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   BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98   

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https://dejure.org/1999,27
BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98 (https://dejure.org/1999,27)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1999 - X ZR 30/98 (https://dejure.org/1999,27)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - X ZR 30/98 (https://dejure.org/1999,27)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschreibung, Eignung der Bieter für -; Kriterien für Vergabeentscheidung bei -

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOB/A § 25 Nr. 2; ; VOB/A § 25 Nr. 3; ; VOB/A § 22 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 25 Nr. 2, 3, § 22 Nr. 4
    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe: Welche Rolle spielt der Angebotspreis? (IBR 2000, 52)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann darf ein Bieter als "ungeeignet" von der Vergabe ausgeschlossen werden? (IBR 2000, 53)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Bedeutung hat die Niederschrift über den Eröffnungstermin? (IBR 2000, 54)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 661
  • MDR 2000, 1008
  • NVwZ 2000, 350 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 7 (Ls.)
  • NZBau 2000, 35
  • WM 2000, 86
  • DB 2000, 370
  • BauR 2000, 1383 (Ls.)
  • BauR 2000, 254
  • BauR 2000, 777
  • ZfBR 2000, 113
  • ZfBR 2000, 3 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (157)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird spätestens mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen durch die Bieter zwischen diesen und dem Ausschreibenden ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis begründet (vgl. Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 48/97, BB 1998, 2182; X ZR 99/96, BB 1998, 2181, 2182 = NJW 1998, 3640 f. u. X ZR 109/96, BB 1998, 2180 = MDR 1998, 1407, 1408 = NJW 1998, 3644, 3645; s.a. Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., Einl. Rdn. 52, 53 u. Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 8. Aufl., Einl. Rdn. 8, jew. m.w.N.).

    Die Regelungen der VOB/A sind in allen Fassungen darauf angelegt, diese Entscheidungen für die betroffenen Bieter durchsichtig und gerichtlich überprüfbar zu machen (vgl. dazu Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 48/97, Der Betrieb 1998, 2259 = MDR 1998, 1408 = NJW 1998, 3636; s.a. Urt. v. 17.2.1999 - X ZR 101/97, Der Betrieb 1999, 1055 für die vergleichbaren Regelungen in der VOL/A).

    Seinem Inhalt nach ist der auf diese Verstöße zu stützende Anspruch auf den Ersatz der Schäden gerichtet, die der Bieter infolge seines Vertrauens darauf erlitten hat, daß die Ausschreibung nach den Vorschriften der VOB/A abgewickelt wird (vgl. Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 48/97, Der Betrieb 1998, 2259 = MDR 1998, 1408 = NJW 1998, 3636).

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98
    Die Regelungen der VOB/A sind in allen Fassungen darauf angelegt, diese Entscheidungen für die betroffenen Bieter durchsichtig und gerichtlich überprüfbar zu machen (vgl. dazu Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 48/97, Der Betrieb 1998, 2259 = MDR 1998, 1408 = NJW 1998, 3636; s.a. Urt. v. 17.2.1999 - X ZR 101/97, Der Betrieb 1999, 1055 für die vergleichbaren Regelungen in der VOL/A).

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Auftrag - wie hier - vergeben wurde und darüber hinaus bei richtiger, das heißt rechtmäßiger Handhabung des Verfahrens, allein dem Gläubiger des Ersatzanspruchs hätte erteilt werden können und dürfen (Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 99/96, NJW 1998, 3640 = BB 1998, 2181 = Der Betrieb 1998, 2261 u. v. 17.2.1999 - X ZR 101/97, Der Betrieb 1999, 1055, 1056).

    Unbeschadet der Frage, ob angesichts der grundsätzlichen Gleichwertigkeit der Angebote im übrigen, von der mangels gegenteiliger tatrichterlicher Feststellungen in der Revisionsinstanz auszugehen ist, überhaupt Raum für eine Bewertung nach subjektiven Maßstäben durch den Ausschreibenden ist, die die Erteilung des Zuschlags auf ein preislich höheres Gebot als das der Klägerin hätte rechtfertigen können, wäre die Zubilligung eines solchen Freiraums mit Sinn und Zweck des Vergaberechts nicht zu vereinbaren (vgl. dazu auch Sen.Urt. v. 17.2.1999 - X ZR 101/97, Der Betrieb 1999, 1055, 1056 für die vergleichbare Problematik bei der Vergabe von Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber).

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98
    In besonderen Fällen kann er darüber hinaus jedoch auch den infolge der Nichterteilung des Auftrags entgangenen Gewinn einschließen (BGHZ 120, 281, 284; Ingenstau/Korbion, aaO, Einl. Rdn. 53 m.w.N.).

    Das gilt auch für den auf eine Verletzung der Vorschriften über die Ausschreibung und den Zuschlag bei Bauvorhaben nach der VOB/A gestützten Ersatzanspruch (BGHZ 120, 281, 285 f. sowie das in dieser Sache ergangene erste Revisionsurteil).

