Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 25.06.1999

Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1999 - V ZR 50/99   

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BGH, 15.10.1999 - V ZR 50/99 (https://dejure.org/1999,989)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1999 - V ZR 50/99 (https://dejure.org/1999,989)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1999 - V ZR 50/99 (https://dejure.org/1999,989)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 233 (Gc)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Versäumung der Berufungsfrist wegen Fehlens der Postleitzahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unvollständig adressiertem fristwahrendem Schriftsatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 82
  • MDR 2000, 54
  • VersR 2000, 996
  • BB 1999, 2479
  • AnwBl 2000, 55
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 15.10.1999 - V ZR 50/99
    Einer Entscheidung im Sinne der Klägerin steht jedenfalls entgegen, daß auf der Grundlage ihres Vorbringens nicht auszuschließen ist, daß ihr Prozeßbevollmächtigter schuldhaft eine zurechenbare Ursache für die Verspätung der Auslieferung der nach ihrer Darstellung am 15. April 1998 zur Post gegebenen Berufungsschrift gesetzt hat, so daß die Verzögerung nicht mehr unverschuldet ist (BverfGE 50, 1, 4; BVerfG NJW 1992, 38; BGHZ 105, 116, 118).
  • BGH, 02.05.1990 - XII ZB 17/90

    Überprüfung der postalischen Anschrift des Gerichts durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 15.10.1999 - V ZR 50/99
    Der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin war bei der Unterzeichnung der Berufungsschrift zwar nicht verpflichtet, die Vollständigkeit der in dieser angegebenen Anschrift des Oberlandesgerichts zu prüfen (BGH, Beschl. v. 2. Mai 1990, XII ZB 17/90, BGHR ZPO § 233, Büropersonal 3; v. 23. März 1995, VII ZB 19/94, BGHR ZPO § 233, Telekopie 1), er hatte jedoch durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß fristwahrende Schriftsätze von den Mitarbeitern seines Büros vollständig adressiert werden (BGH, Beschl. v. 10. März 1993, VIII ZB 1/93, VersR 1994, 75; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 233 Rdn. 79).
  • BGH, 22.01.1997 - XII ZB 195/96

    Fristwahrende Prozesshandlungen - Anwalt - Vertrauen auf Handakte - Zuverlässige

    Auszug aus BGH, 15.10.1999 - V ZR 50/99
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtzeitig gestellt wurde, insbesondere ob der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin, bei der Unterzeichnung des Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist verpflichtet war, die Einhaltung der Berufungsfrist zu prüfen (offen gelassen BGH, Beschl. v. 22. Januar 1997, XII ZB 195/96, NJW-RR 1997, 759, 760).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BGH, 15.10.1999 - V ZR 50/99
    Einer Entscheidung im Sinne der Klägerin steht jedenfalls entgegen, daß auf der Grundlage ihres Vorbringens nicht auszuschließen ist, daß ihr Prozeßbevollmächtigter schuldhaft eine zurechenbare Ursache für die Verspätung der Auslieferung der nach ihrer Darstellung am 15. April 1998 zur Post gegebenen Berufungsschrift gesetzt hat, so daß die Verzögerung nicht mehr unverschuldet ist (BverfGE 50, 1, 4; BVerfG NJW 1992, 38; BGHZ 105, 116, 118).
  • BGH, 11.07.1988 - II ZB 5/88

    Sorgfaltspflichten des zu beauftragenden Rechtsanwalts bei der Erteilung von

    Auszug aus BGH, 15.10.1999 - V ZR 50/99
    Einer Entscheidung im Sinne der Klägerin steht jedenfalls entgegen, daß auf der Grundlage ihres Vorbringens nicht auszuschließen ist, daß ihr Prozeßbevollmächtigter schuldhaft eine zurechenbare Ursache für die Verspätung der Auslieferung der nach ihrer Darstellung am 15. April 1998 zur Post gegebenen Berufungsschrift gesetzt hat, so daß die Verzögerung nicht mehr unverschuldet ist (BverfGE 50, 1, 4; BVerfG NJW 1992, 38; BGHZ 105, 116, 118).
  • BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus BGH, 15.10.1999 - V ZR 50/99
    Der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin war bei der Unterzeichnung der Berufungsschrift zwar nicht verpflichtet, die Vollständigkeit der in dieser angegebenen Anschrift des Oberlandesgerichts zu prüfen (BGH, Beschl. v. 2. Mai 1990, XII ZB 17/90, BGHR ZPO § 233, Büropersonal 3; v. 23. März 1995, VII ZB 19/94, BGHR ZPO § 233, Telekopie 1), er hatte jedoch durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß fristwahrende Schriftsätze von den Mitarbeitern seines Büros vollständig adressiert werden (BGH, Beschl. v. 10. März 1993, VIII ZB 1/93, VersR 1994, 75; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 233 Rdn. 79).
  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZB 1/93

