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   BGH, 20.03.2001 - X ZR 180/98   

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https://dejure.org/2001,1306
BGH, 20.03.2001 - X ZR 180/98 (https://dejure.org/2001,1306)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2001 - X ZR 180/98 (https://dejure.org/2001,1306)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2001 - X ZR 180/98 (https://dejure.org/2001,1306)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücktritt - Verspätete Herstellung - Hauptleistungspflicht - Rücktrittsrecht - Werkvertrag

  • Judicialis

    BGB § 636 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 636 Abs. 1 S. 1
    Rücktritt bei verspäteter Herstellung des Werks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücktritt bei verspäteter Werkherstellung auch bei nicht rechtzeitiger Erfüllung von Nebenpflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verspätete Herstellung: Rücktritt auch bei Verletzung einer Nebenpflicht? (IBR 2001, 354)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unter welchen Voraussetzungen kann der Auftraggeber wegen verspäteter Herstellung des Werks zurücktreten? (IBR 2001, 355)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2024
  • MDR 2001, 1101
  • NZBau 2001, 391
  • WM 2001, 1423
  • BB 2001, 1224 (Ls.)
  • DB 2001, 1490
  • BauR 2001, 1149 (Ls.)
  • BauR 2001, 1256
  • ZfBR 2001, 401
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 27/81

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Rücknahme einer

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - X ZR 180/98
    - Zudem kann aus einer bestimmten Wortwahl nicht ohne weiteres geschlossen werden, daß der Erklärende eine ihm möglicherweise ungünstigere Rechtsfolge abschließend habe wählen wollen (vgl. für das Verhältnis von Schadensersatzanspruch und Rücktritt Staudinger/Otto, 13. Bearb. 1995, § 326 BGB Rdn. 174: BGH, Urt. v. 10.2.1982 - VIII ZR 27/81, NJW 1982, 1279, 1280; Urt. v. 11.5.1988 - VIII ZR 138/87, NJW-RR 1988, 1100).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 8/96

    Begründung der Revision durch den der Prozeßpartei beigetretenen Streithelfer;

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - X ZR 180/98
    Auf Gewährleistungsansprüche nach §§ 633 ff. BGB mußte sich der Kläger vor Abnahme des Werks nicht verweisen lassen, wie sich aus § 636 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. und Satz 2 BGB ergibt (vgl. Sen.Urt. v. 17.2.1999 - X ZR 8/96, NJW 1999, 2046, 2047; Sen.Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 33/94, NJW 1997, 50).
  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 138/87

    Wirksamkeit des Rücktritts von einem Pachtvertrag über einen von einer

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - X ZR 180/98
    - Zudem kann aus einer bestimmten Wortwahl nicht ohne weiteres geschlossen werden, daß der Erklärende eine ihm möglicherweise ungünstigere Rechtsfolge abschließend habe wählen wollen (vgl. für das Verhältnis von Schadensersatzanspruch und Rücktritt Staudinger/Otto, 13. Bearb. 1995, § 326 BGB Rdn. 174: BGH, Urt. v. 10.2.1982 - VIII ZR 27/81, NJW 1982, 1279, 1280; Urt. v. 11.5.1988 - VIII ZR 138/87, NJW-RR 1988, 1100).
  • BGH, 17.12.1996 - X ZR 74/95

    Ansprüche aus Schuldnerverzug im gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - X ZR 180/98
    Danach entsteht ein Rücktrittsrecht wegen verspäteter Herstellung des Werks regelmäßig erst, nachdem dem Unternehmer eine angemessene Frist mit der Erklärung gesetzt worden ist, daß nach deren Ablauf die Leistung abgelehnt werde, und nachdem der Unternehmer die Frist ohne vollständige Herstellung des Werks hat verstreichen lassen (Sen. Urt. v. 17.12.1996 - X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622, 623).
  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - X ZR 180/98
    Die Revision zeigt nicht auf, daß die Hauptschuldnerin auch im Sinn der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHZ 131, 362, 365 f; BGHZ 140, 263, 265 f; Sen.Urt. v. 27.10.1998 - X ZR 116/97, NJW 1999, 418, 420) ihre Ersparnisse nicht ausreichend dargelegt hätte.
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 33/94

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung neben der

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - X ZR 180/98
    Auf Gewährleistungsansprüche nach §§ 633 ff. BGB mußte sich der Kläger vor Abnahme des Werks nicht verweisen lassen, wie sich aus § 636 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. und Satz 2 BGB ergibt (vgl. Sen.Urt. v. 17.2.1999 - X ZR 8/96, NJW 1999, 2046, 2047; Sen.Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 33/94, NJW 1997, 50).
  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - X ZR 180/98
    Die Revision zeigt nicht auf, daß die Hauptschuldnerin auch im Sinn der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHZ 131, 362, 365 f; BGHZ 140, 263, 265 f; Sen.Urt. v. 27.10.1998 - X ZR 116/97, NJW 1999, 418, 420) ihre Ersparnisse nicht ausreichend dargelegt hätte.
  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 133/90

    Beweislast für vergütungsmindernde Einsparungen des Unternehmers bei Kündigung

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - X ZR 180/98
    Es ist grundsätzlich Sache des Bestellers, höhere Aufwendungen darzutun und zu beweisen, als sie sich der Unternehmer anrechnen läßt (Sen. Urt. v. 5.5.1992 - X ZR 133/90, NJW-RR 1992, 1077).
  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 115/90

    Rücktrittsrecht vom Werklieferungsvertrag bei drohender Fristüberschreitung

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - X ZR 180/98
    Verzug im Sinn der §§ 284 ff., 326 BGB ist dabei nicht erforderlich (Sen.Urt. v. 5.5.1992 - X ZR 115/90, NJW-RR 1992, 1141, 1142).
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 277/97

    Darlegung ersparter Aufwendungen

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - X ZR 180/98
    Die Revision zeigt nicht auf, daß die Hauptschuldnerin auch im Sinn der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHZ 131, 362, 365 f; BGHZ 140, 263, 265 f; Sen.Urt. v. 27.10.1998 - X ZR 116/97, NJW 1999, 418, 420) ihre Ersparnisse nicht ausreichend dargelegt hätte.
  • BGH, 24.11.1998 - X ZR 21/96

    Fälligkeitstermin und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei einem Werkvertrag

  • OLG Stuttgart, 03.03.2015 - 10 U 62/14

    VOB-Vertrag: Auftraggeberkündigung aus wichtigem Grund; Ermittlung des

    (aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 636 BGB a.F. ist ein Besteller unabhängig von der Einordnung als Haupt- oder Nebenleistungspflicht hinsichtlich der gesamten, noch nicht erbrachten Werkleistung jedenfalls dann zum Rücktritt berechtigt, wenn eine werkvertraglich geschuldete Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird, auf der vom Unternehmer geschuldete weitere Leistungen aufbauen und infolge der nicht rechtzeitig erbrachten Leistung der Eintritt des vertragsgemäß geschuldeten Erfolgs gefährdet ist (BGH, Urteil vom 20. März 2001 - X ZR 180/98, BauR 2001, 1256, juris Rn. 11).
  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 62/01

    Kündigung eines Werkvertrages

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats aus einer bestimmten Wortwahl nicht ohne weiteres geschlossen werden, daß der Erklärende eine für ihn möglicherweise ungünstige Rechtsfolge abschließend habe wählen wollen (Sen. Urt. v. 20. März 2001 - X ZR 180/98, NJW 2001, 2024, 2025).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2015 - 21 U 181/14

    Auslegung der Kündigung des Werkvertrages durch den Auftraggeber

    Mit Blick auf die im Schreiben vom 18.12.2012 zum Ausdruck gekommene Vorstellung des Sohnes des Klägers, dass die vom Beklagten bis zum Zeitpunkt dieser Erklärung erbrachten Leistungen ohne Wert sind, mithin eine Werklohnvergütung hierfür dem Beklagten nicht zusteht, ist die in Rede stehende "Kündigung" als Rücktrittserklärung umzudeuten (vgl. BGH, Urteil vom 20.3.2001, X ZR 180/98, NJW 2001, 2024, 2025.).
  • OLG Köln, 29.07.2003 - 24 U 129/02

    Rücktritt statt Kündigung bei schleppender Planung?

    Da zudem aus einer bestimmten Wortwahl nicht ohne weiteres geschlossen werden kann, dass der Erklärende eine ihm möglicherweise ungünstigere Rechtsfolge abschließend habe wählen wollen, ist die Auslegung einer "Kündigung" des Werkvertrags als Erklärung eines Rücktritts nach § 636 BGB durchaus möglich (BGH NJW 2001, 2024, 2025; vgl. auch OLG Oldenburg BauR 2002, 502).
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