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   VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99   

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VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99 (https://dejure.org/2000,2832)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99 (https://dejure.org/2000,2832)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. November 2000 - PL 15 S 2838/99 (https://dejure.org/2000,2832)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verwertungsverbot für DNA-Analyse im Kündigungsstreit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertung des Ergebnisses einer ohne Kenntnis und Einwilligung des Betroffenen erhobenen DNA-Analyse für eine außerordentliche Verdachtskündigung; Antrag auf Ersetzung einer verweigerten Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung durch einen Personalrat; Antrag auf ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretung - Ersetzung der Zustimmung; außerordentliche Kündigung; wichtiger Grund; Kündigungsfrist; Verdachtskündigung; Beleidigung; allgemeines Persönlichkeitsrecht; DNA-Analyse; Verwertungsverbot; Güter- und Interessenabwägung; Sachverhaltsaufklärung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1082
  • NVwZ 2001, 590 (Ls.)
  • VBlBW 2001, 225
  • DÖV 2001, 474
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94

    Kündigungsberechtigter gegenüber Arbeitnehmern von Gemeinden; Kündigungsfrist für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99
    Dabei gilt der Grundsatz, dass Personalratsmitglieder jedem anderen Arbeitnehmer gleichstehen, was die Frage der Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag und die Schwere dieser Verletzung betrifft (vgl. den Beschluss des Senats vom 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94 -, ZBR 1996, 344 = PersR 1996, 439 = PersV 1997, 267 = IÖD 1996, 68; BAG, Beschluss vom 02.08.1974, BAGE 26, 219, und Urteil vom 24.04.1975, BAGE 27, 113).

    Das bedeutet, dass der Arbeitgeber, wenn er sein Kündigungsrecht nicht verlieren will, innerhalb der Frist nicht nur den Zustimmungsantrag beim Personalrat stellen, sondern bei Verweigerung der Zustimmung auch das Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung beim Verwaltungsgericht einleiten muss (vgl. BAG, Beschluss vom 18.08.1977, NJW 1978, 661, und Beschluss des Senats vom 28.11.1995, a.a.O.).

    Bei der Entscheidung über den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung sind auch solche Umstände zu berücksichtigen, die erst im Laufe des Beschlussverfahrens bekannt werden oder entstehen, sofern der Dienststellenleiter zuvor beim Personalrat auch wegen dieser vorgesehenen Kündigungsgründe vergeblich die Zustimmung zu der beabsichtigten Kündigung beantragt hat (vgl. Beschluss des Senats vom 28.11.1995, a.a.O.; BAG, Beschluss vom 22.08.1974, a.a.O.).

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99
    Während bei der Tatkündigung für den Kündigungsentschluss maßgebend ist, dass der Arbeitnehmer nach der Überzeugung des Arbeitgebers die strafbare Handlung bzw. Pflichtverletzung tatsächlich begangen hat und dem Arbeitgeber aus diesem Grund die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, lässt § 626 Abs. 1 BGB bzw. § 54 Abs. 1 BAT eine Verdachtskündigung dann zu, wenn (1.) starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, wenn (2.) die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn (3.) der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BAG, Urteil vom 26.03.1992, a.a.O., und Urteil vom 18.11.1999, NJW 2000, 1211 = BB 2000, 672 = NZA 2000, 418).

    Kollidieren schützenswerte betriebliche Interessen des Arbeitgebers mit dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, bedarf es einer Güter- und Interessenabwägung, um die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht und dementsprechend der Zulässigkeit der Verwertung der auf diese Weise ermittelten Tatsachen zu beantworten (vgl. BAG, Urteile vom 8.2.1984, BAGE 45, 111, 117; vom 07.10.1987, BB 1988, 137 = NZA 1988, 92, und vom 18.11.1999, a.a.O.).

    Davon abgesehen ist der Senat der Auffassung, dass der Antragsteller als Arbeitgeber nicht alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, zu denen er nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der der Senat folgt, vor Ausspruch einer Verdachtskündigung nach §§ 626 Abs. 1 BGB und 54 Abs. 1 BAT verpflichtet ist, damit er alle Möglichkeiten, die Voraussetzungen für eine Tatkündigung zu schaffen, zuvor ausgeschöpft hat (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.1999, a.a.O.).

  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99
    Kollidieren schützenswerte betriebliche Interessen des Arbeitgebers mit dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, bedarf es einer Güter- und Interessenabwägung, um die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht und dementsprechend der Zulässigkeit der Verwertung der auf diese Weise ermittelten Tatsachen zu beantworten (vgl. BAG, Urteile vom 8.2.1984, BAGE 45, 111, 117; vom 07.10.1987, BB 1988, 137 = NZA 1988, 92, und vom 18.11.1999, a.a.O.).

    Derartige überwiegende schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers hat das Bundesarbeitsgericht bezüglich sogenannter heimlicher Ehrlichkeits- und Zuverlässigkeitskontrollen gegenüber dem Arbeitnehmer bejaht, wenn neben einem überwiegenden Interesse des Arbeitgebers der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers die einzige Möglichkeit ist, die Täter zu ermitteln, der Einsatz weniger weitreichender Mittel also nicht ausreichend ist (vgl. BAG, Urteil vom 07.10.1987, a.a.O.).

  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91

    Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99
    Typisch für die sogenannte Verdachtskündigung ist, dass die dem Arbeitnehmer zur Last gelegte Tat nicht oder noch nicht nachweisbar ist, trotzdem aber so starke Verdachtsmomente bestehen, dass bereits und gerade diese Ungewissheit dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (vgl. BAG, Urteil vom 26.03.1992, NJW 1993, 83 = NZA 1992, 1121).

