Rechtsprechung
   BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 729/92   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • ArbG Hannover, 09.07.1990 - 8 BV 4/90
  • LAG Niedersachsen, 29.04.1991 - 5 TaBV 73/90
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 49/91
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 729/92

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 1711
  • afp 2000, 84
  • NZA 2000, 217



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 62/99  

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in einem Zeitungszustellungsbetrieb

    Diese Norm beschränkt die Pressefreiheit nicht, sie schirmt sie gerade - im Rahmen der Reichweite der Norm - vor einer Beeinträchtigung durch die im allgemeinen Gesetz vorgesehenen betrieblichen Mitbestimmungsrechte ab (vgl. BVerfGE 46, 73 ; 52, 283 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 1711 ).

    Ob mit einer mitbestimmungsbedürftigen Maßnahme eine Einschränkung der publizistischen Freiheit einhergeht, hängt von den konkreten Auswirkungen auf die Tendenzverwirklichung ab (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 1711 ; NJW 2000, S. 2339 ).

    Regelungen über die Mitbestimmung bei der Verteilung der Wochenarbeitszeit und der Lage der Schichten (Sollandruckzeiten) dürfen sich beispielsweise nicht auf die inhaltliche und formale Gestaltung bestimmter Themen auswirken (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, AfP 2000, S. 82 ; NJW 2000, S. 1711 ).

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01  

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats müssen erst dann zurücktreten, wenn deren Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und zur Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit das durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Freiheitsrecht verletzt (BAG 11. Februar 1992 - 1 ABR 49/91 - BAGE 69, 302; bestätigt durch BVerfG 15. Dezember 1999 - 1 BvR 729/92 - NZA 2000, 217).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05  

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats eines Verlagsunternehmens müssen aber zurücktreten, wenn ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit dessen durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschütztes Freiheitsrecht verletzt (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216, zu B I 2 d aa der Gründe; 11. Februar 1992 - 1 ABR 49/91 - BAGE 69, 302, zu B II 3 b der Gründe - bestätigt durch BVerfG 15. Dezember 1999 - 1 BvR 729/92 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 68, zu II 2 c der Gründe).
mehr
  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08  

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

    Die Vorschrift ist eine grundrechtsausgestaltende Regelung, bei deren Auslegung und Anwendung es nicht auf das Gewicht der durch die in Frage stehenden Mitbestimmungsrechte geschützten Belange der Arbeitnehmer ankommt (BVerfG 15. Dezember 1999 - 1 BvR 729/92 - zu II 2 b der Gründe, NZA 2000, 217).
  • LAG Hamburg, 06.09.2004 - 8 Sa 8/03  

    Drittmittelbefristung bei Übertragung projektfremder Tätigkeiten

    4) Die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines wissenschaftlichen Mitarbeiters kann nur dann mit der begrenzten Verfügbarkeit von Drittmitteln gerechtfertigt werden, wenn der Mitarbeiter auch tatsächlich in dem durch Drittmittel finanzierten Projekt eingesetzt wird (BAG v. 25.8. 1999 - 7 AZR 760/97 - NZA 00, 217 für § 57b II Nr. 4 HRG).
  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 17 P 09.144  

    Art. 81 Abs. 2 BayPVG i.V.m. § 89 Abs. 2 ArbGG setzen keinen innerhalb der

    Demgemäß steht dem Personalrat auch ein Recht im Wege der Mitbestimmung auf die Programmgestaltung und damit die Tendenz des Theaters Einfluss zu nehmen, nicht zu (BVerfG vom 15.12.1999 NZA 2000, 217 = NJW 2000, 1711).
  • VG München, 10.12.2008 - M 20 P 08.1934  

    Mitbestimmung, Arbeitszeit; Theater, Technik; Künstler

    Diese Auffassung habe auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1999 (1 BvR 729/92 zur Pressefreiheit) gebilligt.
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