Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.12.2000

Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2000 - 3 StR 323/00   

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BGH, 21.09.2000 - 3 StR 323/00 (https://dejure.org/2000,2857)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2000 - 3 StR 323/00 (https://dejure.org/2000,2857)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2000 - 3 StR 323/00 (https://dejure.org/2000,2857)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 182 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. StGB; § 176 StGB; § 52 StGB
    Anfragebeschluß zum Konkurrenzverhältnis zwischen sexuellem Mißbrauch von Jugendlichen und dem sexuellen Mißbrauch von Kindern; Tateinheit

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen - Gesetzeseinheit - Rechtsgüter - Geldzahlungen - Entgelt - Strafschärfung

  • Judicialis

    StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2; ; StGB § 176; ; StGB § 182; ; StGB § 176 a; ; StGB § 182 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1, § 176 Abs. 1, § 52 Abs. 1
    Konkurrenz sexueller Missbrauch von Kindern - sexueller Missbrauch von Jugendlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3726
  • NStZ 2000, 644
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.02.1996 - 3 StR 309/95

    Frage der Konkurrenz zwischen den Tatbeständen des sexuellen Mißbrauchs von

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 3 StR 323/00
    Der Senat beabsichtigt zu entscheiden: Der sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen steht in den Fällen des § 182 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 StGB mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in Tateinheit (Aufgabe von BGHSt 42, 51).

    Der Generalbundesanwalt hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats BGHSt 42, 51 beantragt; den Schuldspruch dahin abzuändern, daß in 20 Fällen die Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs von Jugendlichen entfällt, und die weitergehende Revision zu verwerfen; der Ausspruch über die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe könne bestehen bleiben, da die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt den Kindern die Erfahrung vermittelt habe, daß ihre Hingabe käuflich sei; dies sei - so die Antragsschrift unter Bezugnahme auf BGH, Beschl. vom 14. September 1999 - 1 StR 433/99 - ein Umstand, der durchaus auch im Rahmen der Tatbestände der §§ 176; 176 a StGB strafschärfend berücksichtigt werden könne.

    § 182 StGB ist - wie sich aus dem Wortlaut ergibt - auch anwendbar, wenn das Opfer noch nicht 14 Jahre alt ist (BGHSt 42, 27; 42, 51).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 28. Februar 1996 (BGHSt 42, 51) die gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er daran unter Berücksichtigung der vorstehenden Überlegungen nicht mehr fest.

    Darin hat sich der 1. Strafsenat der Entscheidung BGHSt 42, 51 angeschlossen und deshalb auf Revision des Angeklagten den Schuldspruch dahingehend geändert, daß der Vorwurf des jeweils tateinheitlich begangenen sexuellen Mißbrauchs eines Jugendlichen entfiel.

  • BGH, 14.09.1999 - 1 StR 433/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen;

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 3 StR 323/00
    Der Senat fragt daher beim 1. Strafsenat an, ob an dem Beschluß vom 14. September 1999 - 1 StR 433/99 - festgehalten wird.

    Der Generalbundesanwalt hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats BGHSt 42, 51 beantragt; den Schuldspruch dahin abzuändern, daß in 20 Fällen die Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs von Jugendlichen entfällt, und die weitergehende Revision zu verwerfen; der Ausspruch über die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe könne bestehen bleiben, da die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt den Kindern die Erfahrung vermittelt habe, daß ihre Hingabe käuflich sei; dies sei - so die Antragsschrift unter Bezugnahme auf BGH, Beschl. vom 14. September 1999 - 1 StR 433/99 - ein Umstand, der durchaus auch im Rahmen der Tatbestände der §§ 176; 176 a StGB strafschärfend berücksichtigt werden könne.

    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, daß von § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine gegenüber §§ 176, 176 a StGB gesteigerte Rechtsgutverletzung erfaßt wird und diese deshalb strafschärfend berücksichtigt werden könne (BGH NStZ-RR 1996, 355; Beschl. vom 14. September 1999 - 1 StR 433/99).

    Er sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung aber durch den Beschluß des 1. Strafsenats vom 14. September 1999 - 1 StR 433/99 - gehindert.

  • BGH, 23.01.1996 - 1 StR 481/95

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 3 StR 323/00
    § 182 StGB ist - wie sich aus dem Wortlaut ergibt - auch anwendbar, wenn das Opfer noch nicht 14 Jahre alt ist (BGHSt 42, 27; 42, 51).

