konstruktiv möglich werden, eine Gefahr, die immer dann besteht, wenn mehrere natürliche Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefaßt werden (zu der ähnlichen Frage, unter welchen Voraussetzungen zeitliche oder sonstige Einschnitte in den Ablauf einer geheimdienstlichen Agententätigkeit nach § 99 StGB Einfluß auf die Beurteilung von Handlungskomplexen als tatbestandliche Handlungseinheiten haben können vgl. BGHSt 43, 1, 3 ff = NStZ 1997, 487 m. Anm. Rudolphi: Paeffgen JR 1999, 89, 93 ff.).
  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83

    Gegenstand des Strafverfahrens - Bestimmtheit - Anforderungen - Erschießungen in

    Auszug aus BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98
    §§ 223 StGB a.F. ff. oder § 239 StGB usw. sein, mithin Rechtsnormen, die dem Schutz höchstpersönlicher Rechtsgüter des einzelnen dienen und deren Zusammenfassung zu einer Tat im Rechtssinne nur in engen Grenzen möglich ist (vgl. in diesem Zusammenhang BGH NStZ 1984, 229 f.).
  • BGH, 21.07.1989 - 2 StR 288/89

    Verwerfung der Revision - Formerfordernisse bei Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98
    ob das Oberlandesgericht die beantragte Ladung und Vernehmung der Auslandszeugen ohne Rechtsfehler abgelehnt hat Im übrigen ist es nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich den für die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge erforderlichen Vortrag aus verschiedenen Stellen einer umfangreichen Revisionsbegründung zusammenzusuchen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 1; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1).
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Auszug aus BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98
    Dieses Mißverständnis schon des objektiven Tatbestandes wird zumindest mittelbar auch durch das Zitat der Entscheidung BGH NJW 1969, 2056 belegt, die, wie auch weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, den Begriff des Massenverbrechens als denkbare rechtliche Handlungseinheit im Zusammenhang mit den nationalsozialistischen Vernichtungsprogrammen abgelehnt hat.
  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98
    Denn es ist kein rechtlicher Grund ersichtlich, die Prinzipien der sog. Tateinheit durch Klammerwirkung (vgl. BGHSt 28, 18, 20, Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 52 Rdn. 14 ff.,- Rissing - van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn 27 ff.; Lackner, StGB 22. Aufl. § 52 Rdn. 5, Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl., Vor § 52 Rdn. 5 ff.) nicht auch auf mehrere, an sich selbständige Mordtaten anzuwenden, wenn ein weiteres, ebenso schwerwiegendes Verbrechen vorliegt (vgl. BGHSt 2, 246).
  • BGH, 25.09.1986 - 4 StR 496/86

    Unzulässigkeit einer Revision mangels Formwahrung

    Auszug aus BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98
    ob das Oberlandesgericht die beantragte Ladung und Vernehmung der Auslandszeugen ohne Rechtsfehler abgelehnt hat Im übrigen ist es nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich den für die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge erforderlichen Vortrag aus verschiedenen Stellen einer umfangreichen Revisionsbegründung zusammenzusuchen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 1; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1).
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen

  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87

    Auslieferung wegen einer im Ausland begangenen Betäubungsmittelstraftat;

  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 359/90

    Niederländischer Angeklagter - Ausländer - Anwendbarkeit deutschen Strafrechts -

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

  • BGH, 24.06.1993 - 1 StR 271/93

    Verurteilung eines tschechischen Staatsbürgers in Deutschland wegen in Österreich

  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85

    Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im

  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 298/76

    Verurteilung wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in

  • BGH, 04.07.1995 - 1 StR 286/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelerwerb - Betäubungsmittelkauf - Kauf im

  • BGH, 11.12.1998 - 2 ARs 499/98

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 13 a Strafpzozeßordnung (StPO);

  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91

    Revisibilität der Verteidigerbestellung - Fürsorgepflicht des Vorsitzenden

  • BGH, 14.01.1981 - StB 3/81

    Beschwerde - Aussetzung der Vollstreckung - Auflagen

  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Damit kann nach den auch in diesen Fällen geltenden allgemeinen Konkurrenzregeln (vgl. BGHSt 55, 157 ; 64, 89 ) insbesondere eine Verurteilung wegen Völkermordes nach § 6 VStGB in Tateinheit mit Mord nach § 211 StGB erfolgen (vgl. BGHSt 45, 64 ; 64, 89 ).
  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Für die gefährlichen Körperverletzungen, die trotz idealkonkurrierender Tatbestandsverwirklichung an sich gesondert zu beurteilen sind (s. etwa Schönke/Schröder/Eser/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 6 Rn. 1b mwN), folgt die Geltung des Weltrechtsprinzips aus einer Annexkompetenz: Die Annahme, § 1 Satz 1 VStGB erfasse auch tateinheitlich mit dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB begangene Körperverletzungsdelikte nach §§ 223 ff. StGB, rechtfertigt sich daraus, dass - wegen der weitgehenden Identität der Tatbestandsmerkmale - der Sachverhalt, der für eine Verurteilung wegen des Menschlichkeitsverbrechens ermittelt und festgestellt werden muss, auch eine Verurteilung wegen (zumindest einfacher) Körperverletzung trägt (s. - für § 6 Nr. 1 StGB aF im Verhältnis von Völkermord gemäß § 220a Abs. 1 Nr. 1 StGB aF zu tateinheitlich begangenen Verbrechen nach §§ 211, 212 StGB - BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 69 f.).
  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Mithin bedarf es keiner Ausführungen dazu, dass darüber hinaus das in § 1 Satz 1 VStGB niedergelegte Weltrechtsprinzip Anwendung findet, das sich an § 5 des auch für Afghanistan geltenden Römischen Statuts des Internationalen Gerichtshofs anlehnt (vgl. BT-Drucks. 14/8524 S. 14; BGBl. II 2003 S. 422), und sich daraus eine Annexkompetenz für weitere Delikte ergeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 69 f.; Beschluss vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 71).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 3 StE 1/20

    Völkermord zum Nachteil der religiösen Gruppe der Jesiden

    Soweit es die tateinheitlich begangene Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 223 Abs. 1, § 227 Abs. 1 StGB betrifft, folgt die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts aus einer Annexkompetenz zum Weltrechtsprinzip nach § 1 Satz 1 VStGB (vgl. BGH, 3. Strafsenat, Urteil vom 30.04.1999 - 3 StR 215/98, NStZ 1999, 396 ff., bezogen auf § 6 VStGB, § 211, § 212 StGB sowie BGH, 3. Strafsenat, Beschluss vom 06.06.2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 - 111, bezogen auf § 7 VStGB, §§ 223 ff. StGB).

    Weil die täterschaftlich begangenen Einzeltaten zum Nachteil der B einerseits und zum Nachteil der Zeugin A andererseits von einer einheitlichen Völkermordabsicht getragen waren und in örtlicher und zeitlicher Hinsicht als begrenzter Lebenssachverhalt erscheinen, bilden sie - ungeachtet der überdies vorliegenden Teilidentität der Ausführungshandlungen - vor dem Hintergrund, dass das kollektive Gut des Bestandes der Gruppe geschützt ist, eine tatbestandliche Bewertungseinheit und stellen nur eine materiell-rechtliche Tat im Rechtssinne dar (vgl. BGH, 3. Strafsenat, Urteil vom 30.04.1999 - 3 StR 215/98, NStZ 1999, 396 ff. (403), tendenziell so auch: BT-Drs.

  • OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10

    Onesphore R. nach teilweiser Aufhebung des ersten "Ruanda-Urteils" wegen

    Diese Regelung ist nicht abschließend, so dass sie die Ahndung von Völkermord durch ein anderes nationales Gericht als das des Tatorts nicht verbietet (vgl. BGH, Urteil vom 30.04,1999, 3 StR 215/98, juris-Rn. 8 ff. m.w.N. und nachfolgend BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.12.2000, 2 BvR 1290/99, juris-Rn. 14 ff.).

    Der zur Legitimation der Anwendung innerstaatlicher Strafgewalt auf die Auslandstat eines Ausländers über den Wortlaut von § 6 Nr. 1 StGB hinaus zu fordernde Inlandsbezug im Sinne eines legitimierenden Anknüpfungspunktes im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.1999, 3 StR 215/98, juris-Rn. 6, 11) ist vorliegend gegeben, weil der Angeklagte seit dem 21. August 2002 in Deutschland lebt.

    Sie schützt vielmehr die soziale Existenz der verfolgten Gruppe als überindividuelles Rechtsgut und erfasst auch objektiv ein mehrfaches Handeln zum Nachteil derselben Gruppe, weshalb jedenfalls dann, wenn sich die tatbestandlichen Handlungen gegen die selbe Gruppe richten und innerhalb eines einheitlichen örtlichen und zeitlichen Lebenssachverhalts begangen wurden, eine Tat im Rechtssinne gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.1999, 3 StR 215/98, juris-Rn: 57 ff. m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10

    Zur Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der

    Diese Regelung ist nicht abschließend, so dass sie die Ahndung von Völkermord durch ein anderes nationales Gericht als das des Tatorts nicht verbietet (BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91 - zitiert nach juris, m. w. N.. Vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Dezember 2000, Az.: 2 BvR 1290/99, NJW 2001, 1848-1853 - zitiert nach juris.).

