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   OLG Düsseldorf, 17.07.2000 - 2b Ss 164/00 - 54/00 I   

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https://dejure.org/2000,6586
OLG Düsseldorf, 17.07.2000 - 2b Ss 164/00 - 54/00 I (https://dejure.org/2000,6586)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.07.2000 - 2b Ss 164/00 - 54/00 I (https://dejure.org/2000,6586)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juli 2000 - 2b Ss 164/00 - 54/00 I (https://dejure.org/2000,6586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absicht; Falsche Verdächtigung; Vollendung; Richtigstellung; Polizeiliche Vernehmung; Mißbrauch von Ausweispapieren

  • Judicialis

    StGB § 164 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 164 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Identitätstäuschung

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3582
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.1962 - 2 StR 571/62

    Vorliegen einer falschen Anschuldigung des wirklichen Namensträgers bei Angabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2000 - 2b Ss 164/00
    Darauf, daß sein Beweggrund möglicherweise die Vorstellung eines anderen, außergesetzlichen Erfolges ist, kommt es nicht an (vgl. BGHSt 18, 204, 206").

    Der Täter muß also wissen und wollen, daß aufgrund der falschen Verdächtigung gegen den wirklichen Namensträger ein behördliches Verfahren eingeleitet wird (BGHSt 18, 204 ff).

  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Im Übrigen gehört die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder einer anderen behördlichen Maßnahme gegen den falsch Verdächtigten nicht zur Vollendung der Straftat gemäß § 164 StGB und liegt diese somit schon dann vor, wenn die Verdächtigung bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Beamten eingegangen oder mündlich angebracht ist ( OLG Düsseldorf , NJW 2000, Seiten 3582 f. ).

    Zwar ist auch anerkannt, dass es bei einer Verdächtigung der Vollendung der Tat entgegensteht, wenn die Anzeige noch rechtzeitig widerrufen wird, d.h., wenn Anzeige und Widerruf zusammentreffen ( OLG Düsseldorf , NJW 2000, Seiten 3582 f.; Reichsgericht , GA 52, Seite 246 ).

    Dasselbe gilt, wenn der Verdächtigende seine mündliche Erklärung durch eine noch mit seiner Behauptung in zeitlichem und räumlichem Zusammenhang stehende Gegenerklärung bei einer noch nicht abgeschlossenen polizeilichen Vernehmung richtig stellt ( OLG Düsseldorf , NJW 2000, Seiten 3582 f.; OLG Hamm , JMBlNW 1964, Seite 129 ).

  • AG Brandenburg, 19.12.2022 - 34 C 20/20

    Friseur - Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen: Haare chlorieren

    Im Übrigen gehört die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder einer anderen behördlichen Maßnahme gegen die falsche Verdächtigte nicht zur Vollendung der Straftat gemäß § 164 StGB und liegt diese somit schon dann vor, wenn die Verdächtigung bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Beamten eingegangen oder mündlich angebracht ist ( OLG Düsseldorf , NJW 2000, Seiten 3582 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ).

    Zwar ist auch anerkannt, dass es bei einer Verdächtigung der Vollendung der Tat entgegensteht, wenn die Anzeige noch rechtzeitig widerrufen wird, d.h., wenn Anzeige und Widerruf zusammentreffen ( OLG Düsseldorf , NJW 2000, Seiten 3582 f.; Reichsgericht , GA 52, Seite 246; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ).

    Dasselbe gilt, wenn die Verdächtigende ihre mündliche Erklärung durch eine noch mit ihrer Behauptung in zeitlichem und räumlichem Zusammenhang stehende Gegenerklärung bei einer noch nicht abgeschlossenen polizeilichen Vernehmung richtig stellt ( OLG Düsseldorf , NJW 2000, Seiten 3582 f.; OLG Hamm , JMBlNW 1964, Seite 129; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ).

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