Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2001 - II ZB 7/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1809
BGH, 05.02.2001 - II ZB 7/00 (https://dejure.org/2001,1809)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2001 - II ZB 7/00 (https://dejure.org/2001,1809)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2001 - II ZB 7/00 (https://dejure.org/2001,1809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1284
  • MDR 2001, 709
  • WM 2001, 826
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1999 - IX ZR 351/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 05.02.2001 - II ZB 7/00
    Was die Bemessung der Beschwer mit einem Betrag unterhalb der Berufungssumme des § 511 a Abs. 1 ZPO angeht, so kann das Revisionsgericht nur prüfen, ob das Berufungsgericht von dem ihm in § 3 ZPO eingeräumten freien Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht, insbesondere für die Bewertung maßgebliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 28. November 1990 - VIII ZB 27/90, WM 1991, 657; Urt. v. 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98, NJW 1999, 3050).

    Abgesehen davon, daß es an einer Schätzung des für die Abrechnung erforderlichen Zeitaufwandes fehlt (vgl. BGH, Urt. v. 24. Juni 1999 aaO), läßt das Berufungsgericht ermessensfehlerhaft außer Betracht, daß zur Rechnungslegung zunächst einmal die Unterlagen in den Ordnern gesichtet, auf ihre Relevanz für die Abrechnung geprüft und den Zahlenkolonnen zugeordnet oder zur Bildung zusätzlicher Abrechnungsposten herangezogen werden müssen, was eine zumindest teilweise Wiederholung des Abrechnungsaufwandes für viele zurückliegende Jahre erfordert.

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 05.02.2001 - II ZB 7/00
    Zwar geht das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend davon aus, daß der Wert der Beschwer des zu einer Auskunft verurteilten Beklagten sich nach dem Aufwand an Zeit und Kosten bemißt, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert (BGHZ 128, 85, 87 ff.); ein Geheimhaltungsinteresse des Beklagten ist hier nicht ersichtlich.
  • BGH, 28.11.1990 - VIII ZB 27/90

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus BGH, 05.02.2001 - II ZB 7/00
    Was die Bemessung der Beschwer mit einem Betrag unterhalb der Berufungssumme des § 511 a Abs. 1 ZPO angeht, so kann das Revisionsgericht nur prüfen, ob das Berufungsgericht von dem ihm in § 3 ZPO eingeräumten freien Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht, insbesondere für die Bewertung maßgebliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 28. November 1990 - VIII ZB 27/90, WM 1991, 657; Urt. v. 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98, NJW 1999, 3050).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2007 - 7 U 114/07

    Pflichtteilsrecht: Auskunft über den Nachlass bei Ausschlagung der Erbschaft

    Für die Bewertung dieses Abwehrinteresses ist in der Regel der Aufwand an Zeit und Kosten maßgebend, den die Erteilung der Auskunft verursacht (vgl. BGH NJW-RR 2005, 74; BGH NJW 2001, 1284 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05

    Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders - Grenzen der

    Für dessen Ermittlung bilden neben dem Wunsch des Auskunftsschuldners, die von der Auskunft erfassten Tatsachen vor dem Prozessgegner geheim zu halten, einen wesentlichen Anhaltspunkt der Aufwand und die Kosten, die er für die Erteilung der Auskunft aufwenden müsste (BGH NJW 2001, 1284; BGH NJW 2000, 3073 (3074); BGH NJW 2000, 1724 (1725); BGH BeckRs 1998, 30034979).
  • BGH, 28.04.2008 - II ZB 27/07

    Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der Beschwer

    Die Wertfestsetzung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten hat oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juli 2004 - V ZB 6/04, NJW-RR 2005, 219) und/oder bewertungsrelevante, glaubhaft gemachte Tatsachen außer Acht gelassen hat (Sen.Beschl. v. 5. Februar 2001 - II ZB 7/00, NJW 2001, 1284; v. 5. März 2001 - II ZB 11/00, NJW-RR 2001, 929; Sen.Urt. v. 30. April 2001 - II ZR 328/00, ZIP 2001, 1734).
  • BGH, 05.03.2001 - II ZB 11/00

