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   OLG Koblenz, 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00, 4 W - RE - 525/00   

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OLG Koblenz, 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00, 4 W - RE - 525/00 (https://dejure.org/2001,2024)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00, 4 W - RE - 525/00 (https://dejure.org/2001,2024)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. April 2001 - 4 W-RE 525/00, 4 W - RE - 525/00 (https://dejure.org/2001,2024)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine generelle Verweigerung der vom Mieter allgemein erbetenen Erlaubnis zur Untervermietung ohne Benennung eines bestimmten Untermietinteressenten bei Nichtäußerung des Vermieters innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist; Erlass eines Rechtsentscheids gem. § ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schweigen des Vermieters auf vom Mieter mit Fristsetzung verlangte generelle Untervermietungserlaubnis

  • Judicialis

    HGB § 362; ; ZPO § 541; ; BGB § 549 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 549 Abs. 1; ; BGB § 516 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 549 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 549 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untervermietung - Erlaubnis durch Vermieter - keiner Äußerung innerhalb vom Mieter gesetzter Frist

  • rechtsportal.de

    Untervermietung - Erlaubnis durch Vermieter - keiner Äußerung innerhalb vom Mieter gesetzter Frist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1948
  • MDR 2001, 983
  • NZM 2001, 581
  • ZMR 2001, 530
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 26.04.1995 - REMiet 3/94

    Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung einer Mietwohnung an Dritten;

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00
    Schon der Wortlaut von § 549 Abs. 1 und Abs. 2 setzt voraus, dass die Person des Dritten bei der Bitte des Mieters um Erlaubniserteilung bekannt sein muss (BayObLG NJW-RR 1995, 969).
  • BGH, 08.05.1972 - VIII ZR 36/71

    Kündigungsrecht des Mieters wegen eingeschränkter Erlaubnis zur Untervermietung

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00
    Die Erlaubnis zur Untervermietung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die die ohne Erlaubnis sonst gegebene Vertragswidrigkeit der Gebrauchsüberlassung an Dritte (§ 550 BGB) ausschließt (BGHZ 59, 3).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 200/88

    Formularmäßige Beschränkung der Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00
    Etwas anderes gilt dann, wenn der Schweigende verpflichtet ist, seinen gegenteiligen Willen zum Ausdruck zu bringen (BGHZ 1, 353; BGH NJW 90, 1601).
  • KG, 11.06.1992 - 8 REMiet 1946/92

    Anspruch auf Erteilung einer generellen, nicht personenbezogenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00
    Dies hat das Kammergericht für den Fall des § 549 Abs. 2 Satz 1 BGB entschieden (KG Berlin, Rechtsentscheid vom 11. Juni 1992 - 8 RE-Miet 1946/92).
  • LG Gießen, 28.04.1999 - 1 S 53/99

    Schweigen auf abstrakte Anfrage auf Untervermietungserlaubnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00
    Diese Auffassung teilt der Senat jedoch nicht (so auch LG Gießen, WuM 1999, 458; Palandt/Weidenkaff, BGB, 60. Aufl., § 549, 9; Grapentin in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., IV, 215).
  • LG Mainz, 21.06.2000 - 3 S 371/99
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00
    Geschäftsnummer: 4 W-RE 525/00 3 S 371/99 LG Mainz 84 C 195/99 AG Mainz.
  • OLG Köln, 27.05.1992 - 13 U 23/90

    Zuschlagsfrist bei öffentlichen Aufträgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00
    Ein Teil der Literatur ist nicht eindeutig (Staudinger/Emmerich, BGB, 13. Bearb., § 549, Rn. 43, Rn. 35; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., § 549 BGB, Rn. 65; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 7. Aufl., § 549 BGB Rn. 12 f., 16; offen auch OLG Hamm, OLG-Report 1992, 275).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.06.1995 - 7 S 1697/95

    Kündigung wegen verweigerter Untervermietung

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00
    Die gegenteilige, diese Frage bejahende Auffassung des Landgerichts wird vertreten von dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (WuM 1986, 314) und dem Landgericht Nürnberg-Fürth (WuM 95, 587).
  • LG Wiesbaden, 01.07.1996 - 1 S 434/95

    Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes auf Vereinbarungen über die Miethöhe

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00
    Eine Verweigerung wird auch dann bejaht, wenn sie ohne vorherige Benennung eines Untermietinteressenten von Seiten des Vermieters ausdrücklich generell erklärt wird, wenn der Vermieter dem Mieter gegenüber also erklärt, er werde keinesfalls (unabhängig davon, ob ihm ein potentieller Untermieter benannt wird) eine Gebrauchsüberlassung an Dritte erlauben (vgl. dazu RGZ 74, 179; BGHZ 59, 7; KG WuM 1996, 698; Staudinger/Emmerich, BGB, 13. Bearb., § 549, Rn. 53; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 7. Aufl., § 549, Rn. 65).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 16.10.1984 - 716c C 213/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00
    Die gegenteilige, diese Frage bejahende Auffassung des Landgerichts wird vertreten von dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (WuM 1986, 314) und dem Landgericht Nürnberg-Fürth (WuM 95, 587).
  • OLG Celle, 05.03.2003 - 2 W 16/03

    Wirksamkeit der Kündigung eines Gewerberaummietvertrages; Sonderkündigungsrecht

    Eine negative Bescheidung einer solchen, vom Vertragszweck völlig losgelösten abstrakten Anfrage ist ebenso zu behandeln, wie die Unterlassung einer Antwort auf eine Anfrage nach Erlaubnis der Untervermietung ohne Benennung eines konkreten Untermieters, die ebenfalls nicht zur Kündigung nach § 540 Abs. 1 S. 2 BGB n. F. berechtigt (s. OLG Koblenz, NJW 2001, 1948; zur Versagung der Erlaubnis bei Nichtbenennung des Untermieters auch LG Mönchen-Gladbach, NJW-RR 2000, 8).
  • KG, 11.10.2007 - 8 U 34/07

    Gewerberaummiete: Verweigerung der Untervermietungserlaubnis durch Schweigen des

    Soweit das Landgericht sich auf die Entscheidung des OLG Koblenz (WuM 2001, 272) berufe, habe in diesem Falle der Mieter ohne Benennung eines Untermieters um die Erlaubniserteilung gebeten und das Schweigen des Vermieters sei dann nicht als Verweigerung der Erlaubnis gewertet worden.

    In der Rechtsprechung und Literatur wird die Ansicht vertreten, dass der Vermieter die Erlaubnis auch dann verweigert oder die Erlaubnis als verweigert gilt, wenn er sich nicht innerhalb einer vom Mieter gesetzten Frist äußert, obwohl der Mieter einen konkreten Untermietinteressenten benennt (LG Berlin GE 1998, 1396; OLG Hamm OLGR 1992, 275; LG Berlin GE 2006, 1405; OLG Koblenz WuM 2001, 272 = GE 2001, 769; vgl. auch Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Auflage, § 540 BGB, Rdnr. 11; Bub/Treier/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III. B, Rdnr. 1262; Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Auflage, § 540 BGB, Rdnr. 11).

  • OLG Celle, 05.03.2003 - 2 W 15/03

    Wirksamkeit der Kündigung eines Gewerberaummietvertrages; Sonderkündigungsrecht

    Eine negative Bescheidung einer solchen, vom Vertragszweck völlig losgelösten abstrakten Anfrage ist ebenso zu behandeln, wie die Unterlassung einer Antwort auf eine Anfrage nach Erlaubnis der Untervermietung ohne Benennung eines konkreten Untermieters, die ebenfalls nicht zur Kündigung nach § 540 Abs. 1 S. 2 BGB n. F. berechtigt (s. OLG Koblenz, NJW 2001, 1948; zur Versagung der Erlaubnis bei Nichtbenennung des Untermieters auch LG Mönchen-Gladbach, NJW-RR 2000, 8).
  • OLG Naumburg, 15.11.2012 - 9 U 98/12

    Gewerberaummietvertrag: Voraussetzungen für die Erteilung einer

    Hiervon ist auszugehen, wenn der Mieter ein ausreichendes Untermietbegehren an den Vermieter heranträgt und eine Untervermietung auch nicht generell ausgeschlossen ist (vgl. OLG Koblenz, WUM 2001, 272).
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