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   BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 7.98   

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BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 7.98 (https://dejure.org/1999,2683)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 3 C 7.98 (https://dejure.org/1999,2683)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 3 C 7.98 (https://dejure.org/1999,2683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zustellung im Ausland - Zustellung durch Konsularbeamte

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. ... 103 Abs. 1; ; HZÜ Art. 8; ; Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland Art. 10; ; VwZG § 9 Abs. 2; ; VwZG § 14 Abs. 1; ; VwZG § 14 Abs. 4; ; ZPO § 202; ; ZPO § 418; ; VwGO § 56; ; VwGO § 58; ; VwGO § 74

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 115
  • NJW 2000, 683
  • NVwZ 2000, 315 (Ls.)
  • DVBl 2000, 558
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 7.98
    So liegt auf der Hand, daß eine Zustellungsbescheinigung, die nichts über den Zeitpunkt der Zustellung aussagte, unbrauchbar wäre, da sich an diesen Zeitpunkt in aller Regel wesentliche Rechtsfolgen knüpfen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. Juli 1984 1 BvR 1269/83 BVerfGE 67, 208 ).

    Zum andern ergibt sich die Notwendigkeit einer Ausweitung des Bescheinigungsinhalts aus dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht des betroffenen Zustellungsempfängers, in einem fairen Verfahren gerichtlichen Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu erlangen (Art. 19 Abs. 4 GG) und mit seinem Anliegen rechtliches Gehör bei Gericht zu finden (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 11. Juli 1984 a.a.O.).

  • BFH, 25.10.1995 - I R 16/95

    Notwendiger Inhalt einer ausgehängten Benachrichtigung über öffentliche

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 7.98
    Es entspricht einhelliger Überzeugung, daß eine Zustellungsbescheinigung, deren Inhalt sich entsprechend dem Wortlaut des § 14 Abs. 4 VwZG und des nahezu gleichlautenden § 202 Abs. 2 ZPO auf die Feststellung der erfolgten Zustellung beschränken würde, ihren Zweck nicht erfüllen könnte und daher unwirksam wäre (vgl. BFH, Urteil vom 25. Oktober 1995 I R 16.95 BFHE 179, 202 ; Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl. § 202 Rn. 2; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl. § 202 Rn. 5; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 57. Aufl. § 202 Rn. 3; von Feldmann in MK, ZPO § 202 Rn. 2).

    Der ordnungsgemäße Zustellungsnachweis nach § 14 Abs. 4 VwZG ist Voraussetzung einer wirksamen Zustellung (vgl. BFH, Urteil vom 25. Oktober 1995 I R 16.95 BFHE 179, 202 ).

  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 54.70

    Ausstellung einer Bescheinigung über eine Heimkehrereigenschaft - Wirksamkeit der

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 7.98
    Damit gilt für sie § 56 Abs. 2 VwGO, der die Zustellung von Amts wegen nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes vorschreibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1972 BVerwG V C 54.70 BVerwGE 39, 257 ).
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

    Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

    Diese Angabe ist insbesondere für den Zustellungsempfänger wichtig, damit dieser weiß, wer die Zustellung erhalten hat, und diese Person befragen und erforderlichenfalls als Zeugen benennen kann, um den nach § 418 Abs. 2 ZPO möglichen Gegenbeweis zu führen (vgl. hierzu BVerwG, NJW 2000, 683, 684; vgl. auch BT-Drucks. 7/4892, S. 45).
  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 28/03 R

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss der extrakorporalen Stoßwellentherapie

    Sollte sich die Beklagte für eine Zustellung entschieden haben, konnte der Lauf der einmonatigen Klagefrist schon deshalb nicht in Lauf gesetzt werden, weil angesichts der Formstrenge des Zustellungsverfahrens auf eine Bescheinigung der Zustellung nicht verzichtet werden kann (vgl BSG, Urteil vom 9. Februar 2000 - B 9 V 29/98 R JURIS-Dokument-Nr KSRE009041509 RdNr 11 zu den hier noch anzuwendenden Zustellungsvorschriften in ihrer vor Inkrafttreten des Zustellungsreformgesetzes vom 25. Juni 2001, BGBl I 1206 geltenden Fassung; BVerwG Urteil vom 20. Mai 1999 - 3 C 7/98; BFHE 179, 202, 205).
  • FG Baden-Württemberg, 18.12.2018 - 11 K 2208/17