    Der zur Legitimation der Anwendung innerstaatlicher Strafgewalt auf die Auslandstat eines Ausländers über den Wortlaut von § 6 Nr. 1 StGB hinaus zu fordernde Inlandsbezug im Sinne eines legitimierenden Anknüpfungspunktes im Einzelfall (BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91 - zitiert nach juris, m. w. N. ) ist vorliegend gegeben, weil der Angeklagte seit dem 21. August 2002 in Deutschland lebt.

    Sie schützt vielmehr die soziale Existenz der verfolgten Gruppe als überindividuelles Rechtsgut und erfasst auch objektiv ein mehrfaches Handeln zum Nachteil derselben Gruppe, weshalb jedenfalls dann, wenn sich die tatbestandlichen Handlungen gegen dieselbe Gruppe richten und innerhalb eines einheitlichen örtlichen und zeitlichen Lebenssachverhalt begangen wurden, eine Tat im Rechtssinne gegeben ist (BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91 - zitiert nach juris, m. w. N.).

    Soweit sich der Angeklagte mit der zur Verurteilung gelangten Tat neben der Beihilfe zum Völkermord auch der Beihilfe zum Mord (§§ 211, 27 StGB), bzw. der Beihilfe zum Totschlag (§§ 212, 27 StGB) schuldig gemacht haben kann, die als tateinheitlich begangene Verbrechen ebenfalls vom Weltrechtsprinzip des § 6 Nr. 1 StGB erfasst werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91 - zitiert nach juris m. w. N.), hat ein Schuldspruch zu unterbleiben, weil der Senat die Verfolgung mit Beschluss vom 14. Dezember 2011 gemäß § 154a StPO mit Zustimmung des Generalbundesanwalts auf die Strafbarkeit gemäß § 220a Abs. 1 StGB a. F. beschränkt hat.

  • BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14

    Völkermordurteil teilweise aufgehoben

    Mit Blick auf die insoweit auch in ihrem Zusammenhang eindeutigen Urteilsgründe kann dem Vorbringen in der Revisionsbegründung des Generalbundesanwalts nicht gefolgt werden, die Urteilsgründe würden die nach § 220a Abs. 1 StGB aF erforderliche Völkermordabsicht, das heißt das zielgerichtete Wollen der teilweisen oder vollständigen Zerstörung einer von der Vorschrift geschützten Gruppe (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 3 StR 244/00, NJW 2001, 2732, 2733) zumindest in deren sozialer Existenz (BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 80; vgl. im Einzelnen MüKo-StGB/Kreß, 2. Aufl., § 6 VStGB Rn. 71 ff.), positiv belegen.
  • BGH, 30.11.2022 - 3 StR 230/22

    Beteiligung am Völkermord (Völkermordabsicht; schwere körperliche oder seelische

    Die unter § 6 Abs. 1 VStGB fallenden einzelnen objektiven Tatmodalitäten erhalten ihren besonderen Unrechtsgehalt als Völkermord erst durch die von dieser Vorschrift vorausgesetzte Absicht, eine der geschützten Gruppen als solche ganz oder teilweise zu zerstören (zu § 220a StGB aF s. BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 86).

    Der Gesetzeswortlaut wurde lediglich - klarstellend (vgl. zu § 220a Abs. 1 Nr. 1 StGB aF BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 70; ferner Gropengießer/Kreicker in Eser/Kreicker (Hrsg.), Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen, Bd. 1, 2003, S. 99, 101; MüKoStGB/Kreß, 4. Aufl., § 6 VStGB Rn. 49, 52) - insoweit geändert, als der Plural "Mitgliedern" durch den Singular "einem Mitglied" ersetzt wurde.

    Dabei hatte sich der Gesetzgeber bewusst für eine grundsätzlich enge Anlehnung des Wortlauts der neu geschaffenen Regelung an Art. 11 der Völkermordkonvention entschieden, in dem die objektiven und subjektiven Merkmale des völkerstrafrechtlichen Verbrechens des Genozids tatbestandlich umschrieben sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 79 mwN; MüKoStGB/Kreß, 4. Aufl., § 6 VStGB Rn. 26, 28).

    Ebenso wenig von Bedeutung ist, ob dem zu Straftaten des Völkermordes im ehemaligen Jugoslawien ergangenen Urteil des Senats vom 20. April 1999 (3 StR 215/98, BGHSt 45, 64) ein einheitliches Verständnis der tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift und des § 224 Abs. 1 StGB aF entnommen werden könnte (vgl. aaO, S. 84).

    Ob dies auch für den Völkermord gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 VStGB gilt, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. zu § 220a StGB aF BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 85, 91; ferner MüKoStGB/Kreß aaO, Rn. 107).

    Denn unabhängig von der Schutzrichtung des § 6 VStGB (vgl. einerseits BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 81 f. (zu § 220a StGB aF); Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 50/20, StV 2021, 596 Rn. 48; Gropengießer/Kreicker in Eser/Kreicker (Hrsg.), Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen, Bd. 1, 2003, S. 96 ff.; andererseits Ambos, Internationales Strafrecht, 5. Aufl., § 7 Rn. 125; MüKoStGB/Kreß, 4. Aufl., § 6 Rn. 1 f.; Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 5. Aufl., Rn. 870, jeweils mwN) bezweckt § 7 VStGB zumindest auch den Schutz der höchstpersönlichen Rechtsgüter der von den objektiven Tathandlungen betroffenen einzelnen Personen (s. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 50/20, aaO, Rn. 45).

    Insoweit unterscheidet sich das Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom Völkermord, bei dem die umschriebenen Begehungsweisen keine selbständigen Tatbestände, sondern Tatmodalitäten desselben von der Völkermordabsicht des Täters geprägten Delikts darstellen (s. BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 81 f. (zu § 220a StGB aF); Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 50/20, StV 2021, 596 Rn. 48).

  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Gleiches gilt für die Beurteilung der Nichtausführbarkeit der Auslieferung im Sinne dieser Vorschrift (s. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2001 - 1 StR 171/01, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Auslieferung 3; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 30. Aufl., § 7 Rn. 5; LK/Werle/Jeßberger aaO, Rn. 104 f.; aA MüKoStGB/Ambos, 4. Aufl., § 7 Rn. 30; NK-StGB/Böse, 6. Aufl., § 7 Rn. 20; SSW-StGB/Satzger aaO, Rn. 14; offengelassen von BGH, Beschluss vom 4. April 2018 - 1 StR 105/18, NStZ-RR 2018, 226; [allein] zur eigenständigen amtswegigen Prüfung durch das Revisionsgericht vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65, 74).
  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 372/00

    Völkerrechtliche Strafverfolgungspflicht

    Der Senat hat in seiner Grundsatzentscheidung BGHSt 45, 64 zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Völkermord bereits entschieden, daß für ein im Ausland von Ausländern an Ausländern begangenes Verbrechen des Völkermordes (§ 220 a StGB) nach § 6 Nr. 1 StGB kraft Weltrechtsprinzips deutsches Strafrecht gilt.

    Wie der Senat bereits entschieden hat, erhalten die unter die verschiedenen Tatmodalitäten des § 220 a Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 StGB fallenden objektiven Tathandlungen ihren besonderen Unrechtsgehalt als Völkermord, der sie von gemeinen Delikten wie Tötungsverbrechen oder schweren oder gefährlichen Körperverletzungen unterscheidet, erst durch die von § 220 a Abs. 1 StGB vorausgesetzte Absicht, eine unter den Schutz dieser Vorschrift fallende Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören (vgl. BGHSt 45, 64).

    § 220 a Abs. 1 Nr. 1 StGB ist eine Begehungsalternative des Völkermordes, die als Tatbestandsmerkmal die vorsätzliche Tötung eines Menschen voraussetzt, so daß der Sachverhalt, der wegen Völkermordes nach § 220 a Abs. 1 Nr. 1 StGB festgestellt werden muß, jeweils auch eine Verurteilung zumindest wegen Totschlags trägt (BGHSt 45, 64, 70).

    e) Im übrigen hat das Oberlandesgericht im Anschluß an die bisherige Rechtsprechung, die über den Wortlaut des § 6 StGB hinaus einen legitimierenden Anknüpfungspunkt im Einzelfall verlangt, der einen unmittelbaren Bezug der Strafverfolgung im Inland herstellt und die Anwendung innerstaatlichen (deutschen) Strafrechts rechtfertigt, geprüft, ob solche Anknüpfungstatsachen vorliegen (vgl. dazu zuletzt BGHSt 45, 64, 66 zu § 6 Nr. 1 StGB m.w.Nachw., insoweit ablehnend Werle JZ 1999, 1181, 1182 f.; ders. JZ 2000, 755, 759; Lüder NJW 2000, 269 f.; Lagodny/Nill-Theobald JR 2000, 205, 206; offengelassen in Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 - unter III 6 c) - (S. 22)).

    Der Senat neigt jedoch dazu, jedenfalls bei § 6 Nr. 9 StGB, solche zusätzlichen legitimierenden Anknüpfungstatsachen für nicht erforderlich zu halten (vgl. auch Ambos NStZ 1999, 226, 227 und NStZ 1999, 404, 405; a.A. BGH NStZ 1999, 236; BayObLG NJW 1998, 392, 393).

    Wenn nämlich die Bundesrepublik Deutschland in Erfüllung einer völkerrechtlich bindenden, aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens übernommenen Verfolgungspflicht die Auslandstat eines Ausländers an Ausländern verfolgt und nach deutschem Strafrecht ahndet, kann schwerlich von einem Verstoß gegen das Nichteinmischungsprinzip die Rede sein (noch offen gelassen in BGHSt 45, 64, 69).

  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 96/14

    Anfragebeschluss zur Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten

  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

  • BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines

  • BGH, 03.11.2010 - 1 StR 497/10

    Konnexitätserfordernis beim Beweisantrag (bestimmte Behauptung der begründenden

  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00

    Völkermordabsicht; Öffentlichkeit (Ausschluß neben §§ 170 ff. GVG);

  • BGH, 03.02.2021 - AK 50/20

    Vollzug der Untersuchungshaft "wegen derselben Tat" vor dem Erlass eines Urteils;

  • BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22

    Anwendung deutschen Strafrechts (Inlandstat bei mehreren verwirklichten

  • OLG Rostock, 23.02.2016 - 20 Ws 36/16

    NS-Verbrechen: Strafbare Beteiligung an Massentötungen in Konzentrations- und

  • BGH, 04.04.2018 - 1 StR 105/18

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts (stellvertretende Strafrechtspflege)

  • BGH, 23.04.2019 - 4 StR 41/19

    Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen (Prinzip der stellvertretenden

  • BGH, 21.04.2021 - 1 StR 447/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 22.04.2020 - 1 StR 641/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreiben: dem

  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11

    Unzulässige Verfahrensrügen (Darlegungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung

  • BGH, 17.06.2020 - 1 StR 110/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens:

  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 122/00

    Ablehnung eines Beweisantrags

  • OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10

    Legitimierende Anknüpfungstatsachen beim Vertrieb von Betäubungsmitteln nach dem

  • BGH, 25.03.2015 - 1 StR 179/14

    Verwerfung der Revision als unbegründet; urteilsfremder Vortrag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,731
BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99 (https://dejure.org/2000,731)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2000 - 4 StR 647/99 (https://dejure.org/2000,731)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 4 StR 647/99 (https://dejure.org/2000,731)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,731) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 247 a Satz 1 Halbs. 2 StPO; § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 211 Abs. 2 StGB
    Audiovisuelle Vernehmung eines am Erscheinen in der Hauptverhandlung verhinderten Auslandszeugen; Verlesung eines bereits vorliegenden richterlichen Vernehmungsprotokolls; Erreichbarkeit eines Zeugen; Kommissarische Vernehmung und Anwesenheit der Verteidigung; Mord zur ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 247 a Satz 1 Halbs. 2; 251 Abs. 1 Nr. 2

  • DFR

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verwerfung der Revision im Bottroper Auftragsmordfall - Weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Videovernehmung

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verwerfung der Revision im Bottroper Auftragsmordfall - Weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Videovernehmung

  • nomos.de PDF, S. 46 (Leitsatz)

    §§ 151 Abs. 1 Nr. 2, 247a Satz 1 Halbs. 2 StPO
    Audiovisuelle Vernehmung/Auslandszeuge

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Protokollverlesung oder audiovisuelle Vernehmung?

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 73
  • NJW 2000, 2517
  • NJ 2000, 433 (Ls.)
  • StV 2000, 345
  • JR 2001, 343
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 15.09.1999 - 1 StR 286/99

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur audiovisuellen Vernehmung von Zeugen, die sich

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    Entgegen der Auffassung der Revision kommt es aber für die Zulässigkeit einer auf diese Vorschrift gestützten Verlesung nicht auf die Frage an, ob der Zeuge in der Hauptverhandlung nach § 247 a StPO - hier grenzüberschreitend im Wege der Rechtshilfe (vgl. BGH NJW 1999, 3788, 3789 mit Anm. Duttge NStZ 2000, 158, Rose JR 2000, 77, Schlothauer StV 2000, 180 und Vassilaki JZ 2000, 474; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 247 a Rdn. 6, 9; Rieß StraFo 1999, 1, 6) - mittels zeitgleicher Bild- und Tonübertragung vernommen werden kann; denn die Verlesung einer richterlichen Vernehmungsniederschrift ist gemäß § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO schon dann zulässig, wenn der körperlichen Anwesenheit des Zeugen, der an sich in der Hauptverhandlung vernommen werden könnte, eines der in der Gesetzesbestimmung genannten Hindernisse entgegensteht (vgl. Diemer aaO § 251 Rdn. 5; § 247 a Rdn. 13).

    bb) Zwar ist eine Zeugenvernehmung nach § 247 a StPO Teil der Hauptverhandlung (BGH NJW 1999, 3788, 3789; s. auch Rieß NJW 1998, 3240, 3242); deren Zulässigkeit beseitigt aber - entgegen der Auffassung der Revision - nicht das Hindernis für ein "Erscheinen des Zeugen" im Sinne des § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO.

    dd) Das Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. September 1999 (NJW 1999, 3788) steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    Insbesondere hat das Schwurgericht zu Recht den beabsichtigten Betrug zum Nachteil der Lebensversicherer als eine "andere Straftat" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB angesehen (so auch Geilen in FS für Lackner (1987) S. 571, 583; Mitsch JuS 1996, 213, 216; Schlothauer StV 2000, 138, 140 Fn. 14; ähnlich BGH, Urteil vom 12. März 1998 - 1 StR 708/97 (Unterschlagung)).

    Die Ermöglichungsabsicht umfaßt auch in anderen Tatbeständen den Betrug zum Nachteil einer Versicherung: So verhält es sich bei dem - an § 211 Abs. 2 StGB angelehnten (BGHSt 28, 93, 94 f.) - § 315 Abs. 3 Nr. 1 b StGB (BGH NStZ 1992, 182, 183; 1995, 31; NJW 1999, 3132, 3133) und dem durch das 6. StrRG eingefügten § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB (BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 2000, 226; BGH StV 2000, 136, 137; BGH, Beschluß vom 15. März 2000 - 3 StR 597/99; ablehnend Schlothauer StV 2000, 138).

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    Das Schwurgericht war allerdings verpflichtet, den Verfahrensbeteiligten noch in der Hauptverhandlung bekanntzumachen, daß es in dieser Weise verfahren wolle, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich auf die so entstandene neue Beweislage einzustellen und gegebenenfalls weitere Anträge anzubringen (vgl. BGHSt 4, 130, 131 f.; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 94).

    Ein solcher Hinweis ist hier, wie das Schweigen des Protokolls beweist (§ 274 StPO; s. BGHSt 4, 130, 132), unterblieben.

  • BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56

    Mitbeschuldigter - Hauptverhandlung - Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht -

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    cc) Für diese Auslegung der §§ 247 a Satz 1 Halbs. 2, 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO spricht auch der Zweck der Vorschriften: § 251 StPO dient der Wahrheitsfindung sowie der Erleichterung und Beschleunigung des Verfahrens (BGHSt 10, 186, 189; 26, 18, 20).

    Das Revisionsgericht greift zudem bei Entscheidungen etwa nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO auch nur ein, wenn im Einzelfall die Aufklärungspflicht zur persönlichen Vernehmung gedrängt hat, nicht jedoch allein deswegen, weil der Tatrichter die Frage im Beschluß gemäß § 251 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht erörtert hat (vgl. BGHSt 10, 186, 187, 191 f.; OLG Celle StV 1991, 294 f.; Gollwitzer aaO 25. Aufl. § 251 Rdn. 80; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 251 Rdn. 38 m.N.).

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    Diesen Zielsetzungen würde es widersprechen, wenn die Möglichkeit einer Videovernehmung eine kommissarische Vernehmung gemäß § 223 Abs. 1 StPO und eine Verlesung der Niederschrift nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO ausschließen würde; denn auch eine solche Vorgehensweise kann den Interessen schutzbedürftiger Zeugen dienen (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1974, 1959, 1960; Laubenthal JZ 1996, 335, 342 m.w.N. (kindlicher Opferzeuge); s. ferner BGHSt 32, 115, 126 f.; Kleinknecht/MeyerGoßner aaO § 223 Rdn. 6 (gefährdeter Zeuge)) und die Ermittlung der Wahrheit in angemessener Weise fördern.

    Die aus § 244 Abs. 2 StPO folgende Pflicht des Gerichts, sich des sachnächsten Beweismittels zu bedienen und dieses Beweismittel in der nach den Gegebenheiten bestmöglichen Form zu verwenden (BVerfGE 57, 250, 277; BGHSt 31, 148, 152; BGH NJW 1984, 65, 66; Herdegen in KK 4. Aufl. § 244 Rdn. 25), besteht nicht unbegrenzt (BGHSt 32, 115, 123).

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    Die Ermöglichungsabsicht umfaßt auch in anderen Tatbeständen den Betrug zum Nachteil einer Versicherung: So verhält es sich bei dem - an § 211 Abs. 2 StGB angelehnten (BGHSt 28, 93, 94 f.) - § 315 Abs. 3 Nr. 1 b StGB (BGH NStZ 1992, 182, 183; 1995, 31; NJW 1999, 3132, 3133) und dem durch das 6. StrRG eingefügten § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB (BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 2000, 226; BGH StV 2000, 136, 137; BGH, Beschluß vom 15. März 2000 - 3 StR 597/99; ablehnend Schlothauer StV 2000, 138).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    Für diese Auslegung, der der Senat bereits im Urteil vom 12. Februar 1998 (NStZ 1998, 352, 353) zuneigte, spricht der Wortlaut des Gesetzes, der - anders als etwa in §§ 239 a, 239 b, 316 a StGB - keine Beschränkung auf bestimmte, schwere Straftaten enthält.
  • BGH, 12.03.1998 - 1 StR 708/97

