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   BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00 (1)   

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https://dejure.org/2000,845
BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00 (1) (https://dejure.org/2000,845)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00 (1) (https://dejure.org/2000,845)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 2000 - 1 BvR 1245/00 (1) (https://dejure.org/2000,845)
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NPD-Demonstration "gegen Demo-Verbote"

§ 32 BVerfGG, Abwägung, Gefahrenprognose auf der Grundlage der Feststellungen der angegriffenen Entscheidung;

Art. 8 GG, Bindung von Polizeikräften durch Gegendemonstration oder Großveranstaltung darf allein nicht zum Verbot einer Versammlung führen

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen eine Verbotsverfügung für eine von der NPD angemeldete Versammlung in Göttingen

  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer eA ohne Begründung gegen eine Verbotsverfügung für eine Versammlung der NPD

  • Wolters Kluwer

    Versammlungsverbot - Sofortvollzug - Einstweilige Anordnung - Bundesverfassungsgericht - Versammlungsfreiheit - NPD

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 5 Satz 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3051
  • NVwZ 2000, 1405 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1593
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2000 - 11 M 2516/00

    Demonstration; Demonstrationsverbot; Gefahrenprognose; Gewaltbereitschaft;

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00
    a) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2000 - 11 M 2516/00 -,.
  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00
    Wegen der meist weit tragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00
    In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfG, EuGRZ 1997, S. 522).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.04.2000 - 1 BvQ 10/00

    Vorläufiger Rechtsschutz zugunsten "Junger Nationaldemokraten"

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00
    Zudem weiche diese von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 2000 - 1 BvQ 10/00 - ab.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00
    Es kann erst in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob die Gefahrenprognose, auf die die Entscheidung der Behörde und der Verwaltungsgerichte gestützt worden sind, den Anforderungen von Art. 8 GG genügt (vgl. hierzu BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00
    Es kann erst in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob die Gefahrenprognose, auf die die Entscheidung der Behörde und der Verwaltungsgerichte gestützt worden sind, den Anforderungen von Art. 8 GG genügt (vgl. hierzu BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ).
  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00
    In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfG, EuGRZ 1997, S. 522).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1701/11

    Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" in Stolberg war

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 10 ZB 07.2665 -, juris, Rn. 16, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2000 - 1 BvR 1245/00 -, NJW 2000, 3051 = juris, Rn. 27 f.; Dietel/Gintzel/Kniesel, VersammlG, a. a. O., § 15 Rn. 48; Leist, Versammlungsrecht und Rechtsextremismus, 2003, S. 318 f.
  • BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09

    Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet

    Haben sich bei Veranstaltungen an anderen Orten mit anderen Beteiligten Gefahren verwirklicht, so müssen besondere, von der Behörde bezeichnete Umstände die Annahme rechtfertigen, dass ihre Verwirklichung ebenfalls bei der nunmehr geplanten Versammlung zu befürchten sei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2000 - 1 BvR 1245/00 - NJW 2000, S. 3051 ).

    Zwar kann von diesen Personen, wenn mit dem Erscheinen einer gewaltorientierten Minderheit sicher zu rechnen ist, erwartet werden, dass sie auch in ihrem Vorfeld öffentlich deutliche Signale setzen, die auf die Gewaltfreiheit der Durchführung der Versammlung ausgerichtet sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2000 - 1 BvR 1245/00 - NJW 2000, S. 3051 ; vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 21/01 -, NJW 2001, S. 2078 ).

  • VG Hamburg, 02.04.2012 - 15 E 756/12

    Zur Rechtmäßigkeit einer Verfügung, mit der die Polizei einem Fußballverein wegen

    Deshalb dürfen gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen gegen die Versammlung selbst nur ausnahmsweise und in der Regel nur unter den besonderen Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes getroffen werden (grundlegend BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81, BVerfGE 69, 315 ff., juris Rn. 91 - "Brokdorf"; vgl. ferner z. B. BVerfG, Beschl. v. 10.5.2006, 1 BvQ 14/06, juris Rn. 2, 10; Beschl. v. 14.7.2000, 1 BvR 1245/00, juris) .
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