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   BAG, 20.09.2000 - 2 AZR 345/00   

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https://dejure.org/2000,1849
BAG, 20.09.2000 - 2 AZR 345/00 (https://dejure.org/2000,1849)
BAG, Entscheidung vom 20.09.2000 - 2 AZR 345/00 (https://dejure.org/2000,1849)
BAG, Entscheidung vom 20. September 2000 - 2 AZR 345/00 (https://dejure.org/2000,1849)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ArbGG § 72 Abs. 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 72 Abs. 5; ; ArbGG § 9 Abs. 5; ; ZPO § 554 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 72 Abs. 1, 2, 5, § 9 Abs. 5; ZPO § 554a
    Rechtsmittelbelehrung; Revisionszulassung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 72 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5, § 9 Abs. 5; ZPO § 554a
    Keine Revision bei offenbar irrtümlicher gegenteiliger Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 321
  • NJW 2001, 244
  • ZIP 2001, 91
  • MDR 2001, 169
  • NZA 2001, 52
  • BB 2001, 52
  • DB 2001, 208
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.08.1990 - 3 AZR 429/89

    Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 2 AZR 345/00
    Dem steht nicht entgegen, daß der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem Ausnahmefall, in dem sich weder aus dem Tenor noch aus den Entscheidungsgründen irgendein Hinweis ergab, ob die Revision zugelassen war oder nicht, allein die verkündete Rechtsmittelbelehrung als Revisionszulassung nach § 72 Abs. 1 ArbGG hat ausreichen lassen (Urteil 21. August 1990 - 3 AZR 429/89 - BAGE 66, 1).

    Bei der Auslegung eines Urteils zur Prüfung der Frage, ob eine Rechtsmittelzulassung vorliegt, ist neben dem Tenor und den Entscheidungsgründen auch die Rechtsmittelbelehrung zu berücksichtigen, weil diese gemäß § 9 Abs. 5 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Verfahren Bestandteil des Urteils ist und daher, wenn das vollständig abgefaßte Urteil in einem besonderen Verkündungstermin verkündet wird, an der Urteilsverkündung teilnimmt (BAG 21. August 1990 - 3 AZR 429/89 - aaO; BAG 18. August 1998 - 1 AZR 233/98 - nv.).

  • LAG Berlin, 21.02.2000 - 18 Sa 1090/99

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ohne vorherige erfolglose

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 2 AZR 345/00
    2 AZR 345/00 18 Sa 1090/99.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 21. Februar 2000 - 18 Sa 1090/99 - wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen.

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87

    Revision - Rechtsmittelbelehrung - Schuhindustrie - Schlichtungsspruch -

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 2 AZR 345/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Rechtsmittelbelehrung, die im Widerspruch zu § 72 Abs. 1 ArbGG ein Rechtsmittel für statthaft erklärt, dessen Anfechtbarkeit für sich allein nicht begründen (BAG 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396, 401 f.; BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334, 338 mwN; BAG 10. März 1955 - 2 AZR 508/54 - BAGE 1, 289, 291; vgl. Senatsbeschluß 6. August 1997 - 2 AZB 17/97 - AP ZPO § 516 Nr. 8 = EzA ArbGG 1979 § 9 Nr. 12).
  • BAG, 06.08.1997 - 2 AZB 17/97

    Berufungsfrist

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 2 AZR 345/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Rechtsmittelbelehrung, die im Widerspruch zu § 72 Abs. 1 ArbGG ein Rechtsmittel für statthaft erklärt, dessen Anfechtbarkeit für sich allein nicht begründen (BAG 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396, 401 f.; BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334, 338 mwN; BAG 10. März 1955 - 2 AZR 508/54 - BAGE 1, 289, 291; vgl. Senatsbeschluß 6. August 1997 - 2 AZB 17/97 - AP ZPO § 516 Nr. 8 = EzA ArbGG 1979 § 9 Nr. 12).
  • BAG, 10.03.1955 - 2 AZR 508/54

    Rechtsmittelstreitwert: Auslegung des Streitwerbeschlusses anhand von Tatbestand

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 2 AZR 345/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Rechtsmittelbelehrung, die im Widerspruch zu § 72 Abs. 1 ArbGG ein Rechtsmittel für statthaft erklärt, dessen Anfechtbarkeit für sich allein nicht begründen (BAG 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396, 401 f.; BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334, 338 mwN; BAG 10. März 1955 - 2 AZR 508/54 - BAGE 1, 289, 291; vgl. Senatsbeschluß 6. August 1997 - 2 AZB 17/97 - AP ZPO § 516 Nr. 8 = EzA ArbGG 1979 § 9 Nr. 12).
  • BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86

    Rechtsmittelbelehrung - Anfechtbarkeit - Anfechtung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 2 AZR 345/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Rechtsmittelbelehrung, die im Widerspruch zu § 72 Abs. 1 ArbGG ein Rechtsmittel für statthaft erklärt, dessen Anfechtbarkeit für sich allein nicht begründen (BAG 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396, 401 f.; BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334, 338 mwN; BAG 10. März 1955 - 2 AZR 508/54 - BAGE 1, 289, 291; vgl. Senatsbeschluß 6. August 1997 - 2 AZB 17/97 - AP ZPO § 516 Nr. 8 = EzA ArbGG 1979 § 9 Nr. 12).
  • BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 2 AZR 345/00
    Bei der Auslegung eines Urteils zur Prüfung der Frage, ob eine Rechtsmittelzulassung vorliegt, ist neben dem Tenor und den Entscheidungsgründen auch die Rechtsmittelbelehrung zu berücksichtigen, weil diese gemäß § 9 Abs. 5 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Verfahren Bestandteil des Urteils ist und daher, wenn das vollständig abgefaßte Urteil in einem besonderen Verkündungstermin verkündet wird, an der Urteilsverkündung teilnimmt (BAG 21. August 1990 - 3 AZR 429/89 - aaO; BAG 18. August 1998 - 1 AZR 233/98 - nv.).
  • BVerwG, 08.03.2019 - 5 P 7.18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde i.R.d. Beteiligung des Hauptpersonalrats

