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   BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99   

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https://dejure.org/2000,273
BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99 (https://dejure.org/2000,273)
BVerfG, Entscheidung vom 07.08.2000 - 1 BvR 254/99 (https://dejure.org/2000,273)
BVerfG, Entscheidung vom 07. August 2000 - 1 BvR 254/99 (https://dejure.org/2000,273)
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Augeninnendruckmessung durch Optiker

Art. 12 GG, § 1 HeilprG, Unverhältnismäßigkeit eines Verbotes bei nicht hinreichend begründeter mittelbarer Gefahr für die Volksgesundheit, Gefahren-Nutzen-Gegenüberstellung

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb - Augenoptiker - Heilkunde - Berufsfreiheit - Untersuchung - Behandlungsmethode - Berufsausübung - Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    EGStGB Art. 53; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; HeilprG § 1 Abs. 2; ; UWG § 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Betätigungsfeld von Optikern

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Betätigungsfeld von Optikern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Augeninnendruckmessung (Tonometrie) und Gesichtsfeldprüfung durch Optiker; Gesetzliche Beschränkung der Durchführung dieser Maßnahmen durch Augenärzte; Eingriff in die Berufsfreiheit der Optiker; Vorliegen mittelbarer Gefahren für die Volksgesundheit; ...

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Ausübung der Heilkunde: Berührungslose Augeninnendruckmessungen durch Optiker

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Augenuntersuchungen durch Optiker

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2736
  • NZS 2000, 548
  • DVBl 2000, 1765
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).

    Dabei handelt es sich um eine Würdigung eines tatsächlichen Sachverhalts, die Sache der Fachgerichte ist und vom Bundesverfassungsgericht nicht nachgeprüft wird (vgl. BVerfGE 18, 85 ).

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99
    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung erfordern danach nicht nur eine gesetzliche Grundlage, sondern sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 61, 291 ; 68, 155 ; 97, 12 ; 99, 202 ).

    Solchen Entwicklungen ist bei der Abgrenzung zwischen den Tätigkeiten, die den jeweiligen Fachärzten vorbehalten bleiben, und denjenigen, die im zugeordneten, aber selbständig handelnden Heilhilfsberuf erbracht werden können, Rechnung zu tragen (vgl. zu ähnlichen Abgrenzungen bei den rechtsberatenden Berufen BVerfGE 97, 12 ).

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 137/96

    Optometrische Leistungen

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99
    das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 1998 - I ZR 137/96 -.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 1998 - I ZR 137/96 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).

    Wird der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit in Gestalt eines Tätigkeitsverbots nur mit mittelbaren Gefahren für die Volksgesundheit begründet, entfernen sich Verbot und Schutzgut so weit voneinander (vgl. hierzu BVerfGE 85, 248 ), dass bei der Abwägung besondere Sorgfalt geboten ist.

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99
    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung erfordern danach nicht nur eine gesetzliche Grundlage, sondern sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 61, 291 ; 68, 155 ; 97, 12 ; 99, 202 ).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99
    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung erfordern danach nicht nur eine gesetzliche Grundlage, sondern sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 61, 291 ; 68, 155 ; 97, 12 ; 99, 202 ).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99
    Die Beschwerdeführerin kann sich als juristische Person des Privatrechts auf Art. 12 Abs. 1 GG berufen (vgl. BVerfGE 21, 261 ; 97, 228 ).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99
    Die Beschwerdeführerin kann sich als juristische Person des Privatrechts auf Art. 12 Abs. 1 GG berufen (vgl. BVerfGE 21, 261 ; 97, 228 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99
    Bei der Gesundheit der Bevölkerung handelt es sich um ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut, zu dessen Schutz eine solche subjektive Berufszulassungsschranke nicht außer Verhältnis steht (vgl. BVerfGE 78, 179 ).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99
    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung erfordern danach nicht nur eine gesetzliche Grundlage, sondern sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 61, 291 ; 68, 155 ; 97, 12 ; 99, 202 ).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

  • BGH, 09.12.2021 - I ZR 146/20

    Werbung für Fernbehandlungen

    Beim Schutz der Gesundheit der Bevölkerung handelt es sich um ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut, das auch empfindliche Grundrechtseingriffe rechtfertigen kann (vgl. BVerfGE 78, 179 [juris Rn. 38]; BVerfGE 85, 248 [juris Rn. 60] mwN; BVerfG, NJW 2000, 2736 [juris Rn. 13]).
  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 19.08

    Physiotherapeut, Heilpraktikererlaubnis, Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis,

    Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu solchen Tätigkeiten, die für sich genommen nicht zu Beeinträchtigungen führen können (dazu BVerfG, Beschlüsse vom 2. März 2004 - 1 BvR 784/03 - MedR 2005, 35 und vom 3. Juni 2004 - 2 BvR 1802/02 - NJW 2004, 2890; ferner Beschluss vom 7. August 2000 - 1 BvR 254/99 - NJW 2000, 2736).
  • BVerfG, 02.03.2004 - 1 BvR 784/03

    Keine Erlaubnispflicht nach dem HeilprG für "Geistheiler"

    Damit entfernen sich Verbot und Schutzgut so weit voneinander, dass bei der Abwägung besondere Sorgfalt geboten ist (vgl. auch BVerfGE 85, 248 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, GewArch 2000, S. 418 ).
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