    Beschwerdewert bei Verurteilung zur Gewährung von Einsicht in auszusortierende

    Die Wertfestsetzung durch das Berufungsgericht mit einem Betrag unterhalb der Berufungssumme des § 511 a ZPO kann das Revisionsgericht nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht von dem ihm durch § 3 ZPO eingeräumten freien Ermessen fehlsam Gebrauch gemacht und/oder bewertungsrelevante, glaubhaft gemachte Tatsachen (§ 511 a Abs. 1 Satz 2 ZPO) außer acht gelassen hat (Sen.Beschl. v. 5. Februar 2001 - II ZB 7/00 m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Köln, 16.05.2001 - 27 UF 282/00

    Notarielle Vereinbarung des Güterstandes der Gütertrennung nach §§ 1408 , 1410

    Die Höhe der Beschwer des zur Auskunft Verurteilten bemisst sich nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert (BGHZ 128, 85, 87 ff.; NJW 2001, 1284; NJW-RR 1992, 188; NJW-RR 1992, 1474 = FamRZ 1993, 306; FamRZ 1996, 1543).
  • BGH, 29.04.2002 - II ZB 26/01

    Rechtsmittelbeschwer und Streitwert bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Seine Wertfestsetzung auf einen Betrag unterhalb der Berufungssumme des § 511 a ZPO a.F. kann das Revisionsgericht nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht von dem ihm durch § 3 ZPO eingeräumten freien Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht, insbesondere für die Bewertung maßgebliche, glaubhaft gemachte Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (vgl. Sen.Beschl. v. 5. Februar 2001 - II ZB 7/00, WM 2001, 826, 827 m.w.N.; Sen.Beschl. v. 5. März 2001 - II ZB 11/00, WM 2001, 827, 828).
  • OLG Bremen, 06.12.2001 - 5 U 21/01

    Maßgebliches Recht bei Errichtung eines Testaments im Ausland; Begriff des

    Zwar richtet sich die Beschwer eines Beklagten, der sich mit der Berufung gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft wehrt, danach, welche Mühe die Auskunftserteilung bereitet, d.h. auch, welche finanziellen Aufwendungen er zur Auskunftserteilung hat (vgl. BGH, NJW 1995, 664 , bestätigt durch BVerfG, NJW 1997, 2229 ; BGH, NJW 1997, 3246 ; 1999, 3050; 2001, 1284).
  • OLG Köln, 11.04.2001 - 27 UF 282/00

    Auskunftsanspruch aus § 1379 BGBnach Vereinbarung des Güterstands der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 14 U 208/01

    Ansprüche der Nachbarn gegen den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage

    Die auf § 906 Abs. 1 S. 2 BGB in Verbindung mit der 26 BImSchV gestützte Beweislast entspricht auch dem Verfassungsrecht (Bundesverfassungsgericht 1 BvR 66/01, 1 BvR 71/01 Beschluss vom 31.01.01 NJW 01 1284 ff., 1483).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2008 - 2 U 36/07

    Fahrzeugrad für Nutzfahrzeuge (Arbeitnehmererf.)

    Der Wert der Beschwer eines Schuldners, der sich gegen seine Verurteilung zur Auskunft und Rechnungslegung wendet, ist anders als die Beschwer eines erstinstanzlich abgewiesenen Auskunftsklägers nicht nach dessen Interesse an der Zuerkennung der geforderten Auskünfte zu berechnen, sondern nach dem Interesse des Auskunftsschuldners, die ihm auferlegte Auskunft nicht erteilen zu müssen; dieses Interesse berechnet sich danach, welche Kosten und Mühen die Erteilung der dem Schuldner auferlegten Auskünfte bereitete (vgl. BGH NJW 1995, 664, 2000, 3074; MDR 2001, 709; FamRZ 2005, 1064).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht