Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 94.98   

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https://dejure.org/1999,2812
BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 94.98 (https://dejure.org/1999,2812)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 1 WB 94.98 (https://dejure.org/1999,2812)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 1 WB 94.98 (https://dejure.org/1999,2812)
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Militärkraftfahrlehrerin II

Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG aF ("... Sie dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten."), kein Zugang von Frauen zu kämpfenden Einheiten;

Art. 2 Abs. 2 GleichbehandlungsRL unanwendbar auf die Bundeswehr (Hinweis: anders EuGH, Entscheidung "Tanja Kreil" vom 11.1.2000 - C-285/98)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von gleichem Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG), Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 12 GG nur innerhalb der bestehenden Laufbahnstrukturen - Anwendbarkeit des Art 12a Abs. 4 S. 2 Grundgesetz (GG) auf die Leistung freiwilligen Dienstes mit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 332
  • NJW 1999, 1343
  • NJW 2000, 304 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 1343
  • DVBl 1999, 1437
  • DÖV 1999, 914
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 94.98
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 15. Mai 1986 - Rs 222/84 -, Slg. 1986 S. 1663 [1687] RdNr. 37) enthält diese Regelung eine Ermächtigung der Mitgliedstaaten, wobei es dem zuständigen innerstaatlichen Gericht zukommt festzustellen, ob von dieser Ermächtigung durch den Erlaß nationaler Rechtsvorschriften Gebrauch gemacht wurde, und deren Inhalt zu beurteilen (a.a.O. RdNr. 39).

    Ob der Ausschluß der Frauen vom Dienst mit der Waffe darüber hinaus nach Art. 2 Abs. 3 der Gleichbehandlungsrichtlinie von ihrem Anwendungsbereich ausgenommen ist oder ob diese Regelung nur die körperliche Verfassung der Frau und die besondere Beziehung zwischen Mutter und Kind schützen will (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 15. Mai 1986 - Rs 222/84 - RdNr. 44), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 5.85

    Kriegsdienstverweigerung - Sanitätsoffizier - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 94.98
    ... Dementsprechend ist in der Bundeswehr eine klare Trennung zwischen dem Truppendienst in den drei Teilstreitkräften und dem besonders gegliederten Sanitätsdienst unter der Leitung des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr durchgeführt (vgl. dazu Urteil vom 27. November 1985 - BVerwG 6 C 5.85 - <BVerwGE 72, 241 [247]>).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 94.98
    Zu diesen Bereichen, bei denen die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten intergouvernemental bleibt, gehört insbesondere die Außen- und Sicherheitspolitik (vgl. BVerfG, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 2 BvR 2134, 2159/92 - <BVerfGE 89, 155 [190]>).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 89.95

    Recht der Soldaten: Rechtmäßigkeit der Versagung des Laufbahnwechsels bei

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 94.98
    Vielmehr entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte über die Verwendung des Soldaten in den Grenzen der gesetzlichen Vorschriften nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 89.95 - <BVerwGE 103, 301 [f.]>).
  • EuGH, 21.05.1985 - 248/83

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 94.98
    Zwar erstreckt sie sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 21. Mai 1985 - Rs 248/83 - ) grundsätzlich auch auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Demnach gehörten Fragen der nationalen Sicherheit und Angelegenheiten der Landesverteidigung, damit auch Fragen der Funktionsfähigkeit und Struktur der Streitkräfte, zu den in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbliebenen Bereichen (BVerwG, Beschluß vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 94.98 - NZWehrr 1999, 161, 164 = DÖV 1999, 914).
  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 24.99

    Geschlecht als Differenzierungsmerkmal im Fall unterschiedlicher Regelungen zur

    Dementsprechend konsequent wird in der Bundeswehr zwischen dem Truppendienst in den drei Teilstreitkräften und dem besonders gegliederten Sanitätsdienst unterschieden (vgl. dazu zuletzt Beschluß vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 94.98 - <NZWehrr 1999, 161 [163]> m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.06.1999 - 11 B 98.1093   

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https://dejure.org/1999,2925
VGH Bayern, 29.06.1999 - 11 B 98.1093 (https://dejure.org/1999,2925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.06.1999 - 11 B 98.1093 (https://dejure.org/1999,2925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 (https://dejure.org/1999,2925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug der Fahrerlaubnis; Vornahme einer Haaranalyse zur Aufklärung von Eignungszweifeln; Verdacht auf regelmäßigen bzw. gewohnheitsmäßigem Haschischkonsum; Herabsetzung der körperlich-geistigen Leistungsfähigkeit bei regelmäßigem Cannabiskonsum

  • archive.org
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 304
  • NVwZ 2000, 217 (Ls.)
  • NZV 1999, 525
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Der Verwaltungsgerichtshof vertrete neuerdings (vgl. NZV 1999, 525 ff.) im Anschluss an ein Gutachten (vgl. NZV 2000, 57 ff.) u.a. die Auffassung, dass ein Verdacht auf regelmäßigen Cannabiskonsum bereits dann bestehe, wenn ein Konsum von Haschisch belegt sei, was im Fall des Klägers zutreffe.
  • OVG Saarland, 16.10.2000 - 9 V 36/00
    Da nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Genuß des Betäubungsmittels Cannabis generell geeignet ist, die für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs erforderliche körperlich-geistige Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen, statt vieler vgl. BayVGH, Urteil vom 29.6.1999, zfs 1999, 496 kann die Fahrerlaubnisbehörde nach dieser Vorschrift zur Vorbereitung der Entscheidung über die Erteilung oder Belassung der Fahrerlaubnis die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.

    Ohne daß insoweit eine nähere'Bestimmung der Konsumfrequenz erforderliche wäre, dazu etwa Kannheiser in seinem dem Urteil des BayVGH vom 29.6.1999, a.a.O., zugrunde liegenden Gutachten, wonach unter gelegentlichem Konsum ein solcher zu verstehen ist, der mehrmals im Monat, aber deutlich weniger oft als täglich stattfindet ist bei dieser Abgrenzung davon auszugehen, daß als Gelegenheitskonsument jedenfalls nicht derjenige angesehen werden kann, der sich nur einmal oder gewissermaßen im Probierstadium Cannabis zugeführt hat.

    Es kann jedoch nicht ohne weiteres von der Glaubhaftigkeit dieses Vorbringens ausgegangen werden, berücksichtigt man, daß jeder belegte Drogenkonsum grundsätzlich den Verdacht auf einen solchen längerer als der eingeräumten, gauer und höherer als _der zugestandenen_ o$ex sonst nachgewiesenen Frequenz begründet Beschluß des Senats vom 2.8.2000 - 9 V 18/00 - BayVGH, Urteil vom 29.6.1999, a.a.O. und daß es angesichts der bekannt hohen Dunkelziffer drogenbeeinflußter Autofahrten eher unwahrscheinlich ist, daß der Antragsteller ausgerechnet dann in eine Polizeikontrolle geraten sein soll, als er sich nach jahrelanger Abstinenz angeblich das erste Mal wieder Haschisch zugeführt hatte.

  • VG Berlin, 21.03.2000 - 27 A 33.00

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen;

    Wenn sie dem Antragsteller auch keine medizinisch-psychologische Begutachtung auferlegte - eine solche ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur statthaft, "wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen" -, so ist die geforderte Begutachtung durch einen Arzt für Neurologie und Psychiatrie doch ihrerseits gegenüber dem Drogenscreening in Form einer Haaranalyse der deutlich schwererwiegende Grundrechtseingriff, denn ein schlichtes labormäßiges Drogenscreening ist bei dem heutigen Stand der Untersuchungstechniken anerkanntermaßen geeignet, um gewohnheitsmäßigen Drogenmißbrauch festzustellen (vgl. zum Drogenscreening BVerfG, Beschl. v. 24. Juni 1993, 1 BvR 689/92 , DVBl. 1993, S. 995 [997]; BVerwG, Beschl. v. 23. August 1996, 11 B 48.96 ; VGH München, Urt. v. 29. Juni 1999, 11 B 98.1093, NJW 2000, S. 304 [305]; OVG Bautzen, Beschl. v. 5. März 1998, 3 S 132/98 , NZV 1998, S. 389; VGH Mannheim, Beschl. v. 28. September 1995, 10 S 2474/95 , NZV 1996, S. 46).
  • VG Saarlouis, 27.07.2021 - 5 L 682/21

    Eilantrag auf Zulassung zur Führerscheinprüfung

    BVerwG, Urteile vom 26.02.2009 - 3 C 1.08 -, BVerwGE 133, 186 = DAR 2009, 342 = NJW 2009, 2151 = Blutalkohol 46, 289 = Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 4 und vom 23.10.2014 - 3 C 3/13 -, DAR 2014, 711 = Blutalkohol 52, 151 = NJW 2015, 2439 = Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16; Bayerischer VGH, Urteil vom 29.06.1999 - 11 B 98.1093 - NJW 2000, 304 = DAR 2000, 228 = Blutalkohol 37, 266; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.01.2003 - 19 B 1249/02 - DAR 2003, 187 = Blutalkohol 40, 332; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2003 - 10 S 2048/03 - DAR 2004, 170 = Blutalkohol 41, 363.
  • OVG Niedersachsen, 22.11.1999 - 12 M 4409/99

    Cannabiskonsum - Fahreignung;; Begutachtung; Berufszuschlag; Cannabiskonsum;

    Ein solch erheblicher Konsum von Cannabisprodukten - mag er auch nur an allen Wochenenden stattfinden - ist regelmäßiger Konsum, wenn nicht gar von gewohnheitsmäßigem Konsum mit der Folge gesprochen werden muss, dass eine ständige Herabsetzung der körperlich-geistigen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Fahreignung eingetreten ist (vgl. BayVGH, Urt. v. 29.6.1999 - 11 B 98.1093 -, zfs 1999, 496 (498)).
  • VG Braunschweig, 24.02.2003 - 6 B 808/02

    Cannabis; Dauerkonsument; Drogenscreening; Eignung; Fahreignung; Sofortvollzug;

    Ein lang andauernder erheblicher Cannabiskonsum kann eine dauerhafte fahreignungsrelevante Absenkung der körperlich-geistigen Leistungsfähigkeit nach sich ziehen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 20.06.2002, aaO., S. 424; Bay. VGH, Urt. vom 29.061999, NJW 2000, 304 = DAR 2000, 228; OVG Saarland, Beschl. vom 30.09.2002, ZfSch2003, 44 und Hartmann/Löhr-Schwab/Bedacht/Eisenmenger in: Kommentar zu den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, S. 111, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 51/99   

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https://dejure.org/1999,4169
BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 51/99 (https://dejure.org/1999,4169)
BayObLG, Entscheidung vom 12.03.1999 - 1St RR 51/99 (https://dejure.org/1999,4169)
BayObLG, Entscheidung vom 12. März 1999 - 1St RR 51/99 (https://dejure.org/1999,4169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Zustellung des Strafbefehls als Voraussetzung der Einspruchsverwerfung wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StPO §§ 36, 37, 412
    Wirksame Zustellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 304 (Ls.)
  • NStZ-RR 1999, 243
  • NZV 1999, 522
  • BayObLGSt 1999, 65
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 22.01.1993 - 3 Ss 172/92

    Zustellung; Strafbefehl; Ersatzzustellung; Frist

    Auszug aus BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 51/99
    Voraussetzung für eine Verwerfung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten wie für das gesamte weitere Verfahren ist die wirksame Zustellung des Strafbefehls (wie OLG Karlsruhe StV 1995, 8 ).

    Mit der fehlenden Zustellung des Strafbefehls fehlte es aber an einer Voraussetzung für die Durchführung der Hauptverhandlung und insbesondere auch für die Verwerfung des Einspruchs nach § 412 StPO (OLG Karlsruhe StV 1995, 8 ; LR/Gössel § 412 Rn. 5; KK/Fischer § 412 Rn. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 412 Rn. 2; a. M. KMR/Metzger StPO 1998 § 412 Rn. 15).

