Rechtsprechung
   LG Göttingen, 14.07.1999 - 1 Qs 121/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17959
LG Göttingen, 14.07.1999 - 1 Qs 121/99 (https://dejure.org/1999,17959)
LG Göttingen, Entscheidung vom 14.07.1999 - 1 Qs 121/99 (https://dejure.org/1999,17959)
LG Göttingen, Entscheidung vom 14. Juli 1999 - 1 Qs 121/99 (https://dejure.org/1999,17959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,17959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 751
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Das Gericht, das die Maßnahme nach § 2 DNA-IFG i.V.m. § 81g StPO anordnet, entscheidet zudem aufgrund eines anderen Maßstabs und spricht eine andersartige Rechtsfolge aus als das Gericht, das über die Strafaussetzung zu befinden hat (vgl. LG Göttingen, NJW 2000, S. 751 f.; LG Ingolstadt, NJW 2000, S. 749 ff.; Markwardt/Brodersen, NJW 2000, S. 692, 693 f.; Messer/Siebenbürger, a.a.O., Rn. 130).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2001 - 3 Ws 17/01

    DNA-Identifizierung; Molekulargenetische Untersuchung; Negativprognose;

    Dabei widerspricht die Tatsache, dass dem Beschwerdeführer Strafaussetzung zur Bewährung bewilligt und ihm damit eine positive Sozialprognose gestellt wurde, nicht von vornherein der Annahme einer Negativprognose im Rahmen des § 81 g Abs. 1 StPO (BVerfG a.a.O. S. 17ff; Thür.OLG StV 2001, 5; LG Ingolstadt NJW 2000, 749; LG Göttingen NJW 2000, 751; LG Frankfurt StV 2001, 9; LG Waldshut-Tiengen StV 2001, 10; anders LG Lüneburg StV 1999, 421; LG Freiburg StV 1999, 531; NStZ 2001, 47; Kauffmann / Ureta NStZ 2000, 221; in der Tendenz ähnlich, wenn auch etwas differenzierter LG Waldshut StV 1999, 365; LG Gera StV 1999, 589).

    Die Maßnahmen nach § 81 g StPO, die künftige Strafverfahren betreffen, sind vergleichbar mit den klassischen erkennungsdienstlichen Maßnahmen nach § 81 b StPO, die trotz einer Strafaussetzung zur Bewährung ebenfalls für zulässig erachtet werden (BVerwG NJW 1983, a.a.O.; LG Göttingen NJW 2000, 751; Markwardt/Brodersen NJW 2000, 692.).

  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 112/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit des sog. genetischen Fingerabdrucks

    Schließlich kann eine falsche Prognose im Zusammenhang mit einer dem Verurteilten günstigen Aussetzungsentscheidung notfalls korrigiert werden, während unterbliebene Maßnahmen nach dem DNA-IFG praktisch kaum nachgeholt werden können, so daß ein DNA-Identifizierungsmuster gegebenenfalls unabänderlich fehlt, welches die Aufklärung einer schwerwiegenden Straftat eventuell möglich gemacht hätte (vgl. LG Göttingen, Beschluß vom 14. Juli 1999 - 1 Qs 121/99 - NJW 2000, 751; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 27. März 2001 - 3 Ws 17/01 - StraFo 2001, 308 ; Markwardt/Brodersen, NJW 2000, 692 ; Rackow, Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz und seine Probleme, 2001, S. 156 ff., 159; jeweils unter Heranziehung von BVerwGE 66, 192 [200 f.] zu § 81 b Alt. 2 StPO).
  • LG Waldshut-Tiengen, 08.11.2000 - 2 Qs 100/00

    DNA-Analyse: Voraussetzungen - Verhältnis zur Entscheidung über die

    Teilweise wird die Schwelle für die Bejahung der Negativprognose niedrig angesetzt (z.B. OLG Jena NStZ 2000, 553 ; LG Hannover NStZ 2000, 220 und 221; LG Ingolstadt NJW 2000, 749; LG Göttingen NJW 2000, 751), teilweise werden gesteigerte Anforderungen an die Annahme künftiger erneuter Straffälligkeit gestellt (z.B. LG Freiburg NStZ 2000, 162 ; LG Gera NStZ 2000, 163 ; LG Lüneburg StV 1999, 421).
  • AG St. Wendel, 22.01.2010 - 19 Gs 138/09

    Anordnung einer molekulargenetischen Untersuchung: Anforderungen an die

    Das Gericht, das die Maßnahme nach § 2 DNA-IFG i.V. m. § 81 g StPO anordnet, entscheidet zudem aufgrund eines anderen Maßstabs und spricht eine andersartige Rechtsfolge aus als das Gericht, das über die Strafaussetzung zu befinden hat (vgl. LG Göttingen, NJW 2000, S. 751 f.; LG Ingolstadt, NJW 2000, S. 749 ff.; Markwardt/Brodersen, NJW 2000, S. 692, 693 f.; Messer/Siebenbürger, a.a.O., RN. 130).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht