Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98   

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https://dejure.org/2000,183
BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98 (https://dejure.org/2000,183)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 (https://dejure.org/2000,183)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 (https://dejure.org/2000,183)
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Doppelhaus

§ 22 Abs. 2 BauNVO, Begriff des "Doppelhauses"

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BauNVO § 22
    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; Grenzbebauung

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Offene Bauweise - Begriff des Doppelhauses - Nachbarschutz - Grenzbebauung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; Grenzbebauung

  • Judicialis

    BauNVO § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 22
    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; Grenzbebauung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was ist ein Doppelhaus? (IBR 2000, 393)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 355
  • NJW 2000, 3658 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1055
  • DVBl 2000, 1338
  • DÖV 2000, 964
  • BauR 2000, 1168
  • ZfBR 2000, 415
 
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Wird zitiert von ... (308)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1998 - 10 A 1318/97

    Müssen aneinandergebaute Häuser ähnlich aussehen, damit sie ein Doppelhaus

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
    BVerwG 4 C 12.98 OVG 10 A 1318/97.

    Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung der Beigeladenen mit Beschluß vom 4. Juni 1998 (BauR 1999, 478) zurückgewiesen, im wesentlichen mit folgender Begründung:.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
    Der bauplanungsrechtliche Nachbarschutz beruht auf dem Gedanken des wechselseitigen Austauschverhältnisses: Weil und soweit der einzelne Eigentümer gemeinsam mit anderen - benachbarten - Eigentümern in der Ausnutzung seines Grundstücks öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er grundsätzlich deren Beachtung auch im Verhältnis zu den anderen Eigentümern verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 ; Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ; Urteil vom 11. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61 ).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
    Bei dieser Rechtslage ist für einen Rückgriff auf das in § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO verankerte Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme, das die Revision und der Oberbundesanwalt ergänzend in Betracht ziehen, kein Raum (zum Anwendungsbereich von § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO vgl. im übrigen BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 4 C 3.94 - Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 24 = ZfBR 1995, 212).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.1995 - 1 L 3209/94

    Bauweise; Einzelhaus; Dringender Wohnbedarf; Festsetzungen eines Bebauungsplans;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
    Darin liegt eine "Modifikation" der offenen Bauweise, die dem Begriff des Doppelhauses (und der Hausgruppe) eine eigenständige, das Abstandsgebot an der gemeinsamen Grundstücksgrenze überwindende Bedeutung verleiht (vgl. im Ergebnis ebenso OVG Rh.-Pf., NVwZ 1987, 145; NdsOVG, NVwZ-RR 1996, 489; HessVGH, Hessische Städte- und Gemeindezeitung 1999, 149).
  • BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 4.91

    Einordnung einer Doppelhaushälfte als zwei funktional selbstständige

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
    Ein Doppelhaus im Sinne dieser Vorschrift ist eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, daß zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 11. März 1991 - BVerwG 4 B 4.91 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 2).
  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
    Der bauplanungsrechtliche Nachbarschutz beruht auf dem Gedanken des wechselseitigen Austauschverhältnisses: Weil und soweit der einzelne Eigentümer gemeinsam mit anderen - benachbarten - Eigentümern in der Ausnutzung seines Grundstücks öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er grundsätzlich deren Beachtung auch im Verhältnis zu den anderen Eigentümern verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 ; Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ; Urteil vom 11. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61 ).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
    Der bauplanungsrechtliche Nachbarschutz beruht auf dem Gedanken des wechselseitigen Austauschverhältnisses: Weil und soweit der einzelne Eigentümer gemeinsam mit anderen - benachbarten - Eigentümern in der Ausnutzung seines Grundstücks öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er grundsätzlich deren Beachtung auch im Verhältnis zu den anderen Eigentümern verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 ; Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ; Urteil vom 11. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.1986 - 1 A 124/84
    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
    Darin liegt eine "Modifikation" der offenen Bauweise, die dem Begriff des Doppelhauses (und der Hausgruppe) eine eigenständige, das Abstandsgebot an der gemeinsamen Grundstücksgrenze überwindende Bedeutung verleiht (vgl. im Ergebnis ebenso OVG Rh.-Pf., NVwZ 1987, 145; NdsOVG, NVwZ-RR 1996, 489; HessVGH, Hessische Städte- und Gemeindezeitung 1999, 149).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Mit seiner vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revision macht der Beigeladene geltend, die Rechtsprechung zur nachbarschützenden Wirkung von Festsetzungen nach § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO (Urteil vom 24. Februar 2000 - BVerwG 4 C 12.98 - BVerwGE 110, 355 ) könne auf den unbeplanten Innenbereich nicht übertragen werden.

