Rechtsprechung
| BGH, 10.10.2000 - VI ZR 268/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
StVO § 3 Abs. 2a
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 3 Abs. 2a
Anforderung an die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber einem achtjährigen Kind - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Unfallhaftpflichtrecht - Wichtiges BGH-Urteil zum Kinderunfall
- nomos.de
, S. 38 (Leitsatz)
§ 3 Abs. 2a StVO
Verkehrsunfall/Schadensersatz/Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers/Mitverschulden durch Rad fahrendes Kind - finanztip.de (Kurzinformation)
Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber auf Gehweg fahrendem Kind
- rechtplus.de (Kurzinformation)
Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber auf Gehweg fahrendem Kind
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2001, 152
- MDR 2001, 212
- NZV 2001, 35
- NJ 2001, 201 (Ls.)
- VersR 2000, 1556
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02
Verkehrsrecht - Keine Haftung trotz Geschwindigkeitsüberschreitung?
Ein unabwendbares Ereignis liegt aber nur dann vor, wenn der Unfall auch bei äußerst möglicher Sorgfalt nicht hätte abgewendet werden können (vgl. etwa Senatsurteil vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 268/99 - VersR 2000, 1556, 1557).b) Darüber hinaus ist nach ebenfalls ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. Urteile vom 9. Juni 1992 - VI ZR 222/91 - VersR 1992, 1015, 1016;… vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - aaO S. 1295 und vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 268/99 - aaO) ein unfallursächliches Verschulden des Fahrzeugführers dann anzunehmen, wenn der Unfall bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zwar nicht räumlich, wohl aber zeitlich vermeidbar gewesen wäre.
Entsprechendes gilt auch dann, wenn es dabei zumindest zu einer deutlichen Abmilderung des Unfallverlaufes und der erlittenen Verletzung gekommen wäre (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - und vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 268/99 - jeweils aaO).
- BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01
Verkehrsrecht - Zeitliche Vermeidbarkeit bei Unfall zwischen PKW und Fußgänger
Der Senat hat daher hinsichtlich des Schutzes von Kindern nur dann von dem Kraftfahrer verlangt, besondere Vorkehrungen (z.B. Verringerung der Fahrgeschwindigkeit oder Einnehmen der Bremsbereitschaft) zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn ihr Verhalten oder die Situation, in der sie sich befinden, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten (vgl. Senatsurteile vom 19. April 1994 - VI ZR 219/93 - VersR 1994, 739, 740; vom 12. Mai 1998 - VI ZR 124/97 - VersR 1998, 1128, 1129; vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 268/99 - VersR 2000, 1556).Das Berufungsgericht wird bei der erneuten Verhandlung zu berücksichtigen haben, daß der für eine Haftung erforderliche Ursachenzusammenhang schon dann anzunehmen ist, wenn der Unfall bei ordnungsgemäßer Fahrweise des PKW zu deutlich geringeren Verletzungen des Klägers geführt hätte (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - VersR 2000, 1294, 1295 und vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 268/99 - VersR 2000, 1556, 1557).
- BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03
Verkehrsrecht - Halten an der Ampel
Entsprechendes gilt auch dann, wenn es dabei zumindest zu einer deutlichen Abmilderung des Unfallverlaufes und der erlittenen Verletzungen gekommen wäre (vgl. Senatsurteile vom 9. Juni 1992 - VI ZR 222/91 - VersR 1992, 1015, 1016;… vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - aaO, 1295; vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 268/99 - VersR 2000, 1556, 1557; vom 23. April 2002 - VI ZR 180/01 - VersR 2002, 911, 912 …und vom 18. November 2003 - VI ZR 31/02 - aaO).