    Diese Voraussetzungen sind - anders als im Verhältnis zwischen § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB und § 176 StGB, wo die vom Tatbestand des § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB zusätzlich vorausgesetzten Umstände gegenüber § 176 StGB kein anderes oder weiteres tatbestandliches Unrecht enthalten (BGHSt 42, 27 f.) - bei § 182 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 StGB nicht erfüllt.

  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 3 StR 323/00
    Die Verletzung des durch den einen Straftatbestand geschützten Rechtsguts muß eine - wenn nicht notwendige, so doch regelmäßige - Erscheinungsform der Verwirklichung des anderen Tatbestandes sein (BGHSt 31, 380 f.; 39, 100, 108 f. jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60
    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 3 StR 323/00
    Die in beiden Vorschriften geschützten Rechtsgüter sind nicht völlig identisch: § 176 StGB verfolgt das Ziel, die Gesamtentwicklung eines Kindes von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen freizuhalten (BGHSt 1, 168, 173; BGHSt 15, 118, 121; BGH, Beschl. vom 22. Januar 1974, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1974, 545; BGHR StGB § 176 III Strafrahmenwahl 6).
  • BGH, 10.05.1983 - 1 StR 98/83

    Wertzeichenfälschung - Betrug - Tateinheit - Gesetzeseinheit

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 3 StR 323/00
    Die Verletzung des durch den einen Straftatbestand geschützten Rechtsguts muß eine - wenn nicht notwendige, so doch regelmäßige - Erscheinungsform der Verwirklichung des anderen Tatbestandes sein (BGHSt 31, 380 f.; 39, 100, 108 f. jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 161/89

    Sexueller Missbrauch - Regelbeispiel - Indizwirkung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 3 StR 323/00
    Die in beiden Vorschriften geschützten Rechtsgüter sind nicht völlig identisch: § 176 StGB verfolgt das Ziel, die Gesamtentwicklung eines Kindes von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen freizuhalten (BGHSt 1, 168, 173; BGHSt 15, 118, 121; BGH, Beschl. vom 22. Januar 1974, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1974, 545; BGHR StGB § 176 III Strafrahmenwahl 6).
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 156/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 3 StR 323/00
    Die in beiden Vorschriften geschützten Rechtsgüter sind nicht völlig identisch: § 176 StGB verfolgt das Ziel, die Gesamtentwicklung eines Kindes von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen freizuhalten (BGHSt 1, 168, 173; BGHSt 15, 118, 121; BGH, Beschl. vom 22. Januar 1974, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1974, 545; BGHR StGB § 176 III Strafrahmenwahl 6).
  • BGH, 19.06.1996 - 5 StR 274/96

    Sexueller Mißbrauch - Konkurrenzen - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 3 StR 323/00
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, daß von § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine gegenüber §§ 176, 176 a StGB gesteigerte Rechtsgutverletzung erfaßt wird und diese deshalb strafschärfend berücksichtigt werden könne (BGH NStZ-RR 1996, 355; Beschl. vom 14. September 1999 - 1 StR 433/99).
  • BGH, 06.12.2022 - VI ZR 168/21

    Deliktische Haftung: Schockschaden als Gesundheitsverletzung

    Insoweit kann die dem Elternteil vom Täter aufgezwungene psychische Verarbeitung einer erheblichen Gefährdung der ungestörten Entwicklung seines Kindes (vgl. zum Schutzgut des § 176 StGB aF BGH, Urteile vom 16. Juni 1999 - 2 StR 28/99, BGHSt 45, 131, 132, juris Rn. 11; vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 69, juris Rn. 10; vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 340, juris Rn. 6; Beschlüsse vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283, Rn. 6 und 10; vom 21. September 2000 - 3 StR 323/00, NJW 2000, 3726, juris Rn. 5; vom 7. Oktober 1997 - 4 StR 389/97, StV 1998, 657, juris Rn. 6; jeweils mwN) genügen, die entgegen der Ansicht der Revision auch nicht dem allgemeinen Lebensrisiko der Eltern unterfällt.
  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Zu diesem Zweck sollen Kinder von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen freigehalten werden (BGH, Beschluss vom 21. September 2000 3 StR 323/00, NJW 2000, 3726).
  • BGH, 15.02.2024 - 2 StR 404/23