  • OLG Zweibrücken, 27.05.1994 - 1 Ss 40/94
    Auszug aus BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 51/99
    Ob das auch für den Fall gilt, daß der Zugang des Strafbefehls an den Angeklagten auf andere Weise oder zumindest die sichere Kenntnis des Angeklagten von dessen Erlaß und Inhalt feststehen (PfzOLG Zweibrücken NStZ 1994, 602 ), bleibt offen.«.

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des PfzOLG Zweibrücken vom 27.5.1994 (NStZ 1994, 602 ), derzufolge die Einspruchsverwerfung die ordnungsgemäße Zustellung des Strafbefehls nicht voraussetzt.

  • OLG Köln, 26.03.2004 - Ss 125/04

    Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des Verteidigers - Falschangabe im

    Nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG (wie auch entsprechend bei einer Anklage nach § 200 StPO) muss der Bußgeldbescheid u. a. die Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, nach Zeit und Ort der Begehung bezeichnen, damit dem Betroffenen hierdurch erkennbar gemacht wird, welches Tun oder Unterlassen Gegenstand der Ahndung sein soll und gegen welchen Vorwurf er sich verteidigen muss (vgl. BGH VRS 39, 442; Senat NStZ 82, 123; OLG Karlsruhe MDR 82, 248 = VRS 62, 287; OLG Hamm DAR 99, 371).

    Demgemäss erfasst ein Bußgeldbescheid das dem Tatvorwurf des Verfahrens zugrundeliegende Geschehen dann nicht, wenn mit der in ihm enthaltenen fehlerhaften Zeitangabe tatsächlich ein - auch aus der Sicht des Betroffenen - zeitlich anderes Ereignis gemeint sein kann (vgl. OLG Düsseldorf DAR 80, 184; OLG Hamm DAR 99, 371).

  • OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung: Frauenhaus als Wohnung

    Die Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 24. Juli 2014 und des Amtsgerichts Backnang vom 12. September 2013 sind deshalb aufzuheben (vgl. BayObLG NStZ-RR 1999, 243f.).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
    In der Rechtsprechung (BayObLG NStZ-RR 1999, 243 = VRS 97, 34 [36] = NZV 1999, 522 = NJW 2000, 304 L. = DAR 1999, 371 L.; OLG Karlsruhe StV 1995, 8 = Justiz 1993, 388; LG Bonn MDR 1974, 863) und ihr folgend im überwiegenden Teil der Kommentarliteratur (Gössel, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 412 Rdnr. 5; Fischer a.a.O. § 412 Rdnr. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 412 Rdnr. 2; a.A. KMR-Metzger § 412 Rdnr. 15) wird freilich die Auffassung vertreten, dass die (wirksame) Zustellung des Strafbefehls Voraussetzung für die Durchführung der Hauptverhandlung - nach Einspruch des Angeklagten - und insbesondere für die Verwerfung des Einspruchs wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten gemäß § 412 StPO sei.
  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 1 Ss OWi 877/06

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit; Tilgungsreife, Beweisverwertungsverbot

    Gleiches gilt dann, wenn die zeitliche Fehlbezeichnung auf einem auch aus der Sicht des Betroffenen offensichtlichen Irrtum beruht, wobei zur Klärung dieser Frage über den Inhalt des Bußgeldbescheids hinaus auch der Akteninhalt herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm, VRS 49, 128; DAR 1999, 371; NStZ-RR 1998, 372; so auch OLG Karlsruhe, VRS 62, 278).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 1 Ws (OWi) 944/99

    Anordnung und Ausführung der Zustellung

    Wie das zu geschehen hat, braucht der Richter aber nicht zu bestimmen; das ist nach § 36 Abs. 1 Satz 2 StPO Sache der Geschäftsstelle (so ausdrücklich OLG Hamm - 6. StrS - VRS 64 [1983], 27, 28 = NStZ 1982, 479, 480; BayObLG NStZ-RR 1999, 243; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O. Rdnr. 5; widersprüchlich Maul, a. a. O. Rdnr. 2 und 3).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 1 Ws (OWi) 952/99

    Anordnung und Ausführung der Zustellung

    Wie das zu geschehen hat, braucht der Richter aber nicht zu bestimmen; das ist nach § 36 Abs. 1 Satz 2 StPO Sache der Geschäftsstelle (so ausdrücklich OLG Hamm - 6. StrS - VRS 64 [1983], 27, 28 = NStZ 1982, 479, 480; BayObLG NStZ-RR 1999, 243; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O. Rdnr. 5; widersprüchlich Maul, a. a. O. Rdnr. 2 und 3).
  • OLG Koblenz, 15.02.2000 - 1 Ss 267/99

    Unrichtigkeit; Urteil; Ausfertigung; Abweichung; Schreibversehen; Zustellung;

    Ob unabhängig davon diese Zustellungen auch unwirksam waren, weil sie entgegen den Anordnungen des Vorsitzenden (Bl. 90, 114 R d.A.) nicht mit Postzustellungsurkunden erfolgten (Bl. 91, 115 d.A.; siehe dazu BayObLG NStZ-RR 99, 243 = VRS 99, 34), bedarf deshalb keiner Entscheidung.
  • OLG Koblenz, 15.02.2000 - 1 Ws 69/00

    Wirksame Zustellung bei Abweichung der zugestellten Urteilsausfertigung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.08.1999 - 8 B 124.99   

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https://dejure.org/1999,10863
BVerwG, 18.08.1999 - 8 B 124.99 (https://dejure.org/1999,10863)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1999 - 8 B 124.99 (https://dejure.org/1999,10863)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1999 - 8 B 124.99 (https://dejure.org/1999,10863)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 304 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 1334
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 11.06.2001 - 8 B 17.01

    Frist für Abfassung des Urteils; Zustellung an Verkündungs statt.

    Diese zu § 117 Abs. 4 VwGO ergangene Entscheidung gilt entsprechend auch in den Fällen des § 116 Abs. 2 VwGO (Beschlüsse vom 20. September 1993 - BVerwG 6 B 18.93 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21 und vom 18. August 1999 - BVerwG 8 B 124.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 37; vgl. auch Beschluss vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 - a.a.O.).

    Soweit dem Beschluss des Senats vom 18. August 1999 (BVerwG 8 B 124.99 - a.a.O.) die Rechtsansicht zu entnehmen sein sollte, es komme auf den Zeitpunkt der Zustellung an, war dies im damaligen Verfahren jedenfalls nicht entscheidungserheblich, weil auch der in den Gründen des Beschlusses wiedergegebene Zeitpunkt der Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle nach Ablauf von der 5-Monats-Frist lag.

  • BFH, 22.05.2019 - IV B 11/18

    Ausschluss eines Richters - Überschreiten der Fünf-Monats-Frist kein

    Das FG ist nicht in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 18. August 1999 - 8 B 124/99 und vom 20. September 1993 - 6 B 18/93 abgewichen.

    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die in dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 (BVerwGE 92, 367) für die Verkündung aufgestellten Grundsätze entsprechend auch für den Fall der Zustellung statt Verkündung des Urteils (vgl. § 104 Abs. 2 FGO) mit der Maßgabe gelten, dass die Frist nicht mit der Verkündung, sondern mit der tatsächlichen Übergabe der unterschriebenen Urteilsformel, spätestens aber mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die unterschriebene Urteilsformel der Geschäftsstelle gemäß § 104 Abs. 2 Halbsatz 2 FGO zu übergeben gewesen wäre (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juli 1999 - VIII R 81/98, BFH/NV 1999, 1626, unter II.2.b aa, m.w.N.; vgl. auch BVerwG-Beschluss vom 18. August 1999 - 8 B 124/99).

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2023 - 11 LA 376/23

    Fünfmonatsfrist; Zur Fünfmonatsfrist für das Absetzen von Urteilen

    Dies ist stets anzunehmen, wenn das Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung gemäß § 116 Abs. 1 VwGO schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist; dasselbe ist in den Fällen - wie hier - des § 116 Abs. 2 VwGO anzunehmen, in denen das Urteil anstelle der Verkündung zugestellt wird (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 27.4.1993 - GmS-OBG 1/92 - juris Rn. 11 ff.; BVerwG, Beschl. v. 18.8.1999 - 8 B 124/99 - juris Rn. 2; dass., v. 9.8.2004 - 7 B 20/04 - juris Rn. 16; dass, Urt. v. 30.5.2012 - 9 C 5/11 - juris Rn. 23; dass., Beschl. v. 11.5.2015 - 7 B 18/14 - juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 11.6.2001 - 8 B 17/01 - juris Rn. 4; dass, Beschl. v. 3.5.2004 - 7 B 60/04 - juris Rn. 4 u. v. 29.9.2015 - 7 B 22/15 - juris Rn. 4).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung ausgeführt hat, ein Urteil, das aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergehe und "nicht binnen fünf Monaten nach der mündlichen Verhandlung nach § 116 Abs. 2 VwGO vollständig abgefasst und zugestellt" werde, sei i.S.d. § 138 Nr. 6 VwGO "nicht mit Gründen versehen" (BVerwG, Beschl. v. 18.8.2001 - 8 B 124/99 - juris Rn. 2), und damit abweichend von der dargestellten herrschenden Meinung auf den Zeitpunkt der Zustellung abzustellen scheint, ist diese Entscheidung vereinzelt geblieben.

  • BVerwG, 14.02.2003 - 4 B 11.03

    Mündliche Verhandlung; Verzicht auf weitere mündliche Verhandlung; Entscheidung

    Daraus lässt sich ableiten, dass auch ein nicht verkündetes Urteil, das aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergeht, im Sinne des § 138 Ziff. 6 VwGO "nicht mit Gründen versehen" ist, wenn es später als fünf Monate nach der Verhandlung vollständig abgefasst wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 1993 - BVerwG 6 B 18.93 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21, vom 18. August 1999 - BVerwG 8 B 124.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 37 und vom 11. Juni 2001 - BVerwG 8 B 17.01 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 26).
  • VGH Bayern, 23.04.2019 - 13a ZB 18.32206

    Berufungszulassung wegen Vorliegen eines Verfahrensmangels

    Teilweise wird auf die Einhaltung von fünf Monaten seit der mündlichen Verhandlung abgestellt (so etwa BVerwG, B.v. 14.2.2003 - 4 B 11.03 - NVwZ-RR 2003, 460 = juris Rn. 9; B.v. 18.8.1999 - 8 B 124.99 - NVwZ 1999, 1334 = juris Rn. 2; BGH, B.v. 18.6.2001 - AnwZ (B) 10/00 - NJW-RR 2001, 1642 = juris Rn. 3; Kraft in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 117 Rn. 22; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 116 Rn. 12; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 117 Rn. 21).

    Teilweise wird für den Fristbeginn auf die Übergabe der unterschriebenen Urteilsformel an die Geschäftsstelle abgestellt (so etwa Kraft in Eyermann VwGO, 15. Aufl. 2019, § 117 Rn. 37 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 11.6.2001 - 8 B 17.01 - NVwZ 2001, 1150 = juris Rn. 4; B.v. 18.8.1999 - 8 B 124.99 - NVwZ 1999, 1334 = juris Rn. 2; B.v. 20.9.1993 - 6 B 18.93 - NJW 1994, 273 = juris Rn. 5; BFH, B.v. 13.8.1998 - VII R 30/98 - BFH/NV 1999, 208 = juris Rn. 10; vgl. auch Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 138 Rn. 63; Neumann/Korbmacher in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 138 Rn. 246).

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

    Der von der Klägerin zitierte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 1993 (- 6 B 18/93 - NJW 1994, 273; bestätigt durch 18. August 1999 - 8 B 124/99 - NVwZ 1999, 1334) betraf nämlich ein Verfahren, in dem gemäß § 116 Abs. 2 VwGO die Verkündung durch die Zustellung des Urteils ersetzt werden sollte.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - A 9 S 1047/16

    Personenverschiedenheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren;

    Aus den vorstehend zitierten Überlegungen des Bundesverwaltungsgerichts, mit denen sich der Zulassungsantrag nicht auseinandersetzt, ergibt sich zugleich, dass es auf das persönliche Erinnerungsvermögen des einzelnen Anhörers bei der Entscheidung über einen Asylantrag nicht notwendig ankommt, so dass eine Übertragung der Rechtsprechung zur äußersten "Absetzungsfrist" für ein vollständiges Urteil im Verwaltungsprozess auf die Abfassung eines asylrechtlichen Bescheids offensichtlich ausscheidet (vgl. zu dem insoweit in Rede stehenden Rückgriff auf § 552 ZPO a.F. bzw. § 551 Abs. 2 Satz 3 ZPO Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92 -, BVerwGE 92, 367; BVerwG, Beschlüsse vom 20.09.1993 - 6 B 18.93 -, NJW 1994, 273, vom 18.08.1999 - 8 B 124.99 -, NVwZ 1999, 1334, vom 09.08.2004 - 7 B 20.04 -, juris, und vom 24.11.2005 - 9 B 20.05 -, juris).
  • VGH Bayern, 24.10.2018 - 1 ZB 17.4

    Befreiung bei Überschreiten der Baugrenzen

    Wird - wie hier - die Verkündung gemäß § 116 Abs. 2 VwGO durch die Zustellung des Urteils ersetzt, gilt die Fünf-Monats-Frist entsprechend (vgl. BVerwG, B.v. 18.8.1999 - 8 B 124.99 - NVwZ 1999, 1334).
  • OVG Sachsen, 07.07.2022 - 6 A 50/21

    Asylrecht; keine Verletzung rechtlichen Gehörs; Ablauf des Verwaltungsverfahrens;

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in den Beschlüssen vom 20. September 1993 - 6 B 18.93 - und vom 18. August 1999 - 8 B 124.99 - für die Wahrung der Frist verlangt, dass das Urteil den Beteiligten auch rechtzeitig zugestellt werde.

    Auf die von den Klägern in Bezug genommene Frist von fünf Monaten (die auch für die Fallkonstellation, bei der gemäß § 116 Abs. 2 VwGO die Verkündung durch die Zustellung des Urteils ersetzt werden soll und innerhalb von zwei Wochen nur die Urteilsformel zur Geschäftsstelle gelangt ist, gilt - vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. August - 8 B 124.99 -, juris Rn. 2) kommt es demnach gar nicht an, da zwar eine verspätete Zustellung, nicht aber eine nach Ablauf einer Frist von fünf Monaten anzunehmende fehlende Übereinstimmung zwischen den im unterzeichneten Urteil dargelegten Gründen und den Gründen, die nach dem Ergebnis der auf die mündliche Verhandlung folgenden Urteilsberatung für die richterliche Überzeugung und für die von dieser getragenen Entscheidung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) maßgeblich waren (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 27. April 1993, GmS-OGB 1/92, juris Rn. 9), im Raum steht.

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvR 1150/99

    Anforderungen an nachträgliche Divergenzrüge als Berufungszulassungsgrund gem §

    Die Fünf-Monats-Frist für die Abfassung der vollständigen Urteilsgründe (vgl. dazu BVerwGE 92, 367), die auch im Falle der Zustellung eines aufgrund mündlicher Verhandlung ergehenden Urteils an Verkündungs statt (§ 116 Abs. 2 VwGO) gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 1993, NJW 1994, S. 273 und Beschluss vom 18. August 1999, NVwZ 1999, S. 1334), ist hier offensichtlich gewahrt.
  • VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.934

    Zu den Anforderungen der Teilprivilegierung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB

  • OVG Bremen, 05.12.2018 - 2 LA 220/18

    Fünf-Monats-Frist bei Zustellung des Urteils - Fünf-Monats-Frist

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2004 - 2 LA 1231/04

    Alleinige Benennung des Berufungszulassungsgrundes nach § 125 Abs. 2 Nr. 5

  • BVerwG, 10.10.2003 - 7 B 88.03

    Rückübertragung eines Grundstücks; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

  • BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 2.00

    Anforderungen an die Urteilsgründe eines Berufungsgerichts - Erforschung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2023 - 6 A 201/22

    Darlegung von Zulassungsgründen i.R.e. Antrags auf Zulassung der Berufung;

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