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   BGH, 04.11.1999 - III ZR 223/98   

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https://dejure.org/1999,483
BGH, 04.11.1999 - III ZR 223/98 (https://dejure.org/1999,483)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1999 - III ZR 223/98 (https://dejure.org/1999,483)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1999 - III ZR 223/98 (https://dejure.org/1999,483)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Provision - Makler - Maklerprovision - Verkauf - Grundstück - Objekt - Objektnachweis

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maklerprovision, - und Objektnachweis; Maklervertrag, Abschluß des -s durch Ob- jektnachweis

  • Judicialis

    BGB § 652

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 652
    Feststellung eines hinreichend deutlichen Provisionsverlangens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Auslegung eines Objektnachweises

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung eines Objektnachweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unterzeichneter Objektnachweis als Maklervertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kommt Maklervertrag zustande? (IBR 2000, 97)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 282
  • ZIP 1999, 2099
  • MDR 2000, 203
  • NZBau 2000, 245 (Ls.)
  • NZM 2000, 141
  • ZMR 2000, 180
  • VersR 2000, 452
  • WM 2000, 420
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 7 U 146/95

    Zeitungsinserat bedeutungslos für Provision!

    Auszug aus BGH, 04.11.1999 - III ZR 223/98
    Soweit sich das Berufungsgericht in dieser Hinsicht auf Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Hamm (NJW-RR 1988, 687, 688) und Düsseldorf (NJW-RR 1997, 368) bezieht, wird in den angeführten Entscheidungen zwar ebenfalls dieser - hier nicht naheliegende - Gesichtspunkt hervorgehoben; anders als hier ging es in den dort entschiedenen Fällen jedoch um die Frage, welche Bedeutung einem Objektnachweis im Hinblick auf den Abschluß eines Maklervertrages dann zukommen kann, wenn der Makler dem Interessenten bereits vorher das Objekt in der Erwartung einer späteren Provisionszusage benannt bzw. nachgewiesen hat.

    Soweit das Berufungsgericht - in anderem Zusammenhang - auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1997, 368) Bezug nimmt, ging es ebenfalls um eine Fallgestaltung, bei der die Maklerprovision im Exposé neben anderen Positionen als Kaufnebenkosten bezeichnet wurde.

  • BGH, 21.04.1971 - IV ZR 4/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 04.11.1999 - III ZR 223/98
    Zur Auslegung eines Objektnachweises als hinreichend deutliches Provisionsverlangen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 21. April 1971 - IV ZR 4/69 - WM 1971, 904).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. April 1971 (IV ZR 4/69 - WM 1971, 904, 905) keine Bedenken gesehen, die in einer an den Kaufinteressenten gerichteten Beschreibung des Objekts enthaltene Klausel "Provision: 3 % des Kaufpreises, s. Geschäftsbedingungen" als einen hinreichenden Hinweis auf die Provisionserwartung gegenüber dem Kaufinteressenten zu werten.

  • OLG Hamm, 23.03.1987 - 18 U 186/86

    Ausschluss eines Anspruchs auf Zahlung einer Maklerprovision mangels Beweises für

    Auszug aus BGH, 04.11.1999 - III ZR 223/98
    Soweit sich das Berufungsgericht in dieser Hinsicht auf Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Hamm (NJW-RR 1988, 687, 688) und Düsseldorf (NJW-RR 1997, 368) bezieht, wird in den angeführten Entscheidungen zwar ebenfalls dieser - hier nicht naheliegende - Gesichtspunkt hervorgehoben; anders als hier ging es in den dort entschiedenen Fällen jedoch um die Frage, welche Bedeutung einem Objektnachweis im Hinblick auf den Abschluß eines Maklervertrages dann zukommen kann, wenn der Makler dem Interessenten bereits vorher das Objekt in der Erwartung einer späteren Provisionszusage benannt bzw. nachgewiesen hat.
  • BGH, 17.09.1998 - III ZR 174/97

    Anforderungen an die Darlegung der Erteilung einer Vollmacht; Abschluß eines

    Auszug aus BGH, 04.11.1999 - III ZR 223/98
    Das geeignete Mittel hierfür ist ein ausdrückliches Provisionsverlangen (vgl. Senatsurteile vom 20. Juni 1996 - III ZR 219/95 - NJW-RR 1996, 1459; vom 17. September 1998 - III ZR 174/97 - NJW-RR 1999, 361, 362, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 105/80

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerprovision vom Käufer - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 04.11.1999 - III ZR 223/98
    In dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Februar 1981 (IVa ZR 105/80 - WM 1981, 495) bestand die Besonderheit, daß in der Verkaufsaufgabe die Maklercourtage wie auch die Notargebühren als vom Käufer zu tragende Erwerbsnebenkosten bezeichnet waren und der Makler von sich aus an den möglichen Kaufinteressenten herangetreten war.
  • BGH, 20.02.1997 - III ZR 81/96

