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   BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98   

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BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98 (https://dejure.org/2000,220)
BAG, Entscheidung vom 17.02.2000 - 2 AZR 913/98 (https://dejure.org/2000,220)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 (https://dejure.org/2000,220)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • Judicialis

    BetrVG § 102; ; KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102; KSchG § 1 Abs. 2
    Kündigung; Betriebsratsanhörung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 102; KSchG § 1 Abs. 2
    Betriebsratsanhörung vor betriebsbedingter Kündigung: Abgestufte Darlegungspflicht des Arbeitgebers in bezug auf fehlenden Ersatzarbeitsplatz - Grundsatz der subjektiven Determinierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 366
  • NJW 2000, 3801
  • MDR 2000, 890
  • NZA 2000, 761
  • BB 2000, 1407
  • DB 2000, 1130
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamm, 05.11.1998 - 8 Sa 1159/98

    Lokfahrer

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98
    Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 1159/98 -.

    2 AZR 913/98 8 Sa 1159/98.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. November 1998 - 8 Sa 1159/98 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98
    a) Das Landesarbeitsgericht ist mit der ständigen Senatsrechtsprechung (BAG 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39, jeweils mwN) davon ausgegangen, daß eine Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat zuvor überhaupt beteiligt zu haben, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt.

    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (BAG 22. September 1994 aaO).

    b) Ebenso zutreffend geht das Landesarbeitsgericht auch davon aus, daß an die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers bei der Betriebsratsanhörung nicht dieselben Anforderungen zu stellen sind wie an die Darlegungslast im Kündigungsschutzprozeß, sondern der Grundsatz der sogenannten "subjektiven Determinierung" gilt, dem zufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (st. Rspr., etwa BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57; BAG 22. September 1994 aaO mwN).

  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98
    b) Ebenso zutreffend geht das Landesarbeitsgericht auch davon aus, daß an die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers bei der Betriebsratsanhörung nicht dieselben Anforderungen zu stellen sind wie an die Darlegungslast im Kündigungsschutzprozeß, sondern der Grundsatz der sogenannten "subjektiven Determinierung" gilt, dem zufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (st. Rspr., etwa BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57; BAG 22. September 1994 aaO mwN).

    Die in objektiver Hinsicht unvollständige Unterrichtung hat lediglich mittelbar die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge, wenn der mitgeteilte Sachverhalt zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung nicht ausreicht, weil es dem Arbeitgeber verwehrt ist, Gründe nachzuschieben, die nicht Gegenstand der Betriebsratsanhörung waren (BAG 11. Juli 1991 AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57).

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98
    Die Darlegungspflicht im Rahmen der Betriebsratsanhörung geht regelmäßig nicht weiter als die Darlegungslast im späteren Prozeß (BAG 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 29).

    Geht der Arbeitgeber davon aus, daß im Betrieb kein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der zur Kündigung anstehende Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden könnte, so ergibt sich in der Regel schon aus dem Zusammenhang des Anhörungsschreibens für den Betriebsrat mit hinreichender Deutlichkeit, daß eine Kündigung erfolgen soll, weil andere geeignete Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten aus der Sicht des Arbeitgebers nicht bestehen (BAG 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 29).

  • BAG, 06.07.1978 - 2 AZR 810/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsgründe - Betriebsrat - Dringende

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98
    c) Zu den Gründen für die Kündigung, die nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG dem Betriebsrat bei der Anhörung mitzuteilen sind, zählen auch die Gründe, die nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 bis 5 BetrVG den Betriebsrat zum Widerspruch berechtigen können (BAG 6. Juli 1978 - 2 AZR 810/76 - BAGE 30, 370).

    Kommt der Arbeitgeber einem schon im Vorfeld der eigentlichen Anhörung geäußerten berechtigten Verlangen des Betriebsrats nach zusätzlicher Information über die Kündigungsgründe nicht nach, so macht dies die Kündigung unwirksam (vgl. BAG 6. Juli 1979 - 2 AZR 810/76 - BAGE 30, 370).