    Ein Doppelhaus verlangt ferner, dass die beiden Haushälften in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinandergebaut werden (Urteil vom 24. Februar 2000 - BVerwG 4 C 12.98 - a.a.O. S. 357 ff. = Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 7 S. 3 ff.; Beschluss vom 23. April 2013 - BVerwG 4 B 17.13 - BauR 2013, 1427 Rn. 5).

    Damit steht fest, dass sich in der näheren Umgebung des klägerischen Grundstücks nur solche einseitig grenzständigen Haushälften befinden, die das begrifflich geforderte Mindestmaß an Übereinstimmung aufweisen und deshalb Doppelhäuser im Sinne des Senatsurteils vom 24. Februar 2000 (a.a.O.) sind.

    In dem städtebaulichen Regelungszusammenhang beurteilt sich die Frage, ob zwei an der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichtete Gebäude noch ein Doppelhaus bilden, allein nach dem Merkmal des wechselseitigen Verzichts auf seitliche Grenzabstände, mit dem eine spezifisch bauplanerische Gestaltung des Orts- und Stadtbildes verfolgt wird (BVerwGE 110, 355 = Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 7 S. 6).

    Nachbarschutz vermittelt hier vielmehr die planerische Festsetzung (Urteil vom 24. Februar 2000 a.a.O. S. 362 = Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 7 S. 7), an der es im unbeplanten Bereich fehlt.

    Das wird durch den Verlust seitlicher Grenzabstände an der gemeinsamen Grenze, die Freiflächen schaffen und dem Wohnfrieden dienen, "erkauft" (Urteil vom 24. Februar 2000 - BVerwG 4 C 12.98 - BVerwGE 110, 355 = Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 7 S. 4).

  • VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 11 K 5180/15

    Bauordnungsrecht: Beeinträchtigung nachbarrechtlicher Belange; Verletzung von

    Bei dieser Art der Bebauung verzichten die Bauherren zugunsten der erhöhten Nutzbarkeit ihrer Grundstücke grundsätzlich auf seitliche Grenzabstände und damit auf Freiflächen, die dem Wohnfrieden dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.02.2000 â?? 4 C 12.98 â?? DVBl 2000, 1338 â?? juris, Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2015 - 8 S 1914/14

    Sicherung einer planungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung

    Ein solcher Verzicht begründet indes - wegen der ähnlichen Interessenlage wie bei einer Doppelhausbebauung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 - BVerwGE 110, 355, 359) -ein gegenseitiges nachbarschaftliches Austauschverhältnis, das eine Grenzbebauung verlangt, aufgrund derer die Gebäude noch in einer gewissen Beziehung zueinander stehen und sich in relevanter Weise überdecken.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99   

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https://dejure.org/1999,768
BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99 (https://dejure.org/1999,768)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1999 - 4 CN 3.99 (https://dejure.org/1999,768)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1999 - 4 CN 3.99 (https://dejure.org/1999,768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer anderen Nutzungsart für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche - Antragsbefugnis des Pächters im Normenkontrollverfahren - Drittschützender Charakter des in § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) enthaltenen Abwägungsgebots

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 36
  • NJW 2000, 3658 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 806
  • DVBl 2000, 830 (Ls.)
  • DÖV 2000, 466
  • BauR 2000, 689
  • ZfBR 2000, 193
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99
    Abwägungserheblich kann vielmehr auch jedes mehr als geringfügige private Interesse sein, soweit es schutzwürdig ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 und 2-4.79 - BVerwGE 59, 87 ).

    Die Tatsache, daß eine bestimmte Grundstücksnutzung nur auf Grund eines Miet- oder Pachtvertrages geschieht, führt nicht aus sich dazu, daß die damit zusammenhängenden Interessen bei der planerischen Abwägung unberücksichtigt zu bleiben hätten (BVerwG, Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 und 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 87 ; vgl. auch Beschluß vom 7. April 1995 - BVerwG 4 NB 10.95 - NVwZ-RR 1996, 8; Urteil vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 4 CN 1.98 - ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Januar 1998 - 8 S 1337/97 - PBauE § 11 BauNVO Nr. 17).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99
    Mit Beschluß vom 26. April 1999 hat das Normenkontrollgericht im Hinblick auf das ihm nachträglich bekanntgewordene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - die Revision zugelassen.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - (BVerwGE 107, 215 - DVBl 1999, 100) entschieden hat, hat das in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltene Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privaten Belange, die für die Abwägung erheblich sind.

