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   OLG Saarbrücken, 13.10.1999 - 1 U 190/99 - 37   

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https://dejure.org/1999,12929
OLG Saarbrücken, 13.10.1999 - 1 U 190/99 - 37 (https://dejure.org/1999,12929)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.10.1999 - 1 U 190/99 - 37 (https://dejure.org/1999,12929)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 1 U 190/99 - 37 (https://dejure.org/1999,12929)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Anwendbarkeit des Art. 17 Übereinkommen der europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen (EuGVÜ) auf Parteien mit Sitz ...

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 670
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 09.06.2016 - IX ZR 314/14

    Teilunwirksamkeit des Rahmenvertrages für Finanztermingeschäfte, soweit dieser §

    (4) Im Ergebnis muss deshalb in dem hier gegebenen Fall, dass alle Parteien Kaufleute sind und zumindest eine der Parteien einen inländischen Gerichtsstand hat, nicht gemäß § 38 Abs. 2 Satz 3 ZPO zwingend ein Gericht gewählt werden, bei dem diese Partei den allgemeinen Gerichtsstand hat oder ein besonderer Gerichtsstand begründet ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW 2000, 670, 671; OLG München, aaO; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 38 Rn. 21; Prütting/Gehrlein/Lange, ZPO, 7. Aufl., § 38 Rn. 9; MünchKomm-ZPO/Patzina, 4. Aufl., § 38 Rn. 24; Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 13. Aufl., § 38 Rn. 13; Samtleben, NJW 1974, 1590, 1595 f).
  • BGH, 07.11.2012 - VIII ZR 108/12

    Internationaler Warenkauf: Erfüllung der geschuldeten Lieferleistung am benannten

    OGH, Beschluss vom 29. März 2004 - 5 Ob 313/03w, RIS-Justiz RS0117841 mwN [zu Art. 5 EuGVÜ]; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 670, 671; Musielak/Heinrich, aaO, § 29 Rn. 16 mwN).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 107/00 R

    Zugehörigkeit von Ingenieur-Ökonomen zur Altersversorgung der technischen

    Diese "gilt" zwar als Verwaltungsakt im Sinne von § 31 SGB X gemäß Art. 19 Satz 1 EinigVtr (vgl Einigungsvertragsgesetz vom 23. September 1990, BGBl II S 885) mit ihrem objektiven Erklärungsinhalt und in dessen Umfang "fort" (vgl Urteil des Senats vom 29. Juni 2000, B 4 RA 63/99 R, SGb 2000, 540 = ASP 2000, 69 = NJW 2000, 670) und ist daher stets hinreichende Grundlage für die Überführung einer Anwartschaft sowie damit mittelbar auch ihrer Bewertung nach Bundesrecht; ist folglich eine derartige Versorgungszusage im Einzelfall vorhanden, bedarf es daher insoweit auch keiner Feststellungen hinsichtlich der Zugehörigkeit zu einem der lediglich abstrakt begünstigten Personenkreise mehr (zu Zeiträumen vor Erteilung einer Versorgungszusage vgl etwa Urteile des Senats vom 29. Juni 2000, B 4 RA 63/99 R, SGb 2000, 540 = NJW 2000, 670 und vom 30. Juni 1998, B 4 RA 11/98 R, D-spezial 1998, 8 = SGb 1998, 526).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 19/00

    Zustandekommen einer Gerichtstandvereinbarung

    Daher findet im Streitfall nicht Art. 17 EuGVÜ Anwendung (vgl. BGH, Urt. v. 14. November 1991 - IX ZR 250/90, NJW 1993, 1070, 1071, insoweit in BGHZ 116, 77 nicht abgedruckt; OLG Saarbrücken NJW 2000, 670), sondern das Lugano-Übereinkommen (Art. 54 b Abs. 2 Buchst. a LugÜ).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2016 - 3 HKO 7193/15

    Formerfordernisse für Gerichtsstandsklausel im internationalen B2B-Geschäft

    Auch die Rechtssprechung ist unterschiedlicher Auffassung, da ein Vorrang des § 38 Abs. 2 ZPO bei Vollkaufleuten ausdrücklich abgelehnt wird (OLG Saarbrücken, NJW 2000, 670 (671)).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2012 - 1 U 17/11

    Keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für

    (2.2.1) Soweit sich der Kläger zur Gerichtsstandsbegründung auf zur Insolvenztabelle angemeldete Forderungen der Beklagten in Höhe von 266 Millionen Euro beruft, hat er diese Forderungen selbst bestritten, so dass nach dem - für die Zulässigkeit der Klage allein maßgeblichen - eigenen Vorbringen des Klägers insoweit gerade kein Vermögen der Beklagten im Inland besteht, das den Gerichtsstand des § 23 ZPO begründen könnte (vgl. BGHZ 120, 346 [juris Rn. 33]; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 670 [juris Rn. 30]).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 U 132/07

    Schadensersatz wegen Beschädigung des vermieteten Fahrzeugkranes - Internationale

    Die von dem Beklagten darüber hinaus zitierte Entscheidung des OLG Saarbrücken (NJW 2000, 670ff.) ist im vorliegenden Fall nicht einschlägig, da die Parteien hier - anders als in dem der Entscheidung des OLG Saarbrücken zugrunde liegenden Sachverhalt - eine wirksame Vereinbarung über den Erfüllungsort getroffen haben.
  • LG Regensburg, 03.08.2004 - 1 HKO 1181/04
    Ob bei Anwendung von § 23 ZPO oder von § 32 ZPO eine örtliche und damit internationale Zuständigkeit des Landgerichts Regensburg begründet werden kann, ist für die Entscheidung irrelevant, unabhängig von der Frage, ob eine Anwendung von § 23 ZPO bereits daran scheitern könnte, dass sich der durch die Antragstellerin geltend gemachte Anspruch und der der Antragsgegnerin Ziffer 1. auf Inanspruchnahme der Erfüllungsgarantie gegenseitig ausschließen (OLG Saarbrücken, NJW 2000, 670/671; BGHZ 120, 334/346).
  • LG Stuttgart, 11.07.2003 - 26 O 574/02

    Vereinbarung eines Gerichtsstandes; Anspruch auf Frachtzahlung; Zulässigkeit,

    Liegt aber - wie hier - keine Rechtsnachfolge vor, so sind die Beziehungen, wie auch der EuGH (Rechtssache "Coeck Maritim", a.a.O.) ausführt, im Verhältnis der betroffenen Parteien, hier dem Empfänger und dem Verfrachter, nach allgemeinen Grundsätzen zu prüfen, ohne dass es auf die Frage der wirksamen Einbeziehung der Gerichtsstandsklausel in den ursprünglichen Frachtvertrag zwischen der ... und der ... ankommt (dabei ist anzumerken, dass aufgrund des - unstreitig vorliegenden Stückgutfrachtvertrages - auch in diesem Verhältnis unter Zugrundelegung der Entscheidungen des OLG Hamburg, TranspR 1993, 25 ff und des OLG Bremen, VersR 1985, 987 f und insbesondere des LG Hamburg, VersR 1982, 140 ff; von einer wirksamen Einbeziehung der fraglichen Gerichtsstandsklausel auszugehen wäre, wobei sich allerdings die Wirksamkeit der Klausel nicht an Art. 23 EuGVO messen lassen müsste, sondern gem. Art. 27 Abs. 4, 31 EGBGB nach § 38 Abs. 1 ZPO , der auch für die internationale Zuständigkeit gilt und damit Gerichtsstandsvereinbarungen keiner Form unterwirft; vgl. OLG Bremen, a.a.O.; OLG München, NJW-RR 1993 und OLGR München 2001, 27; 567.568; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 670 [OLG Saarbrücken 13.10.1999 - 1 U 190/99 37] .671; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 4. Aufl. Rdnr. 1608).
  • LG München I, 12.12.2014 - 3 HKO 12420/14

    Internationale Zuständigkeit für Anspruch eines Handelsvertreters auf Abrechnung

    Damit kann die Klägerin sich nicht unter Berufung auf bestrittene Forderungen auf den Vermögensgerichtsstand stützen (im Ergebnis ebenfalls ... NJW 2000, 670; Landgericht ... Beschluss vom 20.6.2014 im vorliegenden Rechtsstreit).
  • LG Regensburg, 03.08.2004 - 1 HK 1181/04
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