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98
    a) Das Landesarbeitsgericht ist mit der ständigen Senatsrechtsprechung (BAG 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39, jeweils mwN) davon ausgegangen, daß eine Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat zuvor überhaupt beteiligt zu haben, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt.
  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98
    Die Anhörung soll in geeigneten Fällen dazu beitragen, daß es gar nicht zum Ausspruch einer Kündigung kommt (BAG 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - BAGE 44, 201, 206).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG ist eine Kündigung nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat überhaupt angehört zu haben, sondern auch dann, wenn er seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist (Senat 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Kündigung nicht erst dann unwirksam, wenn eine Unterrichtung des Betriebsrats ganz unterblieben ist, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist (BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366; 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185).

    Zudem gilt der Grundsatz der subjektiven Determinierung, demzufolge die Arbeitnehmervertretung immer schon dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (st. Rspr. Senat, zB 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlag- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für die Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (zuletzt BAG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366).

    Der Sprecherausschuß ist ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände dargestellt hat (Senat 11. Juli 1991 aaO; 22. September 1994 aaO; 17. Februar 2000 aaO).

    Dem Arbeitgeber ist es im Kündigungsschutzprozeß verwehrt, Gründe nachzuschieben, die nicht Gegenstand der Sprecherausschußanhörung waren (so für die Betriebsratsanhörung BAG 11. Juli 1991 und 17. Februar 2000, aaO).

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 8 S 2407/99   

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https://dejure.org/1999,2957
VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 8 S 2407/99 (https://dejure.org/1999,2957)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.10.1999 - 8 S 2407/99 (https://dejure.org/1999,2957)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Oktober 1999 - 8 S 2407/99 (https://dejure.org/1999,2957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Altlastenbeseitigung - Störerauswahl: Berücksichtigung des Streits um die Gesamtrechtsnachfolge in eine abstrakte Verhaltensverantwortlichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwaltungsprozessrecht, Ordnungsrecht, Umweltrecht, Gesamtrechtsnachfolge in abstrakte Handlungshaftung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3801 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1199
  • VBlBW 2000, 154
  • DÖV 2000, 782
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 8 S 2407/99
    Die Frage, ob das Landratsamt auch zu Recht davon ausgegangen ist, daß sich eine Verursachung der Grundwasserverunreinigung durch eine der Rechtsvorgängerinnen der Beigeladenen nicht mit hinreichender Sicherheit nachweisen lasse, braucht deshalb nicht entschieden zu werden, da eine auf mehrere Gründe gestützte Ermessensentscheidung auch dann rechtmäßig ist, wenn nur einer der herangezogenen Gründe sie trägt, es sei denn, daß nach dem von der Behörde ausgeübten Ermessen nur alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (BVerwG, Urt. v. 19.5.1981 - 1 C 169.79 -, BVerwGE 62, 215, 222; Eyermann/Rennert, VwGO, 10. Aufl., § 114 Rdnr. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.1996 - 20 A 2640/94

    Ordnungspflicht des Gesamtrechtsnachfolger; abstrakte Polizeipflicht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 8 S 2407/99
    In einer Entscheidung aus jüngerer Zeit (Urt. v. 30.5.1996 - 20 A 2640/94 -, NWVBl. 1997, 175) hat dasselbe OVG die - in dem konkreten Fall nicht entscheidungserhebliche - Frage, ob in bezug auf die abstrakte Verhaltensverantwortlichkeit eine Rechtsnachfolge stattfindet, als bislang nicht hinreichend geklärt bezeichnet.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1976 - III 741/75
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 8 S 2407/99
    Soweit sich der VGH Baden-Württemberg mit dem Problemkreis zu beschäftigen hatte, ging es jeweils um die Rechtsnachfolge in eine durch eine behördliche Anordnung konkretisierte baurechtliche Beseitigungspflicht (Urt. v. 14.5.1976 - III 741/75 -, NJW 1977, 861; Urt. v. 13.4.1977 - III 1544/75 -, BRS 32 Nr. 180; Urt. 23.1.1979 - III 3228/78 -, NJW 1979, 1565f.), nicht aber um das hier interessierende Problem der Gesamtrechtsnachfolge in eine abstrakte Verhaltensverantwortlichkeit.
  • OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 7 M 3628/96