    Anforderungen an die richtige Adressierung der Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 15.10.1999 - V ZR 50/99
    Der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin war bei der Unterzeichnung der Berufungsschrift zwar nicht verpflichtet, die Vollständigkeit der in dieser angegebenen Anschrift des Oberlandesgerichts zu prüfen (BGH, Beschl. v. 2. Mai 1990, XII ZB 17/90, BGHR ZPO § 233, Büropersonal 3; v. 23. März 1995, VII ZB 19/94, BGHR ZPO § 233, Telekopie 1), er hatte jedoch durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß fristwahrende Schriftsätze von den Mitarbeitern seines Büros vollständig adressiert werden (BGH, Beschl. v. 10. März 1993, VIII ZB 1/93, VersR 1994, 75; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 233 Rdn. 79).
  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Zurückweisung der Wiedereinsetzung in

    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober 1999 - V ZR 50/99 -.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober 1999 - V ZR 50/99 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihren Rechten aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Die Revision der Beschwerdeführerin gegen diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof mit dem angegriffenen Urteil zurückgewiesen (vgl. NJW 2000, S. 82): .

  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zur Heilbarkeit von Mängeln der Ausfertigung des

    Diese Hilfstätigkeit darf der Rechtsanwalt delegieren; er muss diese Angabe dann auch nicht überprüfen (BGH, Beschl. v. 2. Mai 1990, XII ZB 17/90, NJW-RR 1990, 1149, 1150; Senat, Urt. v. 15. Oktober 1999, V ZR 50/99, NJW 2000, 82; Beschl. v. 5. März 2009, V ZB 153/08, NJW 2009, 1750, 1751; Musielak/Grandel, ZPO, 6. Aufl., § 233 Rdn. 48).
  • BGH, 05.03.2009 - V ZB 153/08

    Prüfungsanforderungen eines Rechtsanwalts bei der Unterzeichnung einer

    Ein Rechtsanwalt darf zwar seinem Büropersonal die Ermittlung der (genauen) Postanschrift des Berufungsgerichts überlassen und muss diese Anschrift dann auch nicht überprüfen (BGH, Urt. v. 2. Mai 1990, XII ZB 17/90, NJW-RR 1990, 1149, 1150; Senat , Urt. v. 15. Oktober 1999, V ZR 50/99, NJW 2000, 82; Musielak/Grandel, aaO, § 233 Rdn. 48).
  • BGH, 18.01.2006 - XII ZB 224/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist und der

    b) Dies gilt insbesondere, wenn bei der Adressierung eines fristwahrenden Schriftsatzes der Anschrift des Rechtsmittelgerichts keine oder eine unzutreffende Postleitzahl vorangestellt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2003 aaO, vom 10. März 1993 - VIII ZB 1/93 - VersR 1994, 75 und vom 15. Oktober 1999 - V ZR 50/99 - NJW 2000, 82).

    c) Zwar darf der Rechtsanwalt die erforderliche Überprüfung der Anschrift des Rechtsmittelgerichts einschließlich der zugehörigen Postleitzahl zumindest dann, wenn es sich - anders als hier - um ein ortsansässiges Gericht handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2003 aaO), seinem zuverlässigen und gut geschulten Büropersonal überlassen, ohne das Ergebnis dann selbst noch einmal überprüfen zu müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. März 1993 aaO und vom 15. Oktober 1999 aaO).

  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 224/04

    Versäumung der Berufungsfrist wegen unrichtiger Adressierung der Berufungsschrift

    Dies gilt insbesondere, wenn bei der Adressierung eines fristwahrenden Schriftsatzes der Anschrift des Rechtsmittelgerichts keine oder eine unzutreffende Postleitzahl vorangestellt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2003 aaO, vom 10. März 1993 - VIII ZB 1/93 - VersR 1994, 75 und vom 15. Oktober 1999 - V ZR 50/99 - NJW 2000, 82).

    Zwar darf der Rechtsanwalt die erforderliche Überprüfung der Anschrift des Rechtsmittelgerichts einschließlich der zugehörigen Postleitzahl zumindest dann, wenn es sich - anders als hier - um ein ortsansässiges Gericht handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2003 aaO), seinem zuverlässigen und gut geschulten Büropersonal überlassen, ohne das Ergebnis dann selbst noch einmal überprüfen zu müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. März 1993 und vom 15. Oktober 1999 aaO).

  • BGH, 04.05.2001 - V ZR 434/00

    Pflichten des Rechtsanwalts zur Prüfung des Fristablaufs

    Der Senat hat die Revision durch Urteil vom 15. Oktober 1999, V ZR 50/99, NJW 2000, 82, zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2014 - 10 S 1920/14

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Verlassen auf

    Denn von rein büromäßigen Aufgaben ohne Bezug zu Rechtsfragen darf sich der Rechtsanwalt freihalten und diese sorgfältig geschulten und allgemein überwachten Angestellten überlassen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 02.05.1990 - XII ZB 17/90 - NJW-RR 1990, 1149; sowie Urteil vom 15.10.1999 - V ZR 50/99 - NJW 2000, 82).
  • BGH, 28.01.2003 - X ZB 7/02

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen unrichtiger Adressierung

    Denn ein Prozeßbevollmächtigter ist bei Unterzeichnung eines fristwahrenden Schriftstücks nach ständiger Rechtsprechung nicht gehalten, die Vollständigkeit einer im übrigen richtigen Anschrift des Empfängers selbst zu prüfen (z.B. BGH, Urt. v. 15.10.1999 - V ZR 50/99, NJW 2000, 82).
  • BGH, 04.04.2000 - VI ZR 309/99

    Anwaltsverschulden bei Revision gegen Urteile bayrischer Zivilgerichte

    Lediglich hinsichtlich der richtigen postalischen Anschrift (etwa der Postleitzahl) darf er sich auf sein geschultes und erfahrenes Büropersonal verlassen, nicht hingegen hinsichtlich der Bezeichnung des für die Rechtsmitteleinlegung zuständigen Gerichts (vgl. insoweit z.B. BGH, Beschluß vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, 2106 und Urteil vom 15. Oktober 1999 - V ZR 50/99, NJW 2000, 82).
  • OLG Brandenburg, 21.04.2006 - 7 U 62/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der postalischen Anschrift des Gerichts bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze ist derart übertragbar, wenn und soweit durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass durch die Büromitarbeiter eine vollständige und zutreffende Adressierung stattfindet (BGH NJW 2000, 82; 1995, 2105, 2106; NJW-RR 1990, 1149).
  • OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U (Lw) 6/04

    Vertrauen auf die Weiterleitung eines bei einem unzuständigen Gericht

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2002 - 3 Wx 37/02

    Zur Berechtigung eines Rechtsanwalts die Angabe der postalischen Anschrift des

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 23 U 113/00

    Anfechtung der isolierten Entscheidung über die Wiedereinsetzung; Widerlegung

  • OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U Lw 6/04

    Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung - Einreichung der Berufungsschrift bei

  • BPatG, 29.03.2011 - 27 W (pat) 603/10

    Markenbeschwerdeverfahren - falsche Adressierung der Beschwerde an das BPatG -

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 25.06.1999 - 4 W 10/99   

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OLG Bremen, Entscheidung vom 25.06.1999 - 4 W 10/99 (https://dejure.org/1999,7012)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. Juni 1999 - 4 W 10/99 (https://dejure.org/1999,7012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 82
  • MDR 2000, 164
  • FamRZ 1999, 1503
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes

    Auszug aus OLG Bremen, 25.06.1999 - 4 W 10/99
    An einen Ausgleichsanspruch über § 242 BGB ist bei gesetzlichem Güterstand nur dann zu denken, wenn das güterrechtliche Ergebnis ohne schuldrechtliche Korrektur unangemessen und schlechthin untragbar wäre (vgl. BGH, FamRZ 1997, 933 ; 1991, 1169; Wever, a.a.O., Rn. 362 m.w.Nw.).
  • BGH, 23.04.1997 - XII ZR 20/95

    Ausgleich ehebezogener Zuwendungen

    Auszug aus OLG Bremen, 25.06.1999 - 4 W 10/99
    An einen Ausgleichsanspruch über § 242 BGB ist bei gesetzlichem Güterstand nur dann zu denken, wenn das güterrechtliche Ergebnis ohne schuldrechtliche Korrektur unangemessen und schlechthin untragbar wäre (vgl. BGH, FamRZ 1997, 933 ; 1991, 1169; Wever, a.a.O., Rn. 362 m.w.Nw.).
  • OLG Brandenburg, 28.08.2000 - 9 W 18/00

    Zur Frage von Ausgleichsansprüchen nach § 748 BGB zwischen Eheleuten

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  • OLG Brandenburg, 22.02.2006 - 4 U 160/05

    Klage gegen eine Erbengemeinschaft; Anspruch des Klägers auf Beteiligung der

    Anders kann sich die Situation nur in Ausnahmefällen etwa dann darstellen, wenn beide Lebenspartner über Einkünfte verfügen und darüber hinaus besondere Umstände vorliegen - etwa beide Partner sich jedenfalls zeit- oder teilweise an der Abzahlung einer gemeinsamen Verbindlichkeit beteiligt haben (s. dazu BGH NJW 2000, 1944, 1945) - oder die Mittel nur für Zwecke eines Partners und damit nicht als Beitrag zur Lebensgemeinschaft dienen sollten (OLG Bremen NJW 2000, 82; OLG Bremen FamRZ 2000, 1152).
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