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   OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00   

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https://dejure.org/2000,2134
OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00 (https://dejure.org/2000,2134)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.06.2000 - 12 U 37/00 (https://dejure.org/2000,2134)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 12 U 37/00 (https://dejure.org/2000,2134)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsarbeiter; Schmerzensgeld; Vergütungszahlung; Verjährung; Sperrwirkung; Verjährungsfrist; Londoner Schuldenabkommen; Völkerrechtlicher Reperationsanspruch; Reperationsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz für geleistete Zwangsarbeit; Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen; Völkerrechtliche Beurteilung der Verjährung von Entschädigungsansprüchen für geleistete Zwangsarbeit

  • unalex.eu

    Art. EVÜ

  • Judicialis

    BGB § 852 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 9; ; BGB § 203; ; BGB § 222; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Ansprüchen von Zwangsarbeitern gegenüber dem Beschäftigungsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2680
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00
    Der Lauf der Verjährungsfrist war nicht bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.05.1996 (BVerfGE 94, 315 ff) zur Konkurrenz von völkerrechtlichen Reperationsansprüchen und Individualansprüchen gehemmt.

    Außerdem sei die Verjährung bis zur Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.05.1996 (BVerfGE 94, 315 = NJW 1996, 2717) gehemmt gewesen.

    Diese unklare Rechtslage habe bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.05.1996 (BVerfG NJW 1996, 2717) angedauert.

    Zwischen völkerrechtlichen Verpflichtungen und Ansprüchen von Individuen, die im nationalen Recht wurzeln, ist zu unterscheiden (vgl. BVerfGE 94, 315, 329 ff = NJW 1996, 2717, 2719).

    a) Eine derartige besonders verwickelte und zweifelhafte Rechtslage ergab sich nicht im Hinblick auf einen behaupteten Grundsatz der Exklusivität des Völkerrechts, welcher nach der Auffassung der Kläger erst durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.05.1996 (BVerfGE 94, 315 = NJW 1996, 2717) beseitigt worden sein soll.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 94, 315, 329 ff = NJW 1996, 2717, 2718) hat mit zahlreichen Belegen und Zitaten nachgewiesen, daß es einen derartigen Grundsatz der Exklusivität des Völkerrechts, welcher Individualansprüche nach nationalem Recht ausschließt, zweifelsfrei nicht gibt oder gab und auch in der rechtswissenschaftlichen Literatur ein solcher Standpunkt wohl nur vereinzelt eingenommen worden ist (vor allem: Féaux de la Croix, NJW 1960, 2268, 2269; vereinzelt wurde dieser Standpunkt allerdings wohl auch von der Bundesregierung, vgl. Bundestagsdrucksache 13/4787 vom 03.06.1996, vertreten).

    Soweit seitens der Kläger auf die Vorlagenbeschlüsse des Landgerichts Bonn und des Landgerichts Bremen (JZ 1993, 633, 636) an das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 94, 315 = NJW 1996, 2717 und Beschluss v. 29.11.1996 - 2 BvL 21/93) hingewiesen wird, ist nicht zu erkennen, daß die vorlegenden Gerichte einen Grundsatz der völkerrechtlichen Exklusivität bejaht haben.

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71

    Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00
    Allerdings ist in einzelnen höchstrichterlichen Entscheidungen eine entschuldbar unrichtige rechtliche Beurteilung oder eine rechtliche Unklarheit als für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist erheblich erachtet worden (vgl. die Nachweise bei BGH VersR 1972, 394, 395 und BGH DB 1974, 427, 428).

    Nicht jede zweifelhafte Rechtsfrage schließt den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist nach § 852 BGB aus (BGH DB 1974, 427, 428).

    Zweifel, zu welchem Ergebnis die rechtliche Würdigung eines im wesentlichen bekannten Sachverhalts anhand von feststehenden Rechtsnormen führen mußte, reichen jedenfalls nicht aus (BGH DB 1974, 427, 428).

    Erforderlich ist eine besonders verwickelte und zweifelhafte Rechtslage (BGH DB 74, 427, 428).

    Eine solche besonders verwickelte und zweifelhafte Rechtslage liegt dagegen nicht vor, wenn ein bekannter Sachverhalt anhand von feststehenden Rechtsnormen zu prüfen ist und lediglich zweifelhaft ist zu welchem Ergebnis die rechtliche Würdigung führen wird (BGH DB 1974, 427, 428 m.w.N.).

  • BGH, 22.06.1967 - VII ZR 181/65

    Regelungsumfang der kurzen Verjährungsfristen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00
    Der Gesetzgeber hat sich im Interesse des Rechtsfriedens dafür entschieden, daß zivilrechtlich auch Ansprüche aus den denkbar schlimmsten und scheußlichsten Delikten nach § 852 BGB nach drei Jahren verjähren sollen (vgl. BGHZ 48, 125, 133/134; vgl. auch BGHZ 45, 58).

    Änderungen in dieser Richtung sind allein dem Gesetzgeber vorbehalten (BGHZ 48, 125, 134).

    Dies ergibt sich aus der st. Rspr. des Reichsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BGHZ 48, 125, 127 m.w.N.).

    Auch eine aus den §§ 852 Abs. 2, 812 BGB herzuleitende Forderung unterliegt dieser Verjährung (BGHZ 48, 125, 133).

    Diese Verjährungsvorschrift ergreift alle Vergütungsansprüche, die aus der tatsächlichen Leistung von Arbeit hergeleitet werden, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage (BGHZ 48, 125, 127).

  • BGH, 18.01.1972 - VI ZR 204/70

    Unfallgeschädigter - Kenntnis - Schuldhafter Verkehrsverstoß - Anderer -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00
    Der Lauf der Verjährungsfrist bleibt regelmäßig von rechtlichen Zweifeln unbeeinflußt (BGH VersR 1972, 394, 396).

    Allerdings ist in einzelnen höchstrichterlichen Entscheidungen eine entschuldbar unrichtige rechtliche Beurteilung oder eine rechtliche Unklarheit als für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist erheblich erachtet worden (vgl. die Nachweise bei BGH VersR 1972, 394, 395 und BGH DB 1974, 427, 428).

    Hierbei handelt es sich jedoch um Sonderfälle (BGH VersR 1972, 394, 395).

    Etwas derartiges wird angenommen, wenn ein Rechtsunkundiger in seiner Angelegenheit mit einer behördlichen Äußerung von scheinbar unabweislichem Geltungsanspruch konfrontiert wird (BGH VersR 1972, 394, 396 m.w.N.).

  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00
    Ausreichend ist grundsätzlich die Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen, nicht notwendig hingegen deren zutreffende rechtliche Würdigung (BGH NJW 1996, 117, 118 m.w.N.).

    Nicht hingegen muß er hieraus auch den rechtlichen Schluß auf seine Gläubigerstellung in zutreffender Weise mit dem Ergebnis gezogen haben, daß er sich seiner Anspruchsinhaberschaft bewußt ist (BGH NJW 1996, 117, 118).

  • BGH, 10.12.1957 - VI ZR 274/56
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00
    Soweit in der Vergangenheit Ansprüche von Zwangsarbeitern gegen ihre ehemaligen Beschäftigungsfirmen endgültig abgewiesen wurden, geschah dies gerade unter Ablehnung einer verwickelten und unklaren Rechtslage, die den Beginn der Verjährungsfrist hinausgeschoben hätte, nämlich unter Hinweis auf eingetretene Verjährung (BGH VersR 1958, 109).

    Darüber hinaus sind auch bisher in der höchstrichterlichen Rechtsprechung deliktische Ansprüche von Zwangsarbeitern als verjährt angesehen worden, ohne daß eine Verjährung wegen übergeordneter naturrechtlicher Prinzipien als ausgeschlossen angesehen wurde (BGH VersR 1958, 109).

  • BAG, 21.02.1979 - 5 AZR 568/77

    Bekanntgabe - Aushang - Fristlose Entlassung - Fristlose Kündigung - Widerruf -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00
    Das Bundesarbeitsgericht hat den Anspruch eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber auf Schmerzensgeld nicht auf vertragliche Anspruchsgrundlagen gestützt, sondern dargelegt, daß einem Arbeitnehmer bei schweren Persönlichkeitsverletzungen ein deliktischer Schmerzensgeldanspruch nicht deshalb versagt werden kann, weil mit dem Anspruch aus § 847 BGB arbeitsvertragliche Ansprüche konkurrieren (BAG NJW 1979, 2532; BAG AP Nr. 8 zu § 611 BGB).
  • OLG Schleswig, 04.05.1988 - 4 U 244/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00
    Dabei ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen (BGH NJW 1988, 2247).
  • BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvL 21/93

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00
    Soweit seitens der Kläger auf die Vorlagenbeschlüsse des Landgerichts Bonn und des Landgerichts Bremen (JZ 1993, 633, 636) an das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 94, 315 = NJW 1996, 2717 und Beschluss v. 29.11.1996 - 2 BvL 21/93) hingewiesen wird, ist nicht zu erkennen, daß die vorlegenden Gerichte einen Grundsatz der völkerrechtlichen Exklusivität bejaht haben.
  • LG Bremen, 03.12.1992 - 1 O 2889/90

    Zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen von NS-Verfolgten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00
    Soweit seitens der Kläger auf die Vorlagenbeschlüsse des Landgerichts Bonn und des Landgerichts Bremen (JZ 1993, 633, 636) an das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 94, 315 = NJW 1996, 2717 und Beschluss v. 29.11.1996 - 2 BvL 21/93) hingewiesen wird, ist nicht zu erkennen, daß die vorlegenden Gerichte einen Grundsatz der völkerrechtlichen Exklusivität bejaht haben.
  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93

    Kenntnis durch Vernehmung des Geschädigten als Zeuge im Strafprozeß;

  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64

    Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung

  • BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94

    Verjährung eines nach dem Recht der DDR zu beurteilenden Schadensersatzanspruchs

  • Drs-Bund, 03.06.1996 - BT-Drs 13/4787
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1997 - 14 A 362/93

    Anspruch auf Vergütung von Zwangsarbeit als Kriegsgefangener im Zweiten Weltkrieg

  • BGH, 31.01.1955 - II ZR 136/54

    Londoner Schuldenabkommen. Österreich

  • BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54

    Londoner Schuldenabkommen

  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 74/70

    Entschädigung in Geld für während des zweiten Weltkrieges geleistete Zwangsarbeit

  • BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98

    Distomo-Prozeß vor dem BGH

    Der Senat folgt insoweit der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Münster NJW 1998, 2302; OLG Stuttgart NJW 2000, 2680; OLG Hamm NJW 2000, 3577, 3579; KG KGReport 2000, 257, 259 f) und der in diesem Punkt jedenfalls im Ergebnis einhelligen Fachliteratur (vgl. Seidl-Hohenveldern Völkerrecht 9. Aufl. Rn. 1871 ff; Blumenwitz NJW 1990, 3041, 3042; Dolzer NJW 2000, 2480, 2481; Eichhorn, Reparation als völkerrechtliche Deliktshaftung [1992], S. 144 ff; v. Goetze NJW 1990, 2161, 2168; Kämmerer ArchVölkerR Bd. 37 [1999], 283 ff, 312 ff, 315; Kempen, Die deutsch-polnische Grenze nach der Regelung des Zwei-plus-Vier-Vertrages [1997], 208 ff, 218 f; Paech KritJustiz 1999, 381, 391; Rauschning DVBl. 1990, 1275, 1279 f ; ders. JuS 1991, 977, 983; Weiß JA 1991, 56, 60).
  • BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03

    Stiftung 'Erinnerung'

    Insbesondere sollte es unerheblich sein, ob die Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Unternehmen, bei denen sie eingesetzt waren, - wie von der Rechtsprechung angenommen - verjährt waren oder ob zumindest einzelne Forderungen noch geltend gemacht werden konnten (zur Rechtsprechung siehe außer dem Bundesgerichtshof im Ausgangsverfahren - NJW 2003, S. 2912 - auch OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, S. 30; OLG Hamm, NJW 2000, S. 3577 ; OLG Stuttgart, NJW 2000, S. 2680 ; KG, KGR Berlin 2000, S. 257; LG Berlin, NJW 2000, S. 1958 f.; LG Hamburg, NJW 1999, S. 2825).
  • BGH, 14.07.2010 - IV ZR 208/09

    Anspruch auf Zahlung einer weitergehenden Rückvergütung bei gekündigten Lebens-

    Eine unrichtige rechtliche Beurteilung oder rechtliche Zweifel beeinflussen den Lauf der Verjährungsfrist daher grundsätzlich nicht (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1972 - VI ZR 204/70 - VersR 1972, 394 unter II 2 c; OLG Stuttgart NJW 2000, 2680, 2681 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 6. November 1973 - VI ZR 199/71 - DB 1974, 427 unter A II m.w.N.).
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