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   BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99   

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https://dejure.org/1999,42
BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99 (https://dejure.org/1999,42)
BFH, Entscheidung vom 19.10.1999 - IX R 39/99 (https://dejure.org/1999,42)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - IX R 39/99 (https://dejure.org/1999,42)
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Wohnungsvermietung an Tochter

§ 42 AO 1977;

§ 21 Abs. 1 EStG, § 1612 BGB;

§ 10e Abs. 1 Satz 2 EStG

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Eltern - Kind - Wohnungsvermietung - Rechtsmißbrauch - Verrechnung mit dem Barunterhalt

  • Judicialis

    AO 1977 § 42; ; EStG § 21 Abs. 1; ; BGB § 1612 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO 1977 § 42; EStG § 21 Abs. 1; BGB 1612 Abs. 2
    1. Vermietung einer Eigentumswohnung mit Mietzahlung aus dem Barunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Steuerliche Anerkennung von Mietverträgen zwischen Eltern und unterhaltsberechtigten Kindern

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Wohnungsvermietung an Kinder: genaue Vorgaben

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 42, BGB § 1612 Abs 2
    Angehörige; Gestaltungsmißbrauch; Mietvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 190, 173
  • NJW 2000, 758
  • NZM 2000, 99
  • FamRZ 2000, 1088 (Ls.)
  • BB 2000, 132
  • DB 2000, 123
  • BStBl II 2000, 224
 
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Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 26.01.1994 - X R 94/91

    Außergewöhnliche Belastung - Wohnung - Einkommensteuer - Kind - Selbständiger

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99
    Wohnt und verpflegt sich das unterhaltsberechtigte Kind außerhalb des elterlichen Hausstands, ist die ihm zur Nutzung überlassene Eigentumswohnung der Eltern regelmäßig kein Teil des elterlichen Haushalts (z.B. BFH-Urteil vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544 - zu § 10e EStG und § 33a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG; vgl. auch BFH-Urteil vom 25. Januar 1995 X R 37/94, BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 378) und die Wohnung kann --wie oben dargelegt-- grundsätzlich an das Kind mit steuerrechtlicher Wirkung vermietet werden.

    Die Nutzung der Wohnung durch das Kind sei dem Eigentümer als eigene zuzurechnen, weil es ihm obliege, für die Unterbringung des Kindes zu sorgen (Urteil in BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544, unter 1. b).

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 157/84

    Vermietung einer Eigentumswohnung an unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind als

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99
    Vermieten Eltern ihrem unterhaltsberechtigten Kind eine ihnen gehörende Wohnung, dann ist der Mietvertrag nicht deshalb rechtsmißbräuchlich i.S. des § 42 AO 1977, weil das Kind die Miete aus dem Barunterhalt der Eltern zahlt (Änderung der Rechtsprechung gegenüber BFH-Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 157/84, BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604).

    An der im Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 157/84 (BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604) und im Beschluß vom 14. Juni 1988 IX B 157/87 (BFH/NV 1990, 97) vertretenen Rechtsauffassung hält der Senat nicht mehr fest.

  • BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99
    a) Ein Gestaltungsmißbrauch im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 3. Februar 1998 IX R 38/96, BFHE 185, 379, BStBl II 1998, 539, m.w.N.).

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (Senatsurteil in 185, 379, BStBl II 1998, 539, m.w.N.).

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98

    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99
    d) Der Ansicht, das Vermieten einer Wohnung an ein Barunterhalt empfangendes, unterhaltsberechtigtes unverheiratetes Kind sei als unentgeltliches Überlassen zu beurteilen (siehe oben, unter 3. c), steht nach Meinung des Senats im übrigen entgegen, daß Angehörige grundsätzlich frei entscheiden können, ob sie Leistungen auf familiärer oder vertraglicher Grundlage erbringen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919, m.w.N.; BVerfG-Urteile in BStBl I 1962, 492, und BStBl I 1962, 506 - jeweils zu Ehegatten-Arbeitsverhältnissen).
  • BFH, 30.01.1996 - IX R 100/93

    Keine steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Partnern

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99
    Das Vermieten von Teilen einer Wohnung an im Haushalt lebende Mitbewohner hat der Senat schon bisher steuerrechtlich nicht anerkannt (z.B. Senatsurteile vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171, und vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359 - Vermieten an Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft).
  • BFH, 08.08.1990 - IX R 122/86

    Einkünfteermittlung nach §§ 21 Abs. 2, 21a EStG bei gemeinsamer Nutzung der

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99
    Das Vermieten von Teilen einer Wohnung an im Haushalt lebende Mitbewohner hat der Senat schon bisher steuerrechtlich nicht anerkannt (z.B. Senatsurteile vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171, und vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359 - Vermieten an Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft).
  • BFH, 25.01.1995 - X R 37/94

    Kein Baukindergeld, sondern erhöhter Ausbildungsfreibetrag, wenn Kind in der nach

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99
    Wohnt und verpflegt sich das unterhaltsberechtigte Kind außerhalb des elterlichen Hausstands, ist die ihm zur Nutzung überlassene Eigentumswohnung der Eltern regelmäßig kein Teil des elterlichen Haushalts (z.B. BFH-Urteil vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544 - zu § 10e EStG und § 33a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG; vgl. auch BFH-Urteil vom 25. Januar 1995 X R 37/94, BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 378) und die Wohnung kann --wie oben dargelegt-- grundsätzlich an das Kind mit steuerrechtlicher Wirkung vermietet werden.
  • BFH, 23.02.1994 - X R 131/93

    Miete - Geschenk - Sohn - Gestaltungsmißbrauch - Sparplan

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99
    Das gilt jedoch nicht, wenn --wie im Streitfall-- der Steuerpflichtige seinem Kind die Wohnung aufgrund eines steuerrechtlich anzuerkennenden Mietverhältnisses überläßt, weil diese dann zu "fremden" Wohnzwecken genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 1994 X R 131/93, BFHE 173, 551, BStBl II 1994, 694, unter 1.).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99
    Es wäre aber eine mit Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zu vereinbarende Benachteiligung, würde einem zwischen Eltern und ihren unterhaltsberechtigten Kindern abgeschlossenen Mietvertrag --der, in gleicher Weise mit einem fremden Dritten abgeschlossen, nicht zu beanstanden wäre-- die steuerrechtliche Anerkennung nur deshalb versagt, weil Mieter ein unterhaltsberechtigtes Kind ist (vgl. BVerfG-Urteile vom 24. Januar 1962 1 BvL 32/57, BStBl I 1962, 492, und 1 BvR 232/60, BStBl I 1962, 506 - zu Ehegatten-Arbeitsverhältnissen).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99
    Der Einwand, bei einer solchen Fallgestaltung würden aufgrund eines Gesamtplanes nur Geldbeträge hin- und hergeschoben, was unter dem Gesichtspunkt des "vorprogrammierten Rückholverfahrens" rechtsmißbräuchlich sei (vgl. dazu Fischer, Steuer und Wirtschaft 1995, 87, 96; Drosdzol, Finanz-Rundschau 1999, 83, 85), gründet letztlich --wie der Vertreter des im Verfahren IX R 30/98 beigetretenen Bundesministeriums der Finanzen in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vorgetragen hat-- auf der Überzeugung, bei dem gegebenen Sachverhalt sei ein anderer Weg, das unentgeltliche Überlassen der Wohnung (als Naturalunterhalt), naheliegender sowie allgemein üblich und dementsprechend auch steuerrechtlich maßgebend.
  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

  • BFH, 26.03.1996 - IX R 51/92

    Die Darlehensgewährung eines minderjährigen Kindes an ein Elternteil zur

  • BayObLG, 17.05.1979 - BReg. 1 Z 12/79
  • BFH, 19.12.1995 - IX R 85/93

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen dem Sohn als Vermieter und der

  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

  • BFH, 14.06.1988 - IX B 157/87

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrag zwischen Eltern und

  • BFH, 10.10.1991 - XI R 1/86

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch

  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Das LSG ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des BFH (vgl BFH, Urteil vom 5.2.1988 - III R 234/84 = juris RdNr 10; Urteil vom 19.10.1999 - IX R 39/99 = BFHE 190, 173, 174; Urteil vom 25.6.1992 - X B 30/01 = juris Leitsatz Nr. 1) davon ausgegangen, dass Verträge zwischen nahen Angehörigen tatsächliche Aufwendungen im Rahmen eines Mietverhältnisses nur dann begründen, wenn sie nach Inhalt und tatsächlicher Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und, soweit sie inhaltlich diesem Fremdvergleich standhalten, auch dem Vertragsinhalt gemäß vollzogen werden.
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Dies setze zumindest voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer bestimmten Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichteten Miete klar und eindeutig vereinbart worden seien und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt würden (Hinweis auf BFH Urteil vom 19. Oktober 1999 - IX R 39/99 - BFHE 190, 173 = NJW 2000, 758).

    Das LSG ist unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH (insbesondere Urteil vom 19. Oktober 1999 - IX R 39/99 = BFHE 190, 173, 174) davon ausgegangen, dass Verträge zwischen nahen Angehörigen tatsächliche Aufwendungen im Rahmen eines Mietverhältnisses nur dann begründen, wenn sie nach Inhalt und tatsächlicher Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und, soweit sie inhaltlich diesem Fremdvergleich standhalten, auch dem Vertragsinhalt gemäß vollzogen werden.

  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15

    Anwendungsbereich des § 42 AO bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH, Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224).

    Die Bestellung des Nießbrauchs und der Abschluss des Mietverhältnisses kann aber nach Auffassung des erkennenden Senats nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Wertung des Art. 6 Abs. 1 GG steuerlich nicht allein deshalb anders zu beurteilen sein, weil die Immobilie an einen Familienangehörigen vermietet wird, wenn dieses Mietverhältnis - wie vorliegend - dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. auch zur Vermietung an unterhaltsberechtigte Kinder BFH, Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, Rn. 18).

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