Rechtsprechung
EuGH, 13.07.2000 - C-412/98 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Brüsseler Übereinkommen - Persönlicher Anwendungsbereich - Klägerin mit Wohnsitz in einem Nichtvertragsstaat - Sachlicher Anwendungsbereich - Zuständigkeitsvorschriften für Versicherungssachen - Rechtsstreit über einen Rückversicherungsvertrag
- Europäischer Gerichtshof
Group Josi
- EU-Kommission
Group Josi
Übereinkommen vom 27. September 1968, Titel II
1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Zuständigkeit - Voraussetzungen für die Anwendung von Titel II - Wohnsitz des Beklagten in einem Vertragsstaat - Wohnsitz des Klägers in einem Drittland - ...
- EU-Kommission
Group Josi
- Wolters Kluwer
Besondere Zuständigkeitsvorschriften für Versicherungssachen; Brüsseler Übereinkommen; Klägerin mit Wohnsitz in einem Nichtvertragsstaat; Rechtsstreit über einen Rückversicherungsvertrag
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zuständigkeitsregeln des EuGVÜ sind auch auf im Drittland ansässige Kläger anwendbar
- Judicialis
Brüsseler Übereinkommen Art. 2
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
EuGVÜ Art. 2; EuGVÜ Art. 7 ff.
Die besonderen Zuständigkeitsvorschriften des EuGVÜ für Versicherungssachen gelten nicht für Streitigkeiten zwischen Rückversicherer und Rückversichertem - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Brüsseler Übereinkommen - Persönlicher Anwendungsbereich - Klägerin mit Wohnsitz in einem Nichtvertragsstaat - Sachlicher Anwendungsbereich - Zuständigkeitsvorschriften für Versicherungssachen - Rechtsstreit über einen Rückversicherungsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
'Vorabentscheidungsersuchen der Cour d''Appel Versailles - Auslegung des Brüsseler Übereinkommens, Artikel 2, 3, 5 - Persönlicher Anwendungsbereich - Klägerin, die weder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats noch ihren Wohnsitz in einem dieser Staaten hat - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-412/98
- EuGH, 13.07.2000 - C-412/98
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3121
- VersR 2001, 123
- BB 2000, 787
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 19.01.1993 - C-89/91
Shearson Lehman Hutton / TVB
Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-412/98
Überdies sind nach ständiger Rechtsprechung die Zuständigkeitsregeln, die vom allgemeinen Grundsatz des Artikels 2 Absatz 1 des Übereinkommens abweichen, daß die Gerichte des Vertragsstaats des Wohnsitzes oder Sitzes des Beklagten zuständig sind, keiner Auslegung zugänglich, die über die in dem Übereinkommen ausdrücklich vorgesehenen Fälle hinausginge (vgl. insbesondere Urteil Handte, Randnr. 14, und Urteile vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-89/91, Shearson Lehman Hutton, Slg. 1993, I-139, Randnrn.Hinzu kommt, wie bereits aus Artikel 3 Absatz 2 des Übereinkommens hervorgeht, wonach der Kläger gegen den in einem Vertragsstaat ansässigen Beklagten keine nationalen Zuständigkeitsvorschriften geltend machen kann, die auf den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Klägers abstellen, daß das Übereinkommen einer Zuständigkeit der Gerichte des Wohnsitzes des Klägers eindeutig ablehnend gegenübersteht (vgl. Urteile vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-220/88, Dumez France und Tracoba,Slg. 1990, I-49, Randnr. 16, und Shearson Lehman Hutton, Randnr. 17).
Aus dem Zweck dieser Vorschriften, den Vertragsteil zu schützen, der als wirtschaftlich schwächer und rechtlich weniger erfahren als sein Vertragspartner anzusehen ist, ergibt sich, daß die im Übereinkommen hierfür vorgesehenenbesonderen Zuständigkeitsregeln nicht auf Personen erstreckt werden dürfen, die dieses Schutzes nicht bedürfen (siehe analog für die Artikel 13 ff. des Übereinkommens über die Zuständigkeit für Verbrauchersachen Urteil Shearson Lehman Hutton, Randnr. 19).