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99
    Als potentiell abwägungserheblich ist in der Rechtsprechung bisher nicht nur das Interesse an der weiteren Ausnutzung eines vorhandenen Betriebsbestandes, sondern auch das Bedürfnis nach einer künftigen Betriebsausweitung angesehen worden (BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG 4 C 66.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 90 - DVBl 1971, 746 [BVerwG 16.04.1971 - BVerwG IV C 66.67]).
  • BVerwG, 07.04.1995 - 4 NB 10.95

    Beschwerde - Normenkontrolle - Bebauungsplan - Nichtvorlage - Antragsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99
    Die Tatsache, daß eine bestimmte Grundstücksnutzung nur auf Grund eines Miet- oder Pachtvertrages geschieht, führt nicht aus sich dazu, daß die damit zusammenhängenden Interessen bei der planerischen Abwägung unberücksichtigt zu bleiben hätten (BVerwG, Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 und 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 87 ; vgl. auch Beschluß vom 7. April 1995 - BVerwG 4 NB 10.95 - NVwZ-RR 1996, 8; Urteil vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 4 CN 1.98 - ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Januar 1998 - 8 S 1337/97 - PBauE § 11 BauNVO Nr. 17).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99
    Die Tatsache, daß eine bestimmte Grundstücksnutzung nur auf Grund eines Miet- oder Pachtvertrages geschieht, führt nicht aus sich dazu, daß die damit zusammenhängenden Interessen bei der planerischen Abwägung unberücksichtigt zu bleiben hätten (BVerwG, Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 und 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 87 ; vgl. auch Beschluß vom 7. April 1995 - BVerwG 4 NB 10.95 - NVwZ-RR 1996, 8; Urteil vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 4 CN 1.98 - ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Januar 1998 - 8 S 1337/97 - PBauE § 11 BauNVO Nr. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 8 S 1337/97

    Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis eines Pächters; ergänzendes Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99
    Die Tatsache, daß eine bestimmte Grundstücksnutzung nur auf Grund eines Miet- oder Pachtvertrages geschieht, führt nicht aus sich dazu, daß die damit zusammenhängenden Interessen bei der planerischen Abwägung unberücksichtigt zu bleiben hätten (BVerwG, Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 und 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 87 ; vgl. auch Beschluß vom 7. April 1995 - BVerwG 4 NB 10.95 - NVwZ-RR 1996, 8; Urteil vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 4 CN 1.98 - ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Januar 1998 - 8 S 1337/97 - PBauE § 11 BauNVO Nr. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 8 S 2368/16

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan, der das Heranrücken von Wohnbebauung an

    Die Antragsbefugnis lässt sich auch nicht darauf stützen, der schuldrechtliche Anspruch auf Wiedereinräumung des Vorkaufsrechts sei als sonstiger abwägungsrelevanter Belang - vergleichbar etwa einer schuldrechtlich begründeten Grundstücksnutzung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 05.11.1999 - 4 CN 3.99 -, BVerwGE 110, 36; OVG NRW, Urteil vom 22.05.2000, a.a.O. = juris Rn. 6) - im Rahmen des drittschützenden Abwägungsgebots verkannt worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2022 - 3 S 1813/19

    Zu den Anforderungen an die öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans; Beachtung

    Die Antragsbefugnis kann insbesondere aus dem Recht auf gerechte Abwägung der eigenen Belange aus § 1 Abs. 7 BauGB folgen; das Abwägungsgebot hat drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privaten Belange, die für die Abwägung erheblich sind (BVerwG, Urt. v. 5.11.1999 - 4 CN 3.99 - juris Rn. 15).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 5.11.1999 - 4 CN 3.99 - juris Rn. 16 f.) gehört zu den abwägungserheblichen Belangen bei der Überplanung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen auch das Interesse des Landwirts an der Beibehaltung der bisherigen Nutzung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2014 - 2 B 581/14

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes im Wege der einstweiligen Anordnung;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 1999 - 4 CN 3.99 -, BVerwGE 110, 36 = BRS 62 Nr. 50 = juris Rn. 15 ff.; zur Antragsbefugnis des nur obligatorisch berechtigten Betriebsinhabers: OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 2014 - 2 D 13/14.NE -, juris Rn. 38; zur Antragsbefugnis wegen landwirtschaftlicher Betriebsinteressen: OVG NRW, Urteil vom 30. November 2012 - 2 D 95/11.NE -, juris Rn. 36 m.w.N.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1684
VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00 (https://dejure.org/2000,1684)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.06.2000 - 1 S 1271/00 (https://dejure.org/2000,1684)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - 1 S 1271/00 (https://dejure.org/2000,1684)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Geltungsbereichs eines Reisepasses und Vorlage eines Reisepasses zur Eintragung einer Beschränkung für die Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland in die Niederlande und nach Belgien unmittelbar oder über ein Drittland während der ...

  • archive.org

    § 7 PaßG, § 8 PaßG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 283
  • NJW 2000, 3658
  • NVwZ 2001, 223 (Ls.)
  • VBlBW 2000, 474
  • DVBl 2000, 1630
  • DÖV 2000, 1011
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1995 - 1 S 3530/94

    Beschränkung des räumlichen Geltungsbereichs eines Reisepasses - Berücksichtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung ''bestimmte Tatsachen'' sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE a.a.O; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, DÖV 1969, 74ff.; Beschlüsse des Senats v. 18.05.1994, DVBl. 1995, 360 und v. 07.06.1995, VBlBW 1996, 71 sowie zuletzt Urt. des Senats v. 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Passinhaber bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so rechtfertigt dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr die räumliche Beschränkung des Reisepasses (vgl. Beschl. des Senats v. 07.06.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.08.1968 - I C 67.67

    Gefährdung der inneren oder der äußeren Sicherheit oder sonstiger erheblicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung ''bestimmte Tatsachen'' sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE a.a.O; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, DÖV 1969, 74ff.; Beschlüsse des Senats v. 18.05.1994, DVBl. 1995, 360 und v. 07.06.1995, VBlBW 1996, 71 sowie zuletzt Urt. des Senats v. 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Als eine Gefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschlands im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG können unter besonderen Umständen auch Handlungen gewertet werden, die geeignet sind, dem internationalen Ansehen Deutschlands zu schaden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1994 - 1 S 667/94

    Paßversagung/Ausreiseverbot wegen rechtsextremistischer Betätigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung ''bestimmte Tatsachen'' sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE a.a.O; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, DÖV 1969, 74ff.; Beschlüsse des Senats v. 18.05.1994, DVBl. 1995, 360 und v. 07.06.1995, VBlBW 1996, 71 sowie zuletzt Urt. des Senats v. 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1999 - 1 S 1315/98

    Maßnahmen im Vorfeld einer Versammlung - polizeiliche Meldeauflage gegenüber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00
    Wie der Senat bereits früher entschieden hat (Urteil vom 16.11.1999 - 1 S 1315/98 -), kann die Polizeibehörde, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist, eine Meldeauflage erlassen, um von dem Einzelnen und/oder dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht werden.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00
    Nach den Erkenntnissen, die dem Senat im vorliegenden, nur summarischen Verfahren möglich sind, wären diese Belange bei einer Anwesenheit des Antragstellers in den Niederlanden oder in Belgien während der Fußballeuropameisterschaft im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG gefährdet (vgl. hierzu auch BVerfG, Urt. v. 16.01.1957, BVerfGE 6, 32); dies rechtfertigt ihren Schutz durch die Anordnungen, welche die Antragsgegnerin durch die angefochtene Verfügung getroffen hat.
  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Sie schließen sich daher nicht aus, sondern sind, je nachdem welchen Gefahren begegnet werden soll, jeweils für sich oder gleichzeitig nebeneinander anwendbar (so im Ergebnis jeweils auch für Meldeauflagen gegen sog. Hooligans VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Juni 2000 - 1 S 1271/00 - DVBl 2000, 1630; VG Stuttgart, Beschluss vom 28. September 2005 - 11 K 3156/05 - NJW 2006, 1017; vgl. ferner die übereinstimmende Auffassung von Bundesregierung und Bundesrat in BTDrucks 14/2888 vom 13. März 2000, S. 2 und 4; a.A.: Rachor, in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl. 2007, Abschnitt F Rn. 833 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16