    Rückzahlung der Maklerprovision bei wirtschaftlichem Fehlschlag des

    Auszug aus BGH, 04.11.1999 - III ZR 223/98
    Denn das Berufungsgericht hat - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - nicht geprüft, ob der Beklagte deshalb nicht provisionspflichtig ist, weil der Verkäufer fristgerecht von einem in sein freies Belieben gestellten Rücktrittsrecht (vgl. hierzu Senatsurteil vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583 m.w.N.) hinsichtlich des Hauptvertrages Gebrauch gemacht haben könnte.
  • BGH, 20.06.1996 - III ZR 219/95

    Voraussetzungen für ein Zustandekommen eines Nachweismaklervertrages bei

    Auszug aus BGH, 04.11.1999 - III ZR 223/98
    Das geeignete Mittel hierfür ist ein ausdrückliches Provisionsverlangen (vgl. Senatsurteile vom 20. Juni 1996 - III ZR 219/95 - NJW-RR 1996, 1459; vom 17. September 1998 - III ZR 174/97 - NJW-RR 1999, 361, 362, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 72/94

    Rechtswirkungen eines Vorvertrages - Tatrichterlicher Vertragsauslegung und

    Auszug aus BGH, 04.11.1999 - III ZR 223/98
    Auch wenn man von einer nur beschränkten Überprüfbarkeit ausgeht, bindet eine tatrichterliche Auslegung das Revisionsgericht dann nicht, wenn sie unter Verletzung der gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) und der aus ihnen entwickelten allgemeinen Auslegungsgrundsätze vorgenommen worden ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder den unterbreiteten Sachverhalt nicht erschöpfend würdigt (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 72/94 - NJWE-MietR 1996, 56 m.w.N.).
  • BGH, 21.05.1971 - IV ZR 52/70

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Maklerprovision - Anforderungen an das

    Auszug aus BGH, 04.11.1999 - III ZR 223/98
    In dem Fall, der dem Urteil vom 21. Mai 1971 (IV ZR 52/70 - WM 1971, 1098, 1099) zugrunde lag, ging es um eine mündliche Äußerung des vom Verkäufer beauftragten Maklers gegenüber dem Kaufinteressenten, der Kaufpreis betrage 14 bis 15 Mio. DM zuzüglich Maklergebühren.
  • BGH, 03.07.2014 - III ZR 530/13

    Maklerlohnanspruch: Wirtschaftliche Kongruenz zwischen dem vom Makler

    Die Objektnachweisbestätigung enthält ein hinreichend deutliches Provisionsverlangen gegenüber der Beklagten (vgl. zur diesbezüglichen Auslegung eines Objektnachweises auch Senat, Urteil vom 4. November 1999 - III ZR 223/98, NJW 2000, 282, 284; siehe auch Senat, Urteil vom 3. Mai 2012 - III ZR 62/11, WM 2013, 812 Rn. 13; Schwerdtner/Hamm, Maklerrecht, 6. Aufl., Rn. 114).
  • BGH, 03.05.2012 - III ZR 62/11

    Maklervertrag: Voraussetzungen eines eindeutigen Provisionsverlangens eines

    Vielmehr ist bei einer solchen, auf den wesentlichen Inhalt eines Maklervertrags beschränkten Anzeige ohne weiteres erkennbar, dass der Makler auch und gerade mit demjenigen in vertragliche Beziehungen treten will, der sich als Kaufinteressent an ihn wendet (zur vergleichbaren Auslegung eines Objektnachweises als Provisionsverlangen: Senatsurteil vom 4. November 1999 - III ZR 223/98, NJW 2000, 282, 283).

    Der bloße Umstand, dass der Makler bereits in vertraglicher Beziehung mit dem Verkäufer steht, wie dies auch hier offenbar der Fall war, genügt dabei nicht (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1999, aaO).

  • OLG Rostock, 10.09.2009 - 3 U 287/08

    Pachtvertrag: Abwälzung der Instandhaltungspflicht auf den Pächter

    Im Anschluss bedarf es einer Auseinandersetzung, für welche der denkbaren Alternativen die besseren Gründe sprechen (BGH, Urt. v. 04.11.1999, III ZR 223/98, MDR 2000, 203).
  • OLG Rostock, 13.09.2007 - 7 U 96/06

    Verwendungsersatz: Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages mit

    Im Anschluss bedarf es einer Auseinandersetzung, für welche der denkbaren Alternativen die besseren Gründe sprechen (BGH, Urt. v. 04.11.1999, III ZR 223/98, MDR 2000, 203).
  • OLG Rostock, 03.09.2009 - 3 U 271/08

    Fortführung einer KG als OHG bei Wegfall des Komplementärs

    Im Anschluss bedarf es einer Auseinandersetzung, für welche der denkbaren Alternativen die besseren Gründe sprechen (BGH, MDR 2000, 203).
  • OLG Karlsruhe, 07.07.2004 - 15 U 7/03

    Maklervertrag: Nachträgliches Zustandekommen durch Unterzeichnung einer

    Wenn der Makler - wie vorliegend - auch für den Verkäufer tätig wird, ist ein klares und eindeutiges Provisionsverlangen Voraussetzung für einen konkludenten Maklervertrag (vgl. beispielsweise BGH, NJW 1986, 177, 178; BGH NJW 2000, 282, 283).

    Wenn ein Makler - wie dies wohl nicht selten üblich ist - eine Provisionsklausel in eine Nachweis-Bestätigung aufnimmt, die der Interessent gleichzeitig mit der Entgegennahme des Nachweises vor dem notariellen Kaufvertrag unterzeichnet, mag man dies akzeptieren, weil in dieser Situation der Kunde mit einer Provisionsklausel rechnen muss (vgl. hierzu BGH, NJW 2000, 282, 283).

  • OLG Hamm, 27.01.2005 - 18 U 70/04

    Bedeutung eines im unmittelbaren Zusammenhang mit der Nennung des Kaufpreises

    An dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof jedoch, wie sich an seiner späteren Entscheidung vom 04.11.1999 (III ZR 223/98; abgedruckt in NZM 2000, 141 f.) zeigt, in der Folgezeit nicht weiter festgehalten.

    Danach steht die bisherige ständige Rechtsprechung des Senats, wonach ein im unmittelbaren Zusammenhang mit der Nennung des Kaufpreises erfolgter Provisionshinweis des Maklers mangels weiterer klarstellender Hinweise vom Kaufinteressenten auch dahin verstanden werden kann, daß eine vom Verkäufer geschuldete Maklercourtage bei Zustandekommen des Kaufgeschäftes auf ihn abgewälzt werden soll, in Übereinstimmung mit der Entscheidung des III Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 04.11.1999 (NZM 2000, 141 f).

  • OLG Hamburg, 28.04.2000 - 11 U 166/99

    Maklerprovision; Anspruch des Maklers auf Nachweisprovision trotz längeren

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  • OLG Stuttgart, 24.09.2003 - 3 U 85/03

    Maklerlohnanspruch des Immobilienmaklers: Erfordernisse für den Abschluss eines

    In den Fällen, in denen aus der Sicht des Kunden, wie vorliegend, die Möglichkeit besteht, dass der Makler (auch) für die Gegenseite tätig ist, hat dieser nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH unmissverständlich klarzustellen, dass er aufgrund eines eigenständigen Vertrages im Erfolgsfalle (auch) vom Käufer Provision beanspruchen will (BGHZ 95, 393, 398; BGH NJW-RR 1991, 371 f; BGH NJW-RR 1996, 114; BGH NJW-RR 1996, 1459 f; BGH NJW-RR 1997, 506 f; BGH NJW-RR 1999, 361 f; BGH NJW 2000, 282 ff sowie BGH NJW 2002, 817 f und BGH NJW 2002, 1945 f).

    Das Mittel der Klarstellung ist ein eindeutiges und ausdrückliches Provisionsverlangen (vgl. nur Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rn. 97; BGH NJW 2000, 282 ff und BGH NJW 2002, 817 f).

  • LG Lübeck, 15.05.2023 - 10 O 315/21

    Maklervertrag: Haftung eines Immobilienmakler bei Unkenntlichmachung eines

    Von einem Abschluss eines Maklervertrags durch schlüssiges Verhalten ist nur dann auszugehen, wenn dem Interessenten die eindeutige Provisionsforderung des Maklers bekannt ist und er in diesem Wissen Maklerdienstleistungen in Anspruch nimmt (BGH, Urteil vom 4. November 1999 - III ZR 223/98 -, NJW 2000, 282, 284).
  • OLG Rostock, 29.12.2011 - 3 U 11/10

    Grundstückskaufvertrag: Auslegung einer notariellen Vereinbarung über die

  • OLG München, 23.12.2009 - 7 U 3582/09

    Handelsvertretervertrag: Auslegung einer Provisionsgarantie

  • OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 14 U 107/00

    Zur Auslegung und nachträglichen Änderung einer Maklerklausel

  • OLG Rostock, 28.05.2009 - 3 U 193/08

    Auslegung von Willenserklärungen in einem "Grundstückskaufvertrag"

  • LG Bonn, 28.06.2011 - 10 O 502/10

    Maklerleistung ist nicht kausal für den Abschluss des Hauptvertrages bei einer

  • OLG Rostock, 26.02.2009 - 3 U 22/08

    Grundstücksveräußerung in den neuen Bundesländern: Grundsätze der

  • OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 U 36/01

    Identität zwischen Auftraggeber und eines Maklers und Vertragspartei;

  • OLG Celle, 27.04.2000 - 11 U 92/99

    Zustandekommen eines Maklervertrags; Provisionszahlung; Sillschweigende Annahme;

  • OLG Schleswig, 15.09.2006 - 14 U 205/05

    Maklervertrag: Wann liegt stillschweigender Abschluss vor?

  • OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 UF 36/01
  • AG Pinneberg, 27.04.2007 - 73 C 212/06

    Anspruch auf Zahlung einer Verkäufercourtage ; Maklerklausel im notariellen

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