- EuGH, 17.06.1992 - C-26/91
Handte / TMCS
Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-412/98
Daß diese Zuständigkeitsregel ein allgemeiner Grundsatz ist - sie ist Ausdruck des Rechtssprichworts actor sequitur forum rei -, erklärt sich daraus, daß sie dem Beklagten grundsätzlich die Verteidigung erleichtert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom17. Juni 1992 in der Rechtssache C-26/91, Handte, Slg. 1992, I-3967, Randnr. 14; vgl. außerdem den Jenard-Bericht über das Brüsseler Übereinkommen, ABl.Überdies sind nach ständiger Rechtsprechung die Zuständigkeitsregeln, die vom allgemeinen Grundsatz des Artikels 2 Absatz 1 des Übereinkommens abweichen, daß die Gerichte des Vertragsstaats des Wohnsitzes oder Sitzes des Beklagten zuständig sind, keiner Auslegung zugänglich, die über die in dem Übereinkommen ausdrücklich vorgesehenen Fälle hinausginge (vgl. insbesondere Urteil Handte, Randnr. 14, und Urteile vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-89/91, Shearson Lehman Hutton, Slg. 1993, I-139, Randnrn.
- EuGH, 14.07.1983 - 201/82
Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung AG u.a. / Amministrazione del Tesoro …
Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-412/98
Zum anderen liegt nach ständiger Rechtsprechung den Bestimmungen des 3. Abschnitts des Titels II des Übereinkommens, die dem Versicherten eine größere Auswahl an Gerichtsständen als dem Versicherer zur Verfügung stellen und die jede Möglichkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten des Versicherers ausschließen, das auch aus den Materialien erkennbare Bestreben zugrunde, den Versicherten zu schützen, der meist mit einem vorformulierten, in seinen Einzelheiten nicht mehr verhandelbaren Vertrag konfrontiert wird und in aller Regel der wirtschaftlich Schwächere ist (Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 201/82, Gerling u. a., Slg. 1983, 2503, Randnr. 17).
- EuGH, 11.01.1990 - 220/88
Dumez France u.a. / Hessische Landesbank u.a.
Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-412/98
Hinzu kommt, wie bereits aus Artikel 3 Absatz 2 des Übereinkommens hervorgeht, wonach der Kläger gegen den in einem Vertragsstaat ansässigen Beklagten keine nationalen Zuständigkeitsvorschriften geltend machen kann, die auf den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Klägers abstellen, daß das Übereinkommen einer Zuständigkeit der Gerichte des Wohnsitzes des Klägers eindeutig ablehnend gegenübersteht (vgl. Urteile vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-220/88, Dumez France und Tracoba,Slg. 1990, I-49, Randnr. 16, und Shearson Lehman Hutton, Randnr. 17). - EuGH, 06.12.1994 - C-406/92
Tatry / Maciej Rataj
Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-412/98
Wie der Generalanwalt in Nummer 21 seiner Schlußanträge dargelegt hat, hat der Gerichtshof die Zuständigkeitsvorschriften des Übereinkommens in vollem Einklang mit dieser Feststellung bereits in Fällen ausgelegt, in denen der Kläger in einem Drittland ansässig war, wobei die fraglichen Vorschriften des Übereinkommens keine Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz der Zuständigkeit der Gerichte des Vertragsstaats vorsahen, in deren Hoheitsgebiet der Beklagte ansässig ist (vgl. Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-190/89, Rich, Slg. 1991, I-3855, und vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-406/92, Tatry, Slg. 1994, I-5439). - EuGH, 27.01.2000 - C-8/98
Dansommer
Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-412/98
Diese ausschließlichen Gerichtsstände sind nämlich dadurch gerechtfertigt, daß zwischen dem Rechtsstreit und einem Vertragsstaat eine besonders enge, vom Wohnsitz des Beklagten und des Klägers unabhängige Verknüpfung besteht (so etwa bei der Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Vertragsstaats, in dem die Sache belegen ist; vgl. u. a. Urteil vom 27. Januar 2000 in der Rechtssache C-8/98, Dansommer, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27). - EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
Réunion européenne u.a.
Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-412/98
15 und 16, vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-269/95, Benincasa, Slg. 1997, I-3767, Randnr. 13, und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-51/97, Réunion européenne u. a., Slg. 1998, I-6511, Randnr. 16). - EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
Benincasa
Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-412/98
15 und 16, vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-269/95, Benincasa, Slg. 1997, I-3767, Randnr. 13, und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-51/97, Réunion européenne u. a., Slg. 1998, I-6511, Randnr. 16). - EuGH, 25.07.1991 - C-190/89
Rich / Società Italiana Impianti
Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-412/98
Wie der Generalanwalt in Nummer 21 seiner Schlußanträge dargelegt hat, hat der Gerichtshof die Zuständigkeitsvorschriften des Übereinkommens in vollem Einklang mit dieser Feststellung bereits in Fällen ausgelegt, in denen der Kläger in einem Drittland ansässig war, wobei die fraglichen Vorschriften des Übereinkommens keine Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz der Zuständigkeit der Gerichte des Vertragsstaats vorsahen, in deren Hoheitsgebiet der Beklagte ansässig ist (vgl. Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-190/89, Rich, Slg. 1991, I-3855, und vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-406/92, Tatry, Slg. 1994, I-5439).
- EuGH, 13.12.2007 - C-463/06
DAS OPFER EINES VERKEHRSUNFALLS KANN VOR DEM GERICHT DES ORTES SEINES WOHNSITZES …
Der Revisionsbeklagte des Ausgangsverfahren, alle Mitgliedstaaten, die Erklärungen beim Gerichtshof eingereicht haben, und die Kommission vertreten die Auffassung, dass den Vorschriften der Verordnung Nr.ãEUREUR44/2001 über die Zuständigkeit für Versicherungssachen das Erfordernis des Schutzes der wirtschaftlich schwächeren Partei zugrunde liege, ein Auslegungsgrundsatz, der im 13. Erwägungsgrund dieser Verordnung zum Ausdruck gebracht werde und durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt worden sei (vgl. Urteile vom 14. Juli 1983, Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung u.ãEUREURa., C-201/82, Slg. 1983, 2503, vom 13. Juli 2000, Group Josi, C-412/98, Slg. 2000, I-5925, Randnr.ãEUREUR64, und vom 12. Mai 2005, Société financière et industrielle du Peloux, C-112/03, Slg.ãEUREUR2005, I-3707, Randnr.ãEUREUR30).Nach dem 13. Erwägungsgrund der Verordnung Nr.ãEUREUR44/2001 soll diese einen günstigeren Schutz der schwächeren Parteien gewährleisten, als ihn die allgemeinen Zuständigkeitsregeln vorsehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Group Josi, Randnr.ãEUREUR64, und Société financière et industrielle du Peloux, Randnr.ãEUREUR40, sowie Urteil vom 26. Mai 2005, GIE Réunion européenne u.ãEUREURa., C-77/04, Slg. 2005, I-4509, Randnr.ãEUREUR17).
Der Revisionsbeklagte des Ausgangsverfahren, alle Mitgliedstaaten, die Erklärungen beim Gerichtshof eingereicht haben, und die Kommission vertreten die Auffassung, dass den Vorschriften der Verordnung Nr.ãEUREUR44/2001 über die Zuständigkeit für Versicherungssachen das Erfordernis des Schutzes der wirtschaftlich schwächeren Partei zugrunde liege, ein Auslegungsgrundsatz, der im 13. Erwägungsgrund dieser Verordnung zum Ausdruck gebracht werde und durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt worden sei (vgl. Urteile vom 14. Juli 1983, Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung u.ãEUREURa., C-201/82, Slg. 1983, 2503, vom 13. Juli 2000, Group Josi, C-412/98, Slg. 2000, I-5925, Randnr.ãEUREUR64, und vom 12. Mai 2005, Société financière et industrielle du Peloux, C-112/03, Slg.ãEUREUR2005, I-3707, Randnr.ãEUREUR30).
