Weitere Entscheidung unten: EuGH, 26.09.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00   

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https://dejure.org/2001,114
BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00 (https://dejure.org/2001,114)
BVerfG, Entscheidung vom 08.02.2001 - 2 BvF 1/00 (https://dejure.org/2001,114)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 (https://dejure.org/2001,114)
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Hessische Wahlprüfung

Art. 28 GG, landesrechtliches Wahlprüfungskriterium "Verstoß gegen die guten Sitten";

Art. 92 GG, gegen die Entscheidungen des hessischen Wahlprüfungsgerichts muß ein Rechtsmittel gegeben sein

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen über die Prüfung der Wahl zum Hessischen Landtag: enge Auslegung des Wahlfehlertatbestands der sittenwidrigen Wahlbeeinflussung - Wahlprüfungsgericht und Begriff der rechtsprechenden Gewalt

  • Wolters Kluwer

    Wahlprüfungsrechtliche Spruchpraxis - Gute Sitten - Beeinflussung des Wahlergebnisses - Sittenwidrige Wahlbeeinflussung - Wahlprüfungsrechtliche Entscheidung - Wahlfehler - Rechtsprechende Gewalt - Rechtsprechende Tätigkeit

  • Judicialis

    WahlPrüfG § 1; ; WahlPrüfG § 17; ; WahlPrüfG § 15; ; WahlPrüfG § 2; ; WahlPrüfG § 17; ; BGB § ... 138 Abs. 1; ; StGB § 108b; ; StGB §§ 107 ff.; ; BetrVG § 74 Abs. 2; ; BVerfGG § 35; ; GG Art. 28 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 41; ; GG Art. 28 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 97; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Anforderungen aus dem Grundgesetz und Verfassungsautonomie der Länder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Wahlprüfungsgesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Normenkontrollantrag "Wahlprüfung Hessen" teilweise erfolgreich

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Normenkontrollantrag "Wahlprüfung Hessen" teilweise erfolgreich

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 28 Abs. 1, 92 GG
    Verfassungsrecht, Grundgesetzliche Anforderungen an Wahlprüfung nach Landesverfassungsrecht

Sonstiges

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 111
  • NJW 2001, 1048
  • NVwZ 2001, 551 (Ls.)
  • DVBl 2001, 463
  • DVBl 2001, 888
 
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Wird zitiert von ... (160)Neu Zitiert selbst (46)

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
    Ob die Wahrnehmung einer Aufgabe als Rechtsprechung im Sinne von Art. 92 GG anzusehen ist, hängt wesentlich von verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie von traditionellen oder durch den Gesetzgeber vorgenommenen Qualifizierungen ab (vgl. BVerfGE 22, 49 ; 64, 175 ; 76, 100 ).

    Sinn und Zweck des IX. Abschnitts des Grundgesetzes, der für den Bereich der Rechtsprechung eine besondere Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Willensbildung im System der Gewaltenteilung gewährleisten will (vgl. BVerfGE 22, 49 ), entspräche es nicht, allein aus der Besetzung eines staatlichen Gremiums mit unabhängigen Richtern auf die Ausübung rechtsprechender Gewalt zu schließen.

    Um Rechtsprechung in einem materiellen Sinn handelt es sich, wenn bestimmte hoheitsrechtliche Befugnisse bereits durch die Verfassung Richtern zugewiesen sind oder es sich von der Sache her um einen traditionellen Kernbereich der Rechtsprechung handelt (vgl. BVerfGE 22, 49 ).

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
    Dieser Rechtsgedanke liegt den wahlprüfungsrechtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Grunde (vgl. BVerfGE 89, 243 ) und ist in der wahlprüfungsrechtlichen Rechtsprechung der Länder allgemein anerkannt (vgl. OVG Schleswig, NVwZ 1994, S. 179; Niedersächsischer Staatsgerichtshof, DVBl 2000, S. 627).

    Andererseits schließt das Erfordernis des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung (vgl. BVerfGE 89, 243 ), das seine rechtliche Grundlage im Demokratiegebot findet, es zumindest aus, Wahlbeeinflussungen einfacher Art und ohne jedes Gewicht schlechthin zum Wahlungültigkeitsgrund zu erheben.

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
    Er gibt den Ländern kraft des Demokratiegebots auf, ein Verfahren zur Prüfung ihrer Parlamentswahlen einzurichten; auch hierfür sind die in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG aufgeführten Wahlrechtsgrundsätze verbindlich (vgl. BVerfGE 85, 148 ; 99, 1 ).

    Einem Land, das sich entschließt, das materielle Wahlprüfungsrecht gesetzlich zu regeln, steht dementsprechend eine umfangreiche Gestaltungsfreiheit zu (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 98, 145 ; 99, 1 ).

