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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.1999 - 5 C 40.97   

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BVerwG, 30.06.1999 - 5 C 40.97 (https://dejure.org/1999,1768)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1999 - 5 C 40.97 (https://dejure.org/1999,1768)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - 5 C 40.97 (https://dejure.org/1999,1768)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung der Förderungshöchstdauer - Schwerwiegender Grund - Numerus clausus - Studienabschlußförderung nach § 15 Abs. 3a BAföG

  • Judicialis

    BAföG § 15 Abs. 3 Nr. 1; ; BAföG § 15 Abs. 3 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 15 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 3a
    Ausbildungsförderungsrecht - Ausbildungsförderung über Förderungshöchstdauer hinaus; Förderungshöchstdauer, Ausbildungsförderung über die - hinaus; Förderungsdauer, verlängerte - über die Förderungshöchstdauer hinaus; Schwerwiegender Grund für eine Ausbildungsförderung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 182
  • NJW 2000, 3513 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 570
  • FamRZ 2000, 125
  • DVBl 2000, 66
  • DÖV 2000, 202
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 14.07.1993 - BT-Drs 12/5423
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1999 - 5 C 40.97
    Anders als § 15 Abs. 3 BAföG, der auf konkrete Verzögerungsgründe abstellt und darauf mit einer Weiterförderung für eine angemessene Zeit abhängig vom konkreten Verzögerungsgrund reagiert, knüpft die Studienabschlußförderung nach § 15 Abs. 3 a BAföG an den allgemeinen Umstand an, daß es in vielen Studienfächern weniger als 20 v.H. aller Studierenden gelingt, innerhalb der Förderungshöchstdauer das Studium abzuschließen, und für diesen Zustand vielfach die objektiven Studienbedingungen ursächlich sind (so BTDrucks 11/5961 S. 14 unter 1.3; s.a. Berichte der Bundesregierung zur Studienabschlußförderung und zum Stand der Bemühungen um eine Verkürzung der Studienzeiten, BTDrucks 12/5423 und 13/3414) und billigt dem Studierenden wegen des bevorstehenden Studienabschlusses dafür weitere Förderung bis höchstens zwölf Monate zu.
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1999 - 5 C 40.97
    Der Kläger erfüllt auch die dafür weiter erforderliche Voraussetzung, daß er innerhalb der nach § 15 Abs. 3 und 3 a BAföG verlängerten Förderungsdauer (zur Verlängerungsmöglichkeit nach § 15 Abs. 3 a BAföG s. unten) seine Ausbildung berufsqualifizierend abschließen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 9.94 - ).
  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1999 - 5 C 40.97
    Nicht erforderlich ist, daß die Abschlußprüfung bestanden und der berufsqualifizierende Ausbildungsabschluß erreicht wird; vielmehr genügt, daß der Auszubildende die Abschlußprüfung ablegt, daß er an ihr teilnimmt und seine Ausbildung berufsqualifizierend abschließen kann (BVerwGE 80, 290).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1996 - 7 S 3056/95

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer wegen hochschulintern bedingter

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1999 - 5 C 40.97
    BVerwG 5 C 40.97 VGH 7 S 3056/95.
  • VG Arnsberg, 29.02.2012 - 10 K 2053/11

    Ausbildungsförderung nach Ablauf der Förderungshöchstdauer in Ausnahmefällen

    An dieser sei - wie sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 30. Juni 1999 - 5 C 40/97 - ergebe - auch nach Einführung der Studienabschlussförderung bzw. Hilfe zum Studienabschluss durch § 15 Abs. 3 a BAföG festzuhalten.

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des BVerwG vom 30. Juni 1999 - 5 C 40/97 -, da sich die Entscheidung nur mit der Frage auseinandersetze, ob ein schwerwiegender Grund im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG erst dann einen Anspruch auf Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus begründe, wenn die sich ergebende Verzögerung den durch die ehemalige Studienabschlussförderung abgedeckten Zeitraum von zwölf Monaten überschreite.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1999, - 5 C 40/97 - , juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1999, - 5 C 40/97 - , juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1999, - 5 C 40/97 - , juris.