    Aufenthaltsverbot gegenüber eines früheren Mitglieds einer gewaltbereiten

    Es kann daher grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die szenekundigen Beamten auch differenzieren können, ob es sich bei erhaltenen Informationen - etwa Mitteilungen aus der Szene selbst - um einen vagen Hinweis handelt oder nicht (vgl. Senat, Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - VBlBW 2000, 474; s. ferner auch NdsOVG, Beschl. v. 16.01.2014 - 11 ME 313/13 - juris und Beschl. v. 12.05.2009 - 11 ME 190/09 - NordÖR 2009, 369; VG Düsseldorf, Urt. v. 05.07.2016, a.a.O.; VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006, a.a.O.; zur Kritik an der ZIS auch Böhm/Mayer, DÖV 2017, 325 ).

    Wahrzunehmen ist eine polizeiliche Aufgabe nicht nur dort, wo sich die polizeilich zu schützenden Personen oder Sachen befinden (so aber wohl Stephan/Deger, a.a.O., § 68 Rn. 3; Würtenberger/Heckmann, Polizeirecht in Bad.-Württ., 6. Aufl. Rn. 232), wo also der Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung droht, sondern auch dort, wo sich die Gefahrenquelle befindet (Belz/Mußmann u.a., a.a.O., § 68 Rn. 4 m.w.N.; Ruder, a.a.O., Rn. 138; so auch ausdrücklich § 88 Abs. 1 Satz 3 SOG LSA, vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.06.2006 - 2 M 216/06 - juris; im Ergebnis bereits ebenso für im Ausland drohende Gefahren durch gewaltbereite Fußballfans Senat, Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 12/1/00 - VBlBW 2000, 474; OVG Bremen, Urt. v. 02.09.2008 - 1 A 161/06 - NordÖR 2009, 42 und OVG Bln.-Brbg., Urt. v. 21.03.2006 - 1 B 7.04 - juris).

  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15

    Meldeauflage, Betretungs- und Aufenthaltverbot im Zusammenhang mit Fußballspielen

    Sofern es, wie im baden-württembergischen Recht, an einer spezialgesetzlichen Grundlage für den Erlass einer Meldeauflage fehlt, wird in der Rechtsprechung die Anwendung der polizeilichen Generalklausel als Grundlage für eine Meldeauflage ausdrücklich für zulässig erachtet (BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 6 C 39/06 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.06.2000 - 1 S 1271/00 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 05.03.2015 - 10 CS 14.2244 u.a. -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 02.09.2008 - 1 A 161/06 -, juris; OVG Nieders., Beschluss vom 14.06.2006 - 11 ME 172/06 -, juris; OVG Berl.-Brandenbg., Urteil vom 21.03.2006 - 1 B 7.04 -, juris; vgl. dazu sowie zu den mitunter kritischeren Stimmen in der Literatur Schlucht, NVwZ 2011, 709).

    Die Zuständigkeit der Wohnortbehörde für den Erlass von Meldeauflagen ist für die Rechtsprechung offenbar so selbstverständlich, dass sie mit keinem Wort erwähnt, geschweige denn erörtert, sondern stillschweigend voraussetzt wird (so etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.06.2000 - 1 S 1271/00 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 26.05.2010 - 3 A 244/09 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 02.09.2008 - A 161/06 -, juris; OVG Berl.-Brandenbg., Urteil vom 21.03.2006 - 1 B 7.04 -, juris).

    Damit lagen zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheids hinreichende Erkenntnisse vor, die aus der maßgeblichen ex-ante-Sicht die konkrete Gefahr der (erneuten) Teilnahme des Klägers an Auswärtsspielen einer F.er Mannschaft und damit die Gefahr der Begehung strafbewehrter Rechtsverstöße und damit verbundener Gesundheitsgefahren Dritter durch den Kläger begründeten (vgl. dazu OVG Nieders., Beschluss vom 14.06.2006 - 11 ME 172/06 -, juris; BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 6 C 39/06 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.06.2000 - 1 S 1271/00 -, juris, und Urteil vom 16.11.1999 - 1 S 1315/98 -, juris).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99   

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BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2000 - 2 C 19.99 (https://dejure.org/2000,1884)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 2 C 19.99 (https://dejure.org/2000,1884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BBG § 70 a. F. und n. F.
    Auflage, Zustimmung zur Annahme eines Geschenkes durch einen Beamten unter einer -; Geschenk, Verleihung eines Preises an einen Beamten; Geschenkannahme, unerlaubte - eines Beamten durch Annahme eines Preisgeldes

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zur Annahme eines Geschenkes durch einen Beamten - Verleihung eines Preises an einen Beamten - Unerlaubte Geschenkannahme - Annahme eines Preisgeldes

  • Judicialis

    BBG § 70 a.F. und n.F.