    Die Erheblichkeit des Einwandes des rechtmäßigen Alternativverhaltens richtet sich nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Norm (BGHZ 96, 157, 173), in den bei den Vorschriften der VOB/A auch der Ausschreibende insbesondere dann einbezogen ist, wenn er - wie hier die Beklagte - bei dem Vorhaben auch öffentliche Mittel einsetzt, bei deren Verwendung er dem haushaltsrechtlichen Sparsamkeitsgebot unterliegt (vgl. BGHZ 120, 281, 286).

  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der die Berufung auf das rechtmäßige Alternativverhalten, also der Einwand, der Schaden wäre auch bei rechtmäßigem Verhalten des Schädigers entstanden, grundsätzlich beachtlich ist (vgl. etwa BGHZ 90, 103, 111; 96, 157, 172 f.).

    Die Erheblichkeit des Einwandes des rechtmäßigen Alternativverhaltens richtet sich nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Norm (BGHZ 96, 157, 173), in den bei den Vorschriften der VOB/A auch der Ausschreibende insbesondere dann einbezogen ist, wenn er - wie hier die Beklagte - bei dem Vorhaben auch öffentliche Mittel einsetzt, bei deren Verwendung er dem haushaltsrechtlichen Sparsamkeitsgebot unterliegt (vgl. BGHZ 120, 281, 286).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird spätestens mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen durch die Bieter zwischen diesen und dem Ausschreibenden ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis begründet (vgl. Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 48/97, BB 1998, 2182; X ZR 99/96, BB 1998, 2181, 2182 = NJW 1998, 3640 f. u. X ZR 109/96, BB 1998, 2180 = MDR 1998, 1407, 1408 = NJW 1998, 3644, 3645; s.a. Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., Einl. Rdn. 52, 53 u. Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 8. Aufl., Einl. Rdn. 8, jew. m.w.N.).

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Auftrag - wie hier - vergeben wurde und darüber hinaus bei richtiger, das heißt rechtmäßiger Handhabung des Verfahrens, allein dem Gläubiger des Ersatzanspruchs hätte erteilt werden können und dürfen (Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 99/96, NJW 1998, 3640 = BB 1998, 2181 = Der Betrieb 1998, 2261 u. v. 17.2.1999 - X ZR 101/97, Der Betrieb 1999, 1055, 1056).

  • BGH, 24.04.1997 - VII ZR 106/95

    Pflicht des Auftraggebers zur Bekanntgabe wesentlicher Änderungen der

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98
    Diese Entscheidung ist auf die Revision der Beklagten durch Urteil des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 24. April 1997 - VII ZR 106/95 (BB 1997, 1608 = NJW-RR 1997, 1106 = WM 1997, 1583) aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird spätestens mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen durch die Bieter zwischen diesen und dem Ausschreibenden ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis begründet (vgl. Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 48/97, BB 1998, 2182; X ZR 99/96, BB 1998, 2181, 2182 = NJW 1998, 3640 f. u. X ZR 109/96, BB 1998, 2180 = MDR 1998, 1407, 1408 = NJW 1998, 3644, 3645; s.a. Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., Einl. Rdn. 52, 53 u. Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 8. Aufl., Einl. Rdn. 8, jew. m.w.N.).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der die Berufung auf das rechtmäßige Alternativverhalten, also der Einwand, der Schaden wäre auch bei rechtmäßigem Verhalten des Schädigers entstanden, grundsätzlich beachtlich ist (vgl. etwa BGHZ 90, 103, 111; 96, 157, 172 f.).
  • OLG Köln, 01.07.2004 - 18 U 12/03

    Schadensersatzansprüche eines Bieters gegen den Ausschreibenden i.R.e.

    Danach wird zwischen dem Ausschreibenden einerseits und einem interessierten Bieter andererseits spätestens mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen durch diesen ein auf mögliche Auftragserteilung gerichtetes vorvertragliches Vertrauensverhältnis begründet (BGH NJW 2000, 137, 138; BGH NJW 2000, 661, 662; BGH NJW 1998, 3636; BGH NJW 1998, 3644; BGH NJW 1993, 520; Ingenstau/Korbion, VOB, Kommentar, 14. Auflage, Einleitung Rn 41).

    Dem Bieter erwächst dann ein Anspruch auf den entgangenen Gewinn, wenn er den Auftrag ohne den Rechtsverstoß des Auftraggebers hätte erhalten müssen und ein Zuschlag erteilt worden ist (BGH NJW 2000, 137, 139; BGH NJW 2000, 661, 663; BGH NJW 1998, 3640; BGH NJW 1993, 520).

