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   OLG München, 29.03.2000 - 29 U 2007/00   

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https://dejure.org/2000,2774
OLG München, 29.03.2000 - 29 U 2007/00 (https://dejure.org/2000,2774)
OLG München, Entscheidung vom 29.03.2000 - 29 U 2007/00 (https://dejure.org/2000,2774)
OLG München, Entscheidung vom 29. März 2000 - 29 U 2007/00 (https://dejure.org/2000,2774)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlauterer Wettbewerb; Werbung einer Kanzlei; Kanzleibroschüre; Wettbewerbsverstoß; Anwaltliches Werberecht

  • Judicialis

    BRAGO § 43 Abs. 6; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; BRAO § ... 43 b; ; BRAO § 43; ; BRAO § 59 b Nr. 3; ; BRAO § 191 a; ; BRAO § 191 b; ; BRAO § 191 c; ; BRAO § 191 d; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 91; ; BO § 6 Abs. 1; ; BO § 6 Abs. 2; ; BO § 7; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Versand von 30 000 Kanzleibroschüren an Gewerbetreibende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer aufwendigen Kanzleibroschüre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2824
  • MDR 2000, 673
  • BB 2000, 1003
  • afp 2000, 410
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 67/96

    Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG München, 29.03.2000 - 29 U 2007/00
    Sinn und Zweck der Vorschrift des § 43 b BRAO bestehen gerade darin, einerseits die Werbung auf solche für das Publikum nachvollziehbare und nützliche, rein sachbezogene Maßnahmen zu beschränken, andererseits aber dem Anwalt die Möglichkeit einzuräumen, in dem so gezogenen Rahmen zur Förderung eigener Erwerbstätigkeit sich nach außen zu wenden" (BGH, Beschluss vom 26.5.1997, NJW 1997, 2522 - AnwBl 1997, 562).

    Zumindest als obiter dictum hat diese Formel auch noch Eingang in jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gefunden (BGH, Urteil vom 16.6.1994, NJW 1994, 2284; BGH, Beschluss vom 26.5.1997, NJW 1997, 2522 = AnwBl 1997, 5622).

  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 67/92

    Strafverteidigungen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG München, 29.03.2000 - 29 U 2007/00
    Zumindest als obiter dictum hat diese Formel auch noch Eingang in jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gefunden (BGH, Urteil vom 16.6.1994, NJW 1994, 2284; BGH, Beschluss vom 26.5.1997, NJW 1997, 2522 = AnwBl 1997, 5622).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus OLG München, 29.03.2000 - 29 U 2007/00
    Das vor der Neuregelung des anwaltlichen Werberechts durch das Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 2.9.1994 (BGBl 1, 2278) aus der Generalklausel des § 43 BRAO hergeleitete Verbot der gezielten Werbung um Praxis im Sinne eines unaufgeforderten direkten Herantretens an potentielle Mandanten und der berufswidrigen Werbung, insbesondere des sensationellen Herausstellens der eigenen Person oder Leistung (BVerfGE 76, 196/205 = NJW 1988, 194 m.w.N.) hat nunmehr durch das genannte Gesetz in § 43 b BRAO eine gesetzlich Ausformung gefunden.
  • BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1630/98

    Wettbewerbsrechtliche Verurteilung wegen unzulässiger Anwaltswerbung im Hinblick

    Auszug aus OLG München, 29.03.2000 - 29 U 2007/00
    Unübersehbar "hat sich die Auffassung über eine zulässige Werbung im Sinne einer großzügigen Beurteilung fortentwickelt" (BVerfG, Beschluss vom 1.12.1999, MDR 2000, 358).
  • OLG München, 22.02.2001 - 29 U 3333/00

    Wettbewerbswidrige Werbeanzeigen für anwaltliche Dienstleistungen

    Auch der für die Werbung betriebene Kapitaleinsatz, der bei einer solchen ganzseitigen Anzeige beträchtlich sein dürfte, kann kein Abgrenzungskriterium sein (Senat, NJW 2000, 2824, 2825).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2002 - 6 U 256/01

    Wettbewerbsrecht: Zulässige Werbeanzeige eines Steuerberaters trotz regelmäßiger

    Eine Werbeanzeige, die sich nicht auf das informationswesentliche Minimum beschränkt, sondern reklamehafte Elemente enthält, welche sich aus dem Inhalt, der Größe, der Aufmachung oder auch aus der Plazierung der Anzeige ergeben können, kann sich ­ je nach den Umständen des Einzelfalles und nach Würdigung aller maßgebenden Gesichtspunkte ­ im Ergebnis gleichwohl noch im Rahmen des Sachlichen halten (vgl. BVerfG, WRP 2001, 1284 ­ Umfassende Rechtsberatung ­ zu einer Anzeige mit positiver Selbstbewertung; BVerfG, WRP 2000, 720 - Sponsering; BGH, WRP 2000, 1127 ­ Steuerberateranzeige ­ zu einer halbseitigen Werbeanzeige; ferner auch OLG München, NJW 2000, 2824, zur Verteilung einer aufwendig gestalteten Broschüre durch eine Anwaltskanzlei an 30.000 Nichtmandanten).
  • OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 4 U 185/01

    Wettbewerbsverstoß: Handzettelwerbung eines Lohnsteuerhilfevereins

    Verboten sind neben irreführender Werbung insbesondere aufdringliche Werbemethoden, die sich als Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich am Gewinn orientierten Verhaltens darstellen (vgl. dazu etwa BVerfG NJW 2000, 1635 und 3195 sowie NJW 2001, 3324; BGH aaO sowie NJW 1997, 2522, 2532, NJW 2001, 2886, 2887 und WRP 1999, 824, 826; OLG München NJW 2000, 2824, jew. m.w.N.).
  • LG Erfurt, 07.03.2001 - StV 2/97
    So wird etwa - entgegen früherer Rechtssprechung - der Versand von Kanzleibroschüren an Gewerbetreibende grundsätzlich durchaus für zulässig zu halten sein (vgl. OLG München, NJW 2000, 2824 ff - zu § 43b BRAO ergangen).
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