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   OVG Niedersachsen, 04.12.2000 - 4 M 3681/00   

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https://dejure.org/2000,3135
OVG Niedersachsen, 04.12.2000 - 4 M 3681/00 (https://dejure.org/2000,3135)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.12.2000 - 4 M 3681/00 (https://dejure.org/2000,3135)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 4 M 3681/00 (https://dejure.org/2000,3135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Übernahme für Kosten der Lagerung des Mobiliars und Hausrats während Strafhaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 15a
    Sozialhilferecht: Sicherungs der Unterkunft durch Übernahme von Kosten der Lagerung von Mobiliar und Hausrat für die Zeit der Strafhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 15a Abs. 1 S. 1 BSHG; § 72 BSHG; § 72 Abs. 1 StVollzG; § 83 Abs. 2 StVollzG
    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Lagerung von Möbeln und sonstiger Habe für die Dauer einer Inhaftierung durch den Sozialhilfeträger; Erhaltung von Einrichtungsgegenständen und sonstiger Habe eines Häftlings als Bestandteil der Sicherung der Unterkunft nach § ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Lagerung von Möbeln und sonstiger Habe für die Dauer einer Inhaftierung durch den Sozialhilfeträger; Erhaltung von Einrichtungsgegenständen und sonstiger Habe eines Häftlings als Bestandteil der Sicherung der Unterkunft nach § ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1155
  • NVwZ 2001, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.12.1995 - 5 C 28.93

    Unterkunftskosten - Ordnungsbehörde - Abwendung drohender Obdachlosigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2000 - 4 M 3681/00
    Grundsätzlich wertet auch das Bundesverwaltungsgericht Kosten für die zeitweise Einlagerung von Möbeln und anderem Besitz des Hilfeempfängers als Kosten der Unterkunft (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1995 - BVerwG 5 C 28.93 -, BVerwGE 100, 136 = DVBl 1996, 316 = NJW 1996, 1838 = FEVS Bd. 46 S. 311).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2021 - L 8 SO 50/18

    Übernahme von Kosten der Unterkunft für die Zeit einer Inhaftierung; Besondere

    Dagegen hat der Beklagte den Antrag auf Übernahme der Unterkunftskosten mit der bloß formelhaften Begründung, die Haftdauer überschreite einen Zeitraum von sechs Monaten (vgl. zu dieser zeitlichen Grenze noch OVG Lüneburg, Urteil vom 4.12.2000 - 4 M 3681/00 - juris Rn. 13), abgelehnt und den vom Betreuer hilfsweise gestellten Antrag auf Übernahme von Kosten für eine Räumung der Wohnung und Möbeleinlagerung gar nicht beschieden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2020 - L 12 SO 174/20
    Die Übernahme der Kosten für die Einlagerung von Hausrat während einer Inhaftierung mag zwar grundsätzlich ebenfalls als Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Betracht kommen (vgl. LSG NRW Urteil vom 12.05.2011, L 9 SO 105/10, juris Rn. 38; Wehrhahn a.a.O. § 68 Rn. 34; s. auch Niedersächsisches OVG Beschluss vom 04.12.2000, 4 M 3681/00, juris Rn. 11, wonach allerdings die Hilfe zum Lebensunterhalt einschlägig sei).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2011 - L 9 SO 105/10

    Sozialhilfe

    In der Rechtsprechung werde teilweise die Auffassung vertreten, dass eine enge zeitliche Begrenzung nur angenommen werden könne, wenn die Haft nicht länger als sechs Monate andauere (Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.09.2005, L 8 AS 196/05 ER; OVG Niedersachen, Beschluss vom 04.12.2000, 4 M 3681/00).
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