Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.05.2000

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   BGH, 15.06.2000 - VII ZR 30/99   

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BGH, 15.06.2000 - VII ZR 30/99 (https://dejure.org/2000,1064)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2000 - VII ZR 30/99 (https://dejure.org/2000,1064)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - VII ZR 30/99 (https://dejure.org/2000,1064)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auftragnehmer - Nicht beendeter Vertrag - Schlußrechnung - Abschlagszahlung - Hilfsweise Geltendmachung

  • Judicialis

    VOB/B § 16 E Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 16 E Nr. 1
    Hilfsweise Geltendmachung des Anspruchs auf Abschlagszahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hilfsweise Geltendmachung des Anspruchs auf Abschlagszahlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VOB/B § 16 Nr. 1
    VOB: Geltendmachung des Anspruchs auf Abschlagszahlung als Hilfsanspruch auch nach erteilter Schlussrechnung möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann der Auftragnehmer nach erteilter Schlussrechnung noch Abschlagszahlungen fordern? (IBR 2000, 479)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2818
  • MDR 2000, 1187
  • NZBau 2000, 507
  • WM 2000, 1909
  • BB 2000, 1756 (Ls.)
  • DB 2000, 2369
  • BauR 2000, 1482
  • ZfBR 2000, 435 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 537
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 160/83

    Fälligkeit von Abschlagszahlungen nach Erstellung der Schlußrechnung

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - VII ZR 30/99
    a) Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob der Auftragnehmer bei nicht beendetem Vertrag und nach erteilter Schlußrechnung noch Abschlag fordern kann, bislang offengelassen (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1990 - VII ZR 201/89, NJW 1991, 565 f und vom 21. Februar 1985 - VII ZR 160/83, NJW 1985, 1840 m.w.N. zum Streitstand).

    Das Recht auf Abschlagszahlung soll bei einem Bauvertrag die finanziellen Nachteile des Auftragnehmers ausgleichen, die sich aus seiner gesetzlichen Vorleistungspflicht ergeben (BGH, Urteil vom 21. Februar 1985 - VII ZR 160/83 aaO).

  • BGH, 25.10.1990 - VII ZR 201/89

    Anspruch auf Abschlagszahlungen beim Pauschalvertrag

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - VII ZR 30/99
    a) Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob der Auftragnehmer bei nicht beendetem Vertrag und nach erteilter Schlußrechnung noch Abschlag fordern kann, bislang offengelassen (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1990 - VII ZR 201/89, NJW 1991, 565 f und vom 21. Februar 1985 - VII ZR 160/83, NJW 1985, 1840 m.w.N. zum Streitstand).

    In diesem Fall führen Mängel der Teilleistungen nicht zur Klageabweisung mangels Fälligkeit, sondern zur Verurteilung Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung (Senat, Urteil vom 25. Oktober 1990 - VII ZR 201/89 aaO).

  • OLG Stuttgart, 08.02.1979 - 10 U 134/78
    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - VII ZR 30/99
    Der einmal begründete Anspruch auf Abschlagszahlung besteht in diesem Fall fort (so OLG Bremen BauR 1980, 580, 581; wohl auch: Handbuch des privaten Baurechts/Kleine-Möller § 10 Rdn. 84; a.A. Beck'scher VOB-Komm/Motzke B § 16 Nr. 1 Rdn. 11).
  • BGH, 26.02.1981 - VII ZR 287/79

    Einklagbarkeit der Abnahme

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - VII ZR 30/99
    Selbst die Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten ist zwar ein wichtiger Ansatzpunkt, aber ebenfalls nur einer der zu berücksichtigenden Umstände (Senat, Urteil vom 26. Februar 1981 - VII ZR 287/79, NJW 1981, 1448).
  • OLG Hamburg, 10.06.2003 - 9 U 121/00

    Abnahmeverweigerung wegen wesentlicher Mängel

    Da die Klägerin eine Fälligkeit ihrer Schlussrechnung nicht hat beweisen können, war es ihr auch nicht verwehrt, sich hilfsweise auf die ihr zustehenden Abschlagszahlungen zu berufen (vgl. BGH NZBau 2000, 507,508).
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 471/01

    Rechtliche Auswirkungen der Erteilung einer Schlußrechnung auf eingetretenen

    Aus der Entscheidung des Senats vom 15. Juni 2000 (VII ZR 30/99, BauR 2000, 1482 = IBR 2000, 479 = NZBau 2000, 507 = ZfBR 2000, 537) folgt nichts anderes.
  • BGH, 20.06.2002 - IX ZR 177/99

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache im Anfechtungsprozeß;

    In diesen Fällen behält der Auftragnehmer grundsätzlich den etwaigen Anspruch auf Abschlagszahlung, den er jedenfalls für den Fall geltend machen darf, daß er eine Abnahme oder deren unberechtigte Verweigerung nicht nachweisen kann (vgl. BGH, Urt. v. 15. Juni 2000 - VII ZR 30/99, WM 2000, 1909, 1910 = NJW 2000, 2818, 2819; einschränkend OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 231).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 14 U 129/12

    Bauvertrag: unzureichende Qualität eines Walzbetonbodens

    Ob ein Mangel wesentlich ist und eine Verwei-gerung der Abnahme rechtfertigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Art des Mangels, seines Umfangs und seiner Auswirkungen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Juni 2000, NJW 2000, S. 2818, 2819; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage, Rn. 1852, jeweils zu § 12 Abs. 3 VOB/B, dessen Formulierung der vorgenannten vertraglichen Regelung inhaltlich entspricht).

    In einem Fall, in dem die Parteien vereinbart hatten, Einzelgewerke jeweils nach Fertigstellung und Abnahme abzurechnen, hatte der Bundesgerichtshof jedoch ent-schieden, der Auftragnehmer könne bei nicht beendetem Vertrag auch nach erteilter Schlussrechnung den einmal begründeten Anspruch auf Abschlagszahlung im Prozess jedenfalls für den Fall hilfsweise geltend machen, dass er eine Abnahme oder deren unberechtigte Verweigerung nicht nachweisen könne (vgl. Urteil vom 15. Juni 2000, NJW 2000, S. 2818, 2819; siehe auch Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage, Rn. 1607).

    In dem bereits erwähnten Urteil vom 15. Juni 2000 (NJW 2000, S. 2818, 2819) betont der Bundesgerichtshof, das Recht auf Abschlagszahlung solle bei einem Bauvertrag die finanziellen Nachteile des Auftragnehmers aus seiner gesetz-lichen Vorleistungspflicht ausgleichen.

  • OLG Celle, 10.08.2017 - 6 U 54/16

    Nutzung = Abnahme?

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen (BGH, Urteil vom 15. Juni 2000 zu VII ZR 30/99, Rz. 1.7) und dort in Bezug genommenen Fall des OLG Bremen (BauR 1980, 580) gibt es hier keinen "einmal begründeten Anspruch auf Abschlagszahlung", der durch den Übergang zum Verlangen nach Schlusszahlung nicht nachträglich wegfällt.
  • OLG München, 25.09.2017 - 9 U 1847/17

    Förmliche Abnahme vereinbart: Keine Abnahme durch Fertigstellungsanzeige!

    Im Schriftsatz vom 07.9.2017 stellt die Klagepartei darauf ab, dass hilfsweise die geltend gemachte Schlussrechnungsforderung als Abschlagsrechnung berechtigt sei unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 15.06.2000 - VII ZR 30/99.

    In der Entscheidung des BGH vom 15.6.2000, VII ZR 30/99 wurde eine hilfsweise Geltendmachung von Abschlagszahlungen für den Fall hilfsweise für zulässig erachtet, dass der Auftragnehmer eine Abnahme oder deren unberechtigte Verweigerung nicht nachweisen kann.

    Der einmal begründete Anspruch auf Abschlagszahlung besteht in diesem Fall fort (BGH, Urteil vom 15.6.2000, VII ZR 30/99, NZBau 2000, 507).

  • BGH, 20.11.2019 - VII ZR 204/17

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus in

    Gegenteiliges kann dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 2000 - VII ZR 30/99, BauR 2000, 1482 = NZBau 2000, 507 entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht entnommen werden.

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof in dem genannten Urteil ausgeführt, lägen keine Teilabnahmen vor, werde die dortige Klägerin ihr Hilfsbegehren auf Abschlagszahlung näher darzulegen haben (BGH, Urteil vom 15. Juni 2000 - VII ZR 30/99, BauR 2000, 1482 = NZBau 2000, 507, juris Rn. 20).

  • OLG Köln, 18.08.2005 - 7 U 129/04

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Abschlagsrechnungen nach Erteilung der

    Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt; die Annahme, der Auftragnehmer könne sich nach erteilter Schlussrechnung nicht mehr auf das Recht berufen, Abschlagszahlungen fordern zu können, trifft in dieser Allgemeinheit nicht zu (BGH BauR 2000, 1482).

    Der Bundesgerichtshof hat zwar die Frage bisher nicht allgemein beantwortet und offen gelassen, für bestimmte Fälle jedoch auch die Geltendmachung von Abschlagszahlungen trotz erteilter oder möglicher Schlussrechnung weiter zugelassen (BGH BauR 2000, 1482).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 23 U 39/06

    Schadensersatz wegen mangelhafter Bauleistungen nach VOB/B

    Lediglich dann, wenn nur geringe Restarbeiten fehlen, die für die Entscheidung des Auftraggebers, ob er die Leistung als Erfüllung annehmen und billigen will, unbedeutend sind, kommt eine Abnahme vor endgültiger Fertigstellung des Werkes in Betracht (BGH Urt. v. 28.2.2003 - X ZR 245/00, BauR 2004, 337; BGH Urt. v. 15.6.2000 - VII ZR 30/99, BauR 2000, 1481, 1482 = NJW 2000, 2818; Henkel, MDR 2004, 360; Ingenstau/Korbion/Oppler, VOB, 15. Auflage, § 12 VOB/B Rdn. 48 mit weitern Nachweisen; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 10. Auflage, § 12 Rdn. 7a).
  • LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21

    Abnahme mit Sachverständigem: Auch Mängel im Gutachten sind Protokollmängel!

    Ein wesentlicher Mangel liegt nach der Auffassung des Gerichts vor, wenn der Mangel nach Art, Umfang und/oder Auswirkung von solchem Gewicht ist, dass dem Besteller vor dem Hintergrund der zugrundeliegenden vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung die Übernahme des Bauwerkes nicht zugemutet werden kann (vgl. BGH BauR 2000, 1482 [1483]).
  • OLG Oldenburg, 23.08.2016 - 2 U 27/16

    Unzulässigkeit der Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich; Übergang von

  • OLG Braunschweig, 03.03.2004 - 8 U 5/04

    Anspruch aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern wegen fälliger

  • OLG Düsseldorf, 22.04.2016 - 22 U 148/15

    Mängelbeseitigung nicht (mehr) möglich: Werklohn ohne Abnahme fällig!

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2004 - 23 U 38/04

    Zur (einseitigen) Vertragsänderung für die Leistung von Abschlagszahlungen und

  • OLG Brandenburg, 29.04.2009 - 4 U 85/07

    Bauvertrag: Schlüssige Abnahme durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme und

  • OLG Bamberg, 01.09.2003 - 4 U 87/03

    Frage der Geltendmachung einer Werklohnforderung durch Abschlagszahlung trotz

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 23 U 39/05

    Mangelhaftigkeit der Installation einer klimatechnischen Anlage; Geltendmachung

  • KG, 02.10.2007 - 7 U 1/07

    VOB-Vertrag: Geltendmachung einer Abschlagsforderung nach Erteilung der

  • OLG Dresden, 22.04.2004 - 4 U 1947/03

    Schlussrechnung ungeprüft: Rechte des Auftragnehmer?

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Rechtsprechung
   BGH, 04.05.2000 - VII ZR 203/98   

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https://dejure.org/2000,2689
BGH, 04.05.2000 - VII ZR 203/98 (https://dejure.org/2000,2689)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2000 - VII ZR 203/98 (https://dejure.org/2000,2689)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - VII ZR 203/98 (https://dejure.org/2000,2689)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verzugsschaden: Werden Finanzierungskosten ersetzt? (IBR 2000, 533)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2818 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 1186
  • NZBau 2000, 378
  • BauR 2000, 1188
  • ZfBR 2000, 466
  • ZfBR 2000, 471
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.01.1993 - VII ZR 185/91

    Verzugsbeginn, Schadensumfang und Mitverschulden bei Zahlungsverzug - Prozessuale

    Auszug aus BGH, 04.05.2000 - VII ZR 203/98
    a) Die in Folge des Verzugs angefallenen Finanzierungskosten stellen einen nach § 6 Nr. 6 VOB/B ersatzfähigen Verzögerungsschaden dar, der nicht entgangener Gewinn ist und für den die im letzten Halbsatz dieser Klausel angeordnete Haftungsbeschränkung nicht gilt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - VII ZR 185/91, BGHZ 121, 210, 213).
  • OLG Bremen, 30.12.2010 - 1 U 51/08

    Abzug wegen einer nicht erbrachten Ausführungsplanung bei einer

    Ein Finanzierungsschaden bemisst sich nach dem Zeitraum, in dem der Auftraggeber wegen des Verzugs des Auftragsnehmers daran gehindert ist, das Bauobjekt der vorgesehenen Nutzung zuzuführen (BGH, NZBau 2000, 378 ).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 211/04

    Fehlende Abnahmefähigkeit und Verzugsschaden

    Die von der Rechtssprechung praktizierte Begrenzung des so genannten Finanzierungsschadens durch den Nettomietausfall (BHGZ 121, 210 = NJW 1993, 2674, 2676) gälte selbst bei Anwendung des § 6 Nr. 6 VOB/B (BGH NJW-RR 2000, 1186).
  • OLG Schleswig, 31.03.2006 - 1 U 162/03

    Bauverzögerung: Mietausfallsersatz nur bei grober Fahrlässigkeit

    Die Finanzierungskosten sind jedoch nur für den Verzugszeitraum und auch nur bis zur Höhe der in diesem Zeitraum entgangenen Nettomieteinnahmen erstattungsfähig (BGH NJW-RR 2000, 1186, 1186f; BGH NJW 1993, 2674, 2675f).
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