  • BVerwG, 21.02.2013 - 5 C 14.12

    Hilfe zum Studienabschluss; Studienabschlussförderung; in sich selbständiger

    Mit der Einführung der vormaligen Studienabschlussförderung durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (12. BAföGÄndG) vom 22. Mai 1990 (BGBl I S. 936) verband der Gesetzgeber die Erwartung, dass die finanzielle Unterstützung der Auszubildenden in der Examensphase dazu beitragen werde, einen beträchtlichen Teil der Studierenden in die Lage zu versetzen, das Studium zügiger als bislang abzuschließen, und dadurch die Studiendauer insgesamt zu verkürzen (BTDrucks 11/5961 S. 14; vgl. Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 5 C 40.97 - BVerwGE 109, 182 = Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 45 S. 4).
  • VG Freiburg, 11.02.2016 - 7 K 2926/15

    Ausbildungsförderung; Überschreitung der Förderungshöchstdauer bei erstmaligem

    Entsprechend ist ein Anspruch auf verlängerte Ausbildungsförderung auch dann anzuerkennen, wenn der Zeitpunkt der Ablegung des letzten Prüfungsteils der erstmalig nichtbestandenen Abschlussprüfung zwar nach dem Ende der Förderungshöchstdauer lag, der Auszubildende sich für das Überschreiten der Förderungshöchstdauer bis zum Ende der gesamten regulären Prüfungszeit des erstmaligen erfolglosen Prüfungsversuchs aber mit Erfolg auf einen der in Nrn. 1 bis 3 des § 15 Abs. 3 BAföG genannten Gründe berufen konnte (BVerwG, Urt. v. 13.10.1988 - 5 C 35.85 -, BVerwGE 80, 290, juris Rn. 17 und Urt. v. 26.07.1984 - 5 C 97.81 -, BVerwGE 70, 13, juris Rn. 25; ähnlich - für den Fall der erstmaligen Erfolglosigkeit einer während der verlängerten Förderungsdauer abgelegten Prüfung BVerwG, Urt. v. 30.06.1999 - 5 C 40/97 -, BVerwGE 109, 182 juris Rn. 12).

    Denn diese Förderungsmöglichkeit setzt gerade voraus, dass nicht bereits ein Fall der Überschreitung der Förderungshöchstdauer aufgrund eines schwerwiegenden Grundes nach Absatz 3 Nr. 1 vorliegt, und schränkt damit - entgegen der Begründung zum Gesetzentwurf (vgl. Bundestags-Drucksache (BT-Drucks.) Nr. 11/5961 S. 21 zu Nummer 12 Buchstabe c) - die Anerkennung von Umständen, die zu einer Verlängerung der Studienzeit führen, als schwerwiegende Gründe i.S.d. Nr. 1 des Absatzes 3 der Norm nicht auf die Fälle ein, in denen die Verzögerung die Möglichkeit der Studienabschlussförderung nach Absatz 3a überschreitet (hierzu ausführlich BVerwG, Urt. v. 30.06.1999 - 5 C 40.97 -, BVerwGE 109, 182, juris Rn. 8 ff.).

  • VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer - Studienabschlussprognose

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 30.06.1999 - 5 C 40.97 -, FamRZ 2000, 125) hat zum Verhältnis des § 15 Abs. 3 Nr. 1 zu Abs. 3a BAföG darauf hingewiesen, dass die beiden Ansprüche kumulieren.
  • BVerwG, 29.12.1997 - 5 B 18.97

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG - AZ: 5 C 40.97 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2005 - 3 M 35/05

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30. Juni 1999 (- 5 C 40/97 - BVerwGE 109, 182) für die im Zeitraum April 1995 bis November 1995 geltende Vorgängerregelung der Studienabschlussförderung gem. § 15 Abs. 3 a BAföG festgestellt, dass dem Erfordernis der Zulassung zur Abschlussprüfung im zu entscheidenden Fall jedenfalls dadurch ausreichend entsprochen worden sei, dass der Kläger seine wissenschaftliche Hausarbeit für den Ausbildungsabschluss bereits innerhalb der nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG verlängerten Förderungsdauer abgegeben habe.
  • VG Magdeburg, 05.04.2018 - 6 A 344/16

    Schwerwiegender Grund für Ausbildungsförderung nach Erreichen der

    Hochschulbedingte Verzögerungen der Ausbildung können zwar grundsätzlich auch unter die schwerwiegenden Gründe des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG fallen, ungeachtet der Frage, ob sie durch die Studienabschlussförderung nach § 15 Abs. 3a BAföG abgefedert werden können (BVerwG, Urteil vom 30.06.1999 - 5 C 40/97 -, juris, Rn. 8 ff.).
  • VG Oldenburg, 28.02.2005 - 13 A 123/05

    Alleinerziehende; angemessene Zeit; Ausbildungsförderung; Förderungshöchstdauer;

    Dabei ist weiter zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung (BVerwG FamRZ 2000, 125) Ansprüche auf Ausbildungsförderung gemäß § 15 Abs. 3 BAföG und gemäß § 15 Abs. 3 a BAföG kumulieren können.
  • VG Hamburg, 01.08.2005 - 2 E 1759/05

    Weiterbewilligung von Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus.

    Wenngleich die Möglichkeit der Weiterförderung nach § 15 Abs. 3 BAföG und die Hilfe zum Studienabschluss nach § 15 Abs. 3a BAföG nebeneinander stehen und kumulativ in Anspruch genommen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1999 - 5 C 40.97 -, BVerwGE 109, 182), gilt es systematisch zu differenzieren.
  • VG Augsburg, 27.04.2021 - Au 3 K 20.1505

    Wechsel von der Universität zur Hochschule begründet keinen schwerwiegenden Grund

    Auch hochschulbedingte Verzögerungen der Ausbildung können grundsätzlich unter die schwerwiegenden Gründe des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG fallen (BVerwG, U.v. 30.6.1999 - 5 C 40/97 - juris Rn. 8 ff.; VG Magdeburg, U.v. 5.4.2018 - 6 A 344/16 - juris Rn. 32 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 4 L 2110/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6145
OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 4 L 2110/00 (https://dejure.org/2000,6145)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.07.2000 - 4 L 2110/00 (https://dejure.org/2000,6145)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 4 L 2110/00 (https://dejure.org/2000,6145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Übernahme von Bestattungskosten von Heimbewohnern durch die Sozialhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 BSHG
    Beerdigung; Beerdigungskosten; Begräbnis; Begräbniskosten; Bestattung; Bestattungskosten; Heimbewohner; Heimträger; Kosten; Kostenübernahme; Sozialhilfe; Sozialhilfeträger; Träger der Sozialhilfe; Übernahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3513
  • NVwZ 2001, 112 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 660 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 14.08.1991 - 4 L 146/90

    Örtlicher Träger der Sozialhilfe; Zuständigkeit; Hilfegewährung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 4 L 2110/00
    Hat also ein bedürftiger Heimbewohner im Heimvertrag vereinbart, dass im Falle seines Todes der Heimträger für die Beisetzung sorgen soll, wenn Angehörige nicht rechtzeitig erreicht werden können, hat der Heimträger, der in einem solchen Fall die Beisetzung veranlasst, Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der erforderlichen, durch Leistungen anderer nicht gedeckten Kosten der Bestattung (so im Ergebnis Urteil des Senats vom 14.08.1991 - 4 L 146/90 - und Beschluss des. 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 08.05.1998 - 12 L 108/98 -, FEVS 49, 263).
  • BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96

    Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 4 L 2110/00
    Nur diese Auslegung wird der vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 05.06.1997 - BVerwG 5 C 13.96 -, BVerwGE 105, 51 = DÖV 1997, 1010 = DVBl. 1997, 1443 = NDV-RD 1997, 129 = FEVS 48, 1 = ZfSH/SGB 1998, 47) hervorgehobenen besonderen rechtlichen Qualität des § 15 BSHG als einer eigenständigen und speziellen Kosten- und Schuldübernahmeanordnung gerecht, die eine fürsorgerechtliche Verantwortung für eine würdige Bestattung Hilfebedürftiger begründet.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 3.84

    Beamtenrecht - Verzugszinsen - Leistungsbescheid

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 4 L 2110/00
    Verzugszinsen als Folge der Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldleistungen sind indes nur auf im Einzelfall einschlägige spezielle Regelungen zu stützen, die bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über Verzugszinsen in den §§ 288, 284 BGB sind nicht generell entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1987 - 2 C 3.84 -, DVBl. 1988, 347; Urt. v. 22.3.1990 - 2 C 33.87 -, ZBR 1990, 265).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 22 A 3975/99

    Sozialhilferecht. Übernahme von Bestattungskosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 4 L 2110/00
    Unabhängig von der Stellung als Erbe oder Unterhaltsverpflichteter kann der nach öffentlichem Recht Bestattungspflichtige verpflichtet sein, die Kosten der Bestattung zu tragen (OVG NRW, Urt. v. 14.03.2000 - 22 A 3975/99 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 2846/98

