Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 19.11.1999

Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99   

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BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99 (https://dejure.org/1999,980)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1999 - 4 StR 453/99 (https://dejure.org/1999,980)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 453/99 (https://dejure.org/1999,980)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 OWiG; § 26 Abs. 3 2. Halbsatz StVG; § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 121 Abs. 2 GVG
    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen Bußgeldbescheid (Wirksamkeit); Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26. Januar 1998 (BGBl. I 156)

  • Wolters Kluwer

    Verjährung - Verjährungsfrist - Verfolgungsverjährung - Unterbrechung - Bußgeldbescheid - Erlaß - Zustellung

  • Judicialis

    OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9; ; StVG § 26 Abs. 3 2. Halbsatz

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9; StVG § 26 Abs. 3 Halbs. 2
    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch vor dem 1. 3. 1998 erlassenen Bußgeldbescheid nach neuem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährungsunterbrechung durch Bußgeldbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ersatzzustellung Bußgeldbescheid - Verjährung

  • nomos.de PDF, S. 45 (Leitsatz)

    § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 OWiG; § 26 Abs. 3 2. Halbs StVG
    Verkehrsordnungswidrigkeit/Bußgeldbescheid/Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 261
  • NJW 2000, 820
  • MDR 2000, 208
  • NStZ 2000, 150 (Ls.)
  • NZV 2000, 131
  • NJ 2000, 208 (Ls.)
  • VersR 2000, 248
  • JR 2000, 342
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 08.06.1998 - 2 Ss OWi 59 B/98

    Verjährungsunterbrechung durch Versendung eines Anhörungsbogens in einer

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99
    An der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens sieht sich das Kammergericht durch die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 8. Juli 1998 - 1 ObOWi 257/98 = NZV 1998, 513 = NJW 1999, 159) und des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluß vom 8. Juni 1998 - 2 Ss (Owi) 59 B/98 = NJW 1998, 3069) gehindert.

    Daß die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen vor dem 1. März 1998 erlassenen Bußgeldbescheid nach altem Recht zu beurteilen sei, läßt sich entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Brandenburg (NJW 1998, 3069, 3070) schließlich auch nicht mit der Erwägung begründen, daß das Vertrauen von Verwaltung und Justiz, schon durch den Erlaß des Bußgeldbescheids - unabhängig von dessen alsbaldiger Zustellung - die Unterbrechung der Verjährung bewirkt zu haben, Schutz verdiene.

  • BayObLG, 20.04.1999 - 2 ObOWi 159/99

    Beginn der Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 StVG bei später Zustellung des

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99
    Eine § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 n.F. OWiG berücksichtigende Auslegung des § 26 Abs. 3 2. Halbsatz StVG, die die Rechtsfolgen der beiden Vorschriften sinnvoll aufeinander abstimmt, kann nur dahin gehen, daß der Bußgeldbescheid - mit der Folge der Verlängerung der Verjährungsfrist auf sechs Monate ab diesem Zeitpunkt mit seinem Erlaß nur dann "ergangen" ist, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wird (so auch das Kammergericht im Vorlegungsbeschluß NStZ 1999, 513, 514; ebenso BayObLG NZV 1999, 433, 434; AG Bielefeld NZV 1999, 266; Gübner NZV 1998, 230, 235 und 1999, 434, 435).

    Der insoweit abweichenden Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NZV 1999, 433), die Verlängerung der Verjährungsfrist werde in diesen Fällen "mit der ersten nach Erlaß des Bußgeldbescheids vorgenommenen Unterbrechung der bis dahin geltenden dreimonatigen Frist wirksam", kann nicht gefolgt werden:.

  • AG Bielefeld, 26.01.1999 - 36 OWi 73 Js 1452/98
    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99
    Eine § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 n.F. OWiG berücksichtigende Auslegung des § 26 Abs. 3 2. Halbsatz StVG, die die Rechtsfolgen der beiden Vorschriften sinnvoll aufeinander abstimmt, kann nur dahin gehen, daß der Bußgeldbescheid - mit der Folge der Verlängerung der Verjährungsfrist auf sechs Monate ab diesem Zeitpunkt mit seinem Erlaß nur dann "ergangen" ist, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wird (so auch das Kammergericht im Vorlegungsbeschluß NStZ 1999, 513, 514; ebenso BayObLG NZV 1999, 433, 434; AG Bielefeld NZV 1999, 266; Gübner NZV 1998, 230, 235 und 1999, 434, 435).
  • BayObLG, 08.07.1998 - 1 ObOWi 257/98