    Sanierungsanordnung; Altlast; Vermutung; C-Werte der Holland-Liste; Entkräftung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 8 S 2407/99
    Dagegen hat das OVG Niedersachsen in seinem Beschluß vom 7.3.1997 - 7 M 8628/96 (NJW 1998, 97) - die Möglichkeit einer Gesamtrechtsnachfolge in abstrakte Polizeipflichten grundsätzlich bejaht.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1979 - III 3228/78
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 8 S 2407/99
    Soweit sich der VGH Baden-Württemberg mit dem Problemkreis zu beschäftigen hatte, ging es jeweils um die Rechtsnachfolge in eine durch eine behördliche Anordnung konkretisierte baurechtliche Beseitigungspflicht (Urt. v. 14.5.1976 - III 741/75 -, NJW 1977, 861; Urt. v. 13.4.1977 - III 1544/75 -, BRS 32 Nr. 180; Urt. 23.1.1979 - III 3228/78 -, NJW 1979, 1565f.), nicht aber um das hier interessierende Problem der Gesamtrechtsnachfolge in eine abstrakte Verhaltensverantwortlichkeit.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 8 S 525/95

    Störerauswahl: kein Vorrang der Haftung des Verhaltensstörers vor der des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 8 S 2407/99
    Bei der Auswahl unter mehreren Störern hat sich die Behörde vielmehr in erster Linie von dem Gesichtspunkt der Effektivität der Gefahrenabwehr leiten zu lassen (Senatsbeschl. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 -, VBlBW 1995, 281).
  • VGH Bayern, 28.11.1988 - 8 CS 87.02857

    Zur Fragen der Störerschaft bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen und der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 8 S 2407/99
    Der Bayerische VGH (Beschl. v. 28.11.1988 - Nr. 8 CS 87.02857 -, ZfW 1989, 147) hat das gleiche für den Fall der Gesamtrechtsnachfolge durch gesellschaftliche Umwandlung angenommen, dabei allerdings auf die Besonderheiten des von ihm zu beurteilenden Sachverhalts abgestellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens;

    Der erkennende Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass ein Einschreiten gegen den Zustandsstörer jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn unklar ist, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Verhaltensstörer in Betracht kommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.03.1995 - 8 S 525/95 - a.a.O. m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.10.1999 - 8 S 2407/99 - VBlBW 2000, 154).

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht als ermessensfehlerhaft zu bewerten, wenn die Behörde zur Abwehr einer Gefahr auf der Primärebene nicht die Personen in Anspruch nimmt, die aus rechtlichen Gründen nur möglicherweise als Störer in Betracht kommen, sondern denjenigen heranzieht, an dessen Störereigenschaft es keinen Zweifel gibt (ähnlich VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.10.1999 - 8 S 2407/99 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.01.2018 - 22 B 16.2099

    Ermessensfehler bei Störerauswahl

    Das Gesetz bestimmt in § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG keine Rangfolge der dort genannten potentiell Verantwortlichen (vgl. hierzu z.B. BVerfG, B.v. 26.2.2000 - 1 BvR 242/91; BayVGH B.v. 31.8.2006 - 22 CS 06.2055; BayVGH B.v. 22.3.2001 - 22 ZS 01.731; VGH BW, B.v. 25.10.1999 - 8 S 2407/99, VGH BW, B.v. 3.9.2002 - 10 S 957/02).
  • VG Karlsruhe, 14.12.2017 - 2 K 5666/16

    Kostenerhebung für die Beseitigung einer Ölspur

    Die Eröffnung dieser Auswahlentscheidung begründet zugleich die rechtliche Obliegenheit, das Ermessen in fehlerfreier Weise auszuüben (BVerwG, Beschl. v. 24.08.1989 - 4 B 59.89 -,NVwZ 1990, 474; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.10.1999 - 8 S 2407/99 -, DÖV 2000, 782; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.02.2008 - 2 M 4/08 -, NVwZ-RR 2008, 615).
  • VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 9 K 15.02552

    Sanierungsuntersuchung und Grundwassersanierung durch Grundstückseigentümer bei

    Insbesondere erscheint es in Fällen, in denen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unklar ist, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Verhaltensstörer in Betracht kommt, im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr gerechtfertigt, den Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen (BayVGH, B. v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222 - juris Rn. 15; VGH BW, U. v. 18.12.2012 - 10 S 744/12 - juris Rn. 47; VGH BW, B. v. 25.10.1999 - 8 S 2407/99 - juris Rn. 7; VGH BW, B. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 - juris Rn. 5 m. w. N.; vgl. auch VG Würzburg, U. v. 16.2.2016 - W 4 K 15.487 -, Rn. 47, juris).
  • VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20

