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AnwG Hamburg, 23.06.1999 - II AnwG 8/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BRAK-Mitteilungen
Führen der Bezeichnung "Telekanzlei" auf anwaltlichem Briefbogen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2827
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89
Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte
Auszug aus AnwG Hamburg, 23.06.1999 - II AnwG 8/99
Das BVerfG hat sich in einem Beschl. v. 21.4.1993 (NJW 1993, 2988) mit den §§ 27 und 29 der Berufsordnung für Ärzte in Hessen befasst. - BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82
Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte
Auszug aus AnwG Hamburg, 23.06.1999 - II AnwG 8/99
Das bloße Interesse an einer leichteren berufsrechtlichen Überwachung und Rspr. genügt jedoch nicht, um Beschränkungen der Berufsfreiheit zu legitimieren (vgl. BVerfGE 65, 116, 129 = NJW 1984, 556). - BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87
Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand
Auszug aus AnwG Hamburg, 23.06.1999 - II AnwG 8/99
Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfGE 82, 18, 28 = NJW 1990, 2122).".
- OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00
Kanzleiname - Phantasiebegriff - Anwälte und Steuerberater "artax"
Das Anwaltsgericht Hamburg hat entschieden, die Bezeichnung "Telekanzlei L. & Partner" im Briefkopf einer Anwaltskanzlei verstoße nicht gegen § 9 BORA (AnwGHbg, NJW 2000, 2827). - BPatG, 07.08.2002 - 25 W (pat) 138/01
Telekanzlei
In der mündlichen Verhandlung wurde die Entscheidung des Anwaltsgerichts Hamburg (NJW 2000, 2827, 2828) erörtert, in der zur Bedeutung des Begriffs "Telekanzlei" darauf abgestellt ist, dass das heutige Verständnis von "Tele" zu übertragen sei und "Telekanzlei" deshalb bedeute, dass es sich um eine Kanzlei handele, die anwaltliche Tätigkeit in erster Linie über die Telekommunikation abwickele. - BPatG, 02.05.2002 - 25 W (pat) 138/01 In der mündlichen Verhandlung wurde die Entscheidung des Anwaltsgerichts Hamburg (NJW 2000, 2827, 2828) erörtert, in der zur Bedeutung des Begriffs "Telekanzlei" darauf abgestellt ist, dass das heutige Verständnis von "Tele" zu übertragen sei und "Telekanzlei" deshalb bedeute, dass es sich um eine Kanzlei handele, die anwaltliche Tätigkeit in erster Linie über die Telekommunikation abwickele.