    Wirksamkeit von Verjährungsunterbrechungen nach dem Inkrafttreten der Neufassung

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99
    An der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens sieht sich das Kammergericht durch die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 8. Juli 1998 - 1 ObOWi 257/98 = NZV 1998, 513 = NJW 1999, 159) und des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluß vom 8. Juni 1998 - 2 Ss (Owi) 59 B/98 = NJW 1998, 3069) gehindert.
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1998 - 5 Ss OWi 382/98
    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99
    Beiden Beschlüssen liegt die Auffassung zugrunde, daß in Fällen, in denen der Bußgeldbescheid vor dem Inkrafttreten des genannten Änderungsgesetzes erlassen worden sei, für die Frage der dadurch bewirkten Verjährungsunterbrechung altes Recht gelte (ebenso OLG Düsseldorf NZV 1999, 260).
  • BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98

    Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99
    Eine § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 n.F. OWiG berücksichtigende Auslegung des § 26 Abs. 3 2. Halbsatz StVG, die die Rechtsfolgen der beiden Vorschriften sinnvoll aufeinander abstimmt, kann nur dahin gehen, daß der Bußgeldbescheid - mit der Folge der Verlängerung der Verjährungsfrist auf sechs Monate ab diesem Zeitpunkt mit seinem Erlaß nur dann "ergangen" ist, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wird (so auch das Kammergericht im Vorlegungsbeschluß NStZ 1999, 513, 514; ebenso BayObLG NZV 1999, 433, 434; AG Bielefeld NZV 1999, 266; Gübner NZV 1998, 230, 235 und 1999, 434, 435).
  • OLG Celle, 18.08.2015 - 2 Ss OWi 240/15

    Zustellung des Bußgeldbescheides ist Voraussetzung der 6-Monats-Verjährung

    Von einer solchen Wiederholungsgefahr ist hier auszugehen, da die maßgebliche Rechtsfrage bereits höchstrichterlich entschieden worden ist (vgl. dazu grundlegend BGHSt 45, 261 sowie nachfolgend etwa OLG Bamberg, Beschluss vom 12.12.2005, 3 Ss (OWi) 1354/05), diese Rechtsprechung dem Amtsgericht aufgrund des vorherigen Hinweises durch den Verteidiger bekannt war und der Amtsrichter trotzdem von dieser Entscheidung abgewichen ist.

    Sowohl für die Verlängerung der Frist auf sechs Monate gemäß § 26 Abs. 3 HS 2 StVG als auch für die Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG ist nicht nur ein wirksamer Bußgeldbescheid, sondern auch dessen wirksame Zustellung erforderlich (vgl. dazu BGHSt 45, 261; OLG Celle, NZV 2012, 45; OLG Bamberg, a. a. O.; Göhler-Gürtler, a. a. O., § 33 Rdnr. 35 a; a. A.: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 26 StVG Rn 7).

  • OLG Bamberg, 12.12.2005 - 3 Ss OWi 1354/05

    Verjährungsunterbrechung - Fehlerhafte Ersatzzustellung: Versehentlich die

    Im Falle der nur "verspäteten", aber wirksamen Zustellung wäre der Zeitpunkt der späteren wirksamen Zustellung selbst dann für den Beginn der sechsmonatige Verjährungsfrist maßgeblich, wenn zwischen dem Erlass und der Zustellung andere verjährungsunterbrechende Maßnahmen getroffen werden (BGHSt 45, 261/263 ff.).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 311 SsRs 126/11

    Rechtsfolgen der Zustellung eines Bußgeldurteils an die Staatsanwaltschaft durch

    Sowohl für die Verlängerung der Frist auf sechs Monate als auch für die Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG ist nicht nur ein wirksamer Bußgeldbescheid, sondern auch dessen wirksame Zustellung erforderlich (vgl. BGHSt 45, 261, 263; OLG Bamberg NJW 2006, 1078; Göhler, OWiG 15. Aufl. § 33 Rn. 35a m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 22 U 90/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2055
OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 22 U 90/99 (https://dejure.org/1999,2055)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.11.1999 - 22 U 90/99 (https://dejure.org/1999,2055)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. November 1999 - 22 U 90/99 (https://dejure.org/1999,2055)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechnungen; Prüfbarkeit; Skontoabzug; Skonto; Skontofrist; Zahlung; Auftrag; Auftraggeber

  • Judicialis

    BGB § 631

  • rechtsportal.de

    BGB § 631
    Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Vereinbarung von Skonto

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Skonto: Anforderungen an rechtzeitige Rechnungsprüfung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verliert der Auftraggeber das vereinbarte Skonto? (IBR 2000, 112)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 820 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 545
  • NZBau 2000, 78
  • BauR 2000, 728
  • BauR 2000, 729
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.1998 - VIII ZR 287/97