    Vergewaltigung

    (1) Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob eine abstrakte strafschärfende Berücksichtigung des jugendlichen Alters eines Geschädigten bei einer Vergewaltigung bereits deshalb zulässig ist, weil nach dem Schutzkonzept des Strafgesetzbuches Jugendliche in ihrer sexuellen Selbstbestimmung ein gesteigertes - kontextabhängiges - Schutzniveau erfahren (vgl. zum Problemkreis BGH, Urteil vom 28. Februar 1996 - 3 StR 309/95, BGHSt 42, 51, 53; Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399, 400; vom 28. Juni 2000 - 2 StR 213/00, BGHSt 46, 85, 87, vom 21. September 2000 - 3 StR 323/00, NJW 2000, 3726; vom 6. November 2013 - 5 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 46, 47; Lackner/Kühl/Heger/Heger, StGB, 30. Aufl., § 182 Rn. 1; LK-StGB/Hörnle, 13. Aufl., § 182, Entstehungsgeschichte; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 182 Rn. 2 f.; MüKo-StGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 182 Rn. 1 ff.; Fischer, StGB, 71. Aufl., § 182 Rn. 2; SSW-StGB/Wolters, 5. Aufl., § 182 Rn. 2; SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 182 Rn. 2; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 182 Rn. 2; Lenz, Die Jugendschutztatbestände im Sexualstrafrecht, 2017, S. 22 ff.).
  • BGH, 23.10.2000 - 5 ARs 49/00

    Stellungnahme zu einem Anfragebeschluss

    Rechtsprechung des Senats steht der vom 3. Strafsenat gemäß Anfragebeschluß vom 21. September 2000 - 3 StR 323/00 - beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.2000 - 3 StR 323/00 (1)   

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https://dejure.org/2000,4558
BGH, 22.12.2000 - 3 StR 323/00 (1) (https://dejure.org/2000,4558)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2000 - 3 StR 323/00 (1) (https://dejure.org/2000,4558)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 323/00 (1) (https://dejure.org/2000,4558)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    §§ 182 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt; 176 Abs. 1 StGB
    Verhältnis von sexuellen Mißbrauch von Jugendlichen (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt.) zu sexuellen Mißbrauch von Kindern (§ 176 Abs. 1)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen - Sexueller Kindesmißbrauch - Tateinheit - Tat im Rechtssinne - Gesetzeseinheit - Änderung des Schuldspruchs - Beschränkung des Strafverfolgung - Strafzumessung

  • Judicialis

    StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 176; ; StGB § 176 a; ; StGB § 182; ; StGB § 176 Abs. 1; ; StGB § 176 a Abs. 1; ; StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 182 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Konkurrenz sexueller Missbrauch von Jugendlichen und von Kindern - Strafzumessung bei § 154 a StPO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3726
  • NStZ 2000, 644
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.02.1996 - 3 StR 309/95

    Frage der Konkurrenz zwischen den Tatbeständen des sexuellen Mißbrauchs von

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 323/00
    In seiner Entscheidung vom 28. Februar 1996 (BGHSt 42, 51) hatte der Senat ausgesprochen, daß der sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen auch in den Fällen des § 182 Abs. 1 StGB mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in Gesetzeseinheit stehe.
  • BGH, 14.09.1999 - 1 StR 433/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen;

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 323/00
    Die erstrebte einvernehmliche Änderung der Rechtsprechung ist nicht möglich gewesen (vgl. Beschl. vom 14. September 1999 - 1 StR 433/99 - und vom 19. Oktober 2000 - 1 ARs 13/00).
  • BGH, 24.11.1998 - 4 StR 589/98

    Tateinheit zwischen Taten des sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 323/00
    Eine Konstellation, wie sie der Entscheidung des 4. Strafsenats (BGH NStZ-RR 1999, 329) zugrundelag, ist nicht festgestellt.
  • BGH, 10.11.1994 - 1 StR 631/94

    Einstellung der Strafverfolgung - Strafschärfung - Strafzumessung - Feststellung

    Auszug aus BGH, 22.12.2000 - 3 StR 323/00
    Die vom Landgericht festgestellten, den Tatbestand des § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllenden Umstände können bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden, auch wenn dieser Tatbestand nach § 154 a Abs. 2 StPO von der Verfolgung ausgeschieden worden ist (vgl. BGH NStZ 1995, 227 m.w.Nachw.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 154 a Rdn. 2).
  • BGH, 18.04.2001 - 3 StR 114/01

    Gesetzeskonkurrenz zwischen sexuellem Missbrauch von Kindern und von Jugendlichen

    Der Senat hatte erwogen, entgegen dieser Rechtsauffassung Tateinheit zwischen den Gesetzesverletzungen anzunehmen (vgl. BGH NStZ 2000, 644 f.; Beschl. vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 323/00).
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