    Weiteres Urteil gegen "Augsburger Disko-Mafia" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    Insbesondere hat das Schwurgericht zu Recht den beabsichtigten Betrug zum Nachteil der Lebensversicherer als eine "andere Straftat" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB angesehen (so auch Geilen in FS für Lackner (1987) S. 571, 583; Mitsch JuS 1996, 213, 216; Schlothauer StV 2000, 138, 140 Fn. 14; ähnlich BGH, Urteil vom 12. März 1998 - 1 StR 708/97 (Unterschlagung)).
  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    Die Ermöglichungsabsicht umfaßt auch in anderen Tatbeständen den Betrug zum Nachteil einer Versicherung: So verhält es sich bei dem - an § 211 Abs. 2 StGB angelehnten (BGHSt 28, 93, 94 f.) - § 315 Abs. 3 Nr. 1 b StGB (BGH NStZ 1992, 182, 183; 1995, 31; NJW 1999, 3132, 3133) und dem durch das 6. StrRG eingefügten § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB (BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 2000, 226; BGH StV 2000, 136, 137; BGH, Beschluß vom 15. März 2000 - 3 StR 597/99; ablehnend Schlothauer StV 2000, 138).
  • BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90

    Strafvereitelung im Amt oder nur Strafvereitelung - Eintritt der

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    b) Auf dem dargelegten Verfahrensfehler kann das Urteil gleichwohl ausnahmsweise (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 725; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 2, 4) nicht beruhen; denn die Verteidigung hat ihre Möglichkeiten in der Tatsacheninstanz auch ohne den Hinweis ausgeschöpft: Das Schwurgericht hat die Aussage O.s zur Feststellung der Tatausführung durch P. und zur Widerlegung der Einlassung des Angeklagten, P. habe seine Frau gegen seinen Willen getötet, um ihn zu erpressen, herangezogen.
  • BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95

    Verteidiger - Revisionsbegründung - Fragen und Vorhalte - Beigezogene Akten -

  • BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92

    Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat; bedingter Tötungsvorsatz;

  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 397/78

    Eingriff in den Straßenverkehr in der Absicht eine andere Straftat zu verdecken -

  • BGH, 15.03.2000 - 3 StR 597/99

    Besonders schwere Brandstiftung

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 360/95

    Mordmerkmale - Ermöglichungsabsicht - Dolus Directus - Subjektives Mordmerkmal

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 67/95

    Beweisantrag - Zeugenanhörung - Gegenüberstellung - Beweisthema -

  • BGH, 17.12.1991 - 5 StR 592/91

    Verlesung der polizeilichen Vernehmung eines in den Niederlanden inhaftierten

  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 304/79

    Verletzung der Pflicht zur Aufenthaltsermittlung bei Nichtergreifen polizeilicher

  • BGH, 17.06.1992 - 1 StR 196/92

    Zulässiger Grund zur Ablehnung eines Beweisantrags - Vernehmung einer

  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62

    Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Billigung der

  • BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die

  • BGH, 23.03.2000 - 1 StR 657/99

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Vernehmung nach § 247a StPO;

  • OLG Celle, 04.05.1990 - 3 Ss 18/90
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 590/98

    Vorsätzliche Körperverletzung; Begriff des Beweisantrages

  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 131/96

    Rüge einer unterlassenen Nachforschung über den Aufenthaltsort eines wichtigen

  • BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56

    Anwendbarkeit des § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO bei drohender erheblicher

  • BGH, 05.10.1982 - 5 StR 466/82

    Vollständige Mitteilung in einer Revisionsbegründung hinsichtlich der

  • OLG Saarbrücken, 28.02.1974 - Ss 78/73
  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 104/99

    Verfahrenseinstellung; Unterschlagung; Begriff der schriftlichen Urteilsgründe

  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verlesung

  • BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06

    Verurteilungen im Steuerhinterziehungsverfahren gegen die frühere Vereinsspitze

    Es war auch nicht gehalten, in diesem Zusammenhang zu begründen, warum es der Verlesung der Vernehmungsniederschriften den Vorzug gegenüber einer audiovisuellen (§ 247a 72 StPO) oder kommissarischen (§ 223 StPO) Vernehmung gegeben hat (vgl. BGHSt 46, 73, 78).
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere

    Denn nur dann kann geprüft werden, ob es sich nicht um einen bloßen Antrag auf Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme oder auf Feststellung ihres Inhalts handelte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - 3 StR 211/01, NStZ-RR 2002, 257, 258 f. - bei Becker; vom 18. Februar 2004 - 2 StR 462/03, NStZ 2004, 630, 631; Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04) und ob der Antrag als Beweisantrag zu verbescheiden war oder als Beweisanregung abgelehnt werden durfte (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2000 - 4 StR 647/99, BGHSt 46, 73, 80).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    Bei fortgeschrittener Beweisaufnahme kann sich der Anspruch auf weitere Beweiserhebung nur auf eine Ausweitung oder Falsifizierung, nicht aber auf eine bloße nicht weiter ergiebige Wiederholung (vgl. BGHSt 46, 73, 80 m.w.N.) des bisher erhobenen Beweisstoffs beziehen.
  • BGH, 16.08.2016 - 5 StR 182/16

    Verhältnis von Geldwäsche und Verurteilung wegen der Vortatbegehung auf

    Wird mit der Revision die Ablehnung eines Antrags auf Vernehmung eines bereits angehörten Zeugen geltend gemacht, muss nach ständiger Rechtsprechung mitgeteilt werden, dass und wozu der Zeuge in der Hauptverhandlung bereits ausgesagt hat; denn nur dann kann geprüft werden, ob es sich nicht um einen bloßen Antrag auf Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme oder auf Feststellung ihres Inhalts handelte und ob der Antrag als Beweisantrag zu verbescheiden war oder - wie hier geschehen und beanstandet - als Beweisanregung abgelehnt werden durfte (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 2000 - 4 StR 647/99, BGHSt 46, 73, 80; vom 13. Dezember 2001 - 5 StR 322/01; vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04; Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15, jeweils mwN).
  • BGH, 15.03.2022 - 2 StR 302/21

    Beihilfe (Voraussetzungen; nachträgliches Einverständnis); erfolgsqualifizierte

    Bei einer erneuten audiovisuellen Vernehmung des in der Türkei inhaftierten I. K. wird das neue Tatgericht gleichfalls sicherzustellen haben, dass die Verfahrensgarantien des deutschen Strafprozessrechts gewahrt bleiben (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 15. September 1999 - 1 StR 286/99, BGHSt 45, 188, 194 f.; vom 18. Mai 2000 - 4 StR 647/99, BGHSt 46, 73, 76).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2007 - 5 Ss 105/07

    Anforderungen an die gerichtliche Erforschung einer Straftat und die Ermittlung

    Eine solche Verfahrensweise verstößt gegen das "Gebot bestmöglicher Sachaufklärung", das im Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht Verfassungsrang hat und einfach-rechtlich in §§ 244 Abs. 2, 250 Satz 2 StPO zum Ausdruck kommt (BVerfGE 57, 250, 277; 70, 297, 309; BVerfG NJW 2003, 2444, 2445; NJW 2007, 1933 [102, 108]; 2 BvR 2122/03 vom 17. September 2004 ; BGHSt 46, 73, 79; 50, 41, 48; BGH, 4 StR 345/06 vom 4. April 2007, Rdnr. 21 aE ):.

    § 244 Abs. 2 StPO verpflichtet den Tatrichter demnach in aller Regel, sich des sachnächsten Beweismittels zu bedienen und dieses Beweismittel in der nach den Gegebenheiten bestmöglichen Form zu verwenden (BGHSt 46, 73, 79).

  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 344/07

    Beweisantrag auf Vernehmung der wesentlichen Tatzeugin (Wiedererkennenszeugin)

    Der Senat neigt zu der Auffassung, dass es einem ausdrücklich zu formulierenden Begehren eines Beweisantragstellers obliegt, ob er sich nach Feststellung der Unerreichbarkeit eines Zeugen für dessen von ihm begehrte Vernehmung in der Hauptverhandlung mit dem bei einer Bild-Ton-Übertragung gegebenen Defizit an Unmittelbarkeit (vgl. BGHSt 45, 188, 196) im Vergleich zur konfrontativen Vernehmung im Gerichtssaal begnügen möchte (vgl. BGHSt 22, 118, 122 zur Pflicht zur Befragung des Antragstellers, ob er sich mit einer kommissarischen Vernehmung begnügt; vgl. ferner BGHSt 46, 73, 78 zur Pflicht gemäß § 247a StPO nach Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls bei - enger als in § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO auszulegender - Unerreichbarkeit des Zeugen nach § 251 StPO).
  • BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00

    Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Umfang der

    Es entfällt auch die Entscheidung, ob im Rahmen des erweiterten Erreichbarkeitsbegriffs (vgl. Gollwitzer in LR StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 259) eine Vernehmung in der Hauptverhandlung durch eine Vernehmung im Ausland im Wege der Videokonferenz nach § 247a StPO (BGHSt 45, 188 ff.) oder die Einvernahme des Auslandszeugen durch das Verlesen eines bereits vorliegenden richterlichen Vernehmungsprotokolls nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO (BGH, Urt. vom 18. Mai 2000 - 4 StR 647/99 vorgesehen zur Veröffentlichung in BGHSt) ersetzt werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht