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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3372
BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99 (https://dejure.org/2000,3372)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99 (https://dejure.org/2000,3372)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 2000 - 1 BvR 1510/99 (https://dejure.org/2000,3372)
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Semesterticket

Art. 2 Abs. 1, 9, 20 Abs. 3 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Semesterticket - Unterlassung - Studenten - Äußerung - Zwangsverband - Allgemeine Handlungsfreiheit

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; WissHG § 71 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3; ; WissHG § 71; ; HRG § 41; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2323 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 190
  • DVBl 2000, 1779
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98

    Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99
    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1999 - BVerwG 6 C 14.98 -.

    Schließlich seien auch der allgemeine Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Gleichheitssatz nicht verletzt, insbesondere sei kein Befreiungstatbestand für solche Studierenden erforderlich, die das Semesterticket nicht oder kaum nutzen wollten oder könnten (vgl. BVerwGE 109, 97).

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99
    Doch lassen sich seiner Rechtsprechung zu anderen Zwangsmitgliedschaften in öffentlichrechtlichen Verbänden die auch hier einschlägigen Prüfungsmaßstäbe entnehmen (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 15, 235 ; 38, 281 ; 78, 320 ).

    Der Gesetzgeber hat insoweit eine Einschätzungsprärogative, die er in vertretbarer und nachvollziehbarer Weise gehandhabt haben muss (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ; 78, 320 ).

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99
    Doch lassen sich seiner Rechtsprechung zu anderen Zwangsmitgliedschaften in öffentlichrechtlichen Verbänden die auch hier einschlägigen Prüfungsmaßstäbe entnehmen (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 15, 235 ; 38, 281 ; 78, 320 ).

    Der Gesetzgeber hat insoweit eine Einschätzungsprärogative, die er in vertretbarer und nachvollziehbarer Weise gehandhabt haben muss (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ; 78, 320 ).

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99
    Doch lassen sich seiner Rechtsprechung zu anderen Zwangsmitgliedschaften in öffentlichrechtlichen Verbänden die auch hier einschlägigen Prüfungsmaßstäbe entnehmen (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 15, 235 ; 38, 281 ; 78, 320 ).

    Der Gesetzgeber hat insoweit eine Einschätzungsprärogative, die er in vertretbarer und nachvollziehbarer Weise gehandhabt haben muss (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ; 78, 320 ).

  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57

    Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99
    Doch lassen sich seiner Rechtsprechung zu anderen Zwangsmitgliedschaften in öffentlichrechtlichen Verbänden die auch hier einschlägigen Prüfungsmaßstäbe entnehmen (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 15, 235 ; 38, 281 ; 78, 320 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99
    Dabei kann Willkür nur angenommen werden, wenn der im Einzelfall zu beurteilende Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt wird oder die Auffassung des Gerichts jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 89, 1 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99
    Besonders gewichtig ist eine Grundrechtsverletzung, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99
    Das Bundesverfassungsgericht kann insoweit korrigierend nur eingreifen, wenn die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind, oder wenn die Rechtsfindung willkürlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1410/99

    Semesterticket verfassungsrechtlich unbedenklich

    Die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, die Einführung des Semestertickets falle unter die Regelung des § 71 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 UG und bewege sich damit im Rahmen der von der Studierendenschaft legitimerweise wahrzunehmenden Aufgaben, hat die erkennende Kammer in einem heute ergangenen Beschluss für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2000, 1 BvR 1510/99).
  • VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Ungeachtet des Umstands, dass es sich bei dem sog. Semesterticket um einen Zwangsbezug durch Beitragszahlung handelt, vgl. dazu auch etwa BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1999 - 6 C 14/98 - und nachgehend BVerfG, Beschluss vom 4. August 2000 - 1 BvR 1510/99 -, jeweils juris, der auch diejenigen Studierenden trifft, die den ÖPNV nicht nutzen, ist die Anknüpfung der Ermessenserwägung der Beklagten an die durch das sog. Semesterticket bewirkte finanzielle Beteiligung an dem regionalen/örtlichen ÖPNV und die Erwägung, die Personengruppe der Studierenden nicht nochmals über die Parkgebühren finanziell heranzuziehen, im Rahmen des oben beschriebenen weiten Ermessens der Beklagten sachlich vertretbar und nicht willkürlich.
  • VG Mainz, 22.09.2021 - 3 K 585/20

    Rechtswidrige Benachteiligung einer Hochschulgruppe durch den AStA der

    Die Wahrnehmung unmittelbarer studentischer Interessen fokussiert sich also auf Aktivitäten, die unmittelbar den Studierenden in ihrer sozialen Rolle und als studentisches Mitglied in der Gesellschaft zugute kommen (vgl. VerftGH NRW, Urteil vom 25.1.2000 - 2/98 -, a.a.O. und juris, Rn. 78; BVerwG, Urteil vom 12.5.1999 - 6 C 10/98 -, a.a.O. und juris, Rn. 19 ff. und BVerfG, Beschluss vom 4.8.2000 - 1 BvR 1510/99 -, NVwZ 2001, 190 und juris, Rn. 16 ff. zu den Äußerungen der Studierendenschaft über einen ökologischen und verkehrspolitischen Nutzen des sog. Semestertickets; OVG NRW, Beschluss vom 13.7.2000 - 8 B 482/99 -, a.a.O und juris, Rn. 14 ff. zum "Brückenschlag" bei der Behandlung hochschulpolitischer Themen zu allgemeinpolitischen Fragestellungen).
  • VG Oldenburg, 30.01.2003 - 6 A 4598/02

    Auslegung; Aussetzung; Aussetzung des Verfahrens; Berufsbeamtentum;

    Die Anwendung eines Gesetzes mit einer bestimmten Auslegung prüft das Bundesverfassungsgericht nur an von der Verfassung vorgegebenen Maßstäben, etwa der richtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts (vgl. B. v. 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99 -, NVwZ 2001, 190) oder dem Willkürverbot (vgl. B. v. 09.02.2002, a.a.O.).
  • VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 132/00

    Abstrakte Normenkontrolle; anderweitige Normgültigkeitsprüfung; Aussetzung;

    Die Anwendung eines Gesetzes mit einer bestimmten Auslegung prüft das Bundesverfassungsgericht nur an von der Verfassung vorgegebenen Maßstäben, etwa der richtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts (vgl. B. v. 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99 -, NVwZ 2001, 190) oder dem Willkürverbot (vgl. B. v. 09.02.2001, a.a.O.).
  • VG Kassel, 17.07.2002 - 1 E 2769/00
    Ohnehin gebietet der Solidargedanke, der dem "Job-Ticket" zugrunde liegt, eine generalisierende Betrachtungsweise, die sich an den Vorteilen für die Gesamtheit der teilnehmenden Beschäftigten orientiert (vgl. zum Semesterticket, BVerfG, Beschluss vom 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99 - NVwZ 2001, 190).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2362
BVerfG, 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96 (https://dejure.org/2001,2362)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96 (https://dejure.org/2001,2362)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 2 BvR 1319/96 (https://dejure.org/2001,2362)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorabentscheidung des EuGH zur Ausdehnung von Urheberrechtschutz auf EU-Ausländer im Hinblick auf die Kompetenzen des Gerichtshofs nicht zu beanstanden - keine verfassungswidrige Rückwirkung bei Anpassung eines Gesetzes an europarechtlich vorgegebene, bestehende ...

  • Telemedicus

    Urheberrechtliche Gleichstellung von EU-Ausländern

  • Telemedicus

    Urheberrechtliche Gleichstellung von EU-Ausländern

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Beatles

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 120 Abs. 2
    Urheberrechtsschutz für Titel der Beatles

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2323
  • GRUR 2001, 499
  • GRUR Int. 2001, 768
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 31/92

    "Rolling Stones"; Bindungswirkung von Vorabentscheidungen des EuGH

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96
    Zur Begründung verweisen die angegriffenen Entscheidungen im Wesentlichen auf Art. 6 Abs. 1 EGV, der eine Ausdehnung des in § 125 Abs. 1 UrhG für Deutsche vorgesehenen Schutzes auf EU-Ausländer fordere; diese Anwendung des Art. 6 Abs. 1 EGV im Bereich des Urheberrechts beruhe auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, verbundene Rechtssache C - 92/92 und C - 326/92 - Phil Collins u. a. - Slg. 1993, I-5171) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 125, 382).

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Europäische Gerichtshof mit dieser Auslegung des EG-Vertrages seine rechtswahrende Aufgabe überschritten hätte (dazu auch BGHZ 125, 382 [390 ff.]).

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96
    Soweit mit der Verfassungsbeschwerde die Verletzung von Grundrechten durch die angegriffenen Entscheidungen gerügt wird, sind diese in den für die Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Teilen durch eine - nicht im Ausgangsverfahren ergangene - Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vorgeprägt; es ist nicht erkennbar, dass durch diese Vorabentscheidung der vom Grundgesetz als unabdingbar gebotene Grundrechtsschutz generell in Frage gestellt würde (vgl. BVerfGE 89, 155 [174 f.]; 102, 147 [161 ff.]).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96
    Die Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs hält sich im Rahmen des durch das Zustimmungsgesetz zum EG-Vertrag abgesteckten Integrationsprogramms; ebenso wenig überschreitet das Zustimmungsgesetz zum EG-Vertrag, das dieses Ergebnis wie die Methode der Rechtsfindung des Gerichtshofs deckt, die rechtsstaatlichen Grenzen, die einer Übertragung von Hoheitsrechten nach Art. 23, 24 GG von Verfassungs wegen gesetzt sind (vgl. BVerfGE 75, 223 [240]).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96
    Soweit mit der Verfassungsbeschwerde die Verletzung von Grundrechten durch die angegriffenen Entscheidungen gerügt wird, sind diese in den für die Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Teilen durch eine - nicht im Ausgangsverfahren ergangene - Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vorgeprägt; es ist nicht erkennbar, dass durch diese Vorabentscheidung der vom Grundgesetz als unabdingbar gebotene Grundrechtsschutz generell in Frage gestellt würde (vgl. BVerfGE 89, 155 [174 f.]; 102, 147 [161 ff.]).
  • EuGH, 20.10.1993 - C-92/92

    Collins und Patricia Im- und Export / Imtrat und EMI Electrola

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96
    Zur Begründung verweisen die angegriffenen Entscheidungen im Wesentlichen auf Art. 6 Abs. 1 EGV, der eine Ausdehnung des in § 125 Abs. 1 UrhG für Deutsche vorgesehenen Schutzes auf EU-Ausländer fordere; diese Anwendung des Art. 6 Abs. 1 EGV im Bereich des Urheberrechts beruhe auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, verbundene Rechtssache C - 92/92 und C - 326/92 - Phil Collins u. a. - Slg. 1993, I-5171) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 125, 382).
  • OLG Frankfurt, 28.02.1995 - 11 U 64/94

    Yellow Submarine

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Z. GmbH ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rüdiger Zuck und Koll., Robert-Koch-Straße 2, 70563 Stuttgart - gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 1996 - I ZR 79/95 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. Februar 1995 - 11 U 64/94 -, c) das Teilurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. Juni 1994 - 2/3 O 412/93 - hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Sommer, Broß, Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 15. Februar 2001 einstimmig beschlossen:.
  • BSG, 15.06.2016 - B 6 KA 27/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

    Weil eine nichtige Regelung keine für die Klägerinnen günstige Rechtsposition begründen kann, kann deren rückwirkende Anpassung an die Vorgaben des vorrangigen Gesetzesrechts keine rückwirkende Änderung der Rechtslage bewirken (zur Anpassung des nationalen Rechts an die europarechtlich vorgegebene, bereits bestehende Rechtslage vgl BVerfG Beschluss vom 15.2.2001 - 2 BvR 1319/96 - NJW 2001, 2323) .
  • OVG Sachsen, 28.10.2010 - 5 D 5/06

    Hinnahme einer die Zugrundelegung der überwiegend vorhandenen Geschosszahl

    An jeder Rückwirkung fehlt es aber bei Gesetzen, die nur eine bereits bestehende Rechtslage zum Ausdruck bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.2.2001 - 2 BvR 1319/96 -, zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 27.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Der Neufassung einer Regelung, die lediglich die europarechtlich vorgegebene, bereits bestehende Rechtslage auch im deutschen Recht zum Ausdruck bringt, kann keine verfassungswidrige Rückwirkung zukommen (BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 201 - 2 BvR 1319/96 -, NJW 2001, 2323).
  • VG Cottbus, 30.01.2020 - 6 K 1361/17
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aufgrund des vom Antragsgegner zitierten Beschlusses der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2001 (2 BvR 1319/96 - NJW 2001, 2323).
  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 576/05

    Abgabenrecht; Abwasserbeitrag; Vorteilsbegriff; Abwasserbeseitigungskonzept;

    An jeder Rückwirkung fehlt es aber bei Gesetzen, die nur eine bereits bestehende Rechtslage zum Ausdruck bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.2.2001 - 2 BvR 1319/96 -, zitiert nach juris).
  • OVG Brandenburg, 08.09.2004 - 2 B 112/04

    vorläufiger Rechtsschutz, Herstellungsbeitrag für Abwasserentsorgungseinrichtung,

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aufgrund des vom Antragsgegner zitierten Beschlusses der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2001 (2 BvR 1319/96 - NJW 2001, 2323).
  • OVG Sachsen, 02.11.2011 - 5 A 24/09

    Wasserversorgungsbeitrag, Nutzungsfaktor, Beitragsmaßstab, Industriegebiete,

    An jeder Rückwirkung fehlt es aber bei Gesetzen, die nur eine bereits bestehende Rechtslage zum Ausdruck bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.2.2001 - 2 BvR 1319/96 -, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1410/99   

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https://dejure.org/2000,6263
BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1410/99 (https://dejure.org/2000,6263)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.2000 - 1 BvR 1410/99 (https://dejure.org/2000,6263)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 2000 - 1 BvR 1410/99 (https://dejure.org/2000,6263)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Semesterticket - Unterlassung - Studenten - Äußerung - Zwangsverband - Allgemeine Handlungsfreiheit

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; UG § 71 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Semesterticket verfassungsrechtlich unbedenklich

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Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2323 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 192
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 10.98

    Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1410/99
    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1999 - BVerwG 6 C 10.98 -.

    Hierzu dürfe sie sich dann auch werbend äußern, ohne in unzulässiger Weise allgemeinpolitisch tätig zu sein, und zwar unabhängig davon, ob die konkrete Ausgestaltung des Semestertickets vorliegend verhältnismäßig sei (vgl. NVwZ 2000, S. 323).

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1410/99
    Doch lassen sich seiner Rechtsprechung zu anderen Zwangsmitgliedschaften in öffentlichrechtlichen Verbänden die auch hier einschlägigen Prüfungsmaßstäbe entnehmen (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 15, 235 ; 38, 281 ; 78, 320 ).

    Danach muss ein Zwangsverband zur Wahrnehmung legitimer öffentlicher Aufgaben geschaffen worden sein und sich auch nach der Gründung an die Grenzen dieser Aufgaben halten (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ; 78, 320 ).

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1410/99
    Doch lassen sich seiner Rechtsprechung zu anderen Zwangsmitgliedschaften in öffentlichrechtlichen Verbänden die auch hier einschlägigen Prüfungsmaßstäbe entnehmen (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 15, 235 ; 38, 281 ; 78, 320 ).

    Danach muss ein Zwangsverband zur Wahrnehmung legitimer öffentlicher Aufgaben geschaffen worden sein und sich auch nach der Gründung an die Grenzen dieser Aufgaben halten (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ; 78, 320 ).

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1410/99
    Doch lassen sich seiner Rechtsprechung zu anderen Zwangsmitgliedschaften in öffentlichrechtlichen Verbänden die auch hier einschlägigen Prüfungsmaßstäbe entnehmen (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 15, 235 ; 38, 281 ; 78, 320 ).

    Danach muss ein Zwangsverband zur Wahrnehmung legitimer öffentlicher Aufgaben geschaffen worden sein und sich auch nach der Gründung an die Grenzen dieser Aufgaben halten (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ; 78, 320 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1410/99
    Dies setzt voraus, dass die geltend gemachte Verletzung besonderes Gewicht hat oder den Beschwerdeführer in existenzieller Weise betrifft (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57

    Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1410/99
    Doch lassen sich seiner Rechtsprechung zu anderen Zwangsmitgliedschaften in öffentlichrechtlichen Verbänden die auch hier einschlägigen Prüfungsmaßstäbe entnehmen (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 15, 235 ; 38, 281 ; 78, 320 ).
  • BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99

    Semesterticket verfassungsrechtlich unbedenklich

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1410/99
    Die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, die Einführung des Semestertickets falle unter die Regelung des § 71 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 UG und bewege sich damit im Rahmen der von der Studierendenschaft legitimerweise wahrzunehmenden Aufgaben, hat die erkennende Kammer in einem heute ergangenen Beschluss für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2000, 1 BvR 1510/99).
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