    Bestattungskosten; Bestattungskosten; Graberstanlage; Grabmal; Sozialhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 4 L 2110/00
    Zu den im Sinne des § 15 BSHG erforderlichen Kosten einer Bestattung gehören die ortsüblichen Aufwendungen für eine einfache, aber würdige Bestattung (vgl. Senat, Urt. v. 10.3.1999 - 4 L 2846/98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97

    Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 4 L 2110/00
    Sie greift nicht nur bei Klagen auf eine Geldleistung ein, sondern auch bei Verpflichtungsklagen auf Erlass eines auf eine Geldleistung gerichteten Verwaltungsakts (BVerwG, Urt. v. 27.10.1998 - 1 C 38.97 -, BVerwGE 107, 304 = NJW 1999, 1201 = Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 15).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 33.87

    Rückforderung einer dem Erben des Beihilfeberechtigten zugeflossenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 4 L 2110/00
    Verzugszinsen als Folge der Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldleistungen sind indes nur auf im Einzelfall einschlägige spezielle Regelungen zu stützen, die bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über Verzugszinsen in den §§ 288, 284 BGB sind nicht generell entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1987 - 2 C 3.84 -, DVBl. 1988, 347; Urt. v. 22.3.1990 - 2 C 33.87 -, ZBR 1990, 265).
  • OVG Niedersachsen, 08.05.1998 - 12 L 108/98

    Ausbildungsförderung; Übernahme von Bestattungskosten; Bestattungskosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 4 L 2110/00
    Hat also ein bedürftiger Heimbewohner im Heimvertrag vereinbart, dass im Falle seines Todes der Heimträger für die Beisetzung sorgen soll, wenn Angehörige nicht rechtzeitig erreicht werden können, hat der Heimträger, der in einem solchen Fall die Beisetzung veranlasst, Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der erforderlichen, durch Leistungen anderer nicht gedeckten Kosten der Bestattung (so im Ergebnis Urteil des Senats vom 14.08.1991 - 4 L 146/90 - und Beschluss des. 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 08.05.1998 - 12 L 108/98 -, FEVS 49, 263).
  • OVG Saarland, 27.12.2007 - 1 A 40/07

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen bei gestörten

    Außerdem hat er auf zwei Entscheidungen des OVG C-Stadt (in NJW 2000, 3513 f.) und des VG Gießen (in NVwZ-RR 2000, 437 f.) verwiesen.
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 8 LA 158/02

    Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten; Bestehen einer Bestattungspflicht

    Aus den vom Kläger zitierten Beschlüssen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Juli 2000 (4 L 2110/00) und 6. Dezember 2001 (12 LB 2922/01), die die Frage betreffen, wann der Träger der Sozialhilfe die Bestattungskosten übernehmen muss, ergibt sich nichts anderes.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - L 12 SO 10/08

    Bestimmung des Verpflichteten bzgl. der Kostentragung einer Beerdigung aufgrund

    So kann ein Heimträger, der im Todesfall für die Bestattung sorgen soll, als Anspruchsinhaber im Sinne von § 74 SGB XII auftreten (vgl. OVG Lüneburg, NJW 2000, 3513).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2001 - 16 A 150/01

    Differenzierung zwischen Bestattungspflicht und Bestattungsrecht ; Inhalt des

    Im Übrigen würde eine Divergenz im Sinne der genannten Vorschrift voraussetzen, dass das Verwaltungsgericht mit einem die Entscheidung tragenden Rechtssatz oder einer entscheidungserheblichen Tatsachenfeststellung von einem ebensolchen Rechtssatz oder einer ebensolchen Tatsachenfeststellung aus dem angeführten Urteil des OVG Lüneburg vom 27. Juli 2000 - 4 L 2110/00 - (NJW 2000, 3513) in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abgewichen wäre.
  • Vg Lüneburg, 26.06.2001 - 4 A 90/99

    Bestattungskosten; Heim; Sozialhilfe

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat vor diesem Hintergrund entschieden, dass, wenn ein Heimbewohner im Heimvertrag vereinbart habe, dass im Falle seines Todes der Heimträger für die Beisetzung sorgen solle, wenn Angehörige nicht rechtzeitig erreicht werden könnten, der Heimträger, der in einem solchen Fall die Beisetzung veranlasse, Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der erforderlichen, durch Leistungen anderer nicht gedeckten Kosten der Bestattung habe (Nds. OVG, Urt. v. 8.2.2000 - 4 L 2110/00 -, NJW 2000, 3513 = NDV-RD 2000, 107).
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