    Sanierungsanordnung

    Die letztverbindliche Klärung dieser Fragen vermag jedoch das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren nicht zu leisten (zur Störerauswahl bei tatsächlich ungeklärter oder rechtlich ungesicherter Verhaltensverantwortlichkeit vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2012 - 10 S 744/12 -, VBlBW 2013, 189, unter Verweis auf Beschluss vom 25.10.1999 - 8 S 2407/99 -, VBlBW 2000, 154; VG Karlsruhe, Urteil vom 11.11.2014 - 6 K 2682/12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 10 S 709/19

    Sicherheitsleistung für die Erfüllung von Nachsorgepflichten eines

    Dies ist bei einer auf mehrere Gründe gestützten Ermessensentscheidung dann der Fall, wenn - im Sinne einer Alternativ- oder Mehrfachbegründung - nur einer der angeführten Erwägungen sie selbständig trägt, nicht jedoch, wenn nach dem Ermessen der Behörde alle Gründe - im Sinne einer kumulativen Begründung - zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.1981 - 1 C 169.79 - BVerwGE 62, 215; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 18.03.2014 - 5 S 348/13 - juris Rn. 41, vom 22.05.2000 - 8 S 314/00 - juris Rn. 33 und vom 25.10.1999 - 8 S 2407/99 - juris Rn. 4).
  • VG Regensburg, 07.12.2009 - RO 8 K 09.01987

    Heranziehung des Eigentümers zur Sanierungsmaßnahmen - Opfergrenze

    Vielmehr stehen zunächst einmal Handlungs- wie Zustandsstörer gleich verpflichtet nebeneinander (Beschl. d. BVerfG v. 26.2.2000 Az. 1 BvR 242/91 und 1 BvR 315/99, Rdnr. 53 - juris; VGH Mannheim v. 25.10.1999 Az. 8 S 2407/99 und vom 3.9.2002 Az. 10 S 957/02 - NVwZ-RR 2003, S. 103; BVGH v. 22.3.2001 Az. 22 ZS 01.731, v. 17.3.2004 Az. 22 CS 04.362, v. 13.10.2004 Az. 22 CS 04.2489 und vom 31.8.2006 Az. 22 CS 06.2055; VGH Kassel v. 6.1.2006 Az. 6 TG 1392/04 - NVwZ-RR 2006, S. 781).
  • VG Würzburg, 16.02.2016 - W 4 K 15.487

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung

    Insbesondere besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass eine Handlungsmaxime des Inhalts, dass der Handlungsstörer regelmäßig vor dem Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen ist, nicht existiert (BVerwG, B. v. 7.8.2013 - 7 B 9/13 - juris Rn. 21; BayVGH, B. v. 22.3.2001 - M 2 S 00.4678 - ZfWassR 2002, 35; BayVGH, B. v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 - juris Rn. 2; BayVGH München, B. v. 31.8.2006 - 22 CS 06.2055 - juris Rn. 2; vgl. auch VGH BW, B. v. 25.10.1999 - 8 S 2407/99 - juris Rn. 7; VGH BW, B. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 - juris Rn. 5; VG München, U. v. 10.3.2009 - M 2 K 07.3283 - juris Rn. 34; Dombert a. a. O.; Giesberts/Hilf a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg - der sich die Kammer anschließt - rechtfertigt es der Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr in Fällen, in denen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unklar ist, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Verhaltensstörer in Betracht kommt, den Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen (VGH BW, U. v. 18.12.2012 - 10 S 744/12 - juris Rn. 47; VGH BW, B. v. 25.10.1999 - 8 S 2407/99 - juris Rn. 7; VGH BW, B. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 - juris Rn. 5 m. w. N.; vgl. auch BayVGH, B. v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222 - juris Rn. 15).

