Rechtsprechung
BGH, Ermittlungsrichter, 30.11.1999 - 3 BJs 37/99 - 2 (7) (2 BGs 335/99) |
Einmütiger Haftverschonungs-Antrag
§ 120 Abs. 3 StPO, Bindung des Ermittlungsrichters an den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 116 StPO; § 120 Abs. 3 StPO
Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft - lexetius.com
- Wolters Kluwer
Ermittlungsrichter - Eingriff in Grundrechte - Bindung durch Antrag der StA - Haftbefehl - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- focus.de (Pressemeldung, 06.12.1999)
Spionage - Weihnachten auf Kaution
Verfahrensgang
- BGH, Ermittlungsrichter, 30.11.1999 - 3 BJs 37/99 - 2 (7) (2 BGs 335/99)
- BGH, 09.02.2000 - 3 BJs 37/99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 967
- NStZ 2000, 547 (Ls.)
- StV 2000, 155 (Ls.)
- StV 2000, 31
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 09.12.1899 - I 334/99
Aktiengesellschaft. Liquidation.
Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 30.11.1999 - 3 BJs 37/99
des Verdachtes geheimdienstlicher Agententätigkeit wird auf Antrag der Verteidigung und mit Zustimmung des Generalbundesanwalts der hier erlassene Haftbefehl vom 30. November 1999 - 334/99 -.Dieser Haftbefehl ist ersetzt worden zunächst durch den Haftbefehl vom 19. August 1999 - 2 BGs 235/99 - und sodann durch einen nach den zwischenzeitlichen Ermittlungsergebnissen aktualisierten Haftbefehl vom heutigen Tage - 2 BGs 334/99 -.
- OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 2 Ws 237/00
Bindung des Ermittlungsrichters an seitens der Staatsanwaltschaft beantragte …
Setzt der Ermittlungsrichter den Vollzug des Haftbefehls aus, so bestimmt er selbständig, welche Anordnungen zu treffen sind (entgegen BGH - Ermittlungsrichter -, StV 2000, 31).Zwar hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluß vom 30.11.1999 (StV 2000, 31, 32) ausgeführt, daß sich der nach § 126 StPO zuständige Haftrichter einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls aus Rechtsgründen nicht verschließen dürfe und einem solchen Antrag angesichts der Stellung der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens zwingend zu folgen habe.
- OLG Celle, 17.05.2021 - 2 Ws 145/21
Keine Bindungswirkung des Antrags auf Außervollzugsetzung für Haftrichter; …
a) Teilweise wird vertreten, dass einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verschonung vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft angesichts der Stellung der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens zwingend zu folgen sei (BGH, Beschluss vom 30. November 1999 - 2 BGs 335/99 -, Rn. 4, juris). - LG Amberg, 02.09.2010 - 12 Qs 78/10
Außervollzugsetzung eines Haftbefehls: Bindung des Ermittlungsrichters an Antrag …
In Übereinstimmung mit dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (...) vertritt auch die Kammer die Ansicht, dass ein Ermittlungsrichter einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verschonung von weiterem Vollzug der Untersuchungshaft im Hinblick auf deren Stellung als "Herrin des Ermittlungsverfahrens" zu folgen hat.Nach der Konzeption der Strafprozessordnung obliegt dem Ermittlungsrichter vielmehr nur die Pflicht, zu prüfen, ob unter Richtervorbehalt gestellte Eingriffe der Strafverfolgungsbehörde in Beschuldigtenrechte nach der aktuellen Sach- und Rechtslage gerechtfertigt sind, nicht jedoch das Recht, von sich aus über von der Staatsanwaltschaft gestellte Anträge hinaus - oder ohne Antrag - Eingriffe zu begründen (vgl. BGH a.a.O.).
- LG Fulda, 15.10.2020 - 2 Qs 166/20 Der Ermittlungsrichter darf mithin nicht einen weitergehenden Eingriff in die Grundrechte gestatten oder gar anordnen, als er von der Strafverfolgungsbehörde in eigener Verantwortung begehrt wird (BGH Beschluss. v. 30.11.1999 - 2 BGs 335/99 = NJW 2000, 967).