    Für das Vergabeverfahren bedeutet dies, dass der übergangene Bieter lediglich einen Vergabeverstoß behaupten sowie darlegen muss, dass er das preisgünstigste Angebot abgegeben hat; es liegt dann am Auftraggeber, seine Vergabeentscheidung detailliert darzulegen (BGH NJW 2000, 137, 139; BGH NJW 2000, 661, 663; OLG Düsseldorf, BauR 1999, 741, 743; Schnorbus, Der Schadensersatzanspruch des Bieters bei der fehlerhaften Vergabe öffentlicher Aufträge, BauR 1999, 77, 98).

    Abgesehen davon, dass - wie bereits dargelegt - aus dem Diskriminierungsverbot gerade das Gebot folgt, alle Unternehmer gleich zu behandeln, hatte die VOB/A ebenso wie die VOL/A bereits nach der früher geltenden Rechtslage den Zweck, eine Gleichbehandlung aller Bewerber um öffentliche Aufträge und eine Vergabe allein nach sachlichen Kriterien sicherzustellen (BGH NJW 2000, 137, 138 f.; BGH NJW 2000, 661, 662).

    Soweit das Landgericht demgegenüber unter Hinweis auf BGH NJW 2000, 137, 139 und BGH NJW 2000, 661, 663 die Auffassung vertritt, der Auftraggeber könne bei der Bestimmung des annehmbarsten Angebotes eine Bewertungsprärogative nicht in Anspruch nehmen und die Zubilligung eines der gerichtlichen Nachprüfung entzogenen Beurteilungsspielraums sei mit Sinn und Zweck des Vergaberechts nicht zu vereinbaren, ist dem Landgericht zuzugeben, dass entsprechende Formulierungen in den zitierten Entscheidungen seine Ansicht zu stützen scheinen.

    Unabhängig davon muss der Ausschreibende jeweils berücksichtigungsfähige Gründe darlegen, die ihn veranlasst haben, den Zuschlag nicht auf das preislich günstigste Angebot zu erteilen (BGH NJW 2000, 661, 663).

    Für die Beurteilung, ob dem öffentlichen Auftraggeber ein Vergabeverstoß zur Last zu legen ist, ist insbesondere im Hinblick auf das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot auf die Bewertung im Zeitpunkt der Entscheidung über die Auftragserteilung - vorliegend spätestens auf den 12.12.1997 - abzustellen (vgl. in diesem Zusammenhang BGH NJW 2000, 661, 663; OLG Düsseldorf BauR 1996, 98, 101, die ebenfalls eine entsprechende Tendenz erkennen lassen).

    Dem Beklagten ist allerdings im Ausgangspunkt dahingehend zuzustimmen, dass sich der öffentliche Auftraggeber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegenüber einem aus vorvertraglichen Verschulden hergeleiteten Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Auftragsvergabe grundsätzlich darauf berufen kann, der Schaden wäre auch bei rechtmäßigem Verhalten entstanden (BGH BauR 1993, 214; BGH BauR 1997, 636; BGH NJW 2000, 661, 663).

  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 185/99

    Rechtsfolgen der nachträglichen Herabsetzung eines Einzelpreises bei einer

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 99/96, NJW 1998, 3640, 3641; Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 109/96, NJW 1998, 3644, 3645; Urt. v. 17.2.1999 - X ZR 101/97, BauR 1999, 736, 738; Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98, WM 2000, 86, 87) und wird von der Revision nicht angegriffen.

    Da die Beklagte, wie das Berufungsgericht festgestellt hat, von gleicher Eignung der fünf in die nähere Wahl gelangter Bieter und von gleicher Qualität ihrer Leistungen ausgegangen ist, hätte sie im Rahmen des § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A den Zuschlag dem Bieter mit dem annehmbarsten Angebot erteilen müssen (Sen.Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98, WM 2000, 86, 88).

    Der Zuschlag ist nach § 25 Nr. 3 Satz 2 VOB/A aber auf das unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gegebenenfalls auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten annehmbarste Angebot zu erteilen (Sen.Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98, NJW 2000, 661).

    Sie kann Ersatz des Gewinnausfalls und der Rechtsanwaltskosten verlangen (Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 109/96, NJW 1998, 3636; Urt. v. 17.2.1999 - X ZR 101/97, BauR 1999, 736, 739; Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98, WM 2000, 86, 88).

  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 243/02

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Leistungsfähigkeit des

    Die Regelungen der VOB/A sind darauf angelegt, die Vergabeentscheidungen für die betroffenen Bieter durchsichtig und gerichtlich überprüfbar zu machen (Sen.Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98, NJW 2000, 661, 662).

    Für die Erteilung des Zuschlags auf ein preislich höheres Angebot als das des Klägers wäre erforderlich gewesen, daß der Ausschreibende berücksichtigungsfähige Gründe gehabt hätte, die ihn veranlaßt hätten, den Zuschlag nicht auf das preislich günstigste, sondern auf ein anderes Angebot zu erteilen (Sen.Urt. v. 26.10.1999, aaO, 663).

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