  • rechtsportal.de

    BBG § 70 (a. F. und n. F.)
    Beamtenrecht - Auflage, Zustimmung zur Annahme eines Geschenkes durch einen Beamten unter einer -; Geschenk, Verleihung eines Preises an einen Beamten; Geschenkannahme, unerlaubte - eines Beamten durch Annahme eines Preisgeldes.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3658 (Ls.)
  • MDR 2000, 792
  • NVwZ 2000, 820
  • DVBl 2000, 1130
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.12.1995 - 2 C 27.94

    Erbeinsetzung eines Zivildienstleistenden

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99
    beeinflußbar oder verfolge bei seiner Dienstausübung persönliche Interessen (BVerwGE 100, 172 zu der entsprechenden Vorschrift des § 19 SG).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Belohnungen und Geschenke jedenfalls alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Beamten - von anderer Seite als vom Dienstherrn selbst - unmittelbar oder mittelbar gewährt werden (BVerwGE 73, 71 ; 103, 36 ; 100, 172 ; Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - ).

    Der nach dem Gesetz erforderliche Zusammenhang zwischen der Amtsführung und der Vorteilsgewährung besteht bereits dann, wenn die dienstliche Tätigkeit für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist, ohne daß es auf einen Kausalzusammenhang zwischen der Annahme des Vorteils und einer bestimmten Diensthandlung ankommt (stRspr; u.a. BVerwGE 103, 36 ; 100, 172 jeweils m.w.N.).

    Nach den erkennbaren Vorstellungen und Motiven des Gebers muß der Gesichtspunkt der Anstellung oder dienstlichen Tätigkeit des Empfängers zumindest "mitkausal" sein (stRspr; u.a. BVerwGE 100, 172 m.N.).

    Sie steht im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde (BVerwGE 100, 172 ; vgl. auch BTDrucks 13/5584 S. 10 ).

  • BVerwG, 02.11.1993 - 1 D 60.92

    Disziplinarrecht - Verfahrenseinstellung - Beamtenrecht - Geschenkannahme -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Belohnungen und Geschenke jedenfalls alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Beamten - von anderer Seite als vom Dienstherrn selbst - unmittelbar oder mittelbar gewährt werden (BVerwGE 73, 71 ; 103, 36 ; 100, 172 ; Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - ).

    Der nach dem Gesetz erforderliche Zusammenhang zwischen der Amtsführung und der Vorteilsgewährung besteht bereits dann, wenn die dienstliche Tätigkeit für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist, ohne daß es auf einen Kausalzusammenhang zwischen der Annahme des Vorteils und einer bestimmten Diensthandlung ankommt (stRspr; u.a. BVerwGE 103, 36 ; 100, 172 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Belohnungen und Geschenke jedenfalls alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Beamten - von anderer Seite als vom Dienstherrn selbst - unmittelbar oder mittelbar gewährt werden (BVerwGE 73, 71 ; 103, 36 ; 100, 172 ; Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - ).

    Andernfalls ist die Vorteilsannahme als Dienstvergehen zu ahnden (z.B. Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - ).

  • Drs-Bund, 24.09.1996 - BT-Drs 13/5584
    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99
    Sie steht im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde (BVerwGE 100, 172 ; vgl. auch BTDrucks 13/5584 S. 10 ).

    Die Zustimmung gemäß § 70 BBG ist weder aufgrund spezieller Rechtsvorschriften noch ihrer Natur nach "nebenbestimmungsfeindlich" (vgl. auch BTDrucks 13/5584 S. 10).

