Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 22.02.2001

Rechtsprechung
   BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00   

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https://dejure.org/2000,970
BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00 (https://dejure.org/2000,970)
BVerfG, Entscheidung vom 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00 (https://dejure.org/2000,970)
BVerfG, Entscheidung vom 01. September 2000 - 1 BvQ 24/00 (https://dejure.org/2000,970)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Verbotsverfügung für eine Demonstration zur Erhaltung des "Clubs 88" in Neumünster begrenzt wiederherzustellen - Fehlen konkreter Indizien für eine bezweckte Provokation von Gegengewalt

  • Wolters Kluwer

    Versammlungsverbot - Sofortvollzug - Versammlungsfreiheit - Einstweilige Anordnung - Bundesverfassungsgericht - Demonstration - Meinungsfreiheit - Gefahrenprognose

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 5; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 34 a Abs. 3; ; GG Art. 8; ; GG Art. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 8

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Polizeirecht, Verwaltungsrecht, Polizeipflicht im VersG;Erledigung eines Realakts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1413 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1406
  • DVBl 2001, 62
  • DVBl 2001, 82
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
    Es kann erst in einem Hauptsacheverfahren abschließend geklärt werden, ob die Einschätzung des Geschehensablaufs und die Gefahrenprognose, auf die die Entscheidungen der Behörde und der Verwaltungsgerichte gestützt worden sind, den Anforderungen von Art. 8 GG genügten (vgl. hierzu BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ).

    (1) Drohen Gewalttaten als Gegenreaktion auf Versammlungen, so müssen sich behördliche Maßnahmen primär gegen die Störer richten (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

    Gegen die Versammlung als ganze darf in einer solchen Situation grundsätzlich nur unter den besonderen Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes eingeschritten werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
    Soweit die Versammlungsbehörde auf die Person des Antragstellers abstelle, obliege es ihr, konkrete Belege für ihre Prognosen vorzulegen, allgemeine Spekulationen und Vermutungen reichten nicht aus (Bezugnahme auf den Beschluss der Kammer vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -).

    Das Bundesverfassungsgericht darf Folgen nicht berücksichtigen, deren Eintritt bei entsprechenden hoheitlichen Vorgaben vermeidbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -).

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
    In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfG, EuGRZ 1997, S. 522).
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
    Wegen der meist weit tragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
    Es kann erst in einem Hauptsacheverfahren abschließend geklärt werden, ob die Einschätzung des Geschehensablaufs und die Gefahrenprognose, auf die die Entscheidungen der Behörde und der Verwaltungsgerichte gestützt worden sind, den Anforderungen von Art. 8 GG genügten (vgl. hierzu BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ).
  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
    In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfG, EuGRZ 1997, S. 522).
  • VG Berlin, 27.11.2017 - 24 L 1249.17

    Charlottenburger Weihnachtsmarkt: Schutz vor Terroranschlägen ist nicht Aufgabe

    Eine derartige natürliche Einheit besteht typischerweise bei demjenigen, der die durch den Verursacher bewirkte Polizeiwidrigkeit bewusst und gewollt ausgelöst hat (BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00, juris, Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 12. April 2006 - BVerwG 7 B 30/06, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

    Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Behörde oder die Gerichte ihre Gefahrenprognose auf Umstände gestützt haben, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 ; stRspr).

    Folgen, deren Eintritt durch entsprechende hoheitliche Vorgaben ausgeschlossen werden können, sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 sowie vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 ).

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Ferner gilt, dass, soweit sich der Veranstalter und die Versammlungsteilnehmer grundsätzlich friedlich verhalten und Störungen der öffentlichen Sicherheit vorwiegend aufgrund des Verhaltens Dritter - insbesondere von Gegendemonstrationen - zu befürchten sind, die Durchführung der Versammlung zu schützen ist und behördliche Maßnahmen primär gegen die Störer zu richten sind (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfGK 8, 79 ; BVerfG , Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00, NVwZ 2000, S. 1406 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.02.2001 - 2 BvR 202/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1962
BVerfG, 22.02.2001 - 2 BvR 202/01 (https://dejure.org/2001,1962)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.2001 - 2 BvR 202/01 (https://dejure.org/2001,1962)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 2 BvR 202/01 (https://dejure.org/2001,1962)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Substantiierung und Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einstweiligen Rechtsschutzes durch die Zivilgerichte hinsichtlich Kontenkündigung einer politischen Partei

  • Wolters Kluwer

    Rechtsextreme Partei - Kreisverband - Versagung einstweiligen Rechtsschutzes - Verfassungsbeschwerde - Kündigung eines Girokontos - Eröffnung von Ersatzkonten - Postbank - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung - Begründung einer Verfassungsbeschwerde - Prinzip ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 90 Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG §§ 90, 32 ,; ZPO §§ 935, 940
    Verfassungsbeschwerde einer rechtsradikalen Partei gegen die Verweigerung von einstweiligem Rechtsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1413
  • NVwZ 2001, 669 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2001 - 2 BvR 202/01
    a) Ein Beschwerdeführer muss innerhalb der Frist des § 93 BVerfGG hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte vortragen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 20, 323 ; 28, 17 ).

