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   BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98   

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https://dejure.org/2000,289
BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98 (https://dejure.org/2000,289)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2000 - XII ZR 41/98 (https://dejure.org/2000,289)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - XII ZR 41/98 (https://dejure.org/2000,289)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Verwirkung des fristlosen Kündigungsrechts des Mieters wegen Nichtgewährung des Gebrauchs analog § 539 BGB (Kenntnis des Mangels); keine Feststellungsklage auf Bestehen von Annahmeverzug

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung nach § 542 Abs. 1 BGB - Verwirkung - Annahmeverzug - Isolierte Feststellungsklage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nach vorbehaltloser Mietzahlung keine fristlose Kündigung

  • Judicialis

    BGB § 542 Abs. 1; ; BGB § 543 Satz 1; ; BGB § 539; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer Feststellungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Recht auf fristlose Kündigung trotz Zahlung des Mietzinses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht AT, Zivilprozessrecht, Verzug kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2663
  • MDR 2000, 1004
  • NZM 2000, 825
  • ZMR 2000, 666
  • WM 2000, 1965
 
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Wird zitiert von ... (150)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98
    b) Der Annahmeverzug kann nicht Gegenstand einer isolierten Feststellungsklage sein (im Anschluß an das Senatsurteil vom 19. April 2000 - XII ZR 332/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Annahmeverzug ist aber - wie auch der Schuldnerverzug (vgl. Senatsurteil vom 19. April 2000 - XII ZR 332/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen) - lediglich eine gesetzlich definierte Voraussetzung unterschiedlicher Rechtsfolgen, also lediglich eine Vorfrage für die Beurteilung dieser Rechtsfolgen.

    Daraus kann nicht hergeleitet werden, daß der Annahmeverzug ein zulässiger Gegenstand einer isolierten, nicht mit einem Antrag auf Verurteilung zu einer Zug-um-Zug-Leistung verbundenen Feststellungsklage sein kann (Senatsurteil vom 19. April 2000 aaO).

  • BGH, 18.06.1997 - XII ZR 63/95

    Ausschluß von Gewährleistungsrechten wegen vorbehaltloser Weiterzahlung des

    Auszug aus BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift ebenfalls zum Ausschluß von Gewährleistungsrechten führen, wenn der Mieter nach Vertragsschluß Kenntnis von einem Mangel erlangt und dennoch den ungeminderten Mietzins über eine gewisse Zeit vorbehaltlos weiterzahlt (Senatsurteil vom 18. Juni 1997 - XII ZR 63/95 - NJW 1997, 2674 m.N.).
  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 206/86

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für Motorenöl gem. § 433 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98
    Richtig ist allerdings, daß in Fällen, in denen der Kläger eine Verurteilung des Beklagten zu einer Zug um Zug zu erbringenden Leistung begehrt, der weitere Antrag des Klägers, den Annahmeverzug des Schuldners hinsichtlich der ihm gebührenden Leistung festzustellen, im Anschluß an eine Entscheidung des Reichsgerichts (RG, JW 1909, 463 Nr. 23) für zulässig angesehen wird (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - VIII ZR 206/86 - WM 1987, 1496, 1498; MünchKomm-ZPO/Lüke, § 256 Rdn. 24 m.N.).
  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98
    Unter Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder einer Person zu einer Sache zu verstehen (BGHZ 22, 43, 47; Zöller/Greger, ZPO 21. Aufl. § 256 Rdn. 3).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98
    Diese Auslegung ist als tatrichterliche Würdigung in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar, und zwar darauf, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, etwa weil unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen worden ist (st.Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. z.B. BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - X ZR 88/90 - NJW 1992, 1967, 1968 m.w.N.).
  • BGH, 15.02.1967 - VIII ZR 222/64

    Anspruch auf Zahlung eines Pachtzinses - Kündigung eines Pachtvertrages

    Auszug aus BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß die Verweisung des § 543 Satz 1 BGB auf § 539 BGB auch dann greift, wenn § 539 BGB in analoger Anwendung nur deshalb anzuwenden ist, weil der Mieter trotz eines während der Mietzeit aufgetretenen Mangels den Mietzins über eine gewisse Zeit vorbehaltlos weitergezahlt hat (BGH, Urteil vom 15. Februar 1967 - VIII ZR 222/64 - WM 1967, 515, 517).
  • LG Berlin, 05.12.2017 - 4 O 150/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruf eines finanzierten Autokaufs bei mangelnder

    Dennoch ist die Zulässigkeit dieses Antrags anerkannt, wenn er im Zusammenhang mit einem Zug-um-Zug-Leistungsantrag steht (vgl. BGH, Urteil v. 28.10.1987 - VIII ZR 206/86 - Rn. 21; BGH, Urteil v. 31.5.2000 - XII ZR 41/98 - Rn. 22-24).
  • BGH, 13.07.2016 - VIII ZR 296/15

    BGH verneint Anwendbarkeit des § 314 Abs. 3 BGB im Wohnraummietrecht (Kündigung

    Ebenso stand und steht außer Frage, dass eine fristlose Kündigung im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände treuwidrig, insbesondere verwirkt sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 29. April 2009 - VIII ZR 142/08, NJW 2009, 2297 Rn. 17; vom 18. Oktober 2006 - XII ZR 33/04, NJW 2007, 147 Rn. 11; vgl. ferner die frühere Rechtsprechung zur Verwirkung eines Rechts zur fristlosen Kündigung des Mieters gemäß § 542 BGB aF bei vorbehaltloser Weiterzahlung der Miete für eine gewisse Zeit, dazu BGH, Urteil vom 31. Mai 2000 - XII ZR 41/98, NJW 2000, 2663 unter II 3).
  • OLG München, 18.06.2020 - 32 U 7119/19

    Ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung unterliegt nicht dem Anwendungsbereich

    Im Hinblick auf die Feststellung des Annahmeverzugs mit der Rücknahme des Leasingfahrzeugs besteht ein schutzwürdiges Interesse des Klägers, den für die Vollstreckung nach den §§ 756, 765 ZPO erforderlichen Nachweis des Annahmeverzugs bereits im Erkenntnisverfahren erbringen zu können (BGH NJW 2000, 2663).
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