Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 11.02.2000

Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2000 - 2 StR 69/00   

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https://dejure.org/2000,2053
BGH, 03.05.2000 - 2 StR 69/00 (https://dejure.org/2000,2053)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2000 - 2 StR 69/00 (https://dejure.org/2000,2053)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 2 StR 69/00 (https://dejure.org/2000,2053)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB 1986 § 152 Abs. 1 Nr. 1; StGB 1998 § 152a Abs. 1 Nr. 2
    Fälschen von Vordrucken für Euroschecks

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 48
  • NJW 2000, 2597
  • NStZ 2001, 138
  • StV 2000, 663
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.10.1978 - 2 StR 219/78

    Anwendung des Grundsatzes der Spezialität - Anwendung eines weiteren

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - 2 StR 69/00
    Diese Entscheidung ging auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 219/78 - zurück, in dem der Senat ausgesprochen hatte, daß das Aufdrucken (oder Ergänzen) der Kodierzeile auf Euroschecks noch nicht den Tatbestand des § 267 StGB erfüllt.
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - 2 StR 69/00
    Der Anrechnung steht nicht entgegen, daß die Strafkammer insoweit im Hinblick auf die gemäß § 154 StPO vorgenommene Einstellung an der Aburteilung dieser Tat gehindert war (vgl. BGHSt 35, 172, 177/178).
  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 329/08

    Hehlerei; Betrug; Konkurrenzen (mitbestrafte Nachtat; Sicherungsbetrug)

    c) Zwischen der gewerbsmäßigen Hehlerei einerseits und dem (versuchten) Betrug andererseits besteht - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - Tatmehrheit (vgl. BGH bei Holtz MDR 1988, 278; NStZ 2001, 138 f.; Urt. vom 21. Mai 1996 - 1 StR 125/96, insoweit in NStZ 1996, 495 nicht abgedruckt; Lauer in MünchKomm/StGB § 259 Rdn. 123).
  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Dem wirksamen Schutz des Rechtsguts des § 152a StGB - die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (BTDrucks. 13/8587 S. 29; BGH, Beschluß vom 3. Mai 2000 - 2 StR 69/00, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 2000, 2597, 2598; Ruß aaO § 152a Rdn. 2; Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht BT, Teilbd.

    Dies hat der Bundesgerichtshof zu § 152 a Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. bereits entschieden (BGH NJW 2000, 2597, 2598 m.w.N.).

  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04

    Ausspähen von Daten; Computerbetrug (gewerbsmäßiges Handeln); Urteilsformel;

    Da die EC-Doubletten in der Absicht hergestellt wurden, sie später zu gebrauchen, werden das Nachmachen (als Vorbereitungsakt) und das Gebrauchmachen (als Ausführungshandlung) zu einer deliktischen Einheit verbunden (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 240; BGHSt 46, 48, 52; 146, 152).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.02.2000 - 22 U 133/99   

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https://dejure.org/2000,3893
OLG Düsseldorf, 11.02.2000 - 22 U 133/99 (https://dejure.org/2000,3893)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2000 - 22 U 133/99 (https://dejure.org/2000,3893)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2000 - 22 U 133/99 (https://dejure.org/2000,3893)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Architekt; Grundlagenermittlung; Entwurfsplanung; Planung; Honorar; Bauherr; Auftrag; Genehmigungsplanung; Bauplanung; Leistungsphase

  • Judicialis

    HOAI § 15; ; HOAI § 64

  • rechtsportal.de

    HOAI § 15 § 64
    Honorierung der Grundlagenermittlung bei Beauftragung mit Vor- und Entwurfsplanung; Erteilung des Auftrags zur Genehmigungsplanung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vor- und Entwurfsplanung nicht ohne Grundlagenermittlung (IBR 2000, 440)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2597 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 900
  • NZBau 2000, 295
  • BauR 2000, 1241 (Ls.)
  • BauR 2000, 908
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 26.09.1997 - 22 U 10/97