  • VG Minden, 10.03.2023 - 9 L 961/22
    Bad.-Württ., Urteil vom 18. Dezember 2012 - 10 S 744/12 -, juris, Rn. 48, und Beschluss vom 25. Oktober 1999 - 8 S 2407/99 -, juris, Rn. 6; und ausdrücklich zur Erbfolge OLG München, Urteil vom 1. April 2021 - 24 U 7001/19 -, juris, Rn. 27.
  • VG Kassel, 27.10.2003 - 7 G 2136/03

    Interessenabwägung im Eilverfahren bei offenem Ausgang in der Hauptsache

    Soweit durch § 4 BBodSchG erstmals Sanierungsverantwortlichkeiten begründet werden, die nach der vor Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes gegebenen Rechtslage nicht bestanden, stellt sich allerdings die Frage, ob und inwieweit hier eine verfassungswidrige Rückwirkung vorliegt (vgl. hierzu insbesondere v.Mutius/Nolte a.a.O., S. 3 f.; Nolte a.a.O., S. 1136; VGH Mannheim, B.v. 25.10.1999 - 8 S 2407/99 - NVwZ 2000, S. 1199f., 1200; B.v. 11.12.2000 - 10 S 1188/00 - NVwZ 2002, S. 16 sowie zu § 12 Hessisches Altlastengesetz Papier, DVBl. 1996, S. 125 ff).

    Hierzu vertritt der VGH Mannheim in seinem Beschluss vom 29.04.2002 (a.a.O., S. 1261) - offenbar unter Aufgabe seiner noch in den Beschlüssen vom 25.10.1999 (a.a.O., S. 1200) und 11.12.2000 (a.a.O., S. 16) geäußerten Bedenken - die Auffassung, das Bundes-Bodenschutzgesetz ziele weder auf eine verfassungsrechtlich grundsätzlich ausgeschlossene Rückwirkung belastender Rechtsfolgen, noch seien mit seiner Einführung an in der Vergangenheit abgeschlossene Tatbestände für die Zukunft neue, verschärfende Rechtsfolgen geknüpft worden; vielmehr bezögen sich die Bestimmungen auf die Folgen der Verursachung einer Gefahr oder eines Gefahrenverdachts, die in die Gegenwart hineinreichten und aktuell Handlungsbedarf begründeten.

  • VG Hannover, 11.03.2014 - 4 A 6262/12

    Rechtmäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung gegenüber

  • VGH Bayern, 06.02.2004 - 22 CS 98.2925

    Zur zeitlichen Dimension der Verantwortlichkeit des Gesamtrechtsnachfolgers

  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140

    Zur Störerauswahl bei einer Verfüllung einer Kiesgrube im Jahr 1939

  • VG Minden, 02.02.2005 - 11 K 7572/03

    Bahn AG muss altlastenverdächtiges Bahngelände in Minden untersuchen

  • VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 8 K 15.574

    Bodenschutzrechtliche Verpflichtung zur Durchführung einer Detailuntersuchung auf

  • VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.829

    Detailuntersuchung; Duldungsanordnung; Störerauswahl; wirtschaftliches

  • VGH Hessen, 31.08.2000 - 6 UE 4184/96

    Anforderungen an den Nachweis der Verursachung

  • VG Regensburg, 05.10.2009 - RO 8 K 08.1452

    1) Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Konzepts zur Durchführung von

  • VG Regensburg, 25.02.2013 - RN 8 K 12.1344

    Verfüllen einer ehemalige Kiesgrube

  • VG Regensburg, 26.09.2011 - RO 8 K 10.00934

    Ermessensfehlerfreie Heranziehung eines Wurfscheibenschießanlagenbetreibers als

  • VG Stuttgart, 06.05.2002 - 19 K 131/02

    Rechtsnachfolge im Falle einer abstrakten ordnungsrechtlichen Verpflichtung

  • VG Arnsberg, 08.03.2002 - 13 K 772/00
  • VG Stuttgart, 28.08.2000 - 18 K 5968/98

    Inanspruchnahme des Pächters als Inhaber der tatsächlichen Gewalt zur

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1999 - 7 A 11469/98.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5240
OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1999 - 7 A 11469/98.OVG (https://dejure.org/1999,5240)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.12.1999 - 7 A 11469/98.OVG (https://dejure.org/1999,5240)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - 7 A 11469/98.OVG (https://dejure.org/1999,5240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines bauordnungsrechtlichen Anspruchs auf Beseitigung einer Skater-Anlage; Verletzung der Grundrechte als Folge des Betriebs einer schlicht-hoheitlichen Anlage der öffentlichen Hand; Skater-Anlage als schädliche Umwelteinwirkung durch hohes ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3801 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1190
  • NZM 2001, 345 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 1.85

    Bestimmtheitserfordernis - Fernstraßenrecht - Planfeststellung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1999 - 7 A 11469/98
    Die Bestimmung ist auf die unmittelbare Nachbarbeziehung im Blick auf den Abwehranspruch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ohnehin nicht anwendbar (BVerwG, NJW 1989, 1294).
  • BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 2.18

    Gebührenerhebung für Regelüberprüfungen im Bereich der Lebensmittelüberwachung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1999 - 7 A 11469/98
    In der amtlichen Begründung heißt es insoweit (Feldmann, Immissionsschutzrecht, Bd. 3 B 2.18, S. 5), dass davon freizeitsportliche Aktivitäten auf Sportgelegenheiten wie Wegen, Plätzen usw. zu unterscheiden sind.
  • VG Mainz, 23.01.2004 - 2 K 508/03

    Basketballkorb nicht nahe Wohngebieten!

    Bei der Basketballanlage handelt es sich um eine in diesen Vorschriften nicht eigens aufgeführte "sonstige" Freizeitanlage, die in ihren Auswirkungen und ihrem Charakter etwa den ausdrücklich erwähnten Aktivspielplätzen entspricht ( OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Dezember 1999 - 7 A 11469/98.OVG - in NVwZ 2000, 1167 für eine der vorliegenden Anlage vergleichbare Skateranlage).

    Zunächst ist auch dieser sogenannte "Abschlag wegen Messunsicherheit" in der Freizeitlärm-Richtlinie sowie in den "Hinweisen" nicht enthalten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Dezember 1999 a.a.O.).

    Eine ständige Überwachung und Durchsetzung der Betriebszeiten wäre andererseits für die Kläger unzumutbar (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Dezember 1999 a.a.O.).

  • VG Aachen, 17.12.2004 - 6 K 2291/01

    Voraussetzungen der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs;

    Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen - um eine solche handelt es sich auch bei der in Rede stehenden Skateranlage als sonstiger ortsfester Einrichtung im Sinne des § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG - , vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 7 A 11469/98 - , Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2000, 1190; Verwaltungsgericht (VG) Gießen, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 8 G 2875/03 - , juris, so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 7 A 11469/98 - , NVwZ 2000, 1190; VG Gießen, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 8 G 2875/03 - , juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 7 B 88.02 - , NVwZ 2003, 751; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 7 A 11469/98 - , NVwZ 2000, 1190; VG Gießen, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 8 G 2875/03 - , juris; siehe auch OVG Berlin, Urteil vom 22. April 1993 - 2 B 6.91 - , NVwZ-Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1994, 141.

    vgl. insoweit auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 7 A 11469/98 - , NVwZ 2000, 1190, 1191; VG Gießen, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 8 G 2875/03 - , juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 77.87 - , BVerwGE 81, 197 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 7 A 11469/98 - , NVwZ 2000, 1190.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 7 A 11469/98 - , NVwZ 2000, 1190, 1191; siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 21 A 2435/02 - , Nordrhein- Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) 2004, 480.

