Weitere Entscheidung unten: KG, 11.08.2000

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   BGH, 13.04.2000 - III ZR 165/99   

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https://dejure.org/2000,1340
BGH, 13.04.2000 - III ZR 165/99 (https://dejure.org/2000,1340)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2000 - III ZR 165/99 (https://dejure.org/2000,1340)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2000 - III ZR 165/99 (https://dejure.org/2000,1340)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumung - Anfechtung eines Verwaltungsakts - Ursachenzusammenhang - Schlüssige Darlegung - Glaubhaftmachung - Umlegungsbeschluß - Öffentliche Bekanntmachung

  • Judicialis

    VwVfG § 45 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 45 Abs. 3
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Anfechtung eines Verwaltungsakts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 44 (Entscheidungsbesprechung)

    § 45 Abs 3 VwVfG
    Verwaltungsprozessrecht/Wiedereinsetzung in den vorigen Stand/Ursachenzusammenhang zwischen Anhörungsmangel und Fristversäumung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 144, 210
  • NJW 2001, 233 (Ls.)
  • MDR 2000, 898
  • NVwZ 2000, 1326
  • NJ 2000, 599
  • WM 2000, 1411
  • DVBl 2000, 1286
  • DÖV 2000, 969
  • JR 2001, 366
  • ZfBR 2000, 561
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BGH, 13.04.2000 - III ZR 165/99
    d) Der sich aus dem Verfassungsrecht ergebende Grundsatz, daß das Verfahrensrecht den Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer Weise erschweren darf (vgl. BVerfGE 93, 99, 108; Senatsurteil BGHZ 140, 208, 217), steht der vorliegenden Beurteilung nicht entgegen.
  • BGH, 27.11.1980 - III ZR 95/79

    Zivilgericht - Amtshaftung - Prüfungsentscheidung - Verwaltungsgericht -

    Auszug aus BGH, 13.04.2000 - III ZR 165/99
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts, den Beteiligten zu 1 und 2 wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung des Widerspruchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, hält der - dem Revisionsgericht auch insoweit eröffneten (vgl. BVerwG NJW 1977, 542; Senatsurteil vom 20. November 1980 - III ZR 95/79 - LM BBauG § 71 Nr. 1 = DVBl. 1981, 396; Kopp/Schenke aaO § 70 Rn. 12) - rechtlichen Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98

    Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BGH, 13.04.2000 - III ZR 165/99
    d) Der sich aus dem Verfassungsrecht ergebende Grundsatz, daß das Verfahrensrecht den Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer Weise erschweren darf (vgl. BVerfGE 93, 99, 108; Senatsurteil BGHZ 140, 208, 217), steht der vorliegenden Beurteilung nicht entgegen.
  • BVerwG, 21.10.1976 - 7 B 94.76

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung der Widerspruchsfrist -

    Auszug aus BGH, 13.04.2000 - III ZR 165/99
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts, den Beteiligten zu 1 und 2 wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung des Widerspruchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, hält der - dem Revisionsgericht auch insoweit eröffneten (vgl. BVerwG NJW 1977, 542; Senatsurteil vom 20. November 1980 - III ZR 95/79 - LM BBauG § 71 Nr. 1 = DVBl. 1981, 396; Kopp/Schenke aaO § 70 Rn. 12) - rechtlichen Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 212/01

    Rechtsfolgen unterbliebener Anhörung im Umlegungsverfahren

    b) Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die Anfechtung eines Verwaltungsakts (hier: Umlegungsbeschluß), wenn die erforderliche Anhörung vor dem Erlaß des Verwaltungsakts unterblieben ist (Anschluß an BVerfG Beschluß vom 31. Juli 2001 - 1 BvR 1061/00 - DVBl. 2001, 1747; gegen BGHZ 144, 210).

    Im Anschluß an einen Schriftwechsel, wegen dessen Inhalt auf den Tatbestand des ersten Revisionsurteils des Senats vom 13. April 2000 (III ZR 165/99 - BGHZ 144, 210) verwiesen wird, legten die Beteiligten zu 1 und 2 am 9. Dezember 1997 Widerspruch gegen den Umlegungsbeschluß vom 9. September 1997 ein und beantragten vorsorglich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Widerspruchsfrist.

    Das erste Revisionsurteil des Senats vom 13. April 2000, das dem Revisionsantrag des Beteiligten zu 3 entsprach (abgedruckt in BGHZ 144, 210), ist durch Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 2001 (DVBl. 2001, 1747) aufgehoben worden.

    bb) Der Senat hat zwar in seinem ersten Revisionsurteil angenommen, die Vorschrift des § 45 Abs. 3 VwVfG greife nur so lange ein, als ein Ursachenzusammenhang zwischen dem Anhörungsmangel und dem (weiteren) Unterbleiben der Anfechtung gegeben sei; wer - wie hier die Beteiligten zu 1 und 2 - mit einem Wiedereinsetzungsgesuch wegen der Versäumung der Anfechtung eines öffentlich bekannt gemachten Umlegungsbeschlusses anführe, im Falle einer vorherigen Anhörung wäre ihm der Erlaß des Umlegungsbeschlusses nicht entgangen und er hätte ihn rechtzeitig angefochten, könne von dem Zeitpunkt an nicht mehr als an einer Nachholung der Anfechtung "gehindert" angesehen werden, zu dem ihm der Umlegungsbeschluß und dessen wesentliche Zielsetzung persönlich bekannt gegeben worden sei (BGHZ 144, 210 = LM VwVfG Nr. 18 m. Anm. Manssen = JR 2001, 366 m. Anm. Ennuschat = NJ 2000, 599 m. Anm. Flint).

  • BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. April 2000 - III ZR 165/99 -,.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. April 2000 - III ZR 165/99 - verletzt die Beschwerdeführerinnen in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • OLG Bamberg, 27.05.2008 - 4 W 68/07

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung eines Titels auf Erteilung eines Buchauszugs -

    Die Komplexität der an die Konstellation einer Nichtausführung des Geschäfts geknüpften Regelungsmaterie (§ 87a II bzw. III HGB) erfordert es, dass dem Handelsvertreter bei der Angabe der maßgebenden Gründe wenigstens stichwortartig diejenigen Tatsachen und Tatsachenzusammenhänge mitgeteilt werden, die der Handelsvertreter für eine erste Einschätzung, ob etwa ein Vertretenmüssen des Unternehmers und damit ein Provisionsanspruch nach § 87a III HGB überhaupt in Betracht kommt, unbedingt benötigt (BGH NJW 2001, 233, Rdnr. 26; Emde, a.a.O., S. 1153; Ebenroth/Löwisch, a.a.O., Rdnr. 33 zu § 87c HGB).
  • OLG Bremen, 28.04.2017 - 2 U 107/16

    - Volkswohl Bund 3 -, - Finanzforum -, Nichtigkeit der Abtretung von

    Der BGH hat lediglich klargestellt, dass der HV den Provisionssatz und den Provisionsbetrag der gemäß § 87 c Abs. 1 HGB zu erteilenden Abrechnung zu entnehmen hat ( unter Bezugnahme auf BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99 - NJW 01, 233, 2334 a.E. - Axa Colonia 1 -).
  • VG München, 15.03.2016 - M 2 K 15.1970

    Widmung einer Stichstraße - Unzulässige Anfechtungsklage wegen Versäumung der

    Der Hinweis der Klägerseite auf die Entscheidungen des OLG Dresden (U. v. 21.04.1999 - U 1/98 - SächsVBl 1999, 212) und des Bundesgerichtshofs (U. v. 13.04.2000 - III ZR 165/99 - DVBl 2000, 1286) ist unbehelflich, weil es in diesen Entscheidungen um die unterbliebene Anhörung von durch einen Umlegungsbeschluss unmittelbar betroffenen Eigentümern ging, die Klägerin aber nicht Eigentümerin der Fl. Nr. ... ist.
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Rechtsprechung
   KG, 11.08.2000 - 5 U 3069/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21299
KG, 11.08.2000 - 5 U 3069/90 (https://dejure.org/2000,21299)
KG, Entscheidung vom 11.08.2000 - 5 U 3069/90 (https://dejure.org/2000,21299)
KG, Entscheidung vom 11. August 2000 - 5 U 3069/90 (https://dejure.org/2000,21299)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweissicherung bei vermuteter Urheberverletzung an Computerprogrammen; Verwendung nicht lizenzierter Kopien; Microsoft Open License-Vertrag; Durchführung von einstweiligen Maßnahmen zur Sicherung von Beweisen; Besichtigung von Computern

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Anordnung der Klageerhebung nach § 926 ZPO bei

    b) Jedoch kann die Klage darauf gerichtet werden, dass der Verfügungsanspruch zum Zeitpunkt des Erlasses der einstweiligen Verfügung begründet war (OLG Karlsruhe, OLG-Report 1998, 404), bzw. dass sie im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war (Kammergericht, NJW 2001, 233).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 W 21/05

    Vorlegung von Sachen: Durchsetzung der Besichtigung von Computersoftware und

    Er steht dem Antragsteller grundsätzlich erst zur Einsichtnahme frei, wenn dieser einen Hauptsachetitel über den Besichtigungsanspruch aus § 809 BGB erlangt hat ( Bork, NJW 1997, 1665, 1671; wohl auch KG NJW 2001, 233).
  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 22 U 28/11

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nutzung eines Musikstücks zur

    Die Darlegungs- und Beweislast für den Bestand der erforderlichen Nutzungsrechte liegt bei der Beklagten (KG, Urt. v. 11.08.2000, 5 U 3069/00, juris, Tz. 51, NJW 2001, 233 = GRUR-RR 2001, 118; v.Wolff, in: Wandtke/Bullinger, a.a.O., § 97 UrhG Rn. 31).
  • OLG Hamm, 31.01.2013 - 4 U 200/12
    Erforderlich ist damit, dass der Nachweis der Voraussetzungen des Anspruchs, dessen Bestehen durch die Besichtigung endgültig geklärt werden soll, bereits zu einem Punkt erbracht worden sein muss, an dem nur noch die Besichtigung fehlt, um sich letzte Klarheit zu schaffen (BGH GRUR 1985, 512, 516; BGH - Druckbalken ; NJW-RR 2002, 1617, 1619 - Faxkarte ; KG NJW 2001, 233, 235).
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