Rechtsprechung
| BGH, 12.02.2001 - II ZR 148/99 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
HGB § 25 Abs. 1 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
§ 25 HGB
- Deutsches Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
- rws-verlag.de
Haftung wegen Firmenfortführung trotz firmenrechtlicher Unzulässigkeit der verwendeten Bezeichnung
- Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht
Haftung wegen Firmenfortführung auch dann, wenn Firma nach §§ 17 ff. HGB unzulässig
- NWB SteuerXpert START
HGB § 25 Abs. 1 Satz 1
- jurawelt.com
- jurawelt.com
Firmenfortführung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 25 Abs. 1 S. 1
Fortführung der bisherigen Firma - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Handelsrecht - Fortführung einer Firma
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Fortführung der bisherigen Firma - auf den für den Verkehr prägenden Teil kommt es an
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haftung wegen Firmenfortführung trotz firmenrechtlicher Unzulässigkeit der verwendeten Bezeichnung
Kurzfassungen/Presse (4)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
HGB § 25 Abs. 1
Für Haftung bei Firmenfortführung genügt Übernahme des prägenden Teils der alten Firma - Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
Gesellschaftsrecht, Handelsrecht
- finanztip.de (Kurzinformation)
Haftung für Altschulden bei Fortführung einer Firma
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 146, 374
- NJW 2001, 1352
- ZIP 2001, 567
- MDR 2001, 701
- DNotZ 2001, 811
- WM 2001, 683
- BB 2001, 692
- BB 2001, 694
- DB 2001, 645
- Rpfleger 2001, 306
- JR 2001, 466
Wird zitiert von ... (21)
- OLG Hamm, 11.09.2003 - 28 U 72/03 Nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung folgt im Falle des § 25 Abs. 1 HGB vielmehr die Haftungskontinuität der nach außen im Verkehr in Erscheinung tretenden, vom Wechsel des Unternehmensträgers unberührten Unternehmenskontinuität unter Verwendung der alten Geschäftsbezeichnung/Firma (vgl. BGH in NJW 2001, 1352; BGH in NJW 1996, 2866 [2867]; BGH in NJW 1992, 911 [912]; BGH (IX. Senat) in NJW 1986, 581 f.; BGH in NJW 1984, 1186 f.; jeweils m.w.N.; Ansätze auch in BGH in NJW 1982, 1647; ferner BFH NJW 1992, 2848 (LS), der sich der Rechtsprechung des BGH angeschlossen hat.).
Ob eine solche Unternehmenskontinuität vorliegt, beurteilt sich aus der Sicht des maßgeblichen Verkehrs (BGH in NJW 2001, 1352 f.), dem aber die internen Rechtsverhältnisse zwischen altem und neuem Geschäftsinhaber nicht zugänglich sind und der deshalb nur auf das tatsächliche äußere Erscheinungsbild abheben kann.
Solche Rechtsbeziehungen können sogar völlig fehlen (vgl. BGH in NJW 1992, 911 [912], auf den BGH in NJW 2001, 1352 verweist; (IX. Senat) in NJW 1986, 581 f.; BGH in NJW 1984, 1186 [1187]; BGHZ 22, 234 [239]).
Insgesamt sieht der Senat so keine Veranlassung von der noch kürzlich im Grundsatz (durch BGH in NJW 2001, 1352) bestätigten höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuweichen, die auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt wird (siehe etwa OLG Düsseldorf in NJW-RR 2000, 332; OLG Hamm (15. ZS) in NJW-RR 1999, 396; OLG Frankfurt in NJW-RR 2001, 1404 f.).
Deshalb reicht es aus, wenn der prägende Teil der alten Firma, mit dem der Verkehr das Unternehmen gleichsetzt, weitergeführt wird, ohne dass es auf eine firmenrechtliche Zulässigkeit der alten oder neuen Firma ankäme (BGH in NJW 2001, 1352 = DB 2001, 645 = WM 2001, 683).
Auch die in der Firma aufgenommene Änderung der Rechtsform Wechsel von einer GmbH & Co. KG zu einem Einzelkaufmann ist unerheblich (vgl. BGH in NJW 2001, 1352 ff.).
- BGH, 15.03.2004 - II ZR 324/01
Gesellschaftsrecht - Haftung auch nach Namensänderung?
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (BGHZ 146, 374 ff.;… Urt. v. 4. Januar 1991 - II ZR 85/91, ZIP 1992, 398 = WM 1992, 55) ist die Firmenfortführung beim Wechsel des Inhabers deswegen eine der Voraussetzungen für die Auslösung der Haftung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB, weil in ihr die Kontinuität des Unternehmens nach außen in Erscheinung tritt, welche der tragende Grund für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten des Vorgängers auf seinen Nachfolger ist.Dem Umstand, daß die Gemeinschuldnerin den Rechtsformzusatz "GmbH" in ihre Firma aufgenommen hat, hat das Berufungsgericht mit Recht keine Bedeutung beigemessen (vgl. zuletzt BGHZ 146, 374, 377).
- BGH, 21.06.2005 - VI ZR 238/03
Produkthaftung - Lieferantenhaftung
Die tatrichterliche Würdigung, daß die Beklagte in ihrer Firma nicht den maßgeblichen Firmenkern der W. GmbH & Co. KG fortgeführt habe (vgl. dazu BGHZ 146, 374, 376), wird von der Revision nicht angegriffen und begegnet keinen durchgreifenden Bedenken.
- OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit eines Haftungsausschlusses bei Erwerb …
Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zur Problematik einschließlich der der Geschäfts- und Firmenfortführung: OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und NJW-RR 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 und NJW-RR 2005, 1349; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120; OLG Jena NotBZ 2007, 298; OLG München Rpfleger 2008, 494; BGH NJW 1996, 2866, NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236;… Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 25 Rdnr. 13 ff; je m. w. N.).Entscheidend ist allein, dass die unter dem bisherigen Geschäftsinhaber tatsächlich geführte und von dem Erwerber weiter geführte Firma eine derart prägende Kraft besitzt, dass der Verkehr sie mit dem Unternehmen gleichsetzt und in dem Verhalten des Erwerbers eine Fortführung der bisherigen Firma sieht (BGH NJW 1992, 911, NJW 2001, 1352, NJW-RR 2009, 820, NJW-RR 2010, 246 und NJW 2010, 236; je m. w. N.).
- OLG Schleswig, 10.04.2003 - 11 U 124/01
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts bei Gesellschaftsgründung im Hinblick auf …
Dieser Firmenbestandteil sei die eigentlich prägende Kraft der Firmenbezeichnung im Verkehr nach der Auffassung der maßgeblichen Verkehrskreise gewesen und nur auf diesen Bestandteil komme es dann für die Firmenfortführung gerade auch nach der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW 2001, 1352, 1353) an.Auch Zusätze im Sinne von § 18 Abs. 2 Satz 2 HBG a. F. können aber die eigentlich prägende Kraft einer Firma im Verkehr ausmachen, so dass bei der Fortführung lediglich dieses Firmenzusatzes eine ausreichende Firmenfortführung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB vorliegt (vgl. BGH NJW 2001, 1352; BGH NJW 1992, 911 und Karsten Schmidt, Handelsrecht, 5. Auflage 1999, Seite 243 f).
- OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03
Zur Frage der Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Übernahme eines …
Dabei spielen gewisse Änderungen der alten Firma keine Rolle, sofern der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten ist (BGH, MDR 2001, 701). - OLG München, 30.04.2008 - 31 Wx 41/08
Handelsregister: Ablehnung der Eintragung eines Haftungsausschlusses; Anmeldung …
BGH NJW 1987, 1633: Entscheidend sei, ob die Bezeichnung so geführt werde, dass der Verkehr daraus entnehmen muss, es handle sich um eine vom Unternehmer gewählte Firma; BGH NJW 2001, 1352: Die unveränderte Weiterbenutzung der Geschäftsbezeichnung sei (im konkreten Fall) als Firmenfortführung gem. § 25 HGB zu werten; LG Berlin NJW-RR 1994, 609: Das Nichtvorliegen einer Firmenfortführung im eigentlichen Sinn schließe eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB nicht grundsätzlich aus; OLG Düsseldorf GmbHR 1991, 315: Fortführung der Firma des früheren Unternehmensträgers als Geschäftsbezeichnung sei ausreichend für die Haftung nach § 25 Abs. 2 HGB; a.A.: OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 395 und OLG Hamm NJW-RR 1997, 733: Eine bloße Fortführung der Geschäftsbezeichnung begründe keine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB; nicht eindeutig: OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 965 ("Laterna"): Es sei darauf abzustellen, dass sich die Geschäftsbezeichnung von einer "Firma" dadurch unterscheide, dass sie nicht auf den Inhaber des Unternehmens, sondern nur auf das Unternehmen hinweise; wenn aber die Bezeichnung objektiv geeignet sei, den Geschäftsinhaber zu individualisieren, gehe sie über die Grenzen einer Geschäftsbezeichnung hinaus und unterfalle dem Firmenrecht; OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 395 ("Strandhotel Imperator"): Unterscheidungskriterium sei, ob die Bezeichnung nur als Etablissementbezeichnung oder auch als Fantasiefirma "denkbar" sei (dann sei § 25 Abs. 1 HGB anwendbar). - OLG Jena, 23.02.2006 - 1 U 613/05
Handelsrecht - Erwerb eines Handelsgeschäfts und Fortführung der Handelsfirma
Ob eine solche nach außen dokumentierte Firmenfortführung anzunehmen ist, muss aus der Sicht des maßgeblichen Verkehrs beurteilt werden (vgl. BGH NJW 2001, 1352; BGH NJW 1992, 911;… MüKo-HGB/Lieb, 2. Aufl. § 25, Rn. 62).Hierfür spielen gewisse Änderungen der alten Firma keine Rolle, sofern der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten wird (vgl. BGH NJW 2001, 1352; BGH NJW 1992, 911).
- OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 8 W 99/10
Eintragung des handelsrechtlichen Haftungsausschlusses durch das Registergericht
Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zur Problematik einschließlich der der Geschäfts- und Firmenfortführung: OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und NJW-RR 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 und NJW-RR 2005, 1349; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120; OLG Jena NotBZ 2007, 298; OLG München Rpfleger 2008, 494; BGH NJW 1996, 2866, NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236;… Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 25 Rdnr. 13 ff; je m. w. N.).Entscheidend ist allein, dass die unter dem bisherigen Geschäftsinhaber tatsächlich geführte und von dem Erwerber weiter geführte Firma eine derart prägende Kraft besitzt, dass der Verkehr sie mit dem Unternehmen gleichsetzt und in dem Verhalten des Erwerbers eine Fortführung der bisherigen Firma sieht (BGH NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236; je m. w. N.).
- FG Saarland, 11.12.2001 - 1 K 133/00
Ausnahmen vom Begründungserfordernis bei mehreren Haftungsschuldnern / …
Dem gemäß hat der BGH dem fehlerhaften Vertragsschluss das Fehlen jeglichen Vertragsschlusses gleichgestellt und deshalb, gleichgültig, ob sich die Aufeinanderfolge der haftenden Unternehmensträger rechtsgeschäftlich oder nur tatsächlich vollzieht, für den Erwerb eines Handelsgeschäfts im Sinne des § 25 Abs. 1 HGB auch die rein tatsächliche Weiterführung des Handelsgeschäfts genügen lassen (vgl. zu allem BGH-Urteile vom 29. November 1956 II ZR 32/56, BGHZ 22, 234; vom 29. März 1982 II ZR 166/81, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1982, 1647; vom 10. Oktober 1985 IX ZR 153/84, NJW 1986, 581; vom 4. November 1991 II ZR 85/91, NJW 1992, 911; vom 12. Februar 2001 II ZR 148/99, BGHZ 146, 374, NJW 2001, 1352;… BFH, BFH/NV 1992, 360).Geschieht dies unter Weiterverwendung des prägenden Teils der alten Firma, mit dem der Verkehr das übernommene Unternehmen gleichsetzt, so kann sich der Erwerber der Haftung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB nicht entziehen (BGH, BGHZ 146, 374).
- FG Sachsen, 05.05.2006 - 2 V 1752/05
Abzugsbesteuerung von EU-Künstlern; Einkünfte der ausländischen Künstler für …
- FG München, 11.12.2007 - 14 K 4045/05
Haftung des Erwerbers eines unter Lebenden erworbenen Handelsgeschäfts; Prüfung …
- OLG Frankfurt, 03.07.2003 - 12 U 47/02
Produkthaftung: Schadensersatzanspruch eines durch einen Grillanzünder …
- OLG Zweibrücken, 30.01.2006 - 7 U 74/05
Bauvertrag - Mängelbedingte Kündigung: Beweislast für den Kündigungsgrund?
- BGH, 21.04.2005 - IX ZR 64/03
Anforderungen an die Fortführung der Firma durch den Erwerber des …
- OLG Rostock, 14.11.2005 - 3 U 117/04
Zu den Voraussetzungen der Haftungserstreckung nach § 25 HGB im Rahmen …
- OLG Rostock, 12.12.2005 - 3 U 117/04
- FG Münster, 12.03.2009 - 8 K 2496/06
Haftungsbescheid nach § 191 AO bei Firmenfortführung nach § 25 HGB
- OLG Celle, 05.07.2005 - 16 U 13/05
Handelsrecht: Haftung bei Firmenfortführung
- FG München, 28.10.2004 - 6 V 680/04
Haftung bei Firmenübernahme
- LG Hamburg, 30.01.2008 - 420 O 108/07
Erwerberhaftung: Anspruch wegen Verbindlichkeiten aus einer …