    Zur Frage, wann eine dem Käufer eingeräumte Skontofrist bei Zahlung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 22 U 90/99
    Entgegen der offenbar von der Klägerin vertretenen Auffassung sind nicht die auf S. 2 des Schriftsatzes vom 26.01.1999 (Bl. 58 GA) aufgeführten Zahlungseingänge, sondern die Zeitpunkte der Zahlungshandlungen maßgeblich, die sich aus den Vermerken der Beklagten auf den Abschlagsrechnungen ergeben (vgl. BGH BauR 1998, 398 (399); OLG Düsseldorf, BauR 1992, 783 (785)) .
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1992 - 23 U 220/91

    Skontoabrede

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 22 U 90/99
    Entgegen der offenbar von der Klägerin vertretenen Auffassung sind nicht die auf S. 2 des Schriftsatzes vom 26.01.1999 (Bl. 58 GA) aufgeführten Zahlungseingänge, sondern die Zeitpunkte der Zahlungshandlungen maßgeblich, die sich aus den Vermerken der Beklagten auf den Abschlagsrechnungen ergeben (vgl. BGH BauR 1998, 398 (399); OLG Düsseldorf, BauR 1992, 783 (785)) .
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 22 U 90/99
    Eine derartige Bestimmung ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners, da er für die Dauer der Gewährleistung das Bonitätsrisiko des Verwenders tragen muß, dieser aber - von Mißbrauchsfällen abgesehen den Bürgschaftsbetrag einfordern kann, ohne die Hauptforderung darlegen zu müssen (BGH NJW 1997, 2598 (2599) = BauR 1997, 829, 830/831).
  • OLG Hamm, 07.02.1995 - 21 U 73/94

    Skontoabzug auch bei teilweiser Zahlung?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 22 U 90/99
    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Hamm (OLGR 1995, 134 = NJW-RR 1995, 856) ist auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar.
  • OLG Stuttgart, 06.03.2012 - 10 U 102/11

    VOB-Vertrag: Verständnis einer Skontoklausel für Abschlagszahlungen; Ausnahme vom

    Der Auftraggeber ist nur dann zum Skontoabzug befugt, wenn er innerhalb der Skontofrist die berechtigte Forderung des Auftragnehmers in vollem Umfang befriedigt, wenn sich nicht aus der Skontovereinbarung etwas anderes ergibt (KG Urt. v. 12.12.2003 - 4 U 263/01; BauR 2005, 764 - Leitsatz; juris Rn. 37, 45f; OLG Düsseldorf Urt. v. 19.11.1999 - 22 U 90/99, BauR 2000, 729f, juris Rn. 3ff; Urt. v. 14.12.1982 - 21 U 102/82 -, BauR 1985, 333; Locher in Ingenstau/Korbion, 17. Aufl. 2010, VOB/B § 16 Abs. 5 Rn. 8f; Kandel in Ganten/ Jagenburg/ Motzke VOB/B, 2. Aufl. 2008, § 16 Nr. 5 Rn. 32; Nettesheim BB 1991, 1724ff; Stellmann/Isler ZfBR 2004, 633, 637).

    Nach § 270 BGB habe der Schuldner zwar das Geld im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln, gleichwohl bleibe der Leistungsort nach § 269 Abs. 1 BGB der Wohnort des Schuldners, § 270 Abs. 4 BGB (ebenso: OLG Düsseldorf Urt. v. 19.11.1999 - 22 U 90/99, BauR 2000, 729, juris Rn. 3; OLG Saarbrücken Urt. v. 02.08.1997 - 1 U 14/97, OLGR 1998, 73, juris Rn. 14; a.A. OLG Düsseldorf Urt. v. 30.06.1992 - 23 U 220/91, BauR 1992, 678; juris Rn. 10).

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00

    Voraussetzungen des Skonto-Abzugs; Darlegungs- und Beweislast

    Eine Skontoabrede ist regelmäßig dahin aufzufassen, daß der vereinbarte Skontoabzug nur zulässig sein soll, wenn der Auftraggeber dem begründeten Zahlungsverlangen des Auftragnehmers innerhalb der vereinbarten Frist in vollem Umfang nachkommt (vgl. die Senatsurteile vom 13.11.1992 - 22 U 119/92 - OLGR 1993, 164 L und vom 19.11.1999 - 22 U 90/99 - BauR 2000, 729/730 = NJW-RR 2000, 545 = OLGR 2000, 121/122 sowie den Senatsbeschluß vom 15.04.1997 - 22 U 58/96 -).
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