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   BGH, 13.09.2000 - 3 StR 347/00   

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https://dejure.org/2000,2836
BGH, 13.09.2000 - 3 StR 347/00 (https://dejure.org/2000,2836)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2000 - 3 StR 347/00 (https://dejure.org/2000,2836)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00 (https://dejure.org/2000,2836)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Schwere körperliche Mißhandlung - Unterscheidung zur schweren Gesundheitsschädigung - Tathandlung - Qualifikationstatbestand - Erniedrigung des Opfers

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 4 Nr. 2 lit. a
    "Schwere körperliche Misshandlung" bei der sexuellen Nötigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3655
  • StV 2001, 452
  • JR 2001, 378
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1998 - 5 StR 216/98

    Auslegung des Qualifikationsmerkmals "Waffe" - Auslegung des Merkmals

    Auszug aus BGH, 13.09.2000 - 3 StR 347/00
    Streitig ist, ob auch eine Beeinträchtigung, die nur mit erheblichen Folgen für die Gesundheit verbunden ist, allein für die Annahme einer schweren körperlichen Mißhandlung ausreicht (so BGHR StGB § 250 II Nr. 3 a, Mißhandlung, körperlich schwere 1 = NStZ 1998, 461; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 176 Rdn. 24; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 250 Rdn. 4; a. A. wegen der Unterscheidung zur schweren Gesundheitsschädigung nach § 176 a Abs. 1 Nr. 3 StGB: Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 177 Rdn. 30, § 176 a Rdn. 11).
  • BGH, 09.12.2014 - 5 StR 422/14

    Schmerzhafte anale Penetrationshandlungen gegenüber Kindern als schwere

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass die körperliche Integrität des Opfers in einer Weise verletzt wird, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 5 StR 216/98, NStZ 1998, 461; BGH, Urteile vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00, BGHR StGB § 177 Abs. 4 Misshandlung 1; vom 13. Februar 2007 - 1 StR 574/06; vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, 7 8 NStZ-RR 2011, 337, 338; vgl. zu § 176a Abs. 3 Nr. 2 StGB aF BGH, Urteil vom 11. August 1993 - 3 StR 325/93).

    Dem lässt sich nicht überzeugend entgegenhalten, dass mit dem Eindringen in den Körper von Kindern typischerweise Schmerzen verbunden sein werden, der Gesetzgeber für derartige Taten in § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB (§ 177 Abs. 2 Satz 1, 2 Nr. 1 StGB) aber einen günstigeren Strafrahmen vorgesehen hat (vgl. dazu SK/Wolters, StGB, § 177 Rn. 33; LK/Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 176a Rn. 84; Kudlich, JR 2001, 378, 380).

  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 179/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (anal eingeführter Dildo als gefährliches

    Für eine schwere körperliche Misshandlung in diesem Sinne genügt jede schwere Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens; die körperliche Integrität muss in einer Weise, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist, beeinträchtigt sein (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00, NJW 2000, 3655; Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 658/17).
  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 658/17

    Körperlich schwere Misshandlung bei der besonders schweren Vergewaltigung (hohe

    Die körperliche Integrität des Opfers muss vielmehr in einer Weise, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist, beeinträchtigt sein (BGH, Urteile vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00, NJW 2000, 3655; vom 9. Dezember 2014 - 5 StR 422/14, BGHSt 60, 89, 91 f.).
  • BGH, 29.04.2021 - 5 StR 498/20

    Siechtum bei der schweren Körperverletzung; körperlich schwere Misshandlung bei

    Dieses Qualifikationsmerkmal setzt eine gravierende Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens voraus, bei der die körperliche Integrität des Opfers in einer Weise, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist, verletzt wird (BGH, Urteile vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00, NJW 2000, 3655; vom 9. Dezember 2014 - 5 StR 422/14, BGHSt 60, 89, 91 f.; Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 658/17, NStZ-RR 2018, 243 mwN).
  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Für die Annahme einer schweren körperlichen Mißhandlung gemäß § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a StGB genügen die bisher getroffenen Feststellungen ebenfalls nicht (vgl. BGH NJW 2000, 3655).
  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02

    Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger

    Eine schwere körperliche Mißhandlung (§ 177 Abs. 4 Nr. 2 a StGB) ist ebenfalls nicht festgestellt (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 3655); dasselbe gilt für die Voraussetzungen einer Verurteilung nach den §§ 178, 179 StGB und § 227 StGB.
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

    Zugleich mißhandelte der Angeklagte seine Opfer mit Nadelstichen und den damit verbundenen Eingriffen in deren körperliche Integrität unter Beifügung erheblicher Schmerzen schwer im Sinne von § 177 Abs. 4 Nr. 2a StGB (BGH NJW 2000, 3655).
  • BGH, 16.07.2009 - 4 StR 241/09

    Auslegung des Merkmals "bei der Tat" i.S.v. § 177 Abs. 4 Nr. 2a Strafgesetzbuch (

    Ausreichend dafür ist eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität des Opfers; heftige, mit erheblichen Schmerzen verbundene Schläge, wie hier auf die bereits gebrochene Nase der Nebenklägerin, genügen (BGH NJW 2000, 3655).
  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 170/04

    Konkurrenzen beim schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung; nachträgliche

    Das Merkmal der körperlich schweren Mißhandlung in § 250 Abs. 2 Nr. 3 a StGB, welches auch in den Qualifikationen der §§ 176 a Abs. 1 Nr. 4 und 177 Abs. 4 Nr. 2 StGB enthalten ist, ist in Anlehnung an das frühere Regelbeispiel des § 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB a.F. auszulegen (BGH NJW 2000, 3655).
  • LG Mainz, 02.02.2010 - 3112 Js 18410/09

    Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit

    Denn eine schwere Gesundheitsschädigung kann auch ohne schwere Misshandlung verursacht worden sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2000, 3 StR 347/00 ).
  • LG Düsseldorf, 17.11.2006 - VII 50/06

    Bemessung der Gesamtstrafe bei Verurteilung eines jugendliche Angeklagten wegen

  • LG Düsseldorf, 17.11.2006 - 7 KLs 50/06
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