  • BVerwG, 07.10.1980 - 1 D 64.79

    Beamter - Nachgeordnete Mitarbeiter - Unentgeltliche Arbeitsleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Belohnungen und Geschenke jedenfalls alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Beamten - von anderer Seite als vom Dienstherrn selbst - unmittelbar oder mittelbar gewährt werden (BVerwGE 73, 71 ; 103, 36 ; 100, 172 ; Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - ).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 19.97

    Aufsichtsratsvergütung, Abführung durch Ehrenbeamten;; Aufsichtsrat, Tätigkeit in

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99
    Die Vorschrift ist konstitutiv für eine ausschließlich an Recht und Gesetz gebundene vollziehende Gewalt und gewährleistet gemäß den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums einen der Eckpfeiler eines rechtsstaatlichen öffentlichen Dienstes (BVerwGE 106, 324 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1999 - 12 A 3371/97

    Dienstherr; Ermessen; Beamter im Ruhestand; Preisgeld

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99
    BVerwG 2 C 19.99 OVG 12 A 3371/97.
  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

    Aus ihr folgt das an den Beamten gerichtete Gebot, sich nicht in einer die Besorgnis der Parteilichkeit begründenden Weise zu verhalten (vgl. Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 2 C 101.64 - ZBR 1968, 279 ; Urteil vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 19.99 -).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Daher darf sich ein Beamter nicht für einen Vorteil offen zeigen, wenn sich ein dienstlicher Bezug nicht ausschließen lässt (Urteile vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 2 C 27.94 - BVerwGE 100, 172 = Buchholz 236.1 § 19 SG Nr. 1 S. 3; vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 19.99 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 9 S. 11; vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 12 Rn. 29; Beschluss vom 29. Januar 2009 - BVerwG 2 B 34.08 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 8 Rn. 9).

    Dabei ist unter Vorteil jeder wirtschaftliche Wert zu verstehen, der dem Beamten oder einem von ihm bestimmten Dritten von anderer Seite als dem Dienstherrn zugewandt werden soll (Urteile vom 14. Dezember 1995 a.a.O. S. 175 bzw. S. 3; vom 20. Januar 2000 a.a.O. S.12 und vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 D 19.01 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 11 S. 18).

    Private Kontakte zwischen Vorteilsgeber und Beamten schließen die Amtsbezogenheit des Vorteils nur dann aus, wenn er ausschließlich wegen der persönlichen Beziehungen gewährt wird (Urteile vom 14. Dezember 1995 a.a.O. S. 176 bzw. S. 4; vom 20. Januar 2000 a.a.O. S. 12; vom 20. Februar 2002 a.a.O. Rn. 18 f.; vom 8. Juni 2005 - BVerwG 1 D 3.04 - juris Rn. 18 und vom 19. Juni 2008 - BVerwG 1 D 2.07 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Daher darf sich ein Beamter nicht für einen Vorteil offen zeigen, wenn sich ein dienstlicher Bezug nicht ausschließen lässt (Urteile vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 2 C 27.94 - BVerwGE 100, 172 = Buchholz 236.1 § 19 SG Nr. 1 S. 3, vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 19.99 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 9 S. 11 und vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 12 Rn. 29; Beschluss vom 29. Januar 2009 - BVerwG 2 B 34.08 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 8 Rn. 9).

    Dabei ist unter Vorteil jeder wirtschaftliche Wert zu verstehen, der dem Beamten oder einem von ihm bestimmten Dritten von anderer Seite als dem Dienstherrn zugewandt werden soll (Urteile vom 14. Dezember 1995 a.a.O. S. 175 bzw. S. 3; vom 20. Januar 2000 a.a.O. S. 12 und vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 D 19.01 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 11 S. 18).

    Private Kontakte zwischen Vorteilsgeber und Beamten schließen die Amtsbezogenheit des Vorteils nur dann aus, wenn er ausschließlich wegen der persönlichen Beziehungen gewährt wird (Urteile vom 14. Dezember 1995 a.a.O. S. 176 bzw. S. 4; vom 20. Januar 2000 a.a.O. S. 12; vom 20. Februar 2002 a.a.O. Rn. 18 f.; vom 8. Juni 2005 - BVerwG 1 D 3.04 - juris Rn. 18 und vom 19. Juni 2008 - BVerwG 1 D 2.07 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01

    Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des

    Das gesetzliche Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken durch einen Beamten in Bezug auf sein Amt (§ 70 Satz 1 BBG) konkretisiert die Treuepflicht und Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung (vgl. Urteil vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 19.99 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 9 S. 11).

    Es dient der Korruptionsbekämpfung und erfasst deswegen jeden wirtschaftlichen Vorteil, der dem Beamten von dritter Seite zugewendet wird (vgl. Urteil vom 20. Januar 2000, a.a.O. S. 12 m.w.N.).

