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   BGH, 15.09.1999 - I ZB 59/98   

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BGH, 15.09.1999 - I ZB 59/98 (https://dejure.org/1999,1025)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1999 - I ZB 59/98 (https://dejure.org/1999,1025)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1999 - I ZB 59/98 (https://dejure.org/1999,1025)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SGG § 51 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3; GVG § 17a Abs. 4 Satz 4

  • Wolters Kluwer

    Arzneimittel - Arzneimittelversorgung - Pharmazeutisches Unternehmen - Pharmazie - Kassenärztliche Vereinigung - Krankenkasse - Ortskrankenkasse - Rechtsweg - Sozialgericht - Zuständigkeit

  • Judicialis

    SGG § 51 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; SGG § 51 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGG § 51 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; SGG § 51 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; GVG § 17 a Abs. 4 S. 4
    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klage eines pharmazeutischen Unternehmens gegen AOK-Erklärung zur Arzneimittelversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzneimittelversorgung; Rechtsweg zu den Sozialgerichten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 874
  • MDR 2000, 537
  • GRUR 2000, 251
  • VersR 2000, 1039
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.06.1997 - I ZB 26/96

    Rechtsweg für eine Klage auf Aufhebung eines Hilfsmittellieferungsvertrages

    Auszug aus BGH, 15.09.1999 - I ZB 59/98
    Allerdings beschränken sich die in § 51 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 SGG enthaltenen Regelungen, wie dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung vom 24. November 1988 (BT-Drucks. 11/3480) zu entnehmen ist, auf Maßnahmen, die unmittelbar der Erfüllung der den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen nach dem SGB V obliegenden öffentlich-rechtlichen Aufgaben dienen (BGH, Beschl. v. 5.6.1997 - I ZB 26/96, WRP 1997, 1199, 1200 - Hilfsmittellieferungsvertrag).

    Die Entscheidung, ob für die streitgegenständliche Klage der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet ist, hängt daher maßgeblich davon ab, ob das Schwergewicht des Rechtsstreits in einem Aufgabenbereich anzusiedeln ist, dessen Erfüllung den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen unmittelbar aufgrund der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des SGB V obliegt (BGH WRP 1997, 1199, 1200 - Hilfsmittellieferungsvertrag).

  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 17/98

    Rechtsweg für eine Klage gegen eine Ersatzkasse wegen Unterlassung von

    Auszug aus BGH, 15.09.1999 - I ZB 59/98
    Das bedeutet, daß das für eine Anspruchsgrundlage zuständige Gericht auch über solche Normen zu befinden hat, die für sich allein die Zuständigkeit einer anderen Gerichtsbarkeit begründen würden (BGH, Beschl. v. 14.5.1998 - I ZB 17/98, GRUR 1999, 88, 89 = WRP 1998, 1076 - Ersatzkassen-Telefonwerbung, m.w.N.).
  • BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02

    Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine

    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgeführt hat (vgl. Beschluß vom 15. September 1999 - I ZB 59/98 - NJW 2000, 874), beschränken sich § 51 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 SGG in der Fassung vom 20. Dezember 1988 auf die gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen, die unmittelbar der Erfüllung der den Krankenkassen und den kassenärztlichen Vereinigungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch obliegenden öffentlich-rechtlichen Aufgaben dienen.

    Maßgeblich ist, ob das Schwergewicht des Rechtsstreits in einem Aufgabenbereich anzusiedeln ist, dessen Erfüllung den kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen unmittelbar aufgrund der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch obliegt (vgl. BGH, Beschluß vom 15. September 1999 - I ZB 59/98 - aaO).

  • BGH, 19.12.2002 - I ZB 24/02

    Rechtsweg für Ansprüche gegen eine Ersatzkasse wegen Werbung für den Bezug von

    Die Entscheidung, ob für das streitgegenständliche Verfahren der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet ist, hängt daher maßgeblich davon ab, ob das Schwergewicht des Rechtsstreits bei solchen Aufgaben anzusiedeln ist, deren Erfüllung den Krankenkassen unmittelbar aufgrund der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des SGB V obliegt (vgl. BGH, Beschl. v. 5.6.1997 - I ZB 26/96, WRP 1997, 1199, 1200 - Hilfsmittellieferungsvertrag; Beschl. v. 15.9.1999 - I ZB 59/98, GRUR 2000, 251, 252 = WRP 2000, 98 - Arzneimittelversorgung; Beschl. v. 8.9.2000 - I ZB 21/99, GRUR 2001, 87 = WRP 2000, 1303 - Sondenernährung).

    Die Frage, ob dies zutrifft oder die Antragsgegnerin mit dem Schreiben vom 20. November 2001 etwa deshalb wettbewerbswidrig gehandelt hat, weil sie mit ihm ihr Mitglied über ein Tätigwerden informiert hat, das ihr nach den sozialrechtlichen Vorschriften verboten war (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19.1.1995 - I ZR 41/93, GRUR 1996, 213, 215 = WRP 1995, 475 - Sterbegeldversicherung; Urt. v. 12.11.1998 - I ZR 105/96, GRUR 1999, 267, 269 = WRP 1999, 176 - Verwaltungsstellenleiter), betrifft die von den danach zuständigen Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu prüfende Frage der Begründetheit des Verfügungsantrags (BGH GRUR 2000, 251, 253 - Arzneimittelversorgung).

    Das bedeutet, daß das für eine Anspruchsgrundlage zuständige Gericht auch über solche Normen zu befinden hat, die für sich allein die Zuständigkeit einer anderen Gerichtsbarkeit begründen würden (BGH GRUR 2000, 251, 253 - Arzneimittelversorgung; GRUR 2001, 87, 88 - Sondenernährung).

  • BGH, 08.09.2000 - I ZB 21/99

    Rechtsweg zu den Sozialgerichten für Klage gegen eine Betriebskrankenkasse wegen

    Allerdings beschränkt sich die in § 51 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGG enthaltene Regelung, wie dem Gesetzeswortlaut und dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung vom 24. November 1988 (BT-Drucks. 11/3480) zu entnehmen ist, auf Maßnahmen, die unmittelbar der Erfüllung der den Krankenkassen und den kassenärztlichen Vereinigungen nach dem SGB V obliegenden öffentlich-rechtlichen Aufgaben dienen (BGH, Beschl. v. 15.9.1999 - I ZB 59/98, GRUR 2000, 251, 252 = WRP 2000, 98 - Arzneimittelversorgung).

    Die Entscheidung, ob für die streitgegenständliche Klage der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet ist, hängt daher maßgeblich davon ab, ob das Schwergewicht des Rechtsstreits bei solchen Aufgaben anzusiedeln ist, deren Erfüllung den Krankenkassen unmittelbar aufgrund der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des SGB V obliegt (vgl. BGH, Beschl. v. 5.6.1997 - I ZB 26/96, WRP 1997, 1199, 1200 - Hilfsmittellieferungsvertrag; BGH GRUR 2000, 251, 252 - Arzneimittelversorgung).

    Das bedeutet, daß das für eine Anspruchsgrundlage zuständige Gericht auch über solche Normen zu befinden hat, die für sich allein die Zuständigkeit einer anderen Gerichtsbarkeit begründen würden (vgl. BGH GRUR 2000, 251, 253 - Arzneimittelversorgung, m.w.N.).

  • BGH, 14.03.2000 - KZB 34/99

    Hörgeräteakustik; Rechtsweg für Ansprüche eines Leistungserbringers gegen eine

    Aufgrund dieser aus dem Jahre 1988 stammenden Regelung sollten für Rechtsstreitigkeiten der beschriebenen Art ungeachtet ihres zivil- oder öffentlich-rechtlichen Charakters die Sozialgerichte zuständig sein (vgl. BGH, Beschl. v. 5.6.1997 - I ZB 26/96, WRP 1997, 1199 - Hilfsmittellieferungsvertrag; Beschl. v. 5.6.1997 - I ZB 42/96, GRUR 1998, 506; Beschl. v. 15.1.1998 - I ZB 20/97, GRUR 1998, 744 = WRP 1998, 624 - Maßnahmen der Mitgliederwerbung; Beschl. v. 15.9.1999 - I ZB 59/98, WRP 2000, 98 - Arzneimittelversorgung).
  • BGH, 04.12.2003 - I ZB 19/03

    "Arzneimittelsubstitution"; Rechtsweg bei Inanspruchnahme einer Partei als

    Das bedeutet, daß das zuständige Gericht auch über solche Normen zu befinden hat, die für sich allein die Zuständigkeit einer anderen Gerichtsbarkeit begründen würden (vgl. BGH, Beschl. v. 15.9.1999 - I ZB 59/98, GRUR 2000, 251, 253 = WRP 2000, 98 - Arzneimittelversorgung; Beschl. v. 8.9.2000 - I ZB 21/99, GRUR 2001, 87, 88 = WRP 2000, 1303 - Sondenernährung; Beschl. v. 19.12.2002 - I ZB 24/02, GRUR 2003, 549, 550 - Arzneimittelversandhandel).
  • KG, 25.02.2002 - 9 W 317/01

    Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist vielmehr entscheidend, ob das Schwergewicht des Rechtsstreits bei dem Aufgabenbereich anzusiedeln ist, dessen Erfüllung den Krankenkassen unmittelbar aufgrund der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des SGB V obliegt (BGH a.a.O. S.826; BGH NJW 2000, 874).

    Das Hinwirken auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise der Kassenärzte gehört damit, auch wenn es durch öffentliche Verlautbarungen geschieht, zu den hoheitlichen Aufgaben der Krankenkassen (vgl. BGH NJW 2000, 874, 875).

  • OLG Schleswig, 28.09.2005 - 16 W 117/05

    Rechtsweg für Wettbewerbsverstoß der gesetzlichen Krankenkasse: Abgrenzung der

    Eine Kompetenzüberschreitung ist im Rahmen der Begründetheit einer zulässigen Klage zu prüfen, nicht aber vorab bei der Rechtswegfrage zu entscheiden (BGH NJW 2000, 874, 875; Knispel, NZS 2001, 466, 472).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2010 - L 11 KA 37/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Hiervon ist u.a. auszugehen, wenn das Schwergewicht des Rechtsstreits in einem Aufgabenbereich anzusiedeln ist, dessen Erfüllung den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen unmittelbar aufgrund der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des SGB V obliegt (Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 15.09.1999 - I ZB 59/98 - m.w.N) oder wenn Maßnahmen betroffen sind, die unmittelbar der Erfüllung der den Krankenkassen nach dem SGB V obliegenden öffentlich-rechtlichen Aufgaben dienen (BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - I ZB 28/06 - m.w.N.).
  • OLG München, 20.01.2000 - U (K) 4428/99

    Zulässigkeit des Ausschlusses von der Verordnungsfähigkeit durch den

    Dem kann auch der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.09.1999 ( I ZB 59/98) nicht entgegengehalten werden.
  • OLG München, 11.11.1999 - U (K) 4428/99

    Bundesausschuß; Richtlinie; Kompetenz; Ausschluß einer Arzneimittelgruppe;

    Dem kann auch der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.09.1999 (I ZB 59/98) nicht entgegengehalten werden.
  • OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 35/02

    Betriebliche Herkunftstäuschung bei Haushaltsdosen

  • OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 200/99
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2000 - L 5 B 32/99

    Krankenversicherung

  • SG Hildesheim, 07.10.2011 - S 26 AS 1729/11

    Rechtsweg bei Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs und Anspruchs auf

  • SG Hildesheim, 07.10.2011 - S 26 AS 1317/11
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