    Der Beschwerdeführer muss vielmehr innerhalb der Beschwerdefrist (BVerfGE 81, 208 ) die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 8, 1 ; 83, 162 ; 85, 127 ).

    Die Möglichkeit der Grundrechtsverletzung ist deutlich zu machen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 89, 155 ).

  • OLG Köln, 17.11.2000 - 13 W 89/00

    Wirksame fristgerechte Kündigung von Girokonten der NPD

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2001 - 2 BvR 202/01
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 17. November 2000 - 13 W 89/00 -,.
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2001 - 2 BvR 202/01
    a) Ein Beschwerdeführer muss innerhalb der Frist des § 93 BVerfGG hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte vortragen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 20, 323 ; 28, 17 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2001 - 2 BvR 202/01
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte angezeigt (BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 68/91

    Einstweilige Anordnung gegen die Abschiebung im Ausländerrercht

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2001 - 2 BvR 202/01
    Der Beschwerdeführer muss vielmehr innerhalb der Beschwerdefrist (BVerfGE 81, 208 ) die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 8, 1 ; 83, 162 ; 85, 127 ).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2001 - 2 BvR 202/01
    a) Ein Beschwerdeführer muss innerhalb der Frist des § 93 BVerfGG hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte vortragen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 20, 323 ; 28, 17 ).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2001 - 2 BvR 202/01
    Die Möglichkeit der Grundrechtsverletzung ist deutlich zu machen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 89, 155 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2001 - 2 BvR 202/01
    Der Beschwerdeführer muss vielmehr innerhalb der Beschwerdefrist (BVerfGE 81, 208 ) die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 8, 1 ; 83, 162 ; 85, 127 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2001 - 2 BvR 202/01
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte angezeigt (BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90

    Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2001 - 2 BvR 202/01
    Der Beschwerdeführer muss vielmehr innerhalb der Beschwerdefrist (BVerfGE 81, 208 ) die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 8, 1 ; 83, 162 ; 85, 127 ).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 2069/01

    Ablehnung einer eA, die Postbank zur Weiterführung eines gekündigten

    Die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung wurde auf Zulässigkeitsmängel gestützt, ohne dass die Grundrechtsbindung der Postbank entscheidungserheblich geworden wäre (vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 2001 2 BvR 202/01, 2 BvR 208/01).
  • VerfG Brandenburg, 18.08.2005 - VfGBbg 41/05

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Begründungserfordernis;

    Die Jahresfrist des § 51 Abs. 2 VerfGGBbg gilt nicht nur für die Einlegung, sondern auch für die Begründung der Verfassungsbeschwerde (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, u.a. Beschluß vom 16. Mai 2003 - VfGBbg 68/02 - [Gemeinde Wölsickendorf-Wollenberg], www.verfassungsgericht.brandenburg.de; ebenso zu den Fristen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz BVerfG, Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - 2 BvR 202/01 -, NJW 2001, 1413 und vom 18. September 1998 - 2 BvR 2059/93 - grundlegend Beschluß vom 23. Januar 1990 - 1 BvR 306/86 -, BVerfGE 81, 208, 214 = NJW 1990, 2189 = MDR 1990, 599; Benda/Klein, Verfassungsprozeßrecht,2. Aufl., Rn. 617 f).
  • VerfG Brandenburg, 18.08.2005 - VfGBbg 9/05

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Begründungserfordernis;

    Die Jahresfrist des § 51 Abs. 2 VerfGGBbg gilt nicht nur für die Einlegung, sondern auch für die Begründung der Verfassungsbeschwerde (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, u.a. Beschluß vom 16. Mai 2003 - VfGBbg 68/02 - [Gemeinde Wölsickendorf-Wollenberg], www.verfassungsgericht.brandenburg.de; ebenso zu den Fristen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz BVerfG, Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - 2 BvR 202/01 -, NJW 2001, 1413 und vom 18. September 1998 - 2 BvR 2059/93 - grundlegend Beschluß vom 23. Januar 1990 - 1 BvR 306/86 -, BVerfGE 81, 208, 214 = NJW 1990, 2189 = MDR 1990, 599; Benda/Klein, Verfassungsprozeßrecht,2. Aufl., Rn. 617 f).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2012 - 3 S 140.11

    Girokonto; politische Partei; Beschwerde; Anordnungsgrund; kein Wahlkampf;

    Auch wenn von ihr (wohl) nicht verlangt werden kann, die von der Antragsgegnerin im erstinstanzlichen Verfahren vorgelegten Listen von Kreditinstituten "abzuarbeiten", so wäre es ihr doch zumutbar gewesen, sich außerhalb ihres engeren "Umfelds" und bei anderen Banken, etwa auch bei Online-Banken, um eine Giroverbindung zu bemühen (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urteil vom 3. Juli 2008 - 8 U 39/08 u.a. -, juris, Rn. 30; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2000 - 13 W 69/00 -, juris, Rn. 30; OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2000 - 13 W 89/00 -, juris, Rn. 13; die Verfassungsbeschwerde hiergegen hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss der 4. Kammer des 2. Senats vom 22. Februar 2001 - 2 BvR 202/01 -, NJW 2001, 1413).
  • OLG Stuttgart, 07.03.2007 - 9 U 31/06