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Welcher Grad an Bestimmtheit geboten ist, lässt sich nicht generell und abstrakt festlegen, sondern hängt von der Eigenart des Regelungsgegenstands und dem Zweck der betreffenden Norm ab (vgl. BVerfGE 89, 69 ; 103, 111 ; 123, 39 ).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Neben der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit des Richters (Art. 97 Abs. 1 und 2 GG) ist es wesentliches Kennzeichen der Rechtsprechung im Sinne des Grundgesetzes, dass die richterliche Tätigkeit von einem "nicht beteiligten Dritten" ausgeübt wird (vgl. BVerfGE 3, 377 ; 4, 331 ; 21, 139 ; 27, 312 ; 48, 300 ; 87, 68 ; 103, 111 ).

    Diese Vorstellung von neutraler Amtsführung ist mit den Begriffen "Richter" und "Gericht" untrennbar verknüpft (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 60, 175 ; 103, 111 ).

    Die richterliche Tätigkeit erfordert daher unbedingte Neutralität gegenüber den Verfahrensbeteiligten (BVerfGE 21, 139 ; 103, 111 ).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Es besteht jedoch ein unabwendbares Bedürfnis nach einer einheitlichen, abstrakt-generellen Regelung (vgl. auch BVerfGE 39, 1; 48, 127; 84, 9; 88, 203; 99, 341; 101, 106 ; 103, 111; 109, 256), da das grundrechtlich garantierte Existenzminimum sonst nicht gesichert ist.
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Rechtsprechung
   EuGH, 26.09.2000 - C-322/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,478
EuGH, 26.09.2000 - C-322/98 (https://dejure.org/2000,478)
EuGH, Entscheidung vom 26.09.2000 - C-322/98 (https://dejure.org/2000,478)
EuGH, Entscheidung vom 26. September 2000 - C-322/98 (https://dejure.org/2000,478)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Entlassungsbedingungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kachelmann

  • EU-Kommission PDF

    Kachelmann

    Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absatz 1 und 5 Absatz 1
    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Betriebsbedingte Streichung eines Teilzeitarbeitsplatzes - Nationale Bestimmung, nach der teilzeit- und vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer bei der ...

  • EU-Kommission

    Kachelmann

  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen; Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen; Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Auslegung des deutschen Kündigungsschutzrechts: Entwarnung für Arbeitgeber

  • Judicialis

    Richtlinie 76/207 Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 76/207 Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Entlassungsbedingungen

  • datenbank.nwb.de

    Vergleichbarkeit vollzeit- und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer bei betriebsbedingten Kündigungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 30 (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen/Entlassungsbedingungen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung des Artikels 5 Absatz 1 der Richtlinie des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1048 (Ls.)
  • ZIP 2000, 1947
  • EuZW 2000, 691
  • NZA 2000, 115
  • NZA 2000, 1155
  • BB 2000, 2641
  • BB 2000, 870
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-322/98
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59).

    Die Entscheidung über die Vorabentscheidungsfrage eines nationalen Gerichts kann er dabei nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Bosman, Randnr. 61, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal Tourisme, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 20).

  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-322/98
    In Ausnahmefällen kann der Gerichtshof allerdings zur Prüfung seiner eigenen Zuständigkeit erforderlichenfalls die Umstände untersuchen, unter denen er von dem innerstaatlichen Gericht angerufen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80, Foglia, Slg. 1981, 3045, Randnr. 21).
  • EuGH, 06.04.2000 - C-226/98

    Jørgensen

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-322/98
    Nach ständiger Rechtsprechung enthält eine neutral gefasste innerstaatliche Regelung dann eine mittelbare Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen, wenn sie tatsächlich einen wesentlich höheren Anteil von Frauen als von Männern benachteiligt, sofern diese unterschiedliche Behandlung nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. u. a. Urteil vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-226/98, Jørgensen, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 29).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-36/99

    Idéal tourisme

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-322/98
    Die Entscheidung über die Vorabentscheidungsfrage eines nationalen Gerichts kann er dabei nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Bosman, Randnr. 61, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal Tourisme, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 20).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-387/93

    Strafverfahren gegen Banchero

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-322/98
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es allein Sache des befassten nationalen Gerichts, das in dem Rechtsstreit zu entscheiden hat, im Hinblick auf den jeweiligen Einzelfall sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-387/93, Banchero, Slg. 1995, I-4663, Randnr. 15).
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Er kann die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. insbesondere Urteile Bosman, Randnr. 61, vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal Tourisme, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-322/98, Kachelmann, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

    Dem steht das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 26. September 2000 (- C-322/98 - [Kachelmann], Slg. 2000, I-7505) nicht entgegen.
  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte

    c) Diese auch europäischem Recht entsprechenden Grundsätze (EuGH 26. September 2000 - C-322/98 - EuGHE I 2000, 7505) sind trotz einiger Kritik (vgl. J.H. Bauer/Klein BB 1999, 1162; Schüren Anm. zu AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 39; Preis/Bütefisch Anm. zu EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 37) überwiegend zustimmend aufgenommen worden (vgl. ErfK/Ascheid 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 485; HaKO-Gallner Kündigungsschutzgesetz 2. Aufl. Rn. 731 ff. mwN; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 625 f.; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 443 ff.; Kiel GK § 1 KSchG Rn. 681 ff.; Kittner/Däubler/Zwanziger-Kittner KSchR 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 455; ähnlich Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1079 ff.).
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