  • VG München, 26.06.2013 - M 7 K 12.4121
    Eine Schließung kommt nur dann in Betracht, wenn sie sich als einzig erfolgversprechende Maßnahme darstellt, die den berechtigten Belangen des Lärmbetroffenen auf Einhaltung der für sein Wohnanwesen geltenden Immissionsrichtwerte Rechnung trägt (vgl. OVG RhPf, U. v. 8. Dezember 1999 - 7 A 11469/98 - NVwZ 2000, 1190/1191; OVG NW, B. v. 8. Juli 2004 - 21 A 2435/02 - juris - Rn 3, 8).
  • VG München, 26.06.2013 - M 7 K 12.4122
    Als Anspruchsgrundlage kommt zunächst der öffentlich-rechtliche Abwehr- bzw. Unterlassungsanspruch in Betracht, der auf der Rechtsfolgenseite dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechend nicht nur die Schließung oder Stilllegung des im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bedürfnisse der jugendlichen Bevölkerung vorgehaltenen Bolzplatzes umfasst, sondern auch unterhalb dieser Schwelle liegende Maßnahmen, die den berechtigten Belangen des Lärmbetroffenen auf Einhaltung der für sein Wohnanwesen geltenden Immissionsrichtwerte im Einzelfall Rechnung tragen (vgl. OVG RhPf, U. v. 8. Dezember 1999 - 7 A 11469/98 - NVwZ 2000, 1190/1191; OVG NW, B. v. 8. Juli 2004 - 21 A 2435/02 - juris - Rn 3, 8).
  • VG München, 26.06.2013 - M 7 K 11.4993
    Als Anspruchsgrundlage kommt zunächst der öffentlich-rechtliche Abwehr- bzw. Unterlassungsanspruch in Betracht, der auf der Rechtsfolgenseite dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechend nicht nur die Schließung oder Stilllegung des im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bedürfnisse der jugendlichen Bevölkerung vorgehaltenen Bolzplatzes umfasst, sondern auch unterhalb dieser Schwelle liegende Maßnahmen, die den berechtigten Belangen des Lärmbetroffenen auf Einhaltung der für sein Wohnanwesen geltenden Immissionsrichtwerte im Einzelfall Rechnung tragen (vgl. OVG RhPf, U. v. 8. Dezember 1999 - 7 A 11469/98 - NVwZ 2000, 1190/1191; OVG NW, B. v. 8. Juli 2004 - 21 A 2435/02 - juris - Rn 3, 8).
  • VG Gießen, 04.02.2004 - 8 G 2875/03

    Vorübergehende Stilllegung einer auf einem Spielplatz aufgestellten Skate- und

    Die 18. BImSchV erfasst aber nicht sämtliche Erscheinungsformen körperlich-spielerischer Aktivität (vgl. BVerwG, B. v. 11.02.2003 - 7 B 88/02 -, NVwZ 2003, 751, 752), sondern nur solche, bei der eine für Sportanlagen typische sportübliche Organisation des Betriebs der Anlage gegeben ist (vgl. OVG Rh.-Pf., U. v. 08.12.1999 - 7 A 11469/98 -, NVwZ 2000, 1190; a.A.: Ketteler, BauR 1997, 959, 963 sowie Arndt, NuR 2001, 445, 449).
  • VG Aachen, 16.07.2007 - 6 K 921/06
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 7 B 88.02 -, NVwZ 2003, 751; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern (OVG M.-V.), Beschluss vom 1. Februar 2005 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 7 A 11469/98 -, NVwZ 2000, 1190.
  • VG Sigmaringen, 23.04.2002 - 6 K 1020/01

    Lärm bei sonntäglicher Innenstadtreinigung zumutbar

    Denn der Maßstab für die Beurteilung der Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit des Lärms - dazu im Folgenden - ist identisch (mit dieser Begründung ebenfalls nicht entscheiden von: BVerwG, Urteil vom 29.04.1988, a.a.O.; Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197; vgl. aber OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.12.1999 - 7 A 11469/98 -, NVwZ 2000, 1190 und VG Karlsruhe, Urteil vom 27.03.2001 - 8 K 1934/98 -, die im Anschluss an das Urteil des BVerwG vom 29.04.1988 §§ 1004, 906 BGB analog anwenden).
  • VG Minden, 12.06.2003 - 9 K 2082/02

    Nachbarklage gegen die Errichtung einer Skate-Anlage in Detmold erfolgreich

    Kleinräumige Anlagen wie die hier in Rede stehende Skate-Anlage, die für die körperliche Freizeitbetätigung von Kindern und Jugendlichen bestimmt sind, können bei wörtlicher, systematischer und historischer Auslegung nicht als Sportanlagen im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung angesehen werden - vgl. hierzu im Einzelnen: BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2003 - BVerwG 7 B 88.02, juris; BayVGH, Urteil vom 25. November 2002 - 1 B 97.1352, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 08. Dezember 1999 - 7 A 11469/98, NVwZ 2000, 1190 ff.; VGH Kassel, Urteil vom 30. November 1999 - 2 UE 263/97, juris -.
  • VG Aachen, 28.12.2006 - 6 K 2727/05

    Einhaltung von Lärmhöchstwerten bei der Benutzung einer Volleyballanlage;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 7 B 88.02 - , NVwZ 2003, 751; OVG für das Land Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 1. Februar 2005 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 7 A 11469/98 - , NVwZ 2000, 1190.
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