    Honoraranspruch des Ingenieurs nach § 73 Abs. 3 Nr. 5 HOAI

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2000 - 22 U 133/99
    Denn die Leistungsphasen 2 und 3 bauen in aller Regel auf die Leistungsphase 1 auf; letztere ist ein notwendiger Entwicklungsschritt, der den Leistungsphasen 2 und 3 vorausgehen muß, sofern die entsprechenden Vorarbeiten nicht ausnahmsweise bereits anderweitig erbracht waren (vgl. Senatsurteile vom 26.9.1997 OLGR 1998, 99 (100), und vom 28.05.1999, OLGR 1999, 457).
  • OLG Saarbrücken, 14.07.1999 - 1 U 18/99

    Umfang des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2000 - 22 U 133/99
    Denn die Leistungsphasen 2 und 3 bauen in aller Regel auf die Leistungsphase 1 auf; letztere ist ein notwendiger Entwicklungsschritt, der den Leistungsphasen 2 und 3 vorausgehen muß, sofern die entsprechenden Vorarbeiten nicht ausnahmsweise bereits anderweitig erbracht waren (vgl. Senatsurteile vom 26.9.1997 OLGR 1998, 99 (100), und vom 28.05.1999, OLGR 1999, 457).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 21 U 129/10

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Architektenhonorar; Abgrenzung

    Aufgrund der Verwertung der Genehmigungsplanung kann der Kläger auch die aus den Leistungsphasen 1 - 3 erbrachten Leistungen, die notwendige Vorleistungen für die Leistungsphase 4 darstellen, abrechnen (vgl. hierzu: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.02.2010, Az.: 8 U 143/09, recherchiert nach Juris;, OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2000, BauR 2000, 908).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2006 - 22 U 89/04

    Planungsmangel des Architekten wegen Nichtberücksichtigung der örtlichen

    Anders ist es nur, wenn die Leistungen der Leistungsphasen 1 - 3 bereits vollständig anderweitig erbracht worden sind und der mit der Leistungsphase 4 beauftragte Architekt auf diesen Vorleistungen aufbauen kann und nach der Vereinbarung mit dem Auftraggeber soll (OLG Düsseldorf, 23. Zivilsenat, BauR 1981, 401, 403; OLG Düsseldorf, 12. Zivilsenat, BauR 1982, 597, 599; vgl. auch Senat, BauR 2000, 908, 909).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2016 - 22 U 22/16

    Architektenvertrag nur mündlich geschlossen: Honorar auch für die Leistungsphasen

    Wird dem Architekten der Auftrag erteilt, einen Bauantrag zu stellen oder die Baugenehmigung einzuholen, wird man regelmäßig davon auszugehen haben, dass dem Architekten (nur) die LP 1-4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung beauftragt worden sind (vgl. OLG Düsseldorf - Senat - , Urteil vom 11.02.2000, 22 U 133/99, BauR 2000, 908; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 839/845).
  • OLG Hamburg, 19.12.2008 - 12 U 16/06

    Architektenvertrag: Übersendung der Entwurfszeichnungen als PDF-Dateien;

    Zutreffend ist die Rechtsauffassung des Landgerichts, dass die Erstellung der Entwurfsplanung grundsätzlich voraussetzt, dass die Grundlagenermittlung und die Vorplanung durchgeführt worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2000, 908).
  • KG, 02.12.2008 - 7 U 46/08

    Honoraranspruch bei außerordentlicher Kündigung

    Die Erarbeitung des Standsicherheitsnachweises ist der wesentliche Inhalt der Tragwerksplanung (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.2.2000, 22 U 133/99 zitiert nach juris: Rn 13; OLG Oldenburg, Urt. v. 10.12.1997, 2 U 115/94 — zitiert nach juris: Rn 15; Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 6. Aufl., Vorb § 62 Rn 13 f.; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. Aufl., Einl. 25).
  • LG Deggendorf, 11.01.2001 - 1 O 198/99

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzung auf Grund einer Ingenieurplanungsleistung;

    Aber auch ohne Einbeziehung der HOAI in die rechtlichen Erwägungen sind die dort beschriebenen Leistungsphasen als Bestimmungshilfe heranzuziehen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 900 [OLG Düsseldorf 11.02.2000 - 22 U 133/99] ; Palandt, a.a.O., Einf. v. § 631, RN 7a).
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