    Banken dürfen Geschäftsbeziehungen mit der NPD bei öffentlicher Bekanntgabe der

    Dass die Klägerin sich mit dem gebotenen Nachdruck seit 2000 bei einer ihr zuzumutenden großen Zahl anderer Kreditinstitute ernstlich um die Eröffnung weiterer Konten bemüht hätte, kann ihrer Darstellung nicht ausreichend entnommen werden (vgl. dazu OLG Köln NJW 2001, 452 [OLG Köln 17.11.2000 - 13 W 89/00] und BVerfG NJW 2001, 1413).
  • VG Düsseldorf, 26.05.2004 - 1 L 82/04

    Finanzierung und Griokontozugriffsbefugnisse eines Kreisverbandes einer

    Es mag sein, dass der Vorstand des Kreisverbandes P der O-Partei nach erfolgloser Musterklage (Beschluss des LG Bonn vom 23.10.2000 - 1 O 418/00 -, OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2000 - 13 W 89/00 - BVerfG, Beschluss vom 22.02.2001 - 2 BvR 202/01 -) erst zum Jahresende 2003 auf Grund ausreichender Spendenzusagen sich zu der Durchführung des vorliegenden Verfahrens entschlossen hat (eidesstattliche Versicherung des Kreisvorsitzenden des Kreisverbandes P der O-Partei, Herrn E, vom 17.02.2004).
  • VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 71/02

    Wegen Fristversäumung unzulässige kommunale Verfassungsbeschwerde gegen

    Die Frist des § 51 Abs. 2 VerfGGBbg gilt nicht nur für die Einlegung, sondern auch für die Begründung der Verfassungsbeschwerde (ebenso zu den Fristen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - 2 BvR 202/01 -, NJW 2001, 1413 und vom 18. September 1998 2 BvR 2059/93 - grundlegend Beschluss vom 23. Januar 1990 - 1 BvR 306/86 -, BVerfGE 81, 208, 214 = NJW 1990, 2189 = MDR 1990, 599; Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht,2. Aufl., Rn. 617 f).
  • VerfG Brandenburg, 18.08.2005 - VfGBbg 1/05

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Begründungserfordernis;

    Die Jahresfrist des § 51 Abs. 2 VerfGGBbg gilt nicht nur für die Einlegung, sondern auch für die Begründung der Verfassungsbeschwerde (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, u.a. Beschluß vom 16. Mai 2003 - VfGBbg 68/02 - [Gemeinde Wölsickendorf-Wollenberg], www.verfassungsgericht.brandenburg.de; ebenso zu den Fristen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz BVerfG, Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - 2 BvR 202/01 -, NJW 2001, 1413 und vom 18. September 1998 - 2 BvR 2059/93 - grundlegend Beschluß vom 23. Januar 1990 - 1 BvR 306/86 -, BVerfGE 81, 208, 214 = NJW 1990, 2189 = MDR 1990, 599; Benda/Klein, Verfassungsprozeßrecht,2. Aufl., Rn. 617 f).
  • VG Arnsberg, 05.04.2013 - 12 L 139/13

    "DIE RECHTE" bleibt im Streit mit der Sparkasse Hamm um Eröffnung eines

    vgl. Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken, Urteil vom 3. Juli 2008 - 8 U 39/08-13 - OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2000 - 13 W 89/00 - und nachgehend Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 22. Februar 2001 - 2 BvR 202/01 - jeweils abrufbar in JURIS.
  • VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 70/02

    Beschwerdefrist; Fristversäumung; Begründungserfordernis; Wiedereinsetzung

    Die Frist des § 51 Abs. 2 VerfGGBbg gilt nicht nur für die Einlegung, sondern auch für die Begründung der Verfassungsbeschwerde (ebenso zu den Fristen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - 2 BvR 202/01 -, NJW 2001, 1413 und vom 18. September 1998 2 BvR 2059/93 - grundlegend Beschluß vom 23. Januar 1990 - 1 BvR 306/86 -, BVerfGE 81, 208, 214 = NJW 1990, 2189 = MDR 1990, 599; Benda/Klein, Verfassungsprozeßrecht,2. Aufl., Rn. 617 f).
  • VG Saarlouis, 30.07.2007 - 11 L 668/08

    Eröffnung eines Girokontos für eine politische Partei durch öffentlich-rechtliche

  • VG Greifswald, 11.07.2006 - 4 B 995/06
  • VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 68/02

    Beschwerdefrist; Fristversäumung; Begründungserfordernis; Wiedereinsetzung

  • VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 69/02

    Beschwerdefrist; Fristversäumung; Begründungserfordernis

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