Nach dem 13. Erwägungsgrund der Verordnung Nr.ãEUREUR44/2001 soll diese einen günstigeren Schutz der schwächeren Parteien gewährleisten, als ihn die allgemeinen Zuständigkeitsregeln vorsehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Group Josi, Randnr.ãEUREUR64, und Société financière et industrielle du Peloux, Randnr.ãEUREUR40, sowie Urteil vom 26. Mai 2005, GIE Réunion européenne u.ãEUREURa., C-77/04, Slg. 2005, I-4509, Randnr.ãEUREUR17).
- BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16
Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier: …
Dies gilt unabhängig davon, ob der Beklagte seinen Sitz in einem Mitgliedstaat hat oder nicht (zu Art. 18 EuG-VÜ: EuGH, Urteil vom 13. Juli 2000 - C-412/98, Slg. 2000, I-5925 = NJW 2000, 3121 Rn. 44 - Group Josi;… MünchKomm.ZPO/Gottwald, 5. Aufl., Art. 26 VO [EU] 1215/2012). - BGH, 21.07.2023 - V ZR 112/22
Eigentumsbeeinträchtigung durch Suchmeldung von Kulturgut in der Lost …
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat deshalb - wenngleich nicht tragend - schon in Bezug auf Art. 18 Satz 1 EuGVÜ angenommen, dass es auf den Wohnsitz des Beklagten nicht ankomme (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 2000, Group Josi Reinsurance Company SA und Universal General Insurance Company, C-412/98, EU:C:2000:399 Rn. 44).
- EuGH, 01.03.2005 - C-281/02
Owusu
16 In seinem Beschluss vom 16. Oktober 2001 vertrat der Richter, der die Aufgaben des Deputy High Court Judge in Sheffield (Vereinigtes Königreich) wahrnahm, die Ansicht, dass nach dem Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-412/98 (Group Josi, Slg. 2000, I-5925, Randnrn.17 Da der Richter, der die Aufgaben des Deputy High Court Judge wahrnahm, sich nicht für befugt hielt, dem Gerichtshof zur Klärung dieses Punktes eine Frage nach Artikel 2 des Protokolls vom 3. Juni 1971 zur Vorabentscheidung vorzulegen, stellte er unter Heranziehung der im Urteil Group Josi herausgestellten Grundsätze fest, dass er das Verfahren gegenüber Herrn Jackson nicht aussetzen könne, da dieser seinen Wohnsitz in einem Vertragsstaat habe.
27 Der Gerichtshof hat die Zuständigkeitsregeln des Brüsseler Übereinkommens in dieser Weise bereits in Fällen ausgelegt, in denen der Kläger seinen Wohnsitz oder seinen Sitz in einem Drittstaat hatte, während der Beklagte seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats hatte (Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-190/89, Rich, Slg. 1991, I-3855, vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-406/92, Tatry, Slg. 1994, I-5439, und in der Rechtssache Group Josi, Randnr. 60).
- OLG Braunschweig, 10.06.2020 - 3 W 6/18
Schadensersatzansprüche wegen angeblich pflichtwidrig unterlassener …
Dies reicht als Anknüpfungspunkt aus, auch wenn der Kläger seinen Sitz in einem Drittstaat hat (vgl. EuGH, Urteil der 6. Kammer vom 13. Juli 2000 - C-412/98 - [Group Josi], NJW 2000, S. 3121, 3132 [Rn. 60]). - BGH, 01.03.2011 - XI ZR 48/10
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Nachträglicher Eintritt der die …
Wie sie zutreffend sieht, besteht dieser nach der Rechtsprechung des EuGH darin, dem Beklagten als dem in der Regel schwächeren Vertragspartner die gerichtliche Wahrnehmung seiner Rechte zu erleichtern; er soll sich möglichst vor dem für ihn am leichtesten zugänglichen Gericht gegen die Klage verteidigen dürfen (vgl. EuGH, Slg. 2000, I-5925 Rn. 34 f. zur gleichlautenden Vorgängerregelung des Art. 2 Satz 1 EuGVÜ;… ebenso: Saenger/Dörner, ZPO, 4. Aufl., EuGVVO Art. 2 Rn. 1;… Staudinger/Hausmann, BGB, Bearb. 2002, Anh. II zu Art. 27-37 EGBGB Rn. 18). - Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-340/16
Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
12 Urteil vom 13. Juli 2000, Group Josi (C-412/98, EU:C:2000:399, Rn. 62).14 Urteil vom 13. Juli 2000, Group Josi (C-412/98, EU:C:2000:399, Rn. 75).
Vgl. Urteile vom 14. Juli 1983, Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung u. a. (…201/82, EU:C:1983:217, Rn. 17), vom 13. Juli 2000, Group Josi (C-412/98, EU:C:2000:399, Rn. 64), vom 12. Mai 2005, Société financière et industrielle du Peloux (…C-112/03, EU:C:2005:280, Rn. 37), und vom 17. September 2009, Vorarlberger Gebietskrankenkasse (…C-347/08, EU:C:2009:561, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
19 Urteile vom 13. Juli 2000, Group Josi (C-412/98, EU:C:2000:399, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 17. September 2009, Vorarlberger Gebietskrankenkasse (…C-347/08, EU:C:2009:561, Rn. 41).
Vgl. Urteil vom 13. Juli 2000, Group Josi (C-412/98, EU:C:2000:399, Rn. 75).
- EuGH, 18.05.2017 - C-617/15
Hummel Holding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Verordnung …
Dass diese Zuständigkeitsregel ein allgemeiner Grundsatz ist - sie ist Ausdruck der Maxime actor sequitur forum rei -, erklärt sich nämlich daraus, dass sie dem Beklagten grundsätzlich die Verteidigung erleichtert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 2000, Group Josi, C-412/98, EU:C:2000:399, Rn. 35, …und vom 19. Februar 2002, Besix, C-256/00, EU:C:2002:99, Rn. 52). - EuGH, 19.02.2002 - C-256/00
Besix
Dass diese Zuständigkeitsregel ein allgemeiner Grundsatz ist - sie ist Ausdruck des Rechtssprichworts actor sequitur forum rei -, erklärt sich daraus, dass sie dem Beklagten grundsätzlich die Verteidigung erleichtert (z. B. Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-412/98, Group Josi, Slg. 2000, I-5925, Randnrn.Jedoch kann diese Wahlmöglichkeit nach ständiger Rechtsprechung keine Auslegung begründen, die über die in dem Übereinkommen ausdrücklich vorgesehenen Fälle hinausginge, da andernfalls die in Artikel 2 Absatz 1 des Übereinkommens niedergelegte Grundregel ausgehöhlt würde und der Kläger gegebenenfalls einen Gerichtsstand wählen könnte, der für den in einem Vertragsstaat ansässigen Beklagten unvorhersehbar wäre (vgl. u. a. Urteil Group Josi, Randnrn.
- BGH, 12.06.2007 - XI ZR 290/06
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Bestehen der zuständigkeitsbegründenden …
(bb) Zudem gehört Art. 15 Abs. 2 EuGVVO zu den vom Grundsatz des Art. 2 Abs. 1 EuGVVO abweichenden Zuständigkeitsregeln, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften strikt auszulegen sind; eine Auslegung über die ausdrücklich in der Verordnung vorgesehenen Fälle hinaus ist unzulässig (EuGH NJW 1991, 631, 632; 1993, 1251; 2000, 3121, 3123; 2004, 1439; 2004, 2441, 2442; 2005, 653, 654; 2005, 811, 813; NJW-RR 2004, 1291 f.; 2006, 1568).Die EuGVVO begründet nämlich, ebenso wie früher das EuGVÜ, eine Zuständigkeit am Wohnsitz des Klägers nur in den ausdrücklich geregelten Fällen (EuGH NJW 1991, 631, 632; 1993, 1251; 2000, 3121, 3122; 2004, 1439; 2005, 653, 654).