    Es genügt, wenn die dienstliche Tätigkeit des Beamten für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist (stRspr; vgl. Urteil vom 20. Januar 2000, a.a.O. S. 12 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2022 - 6 LD 2/18

    Klagebefugnis; Personalrat; Ruhestandsbeamter; Schwerbehindertenvertretung;

    Zweifel ergeben sich bereits dann, wenn der Beamte wegen seiner Amtsführung in den Genuss von Vorteilen kommt, die nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen sind (BVerwG, Urteil vom 20.1.2000 - BVerwG 2 C 19.99 -, juris Rn. 16 f.).

    Insoweit greift § 70 BBG a. F. weiter als die strafrechtlichen Verbotsnormen der §§ 331, 332 StGB (BVerwG, Urteil vom 20.1.2000, a. a. O., Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2002 - 1 B 1526/01

    Entgegennahme von Schmiergeldern für dienstliche Tätigkeit; Herausgabeanspruch

    "Das gesetzliche Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken durch einen Beamten in Bezug auf sein Amt (§ 70 Satz 1 BBG) konkretisiert die Treuepflicht und Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung (vgl. Urteil vom 20.1.2000 - BVerwG 2 C 19.99 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 9 S. 11).

    Es dient der Korruptionsbekämpfung und erfasst deswegen jeden wirtschaftlichen Vorteil, der dem Beamten von dritter Seite zugewendet wird (vgl. Urteil vom 20.1.2000, a.a.O. S. 12 m.w.N.).

    Es genügt, wenn die dienstliche Tätigkeit des Beamten für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist (st Rspr; vgl. Urteil vom 20.1.2000, a.a.O. S. 12 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22

    Bestimmtheit der Disziplinarklageschrift; Blutwerte; Disziplinarklagebehörde;

    Zweifel ergeben sich bereits dann, wenn der Beamte wegen seiner Amtsführung in den Genuss von Vorteilen kommt, die nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen sind (BVerwG, Urteil vom 20.1.2000 - BVerwG 2 C 19.99 -, juris Rn. 16 f.).

    Insoweit greift § 78 NBG a. F. weiter als die strafrechtlichen Verbotsnormen der §§ 331, 332 StGB (BVerwG, Urteil vom 20.1.2000 - BVerwG 2 C 19.99 -, juris Rn. 17 zu § 70 BBG a. F.).

  • BVerwG, 08.06.2005 - 1 D 3.04

    Lauf der Berufungsfrist; Urteilszustellung an Beamten und Verteidiger;

    Private Kontakte zwischen dem Beamten und dem Geber schließen die Amtsbezogenheit nicht aus, solange für die Hingabe des Vorteils nicht ausschließlich persönliche Beziehungen maßgeblich sind (BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1996 BVerwG 1 D 76.95 BVerwGE 113, 4 ; vom 24. Juni 1998 BVerwG 1 D 23.97 BVerwGE 113, 229 ; vom 20. Februar 2002 BVerwG 1 D 19.01 Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 11; vom 20. Januar 2000 BVerwG 2 C 19.99 Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 9; vom 31. Januar 2002 BVerwG 2 C 6.01 BVerwGE 115, 389 ).
  • VG Potsdam, 10.02.2023 - 17 K 2710/18
    zu § 331 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17 -, juris Rn. 22; Urteil vom 22. März 2018 - 5 StR 566/17 -, juris Rn. 13; Urteil vom 26. Mai 2011 - 3 StR 492/10 -, juris Rn. 19; Urteil vom 21. Juni 2007 - 4 StR 69/07 -, juris Rn. 10; zum beamtenrechtlichen Verbot der Vorteilsannahme vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, juris Rn. 16; Urteil vom 20. Februar 2002 - 1 D 19.01 -, juris Rn. 16; Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 C 19.99 -, juris Rn. 18; Urteil vom 14. Dezember 1995 - 2 C 27.94 -, juris Rn. 23.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 1 A 136/07

    Pflicht eines Beamten zur Herausgabe der in Bezug auf sein Amt angenommenen

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002, a.a.O., S. 391, unter Hinweis auf Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 C 19.99 -, NVwZ 2000, 820; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2002, a.a.O., S. 472; Plog/Wiedow/Lemhöfer/ Bayer, a.a.O., § 78 BBG Rn. 47c.
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