Weitere Entscheidung unten: LG Leipzig, 05.05.1999

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   BGH, 16.07.1999 - V ZR 129/98   

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BGH, 16.07.1999 - V ZR 129/98 (https://dejure.org/1999,1716)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1999 - V ZR 129/98 (https://dejure.org/1999,1716)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1999 - V ZR 129/98 (https://dejure.org/1999,1716)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werterhöhungsersatzanspruch des Restitutionsberechtigten für Maßnahmen des Investors vor Erlass des Investitionsbescheides

  • Judicialis

    InVorG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; InVorG § 16 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InVorG § 16 Abs. 1 S. 1, S. 3
    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Höhe des auszukehrenden Erlöses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 142, 221
  • NJW 2000, 437
  • NJ 1999, 657
  • WM 1999, 2037
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BGH, 16.07.1999 - V ZR 129/98
    Die Revisionserwiderung führt dagegen aus, die Beklagte habe schon in der Klageerwiderung die Rechtswegzuständigkeit gerügt, deshalb sei § 17 a Abs. 5 GVG nicht anwendbar, und das Revisionsgericht zu einer eigenen Prüfung aufgerufen (BGHZ 130, 159, 163).
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 104/06

    Rechtmäßigkeit einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung der Veräußerung von

    Das Investitionsvorranggesetz, das an die Stelle des § 3a VermG und der Regelungen des Investitionsgesetzes getreten ist, sieht in § 16 Abs. 1 vor, dass das Amt oder Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen auf Antrag des Berechtigten durch Bescheid über den Anspruch auf Auskehrung des Erlöses entscheidet (Satz 2), während der Anspruch auf Zahlung des Verkehrswertes vom Berechtigten - seit Inkrafttreten von Art. 4 des BvSAbwicklungsgesetzes vom 28. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2081) innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr - gerichtlich geltend zu machen ist (Satz 3); insoweit sind nach § 23 Abs. 1 Satz 1 InVorG die ordentlichen Gerichte zur Entscheidung berufen (vgl. BGHZ 142, 221, 223).

    Vielmehr tritt der Anspruch auf Zahlung des Verkehrswerts - ähnlich wie der auf Herausgabe des Erlöses nach § 3 Abs. 4 Satz 2 VermG (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25. Juli 2003 - V ZR 387/02 - VIZ 2004, 31, 32) - an die Stelle der unmöglich gewordenen Rückgabe des Vermögenswertes, wobei der Berechtigte nicht besser oder schlechter, sondern wirtschaftlich so gestellt werden soll, als würde ihm der Vermögenswert zurückübertragen (vgl. BGHZ 142, 221, 224 f; BVerwG VIZ 2003, 72, 73, jeweils zu § 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG).

  • OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14

    (Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 18 Abs. 1 Nr. 1

    Diese Werterhöhung, die sich auch in einem höheren Kaufpreis im Falle der Veräußerung des Grundstücks niederschlägt, muss zwar in der Höhe nicht mit den aufgewandten Abrisskosten gleichzusetzen sein (vgl. zum Einfluss der Abriss- und Entsorgungskosten auf den Grundstückswert etwa BGH, Urteil vom 16.07.1999 - V ZR 129/88 -, BGHZ 142, 221 = NJW 2000, 437 = juris, insb.
  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 192/02

    Unmöglichkeit der Rückübertragung aufgrund Weiterveräußerung an einen Dritten;

    c) Investitionen, die der Erwerber zugunsten des Vermögenswertes vorgenommen hat, sind bei der Wertermittlung auch dann außer Betracht zu lassen, wenn die Veräußerung vor der Vollziehbarkeit des Investitionsvorrangbescheids erfolgt ist (im Anschluß an Senat BGHZ 142, 221).

    Der Senat hat diese Frage, was das Berufungsgericht an sich nicht verkennt, bereits in BGHZ 142, 221 entschieden.

  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 387/02

    Umfang des Anspruchs auf Herausgabe des Erlöses; Minderung des Erlöses durch

    Im Unterschied zu § 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG, mit dem sich die von der Revision herangezogene Senatsentscheidung (BGHZ 142, 221, 224 f) befaßt, wird kein Anspruch auf Zahlung des Verkehrswerts begründet.
  • BGH, 08.05.2002 - V ZB 32/01

    Rechtsweg für Ansprüche des Berechtigten auf Herausgabe des erlangten Erlöses

    Für die unter das Investitionsvorranggesetz fallende Veräußerung hat der Senat bereits entschieden, daß für den Anspruch auf Zahlung des Verkehrswertes (§ 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG) und den Streit über die Höhe des erzielten Erlöses (§ 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG) der Zivilrechtsweg gegeben ist (BGHZ 142, 221; zum Wertersatz als bestimmendem Ausgleichsanspruch vgl. Senatsurt. v. 6. Juli 2001, V ZR 82/00, VIZ 2001, 602, 603 f).
  • BGH, 20.07.2007 - V ZR 85/06

    Berechnung des nach einem investiven Verkauf herauszugebenden Erlöses

    Der Berechtigte soll durch § 16 Abs. 1 InVorG nicht besser oder schlechter, sondern wirtschaftlich so gestellt werden, als würde ihm das Grundstück zurückübertragen (Senat, BGHZ 142, 221, 224 f.; Urt. v. 25. Juli 2003, V ZR 387/02, WM 2004, 390, 391; Kimme/Wegner, Offene Vermögensfragen, Stand März 2006, § 16 InVorG Rdn. 1, 20 f.; v. Drygalski/Hecker in Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Stand November 2004, § 16 InVorG Rdn. 27; Rodenbach in Rodenbach/Söfker/Lochen, InVorG, Stand Dezember 1998, § 16 Rdn. 4, 13, 18).
  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 82/00

    Umfang der Anspruchs des Berechtigten gegen die Treuhandanstalt

    Der Senat hat zu § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG bereits ausgesprochen, daß der Streit über die Höhe des auszukehrenden Erlöses von den Zivilgerichten zu entscheiden ist (BGHZ 142, 221).
  • BGH, 12.06.2014 - V ZR 240/13

    Restitution enteigneter Grundstücke: Verjährungsfrist für die durch

    Der Umstand, dass die Zivilgerichte über die Höhe der Ansprüche nach § 16 Abs. 1 Sätze 1 und 3 InVorG zu entscheiden haben, berührt die Bestandskraft der Entscheidung des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen über den Grund des Anspruchs nicht (vgl. Senat, Urteil vom 16. Juli 1999 - V ZR 129/98, BGHZ 142, 221, 223).
  • BVerwG, 17.05.2001 - 7 C 19.00

    Unternehmen; Veräußerung; Erlös; Erlösauskehr; Kaufpreis; Investitionszusage;

    Zwar soll der Berechtigte durch die Ausgleichsansprüche nach § 6 Abs. 6 a VermG wirtschaftlich so gestellt werden, als würde ihm der Vermögenswert (das Unternehmen) zurückübertragen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 16. Juli 1999 - V ZR 129/98 - NJW 2000, 437).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2006 - 4 U 85/05

    Wertausgleichsanspruch des Restitutionsberechtigen nach investiver Veräußerung

    Der Berechtigte soll bei der Frage der Auskehrung des Verkehrswertes nach § 16 Abs. 1 Satz 3 Investitionsvorranggesetz nicht besser oder schlechter, sondern wirtschaftlich so gestellt werden, als würde ihm das Grundstück zurückübertragen (BGH, Urteil vom 16.07.1999, V ZR 129/98).
  • VG Cottbus, 18.06.2020 - 1 K 2531/17
  • OLG Brandenburg, 21.05.2002 - 2 U 41/01

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlung des Verkehrswertes eines verkauften

  • BVerwG, 06.03.2013 - 8 B 80.12

    Art der Entscheidungspflicht, wenn über die Höhe des herauszugebenden Erlöses

  • BVerwG, 30.10.2009 - 8 B 73.09

    Geltendmachung einer Verfahrensrüge i.R.e. revisionsrechtlichen Beschwer bzgl.

  • BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
  • KG, 23.07.2004 - 25 U 184/03

    Erlösauskehranspruch nach Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks

  • VG Berlin, 27.05.2010 - 29 A 186.08

    Entscheidung über den Umfang einer Aufbauhypothek nach bereits erfolgter Löschung

  • KG, 05.02.2015 - 8 U 10/14

    Ausgleichsanspruch des Rückübertragungsberechtigten wegen Grundstücksveräußerung:

  • VG Berlin, 27.01.2022 - 29 K 287.18
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Rechtsprechung
   LG Leipzig, 05.05.1999 - 1 T 2063/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17570
LG Leipzig, 05.05.1999 - 1 T 2063/99 (https://dejure.org/1999,17570)
LG Leipzig, Entscheidung vom 05.05.1999 - 1 T 2063/99 (https://dejure.org/1999,17570)
LG Leipzig, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - 1 T 2063/99 (https://dejure.org/1999,17570)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindungswirkung eines in der ehemaligen DDR zur Zeit der Geltung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) errichteten gemeinsamen Testaments; Maßgeblichkeit des zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung geltenden Rechts für die Beurteilung der Bindungswirkung eines in der ...

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 437
  • NJW 2000, 438
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