- EuGH, 17.09.2009 - C-347/08
Vorarlberger Gebietskrankenkasse - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 9 Abs. 1 …
- EuGH, 31.01.2018 - C-106/17
Hofsoe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- EuGH, 15.01.2004 - C-433/01
Blijdenstein
- BGH, 23.10.2012 - VI ZR 260/11
Internationale Zuständigkeit für die Geltendmachung eines Direktanspruchs gegen …
- BGH, 29.01.2013 - KZR 8/10
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Negative Feststellungsklage …
- BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12
Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht
- BGH, 01.02.2011 - KZR 8/10
Trägermaterial für Kartenformulare
- OLG Celle, 14.08.2002 - 9 U 67/02
Erstattung von Einlagen aus stillen Beteiligungen an einer "Limited" (Ltd.); …
- BGH, 17.10.2007 - XII ZR 146/05
Begriff der Unterhaltssache; Ersatz der durch begrenztes Realsplitting …
- OLG Nürnberg, 24.05.2017 - 12 U 2484/16
Dienstleistungen; allgemeine Geschäftsbedingungen; Erfüllungsortvereinbarungen; …
- OLG Nürnberg, 03.05.2017 - 12 U 2484/16
Formwirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung und internationale Zuständigkeit …
- EuGH, 26.05.2005 - C-77/04
GIE Réunion européenne u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung des Artikels 6 …
- OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21
Anspruch auf Übertragung oder Abtretung und Zustimmung zur Umschreibung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2017 - C-498/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann sich Herr Schrems hinsichtlich der …
- OLG Frankfurt, 23.06.2014 - 16 U 224/13
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadenersatzansprüche aus …
- OLG Düsseldorf, 11.05.2007 - 22 U 28/07
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für im Ausland begründete Forderungen …
- BGH, 26.09.2001 - XII ZR 89/99
Zulässigkeit der Berufung auf den Gerichtsstand der Unterhaltssachen bei …
- EuGH, 30.06.2022 - C-652/20
Allianz Elementar Versicherung
- EuGH, 12.05.2005 - C-112/03
Société financière und industrielle du Peloux - Brüsseler Übereinkommen - …
- AG Frankfurt/Main, 21.01.2022 - 30 C 208/21
Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 / Zuständigkeit / Unechte Inlandsfälle
- OLG Hamm, 03.05.2011 - 27 U 145/10
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus …
- BGH, 28.09.2005 - XII ZR 17/03
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Unterhaltsansprüche …
- FG Niedersachsen, 20.09.2012 - 5 K 393/10
Einordnung eines Nahrungsergänzungsmittels als dem ermäßigten Umsatzsteuersatz …
- OLG München, 26.10.2000 - U (K) 3208/00
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023 - C-90/22
Gjensidige
- OLG Köln, 16.12.2008 - 9 U 47/07
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Zahlungsansprüche wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-133/11
Folien Fischer und Fofitec - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-242/20
HRVATSKE SUME - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
- OLG Zweibrücken, 29.09.2009 - 1 U 119/09
Internationale Zuständigkeit für eine Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall in …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-539/03
Roche Nederland u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Absatz 1 - Tatbestand …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-334/00
Tacconi
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-433/19
Ellmes Property Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche …
- LG Nürnberg-Fürth, 30.04.2015 - 3 O 2749/15
Reisemängel im Ausland: Welches Gericht ist zuständig?
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-433/01
Blijdenstein
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-112/03
Société financière und industrielle du Peloux - Brüsseler Übereinkommen von 1968 …
- LG Düsseldorf, 03.11.2014 - 15 O 1/13
Internationale Zuständigkeit des deutschen Gerichts i.R.e. …
- BayObLG, 26.05.2023 - 101 AR 157/22
- OLG Hamburg, 15.07.2010 - 13 U 54/10
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-77/04
GIE Réunion européenne u.a.
- LG München I, 16.12.2021 - 17 HKO 12913/18
Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage und Berühmen eines Anspruchs