    Während bei der Tatkündigung für den Kündigungsentschluss maßgebend ist, dass der Arbeitnehmer nach der Überzeugung des Arbeitgebers die strafbare Handlung bzw. Pflichtverletzung tatsächlich begangen hat und dem Arbeitgeber aus diesem Grund die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, lässt § 626 Abs. 1 BGB bzw. § 54 Abs. 1 BAT eine Verdachtskündigung dann zu, wenn (1.) starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, wenn (2.) die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn (3.) der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BAG, Urteil vom 26.03.1992, a.a.O., und Urteil vom 18.11.1999, NJW 2000, 1211 = BB 2000, 672 = NZA 2000, 418).

  • BGH, 17.02.1982 - VIII ZR 29/81

    Zulässigkeit des Mithörens von Telefongesprächen durch Dritte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99
    Dabei ist von Bedeutung, dass der Antragsteller es bewusst und aktiv auf eine Täuschung des Beteiligten zu 2. angelegt hat, um dessen Körperzellen im Rahmen einer Besprechung ohne Offenbarung dieser Absicht zu erlangen (vgl. auch BGH, Urteil vom 17.02.1982, NJW 1982, 1397, 1398).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1981 - 13 S 97/81

    Handlungsermessen der Personalvertretung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99
    Erforderlich ist vielmehr ein Nachweis der groben Pflichtverletzung, den zu erbringen zunächst Sache des Antragstellers ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.03.1981 - 13 S 97/81 -, ZBR 1982, 219 = PersV 1983, 465).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99
    Sie ist allerdings nur so lange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (vgl. BAG, Urteil vom 29.07.1993, NJW 1994, 1675).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass aus Gründen einer effektiven Strafrechtspflege jedenfalls zur Aufklärung schwerer Taten nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in dieses Selbstbestimmungsrecht eingegriffen werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.09.1989, BVerfGE 80, 367, 375).
  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99
    Dabei gilt der Grundsatz, dass Personalratsmitglieder jedem anderen Arbeitnehmer gleichstehen, was die Frage der Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag und die Schwere dieser Verletzung betrifft (vgl. den Beschluss des Senats vom 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94 -, ZBR 1996, 344 = PersR 1996, 439 = PersV 1997, 267 = IÖD 1996, 68; BAG, Beschluss vom 02.08.1974, BAGE 26, 219, und Urteil vom 24.04.1975, BAGE 27, 113).
  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99
    Kollidieren schützenswerte betriebliche Interessen des Arbeitgebers mit dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, bedarf es einer Güter- und Interessenabwägung, um die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht und dementsprechend der Zulässigkeit der Verwertung der auf diese Weise ermittelten Tatsachen zu beantworten (vgl. BAG, Urteile vom 8.2.1984, BAGE 45, 111, 117; vom 07.10.1987, BB 1988, 137 = NZA 1988, 92, und vom 18.11.1999, a.a.O.).
  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

  • LAG Köln, 30.01.1998 - 4 Sa 930/97

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch außerordentliche Kündigung;

  • BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77

    Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 1027/97

    Ersetzung der Zustimmung des Personalrats zur außerordentlichen Kündigung eines

  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    Demgemäß ist eine ohne Wissen des Betroffenen vorgenommene DNA-Analyse beispielsweise auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht geeignet, eine Verdachtskündigung zu rechtfertigen, sondern unterliegt einem Verwertungsverbot (vgl. VGH Baden-Württemberg NJW 2001, 1082; vgl. auch EuGH NJW 1994, 3005 ff.: Aufhebung einer Entscheidung, soweit sie auf einem anläßlich einer Einstellungsuntersuchung ohne Einwilligung vorgenommenen Lymphozytentest beruht).
  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 60/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    Demgemäß ist eine ohne Wissen des Betroffenen vorgenommene DNA-Analyse beispielsweise auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht geeignet, eine Verdachtskündigung zu rechtfertigen, sondern unterliegt einem Verwertungsverbot (vgl. VGH Baden-Württemberg NJW 2001, 1082; vgl. auch EuGH NJW 1994, 3005 ff.: Aufhebung einer Entscheidung, soweit sie auf einem anläßlich einer Einstellungsuntersuchung ohne Einwilligung vorgenommenen Lymphozytentest beruht).
  • OLG Jena, 18.08.2004 - 2 U 1038/03

    Persönlichkeitsrecht und Telefonbuch

    So dürfen Krankenpapiere, Atteste oder Gutachten nicht gegen den Willen des Betroffenen weitergegeben werden (BGHZ 24, 72, 81; VGH Mannheim NJW 2001, 1082).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2001 - PL 15 S 715/01

    Außerordentliche Kündigung - Zustimmungsersetzung

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99 -, NJW 2001, 1082 = ZfPR 2001, 43) zu dem Ergebnis gelangt, dass ein derartiger wichtiger Grund vorliegt, weil der Antragstellerin die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2002 - PB 15 S 259/02

    Zustimmung zur außerordentlichen Änderungskündigung

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht dabei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99 -, NJW 2001, 1082 = ZfPR 2001, 43) zu dem Ergebnis gelangt, dass ein derartiger wichtiger Grund vorliegt, weil dem Antragsteller die unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Beteiligten zu 2. nicht zugemutet werden kann.
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