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Rechtsmittelbelehrung, die im Widerspruch zu § 72 Abs. 1 ArbGG ein Rechtsmittel für statthaft erklärt, die Anfechtbarkeit des Urteils für sich allein nicht begründen (vgl. BAG, Beschluss vom 20. September 2000 - 2 AZR 345/00 - BAGE 95, 321 m.w.N.).

    Eine Ausnahme hiervon kommt allenfalls dann in Betracht, wenn sich weder aus dem Tenor noch aus den Entscheidungsgründen irgendein Hinweis ergibt, ob ein Rechtsmittel zugelassen wird oder nicht (vgl. BAG, Beschluss vom 20. September 2000 - 2 AZR 345/00 - BAGE 95, 321 m.w.N.).

    Dies lässt sich auch nicht dem von der Rechtsbeschwerde herangezogenen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 20. September 2000 - 2 AZR 345/00 - (BAGE 95, 321 ) entnehmen, der nicht maßgeblich auf die Begründung der Zulassungsentscheidung "im Einzelnen" abstellt, sondern darauf, ob die Auslegung von Tenor und Gründen eine eindeutige Entscheidung über die Zulassung ergibt oder nicht.

    Steht fest, dass ein Rechtsmittel zulässig ist, führt jedoch die formfehlerhafte Entscheidung dazu, dass nicht eindeutig erkennbar ist, welches Rechtsmittel einzulegen ist, so gebietet es der Vertrauensschutz, dass die Partei nicht dadurch Rechtsnachteile erleidet, dass sie das falsche Rechtsmittel wählt (BAG, Beschluss vom 20. September 2000 - 2 AZR 345/00 - BAGE 95, 321 m.w.N.).

    Das Vertrauen einer Prozesspartei auf die den eindeutigen Entscheidungsgründen widersprechende, offensichtlich irrtümlich erteilte Rechtsmittelbelehrung ist nicht schutzwürdig (vgl. BAG, Beschluss vom 20. September 2000 - 2 AZR 345/00 - BAGE 95, 321 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 67/11 - NJW 2011, 3306 Rn. 9).

  • BayObLG, 23.05.2002 - Verg 7/02

    Kontingentzuordnung durch Vergabestelle - fehlerhafte Rechtswegangabe

    Dem ständen die Rechtssicherheit und auch der Grundsatz entgegen, daß fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrungen zwar Kostenfolgen nach sich ziehen, einen unstatthaften Rechtsweg aber nicht eröffnen können (siehe etwa BAG NJW 2001, 244/245; Kopp/Schenke VwGO 12. Aufl. § 58 Rn. 3; Stelkens/Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG 6. Aufl. § 37 Rn. 7).
  • LAG Hamm, 10.05.2006 - 2 Ta 275/05

    Rechtsweg: Hat das Arbeitsgericht im Prozesskostenhilfeverfahren durch

    Die irrtümlich erteilte Rechtsmittelbelehrung führt für sich allein nicht zur Anfechtbarkeit des Beschlusses (BAG vom 20.09.2000 - 2 AZR 345/00 - NJW 2001, 244).
  • LAG Hamm, 18.03.2014 - 7 Ta 73/14

    Gegenstandswert im Verfahren über Einrichtung einer Einigungsstelle

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Rechtsmittelbelehrung, die mit den gesetzlich geregelten Erfordernissen des Rechtsmittels nicht im Einklang steht, die Anfechtbarkeit der ergangenen Entscheidung für sich allein nicht begründen (vgl. BAG vom 20.09.2000, 2 AZR 345/00 bei juris; BAG 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396, 401 f.; BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334, 338 m.w.N; BAG 10. März 1955 - 2 AZR 508/54 - BAGE 1, 289, 291).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 13 Ta 1214/10

    Kostenfreiheit für unzulässige Beschwerde gegen Beschluss über Zurückweisung

    Die falsche Rechtsmittelbelehrung begründet keine Anfechtungsmöglichkeit (vgl. nur BAG 20.09.2000 NJW 2001, 244 ; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG , 7. Aufl., § 9 Rz. 55 mit weiteren Nachweisen).
  • FG Saarland, 21.06.2006 - 1 K 64/03

    Abgabenordnung; Verwaltungsaktqualität einer Anlage zur Einspruchsentscheidung (§

    Aus der in § 356 Abs. 2 AO angeordneten Rechtsfolge bei Anbringung einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung lässt sich weitergehend folgern, dass eine Belehrung, die im Widerspruch zur gesetzlichen Ausgangslage einen Rechtsbehelf für statthaft erklärt, die Anfechtbarkeit allein nicht begründen kann (so etwa auch die Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa BAG, Beschluss vom 20. September 2000 2 AZR 345/00, NJW 2001, 244).
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