- OLG Celle, 08.07.2004 - 14 U 125/03
Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltsanforderungen an Idealfahrer bei Annäherung an …
Nur dann, wenn das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten, wird von dem Kraftfahrer verlangt, dass er besondere Vorkehrungen (z. B. Verringerung der Fahrgeschwindigkeit oder Einnehmen der Bremsbereitschaft) zur Abwendung der Gefahr trifft (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BGH VersR 2000, 1556 f.; OLG Hamm VersR 1992, 204 f.; jeweils mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
Schadensersatz: Rechtskraftentfaltung bei Abweisung einer Klage auf …
Nach der Rechtsprechung des BGH (DAR 2000, 524; NJW 2001, 152, 153; NJW 2004, 772, 773) ist ein unfallursächliches Verschulden des Fahrzeugführers auch dann anzunehmen, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hätte und es bei Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit "zumindest zu einer deutlichen Abmilderung des Unfallverlaufs und der erlittenen Verletzungen gekommen wäre". - OLG Celle, 31.01.2003 - 14 U 222/02
Haftung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß auf Bürgersteig zwischen einem …
Der Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 152 und 2000, 3069) ist unerheblich. - OLG Hamm, 05.02.2001 - 6 U 120/00
In Wohnstraßen Schrittgeschwingigkeit nicht zwingend
Der BGH hat aber wiederholt (zuletzt im Urteil vom 10.10.2000 VI ZR 268/99 BGH-Report 01, 16) darauf hingewiesen, daß auch gegenüber Kindern die an die Sorgfaltspflicht zu stellenden Anforderungen nicht überspannt werden dürfen, wenn nach der gewöhnlichen Lebenserfahrung eine Gefährdung nicht zu erwarten ist (so auch BGH NJW 97, 2756 = MDR 97, 827; VersR 1992, 890 = MDR 93, 27). - OLG Saarbrücken, 03.05.2005 - 4 U 313/04
Verschulden beim Verkehrsunfall: Situationsadäquate Geschwindigkeit bei …
So ist vor allem bei Anzeichen eines Unfallgeschehens eine deutliche situationsadäquate Verlangsamung angezeigt, damit der Fahrer notfalls sofort anhalten kann (…Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 29;… Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 15. Aufl., § 3 Rdn. 33; zur verkehrsgerechten Geschwindigkeit bei unklarer Verkehrslage vgl. BGH, Urt. v. 10.10.2000 - VI ZR 268/99, VersR 2000, 1556;… Urt. v. 5.5.1992 - VI ZR 262/91, VersR 1992, 890;… Urt. v. 23.6.1987 - VI ZR 188/86, VersR 1987, 1241;… KG, Urt. v. 20.1.1994 - 12 U 4863/93, zit. nach juris, Rdnr. 38 und 45). - OLG Hamm, 15.06.2007 - 9 U 183/06
Kind; Fahrbahn; Vertrauen; verkehrsgerechtes Verhalten; Mitverschulden
Der Bundesgerichtshof hat daher nur dann, wenn das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen können, von dem Kraftfahrer verlangt, dass er besondere Vorkehrungen zur Abwendung der Gefahr trifft ( BGH NZV 2001, 35; auch OLG Hamm, DAR 2006, 272 ). - KG, 30.05.2005 - 12 U 82/04
Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zweier Lkw auf Betriebsgelände
Ein unabwendbares Ereignis liegt nur dann vor, wenn der Unfall auch bei äußerst möglicher Sorgfalt nicht hätte abgewendet werden können (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2000, NJW 2001, 152). - OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - 1 U 290/99
Schmerzensgeldanspruch nach Verkehrsunfall an einer Bedarfampel bei Dunkelheit- …
- OLG Jena, 24.03.2006 - 1 Ws 295/05
Hohe Sorgfaltsanforderungen an Kraftfahrer gegenüber Kindern im Straßenverkehr
- OLG Celle, 13.02.2003 - 14 U 11/01
Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflicht eines Fahrzeugführers gegenüber …
- OLG Celle, 17.07.2003 - 14 U 190/02
Haftungsverteilung bei Unfällen mit Kindern
- OLG Saarbrücken, 29.11.2011 - 4 U 3/11
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem einen Radweg …
- OLG Hamm, 16.05.2002 - 6 U 173/01
Haftungsverteilung bei nächtlicher Kollision eines Motorradfahrers mit einem …
- LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 219/09
Folgeunfall nach Kollision mit Wild
- KG, 31.05.2010 - 12 U 105/09
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des …
- LG Hamburg, 18.12.2009 - 331 O 163/07
Verkehrsunfallhaftung bei der Überquerung der Fahrbahn durch ein 12-jähriges Kind …
- OLG Karlsruhe, 12.01.2012 - 9 U 169/10
Zur vollen Haftung des Wartepflichtigen bei einem Einmündungsunfall "rechts vor …
- KG, 11.07.2002 - 12 U 10154/00
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem plötzlich auf die …
- OLG Saarbrücken, 03.05.2005 - 4 U 35/05
Sie betreiben juristische Internetseiten?