    Anforderungen an den Nachweis einer Zustellung im Ausland im Sinne des § 9 VwZG

    Nach Auffassung des Senats darf sich die Bescheinigung der ersuchten Behörde über eine Zustellung im Ausland nicht auf die Feststellung der erfolgten Zustellung beschränken, sondern sie muss jedenfalls Auskunft über den Zeitpunkt der Zustellung sowie darüber geben, an wen und in welcher Form das zuzustellende Schriftstück übergeben worden ist (so auch BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 - 3 C 7/98, BVerwGE 109, 115; FG Hamburg, Urteil vom 24. September 2003 - IV 280/00, EFG 2004, 164 sowie FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Januar 1988 - 15 K 259/86 U, EFG 1988, 267 jeweils zu § 14 Abs. 4 VwZG a.F.; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 9 VwZG Rn. 41).

    Gegenüber einer Bescheinigung, die sich auf die Feststellung der erfolgten Zustellung beschränkt, wäre ein solcher Nachweis aber fast unmöglich, da die Bescheinigung keinerlei Ansatzpunkte für den Nachweis der Negativtatsache einer nicht erfolgten Zustellung böte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999, a.a.O., Rn. 27 und 28).

  • BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01

    Abwasserabgabe, Erklärungspflicht, 4 aus 5-Regel, Rahmen-Abwasser-VwV, höchstes

    Denn es ist ausreichend, wenn sich ein bestimmter Urkundeninhalt durch Auslegung ermitteln lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 - BVerwG 3 C 7.98 - BVerwGE 109, 115, 120 f.).
  • OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 645/02

    Zahlungsklage aus finanziertem Gebrauchtwagenkauf mit Käufern aus Frankreich:

    Aus den beiden Zustellungszeugnissen, die als öffentliche Urkunde i. S. d. § 418 ZPO den vollen Beweis der in ihnen bezeugten Tatsachen erbringen (vgl. BGH, NJW 1993, 2688; NJW 2002, 521 (522); BVerwG, NJW 2000, 683 (684); Stein/Jonas-Roth, aaO., § 202 ZPO, Rdnr. 5; Zöller-Stöber, aaO., § 202 ZPO, Rdnr. 2; Baumbach-Hartmann, aaO., § 202 ZPO, Rdnr. 3), ergibt sich, dass der Beklagten zu 2) das sie betreffende Urteil gerade nicht zum Zweck der Bewirkung der Zustellung an sie selbst, sondern zur Zustellung an den Beklagten zu 1) übergeben wurde.

    gg) Dahinstehen kann es schließlich, ob die beiden Zustellungsurkunden in jeder Hinsicht den gesetzlichen Anforderungen genügen, insbesondere hinreichend bestimmt erkennen lassen, welche Schriftstücke zu welchem genauen Zeitpunkt und an welchem genauen Ort übergeben wurden (vgl. BVerwG, NJW 2000, 683 (684); OLG Frankfurt, OLGR 1992, 82; MünchKomm(ZPO)-Wenzel, aaO., § 202 ZPO, Rdnr. 2; Musielak-Wolst, aaO., § 202 ZPO, Rdnr. 2; Baumbach-Hartmann, aaO., § 202 ZPO, Rdnr. 3; Stein/Jonas-Roth, aaO., § 202 ZPO, Rdnr. 8).

  • LSG Hessen, 01.11.2011 - L 3 U 50/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - konsularische Zustellung im Ausland -

    Die Zustellung kann deshalb nur bewirkt werden, wenn das Schriftstück dem Empfänger persönlich übergeben wird und dieser zur Annahme bereit ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 - 3 C 7/98 - BVerwGE 109, 115).

    Die Bescheinigung eines Konsularbeamten nach § 16 Konsulargesetz, ein bestimmtes Schriftstück einer bestimmten Behörde sei zu einem bestimmten Zeitpunkt einem Empfänger im Amtsbezirk der Botschaft oder des Konsulats zugestellt worden, enthält die Aussage, das Schriftstück sei zu diesem Zeitpunkt dem Empfänger persönlich ausgehändigt worden und erfüllt die Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Zustellungsnachweises nach § 14 Abs. 4 VwZG a. F. (vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 a.a.O).

  • OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02

    Rechtshängigkeit bei nicht förmlicher Zustellung durch deutsche

    So hat das Landgericht die Urkunde zutreffend auch verstanden (vgl. hierzu BVerwG NJW 2000, 683; zu den erforderlichen Angaben eines Zustellungszeugnisses: Stein-Jonas-Roth, ZPO, § 202, 5; MK-Wenzel, ZPO, § 202, 2).

    Als öffentliche Urkunde i.S. von § 418 Abs. 1 ZPO erbringt das vorliegende Zustellungszeugnis vollen Beweis für die darin bezeugten Tatsachen, hier somit für den Zugang der Zustellstücke beim Beklagten am 30.03.2001 (BVerwG NJW 00, 683; BFH NVwZ 00, 239; MK-Wenzel § 202, 2; Stein-Jonas-Roth § 202, 5).

  • BSG, 09.02.2000 - B 9 V 29/98 R

    Heilung von Zustellungsmängeln im sozialgerichtlichen Verfahren

    Angesichts der Formstrenge des Zustellungsverfahrens ist eine solche Bescheinigung aber unverzichtbar, der Beweis der Zustellung kann nur mittels einer solchen Bescheinigung geführt werden (vgl BVerwG Urteil vom 20. Mai 1999, Az: 3 C 7/98; BFHE 179, 202, 205); denn diese dient ua dem Nachweis, daß die nach ausländischem Recht maßgebenden Formalitäten bzw Gepflogenheiten der Zustellung beachtet sind.
  • OVG Thüringen, 14.12.2000 - 3 KO 1242/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylbewerber; Mitteilungspflicht;

    Eine Heilung des genannten Zustellungsmangels nach § 9 Abs. 1 VwZG kommt nicht in Betracht, weil gemäß § 9 Abs. 2 VwZG die Klagefrist bei einer fehlerhaften Zustellung ohne Rücksicht darauf, ob der Empfangsberechtigte das zuzustellende Schriftstück nachweislich erhalten hat, nicht in Gang gesetzt wird (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 - 3 C F.98 - BVerwGE 109, 115 = NJW 2000, 683 = DVBl. 2000, 558).
  • BVerwG, 13.11.2002 - 7 B 71.02

    Rückübertragung eines früher gärtnerisch genutzten Grundstücks nach den

    Um eine ordnungsgemäße Zustellung zu belegen, muss sie allerdings zumindest Auskunft über den Zeitpunkt der Zustellung sowie darüber geben, an wen und in welcher Form das zuzustellende Schriftstück übergeben worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 BVerwG 3 C 7.98 Buchholz 340 § 14 VwZG Nr. 2); denn anderenfalls würde dem Zustellungsempfänger der zulässige Gegenbeweis der Unrichtigkeit unzumutbar erschwert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2003 - 5 A 1064/02

    Notwendigkeit der Kappung von Pappeln aus Gründen der Verkehrssicherheit;

  • FG Hamburg, 24.09.2003 - IV 280/00

    Zustellung eines Steuerbescheides im Ausland:

  • BVerwG, 26.01.2001 - 6 C 52.00

    Unzulässigkeit einer Grundsatzrüge und einer Divergenzrüge im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2006 - 12 A 819/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2007 - L 13 V 15/06
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